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Ratgeber

Ladungsfähige Anschrift (Adresse): Bedeutung, Beispiele und die vier Bausteine

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Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 16 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Ladungsfähig ist eine Anschrift, unter der Du tatsächlich zu erreichen bist und unter der ein Schriftstück ernsthaft an Dich selbst übergeben werden kann. So definiert es der BGH in V ZR 210/22, Rn. 9, für die Klageschrift.
  • Der Begriff steht in keinem Gesetz. Er stammt aus der Rechtsprechung zu § 253 Abs. 2 Nr. 1 und § 130 Nr. 1 ZPO. Impressum, Handelsregister und Gewerbeamt haben jeweils eigene Maßstäbe.
  • Ein Postfach und eine Packstation sind nicht ladungsfähig. Eine Adresse, an der Post nur weitergeleitet wird, ohne dass eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen besteht, reicht nach dem BGH für die Klageschrift nicht.
  • Eine gemietete Anschrift kann Zustellungen über eine schriftliche Empfangsvollmacht nach § 171 ZPO tragen. Ob sie im Einzelfall genügt, entscheidet das Gericht oder die Behörde.
  • Ladungsfähig ist kein Stempel, sondern ein Zustand. Er geht verloren, wenn Du kündigst oder umziehst und Register und Impressum nicht nachziehst.
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Der Fall

Was bedeutet ladungsfähige Anschrift?

Eine ladungsfähige Anschrift (auch ladungsfähige Adresse) ist eine Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, unter der Du für Gerichte und Behörden tatsächlich erreichbar bist. Nach dem Bundesgerichtshof muss dort die ernsthafte Möglichkeit bestehen, Dir ein Schriftstück zu übergeben. Ein Postfach erfüllt das nicht, eine reine Weiterleitungsadresse ohne Empfangsvollmacht auch nicht.

Der Bundesgerichtshof hat das 2023 in einem Satz zusammengefasst: Ladungsfähig ist nicht jede Anschrift, unter der eine Zustellung möglich ist, sondern eine, unter der der Empfänger tatsächlich zu erreichen ist und die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe an ihn selbst besteht. Das steht in Randnummer 9 des Urteils V ZR 210/22 und betrifft die Anschrift des Klägers in einer Klage.

Für Selbstständige und Gesellschaften heißt das im Alltag: Du brauchst eine Anschrift, unter der Dich Post und förmliche Zustellungen verlässlich erreichen. Das kann Deine Wohnung sein, ein Büro oder eine gemietete Geschäftsadresse, bei der der Anbieter eine schriftliche Empfangsvollmacht von Dir hat und die Post regelmäßig bearbeitet.

Was „ladungsfähig" wörtlich heißt

Der Begriff stammt aus dem Prozessrecht

Suchst Du „ladungsfähige Anschrift" in einem Gesetzbuch, findest Du nichts. Die Wortkette steht in keiner Norm. Sie ist ein Begriff der Rechtsprechung, gebildet aus zwei Vorschriften der Zivilprozessordnung: § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO verlangt in der Klageschrift die Bezeichnung der Parteien, und über § 253 Abs. 4 ZPO gilt dafür § 130 Nr. 1 Halbsatz 1 ZPO, der Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung nennt. Der BGH liest daraus die Pflicht, eine Anschrift anzugeben, an die geladen und zugestellt werden kann. Das Gericht prüft sie von Amts wegen, in jeder Lage des Verfahrens.

Der Maßstab ist die Übergabe, nicht der Briefkasten

Die Definition knüpft an § 177 ZPO an. Dort steht das Leitbild: Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird. Die Ersatzzustellung an Angehörige, an Beschäftigte im Geschäftsraum oder durch Einlegen in den Briefkasten nach §§ 178 bis 181 ZPO ist nach der Formulierung des BGH nur eine Hilfslösung.

Daraus folgt der Punkt, an dem sich Anbieter unterscheiden. Die Ersatzzustellung nach § 178 ZPO setzt voraus, dass eine Wohnung oder ein Geschäftsraum des Adressaten dort tatsächlich genutzt wird. Bei einer gemieteten Adresse ist das in der Regel nicht so. Tragfähig wird sie deshalb über einen anderen Weg: die Zustellung an einen Bevollmächtigten nach § 171 ZPO. Der BGH verlangt dafür eine Vollmacht, die die Entgegennahme zuzustellender Schriftstücke umfasst; ein bloßer Weiterleitungsauftrag reicht nicht. Die Einzelheiten stehen in Das BGH-Urteil V ZR 210/22 im Detail.

Die Ausnahme

Unzulässig wird eine Klage erst, wenn die Anschrift schlechthin oder ohne zureichenden Grund verweigert wird. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen erkennt der BGH als Grund an. Sie müssen aber vorgetragen werden. Schweigen genügt nicht.

Feder eines Füllfederhalters auf einem Bogen Papier

Kapitel 03

Beispiele: gültig oder nicht

Die Tabelle ordnet typische Anschriften nach den beiden Wegen ein, die der BGH in V ZR 210/22 prüft: persönliche Erreichbarkeit (Rn. 9) und Zustellung an einen Bevollmächtigten nach § 171 ZPO (Rn. 14). Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung. Ob eine Anschrift im konkreten Fall trägt, entscheidet das Gericht oder die Behörde.

BeispielLadungsfähig?Warum
Eigene Wohnanschrift, Name am Briefkastenin der Regel jaDu wohnst dort und bist tatsächlich erreichbar; sicherster Fall, aber öffentlich sichtbar
Eigenes Büro, regelmäßig genutzter Coworking-Platzin der Regel jader Raum wird tatsächlich genutzt, Ersatzzustellung an Beschäftigte ist möglich
Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht und Namen am Briefkastenin der Regel zustellfähig, im engen Sinn von Rn. 9 nicht ladungsfähigZustellungen gehen an den Bevollmächtigten nach § 171 ZPO; ob das einer natürlichen Person als Klägerin genügt, hat der BGH offengelassen
c/o-Adresse fürs Impressum, mit Empfangsvollmachtfürs Impressum spricht vieles dafür; ausdrücklich entschieden ist es bisher nichtdas OLG Frankfurt am Main hat für das Impressum einer US-Gesellschaft eine Briefkastenanschrift genügen lassen, unter der Zustellungen möglich sind (6 U 150/19)
c/o bei Steuerberater oder Anwalt mit Vollmachtfür das Register möglich, Registergerichte fragen aber oft nachvom OLG Hamm gebilligt, wenn der c/o-Zusatz einen Empfangsberechtigten auffindbar macht (27 W 51/15)
Postfachneinkeine Straße, keine Hausnummer, niemand, dem übergeben werden kann
Packstationneinein Automat, der keine Briefe annimmt und nichts quittiert
Reine Weiterleitungs- oder Scanadresse ohne Empfangsvollmachtneinder Dienstleister ist nur Bote (Rn. 14); genau der Fall des BGH
Anschrift im Auslandje nach Zweckim Impressum möglich, im Handelsregister einer GmbH oder UG nicht (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG), im Prozess möglich, aber Zustellungen dauern länger

Tabelle seitlich wischen.

Für Gesellschaften ist der Maßstab milder als für Einzelpersonen: Der BGH hat bei juristischen Personen eine Anschrift genügen lassen, unter der wirksam zugestellt werden kann (Rn. 12). Wer die Rolle des Bevollmächtigten genauer verstehen will, findet sie im Glossar unter Zustellungsbevollmächtigter und Empfangsvollmacht.

Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop
Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop

Kapitel 04

Wo eine ladungsfähige Anschrift verlangt wird

Der Begriff wandert weit über das Prozessrecht hinaus. Diese Stellen betreffen fast jeden Selbstständigen.

WoNormWas genau verlangt wird
Impressum einer Website§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGName und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist
Journalistisch-redaktionelle Angebote§ 18 Abs. 1 und 2 MStVAnschrift, zusätzlich ein Verantwortlicher mit Anschrift
Handelsregister bei GmbH und UG§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHGinländische Geschäftsanschrift bei der Anmeldung
Rechnungen§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStGvollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
Fernabsatz und ShopArt. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGBAnschrift vor Vertragsschluss, zusätzlich zum Impressum
Gewerbeanmeldung§ 14 GewOBetriebsstätte, hier gelten eigene Maßstäbe

Tabelle seitlich wischen.

Die Maßstäbe sind nicht identisch. Das Impressum fragt nach der Niederlassung, das Register nach einer zustellfähigen Geschäftsanschrift, das Gewerbeamt nach einer Betriebsstätte. Für das Impressum hat das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 18.02.2021, 6 U 150/19) eine Briefkastenanschrift genügen lassen, unter der Zustellungen möglich sind; persönliche Anwesenheit sei nicht zwingend. Details für den Impressumsfall stehen in Impressum ohne Privatadresse, für die Gewerbeseite in Gewerbe mit gemieteter Adresse anmelden.

Woran Anschriften scheitern

Postfach. Ein Postfach hat keine Straße und keine Hausnummer, dort kann niemand übergeben. Das LG Traunstein hat ein Postfach im Impressum als unzureichend gewertet (1 HK O 168/16). Zusätzlich zur Straßenanschrift darfst Du es nennen, an ihrer Stelle nicht. Mehr in Postfach als Geschäftsadresse.

Reine Weiterleitung. Das ist der Fall, über den der BGH 2023 entschieden hat. Ein Dienstleister, der Post nur weiterschickt, handelt als Bote. Der BGH schreibt ausdrücklich, dass eine Vollmacht, die sich auf die bloße Weiterleitung beschränkt, ebenso wenig ausreicht wie eine Beauftragung als Postannahmestelle oder Empfangsbote. Ein Nachsendeauftrag ist übrigens etwas anderes: Er leitet Post von einer alten Anschrift um und macht keine neue Anschrift, siehe Nachsendeauftrag.

c/o ohne Vollmacht. Der Zusatz „c/o" ist nicht per se schädlich. Das OLG Hamm hat einen c/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift einer GmbH für eintragungsfähig gehalten, wenn er einen empfangsberechtigten Zustellungsbevollmächtigten auffindbar macht (Beschluss vom 07.05.2015, 27 W 51/15). Problematisch wird er, wenn dahinter keine Empfangsvollmacht steht, und bei Registergerichten, die eine eigene Anschrift sehen wollen. Was das für die Anmeldung bedeutet, steht in Geschäftsadresse ohne c/o.

Adresse als Grafik oder „auf Anfrage". Beides erfüllt § 5 DDG nicht. Die Information muss ständig verfügbar und leicht erkennbar sein, nicht auf Nachfrage lieferbar und nicht nur für sehende Menschen lesbar.

Leerstehendes Büro. Auch eine echte gemietete Fläche hilft nicht, wenn Du sie nie nutzt und niemand für Dich Post entgegennehmen darf. Der Maßstab ist die tatsächliche Erreichbarkeit, nicht der Mietvertrag.

Kapitel 06

Die vier Bausteine einer tragfähigen Anschrift

  1. Straße und Hausnummer. Kein Postfach, keine Postlagerkarte, kein Kürzel. Die Anschrift muss auf einer Karte auffindbar sein.
  2. Empfangsvollmacht. Eine Vollmacht nach § 167 Abs. 1 BGB, die sich ausdrücklich auf die Entgegennahme zuzustellender Schriftstücke erstreckt, macht den Anbieter nach § 171 Satz 1 ZPO zum Bevollmächtigten, an den mit derselben Wirkung zugestellt werden kann wie an Dich. Eine Postvollmacht, die nur das Weiterleiten regelt, leistet das nicht. Den Aufbau einer vollständigen Vollmacht zeigt Postvollmacht.
  3. Regelmäßige Bearbeitung. Zustellungen lösen Fristen aus. Ist bei einer Übergabe niemand anzutreffen, legt der Zusteller ein (§ 180 ZPO) oder nieder (§ 181 ZPO). Deshalb zählt, wie oft der Anbieter Post bearbeitet und wie Du davon erfährst. Bei uns kommt Post über unseren Briefkasten an und wird in Runden bearbeitet, mindestens einmal pro Woche; eine ständig besetzte Annahme gibt es nicht. Details unter So bearbeiten wir Deine Post; was bei einem gelben Brief mit Zustellungsurkunde genau passiert, steht unter Niederlegung und Fristen beim gelben Brief. Welche Einschreiben eine Unterschrift brauchen und welche ohne Unterschrift im Briefkasten landen, zeigt welche Einschreiben es gibt.
  4. Sichtbare Zuordnung. Dein Name oder Deine Firma steht am Briefkasten oder in der c/o-Zeile. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Zusteller die Sendung überhaupt zuordnet. Was dafür am Gebäude stehen sollte, erklärt Firmenschild und Briefkasten.

Fehlt einer der vier Punkte, ist die Anschrift im Zweifel angreifbar. Sind alle vier da, hast Du gute Argumente, mehr aber auch nicht: Ob eine Anschrift im konkreten Fall trägt, entscheidet das Gericht oder die Behörde. Die vier Bausteine für Deine eigene Anschrift gehst Du im Ladungsfähigkeits-Check durch; wie der BGH den Begriff 2023 für die Klageschrift konkretisiert hat, steht Randnummer für Randnummer unter BGH-Urteil V ZR 210/22 zur Weiterleitungsadresse; weitere Hilfen stehen unter Werkzeuge.

Hinweis für natürliche Personen

Für Einzelpersonen gilt der strengere Ausgangspunkt. Wer als natürliche Person selbst klagt, muss dem Gericht nach dem BGH-Urteil grundsätzlich eine Anschrift nennen, unter der er tatsächlich erreichbar ist, oder Gründe darlegen, warum das nicht geht. Eine gemietete Adresse ersetzt das nicht sicher, auch nicht mit Empfangsvollmacht, weil der BGH die mildere Linie in Rn. 12 nur für juristische Personen beschrieben und für natürliche Personen offengelassen hat. Im Impressum, auf Rechnungen und im Shop bleibt die Geschäftsadresse davon unberührt.

Kapitel 08

Ladungsfähig ist kein Stempel, sondern ein Zustand

Kein Anbieter kann eine Adresse „ladungsfähig machen" und das Ergebnis in eine Urkunde schreiben. Ladungsfähigkeit beschreibt eine Lage, und Lagen ändern sich.

Typisch geht sie so verloren: Du kündigst den Adressvertrag, vergisst aber die Änderung im Handelsregister. Danach kommt unter der eingetragenen Anschrift nichts mehr an. Für Kapitalgesellschaften ist das kein kleiner Fehler. § 15a HGB und § 185 Nr. 2 ZPO erlauben dann die öffentliche Zustellung: Das Schriftstück wird bekannt gemacht, die Frist läuft, und Du erfährst nichts davon. Dazu kommt das Zwangsgeld des Registergerichts nach § 14 HGB, das je Fall bis zu 5.000 € betragen darf. Wie Du einen Wechsel ohne Lücke planst, steht unter Geschäftsadresse kündigen.

Zweite Quelle für Ärger ist die Halbmiete: Adresse gemietet, aber die Empfangsvollmacht nie unterschrieben. Dann steht eine korrekte Anschrift im Impressum, an der niemand für Dich annehmen darf. Bei uns ist die Vollmacht deshalb Teil des Online-Vertragsformulars.

Rechenbeispiel

Konstruiertes Beispiel, keine echte Kundin. Eine Entwicklerin arbeitet als Freiberuflerin von zu Hause und betreibt eine Website mit Blog. Sie will ihre Wohnanschrift nicht im Impressum haben. Ihr Postaufkommen liegt bei etwa zwei Briefen im Monat.

Sie mietet die Impressum-Adresse für 7,90 € netto im Monat. Drei geöffnete und gescannte Briefe im Monat sind enthalten, jeweils nach ihrer Freigabe je Brief, sie bleibt also im Rahmen. Etwa einmal im Quartal lässt sie sich ein Original schicken: 2,50 € plus Porto. Damit landet sie bei 7,90 € netto im Monat plus etwa 0,83 € im Monatsschnitt für diese Weiterleitung, zuzüglich Porto. Freiberufler finden ihren Fall unter Geschäftsadresse für Freiberufler.

Grenzen

Was eine ladungsfähige Adresse nicht leistet

Drei Grenzen, die kein Anbieter verschieben kann.

Keine Meldeadresse. § 17 Abs. 1 BMG knüpft die Anmeldepflicht daran, dass Du eine Wohnung beziehst, und § 20 BMG definiert die Wohnung als umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Ein Briefkasten ist das nicht.

Keine Betriebsstätte. § 12 Satz 1 AO verlangt eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die Verfügungsmacht besteht. Eine Adresse ohne eigene Tätigkeit erfüllt das nicht. Was das für Steuernummer und Zuständigkeit heißt, steht in Was das Finanzamt von der Adresse hält.

Kein Angebot für Privatpersonen. Wir vermieten Adressen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorbereiten.

Wenn Du eine Anschrift nur für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop und Rechnungen brauchst, reicht das Paket Impressum für 7,90 € netto im Monat mit c/o, bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat. Brauchst Du einen eigenen Briefkasten mit Firmennamen und eine Bestätigung für Notar und Handelsregister (mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt), ist Business für 24,90 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung der richtige Zuschnitt, mit Identitätsprüfung per POSTIDENT. Beide ohne Kaution und bei monatlicher Zahlung zum Monatsende kündbar, Business nach 1 Monat Mindestlaufzeit. Den Unterschied zum Postfach zeigt Postfach oder Geschäftsadresse, alle Stückpreise stehen auf Preise und Stückkosten.

Kapitel 10

Häufige Fragen

Steht „ladungsfähige Anschrift" so im Gesetz?

Nein. Die Formulierung ist ein Begriff der Rechtsprechung. Die Gesetze sprechen von der „Bezeichnung der Parteien" und vom „Wohnort" (§ 253 Abs. 2 Nr. 1, § 130 Nr. 1 ZPO), von der „Anschrift, unter der sie niedergelassen sind" (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG) oder von der „inländischen Geschäftsanschrift" (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG). Der Begriff bündelt, was diese Normen im Ergebnis verlangen, mit jeweils eigenem Maßstab.

Was bedeutet ladungsfähige Anschrift für Privatpersonen?

Für Privatpersonen ist die ladungsfähige Anschrift in der Regel die Wohnanschrift, unter der sie tatsächlich wohnen und Post bekommen. Wer als natürliche Person selbst klagt, muss dem Gericht nach BGH V ZR 210/22 grundsätzlich eine solche Anschrift nennen oder schutzwürdige Gründe vortragen, warum das nicht geht. Schweigen genügt nicht. Wir vermieten Geschäftsadressen nur an Unternehmer, nicht an Privatpersonen.

Muss ich unter einer ladungsfähigen Adresse persönlich anzutreffen sein?

Bei natürlichen Personen ist das für die Klageschrift der Ausgangspunkt: Der BGH stellt auf den Ort ab, an dem Du tatsächlich zu erreichen bist. Bei juristischen Personen hat er eine Anschrift genügen lassen, unter der wirksam zugestellt werden kann, und offengelassen, ob das auch für natürliche Personen gilt. Eine gemietete Adresse stützt sich auf eine schriftliche Empfangsvollmacht und regelmäßige Bearbeitung; ob das im Einzelfall genügt, entscheidet das Gericht.

Kann eine Anschrift ihre Ladungsfähigkeit später verlieren?

Ja. Wer umzieht, den Adressvertrag kündigt oder die Empfangsvollmacht widerruft, hat ab diesem Moment eine Anschrift, an der nichts mehr für ihn ankommt. Für eine GmbH oder UG ist das gefährlich, weil das Registergericht die alte Anschrift weiter als maßgeblich behandelt, bis Du die Änderung anmeldest. Dann droht die öffentliche Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO.

Ist eine ladungsfähige Adresse dasselbe wie der Firmensitz?

Nein. Der Sitz einer GmbH oder UG steht im Gesellschaftsvertrag und bezeichnet eine Gemeinde (§ 4a GmbHG). Die Geschäftsanschrift ist die konkrete Straße mit Hausnummer, die zum Register angemeldet wird (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG). Beide liegen meist in derselben Gemeinde. Den Unterschied erklärt das Glossar unter Satzungssitz und Geschäftsanschrift; ladungsfähig muss die Geschäftsanschrift sein, nicht der Sitz.

Gilt eine Adresse im Ausland als ladungsfähig?

Für die deutsche Impressumspflicht kommt es auf die Niederlassung an, die auch im Ausland liegen kann. Für das Handelsregister verlangt § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG dagegen ausdrücklich eine inländische Geschäftsanschrift. Im Zivilprozess wird eine Auslandsanschrift akzeptiert, macht Zustellungen aber langsam und aufwendig. Wer eine deutsche Gesellschaft aus dem Ausland führt, braucht praktisch eine inländische Anschrift mit Empfangsvollmacht.

Reicht eine c/o-Adresse als ladungsfähige Anschrift im Impressum?

Ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden. Vieles spricht dafür, dass sie genügt, wenn unter der Anschrift Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat; ein Postfach genügt nicht. Im Streitfall entscheidet das Gericht. Das OLG Frankfurt am Main hat für das Impressum einer US-Gesellschaft eine Briefkastenanschrift mit Zustellmöglichkeit genügen lassen (6 U 150/19); das OLG Hamm hielt den c/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift einer GmbH im Handelsregister für eintragungsfähig, wenn er eine empfangsberechtigte Person auffindbar macht (27 W 51/15). Entscheidend ist eine schriftliche Empfangsvollmacht. Fürs Handelsregister ist bei uns die Anschrift ohne c/o im Business-Paket vorgesehen (mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt).


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 02.10.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Gerichte, Registergerichte und Behörden entscheiden im Einzelfall. Bei einer laufenden Frist oder einem Zwangsgeldverfahren sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Autorin ist Susanne Stroot, Geschäftsführerin der Betreiberin, mehr unter Über uns.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026, BGH-Volltext erneut geprüft am 26.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

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