Ins Handelsregister darf jede inländische Geschäftsanschrift mit Straße und Hausnummer, unter der die Gesellschaft Post und förmliche Zustellungen tatsächlich erreichen: Wohnung, Büro, genutzter Coworking-Platz oder eine gemietete Geschäftsadresse mit eigenem Briefkasten und Empfangsvollmacht. Ein Postfach darf nicht hinein. Der Notar setzt die Anschrift in die Anmeldung, das Registergericht prüft die Zustellbarkeit im Einzelfall.
Sichere die Anschrift vor dem Notartermin. Dann steht sie im Musterprotokoll oder in der Anmeldung richtig, und die erste Post des Gerichts kommt an. Welche Anschrift Deine Gesellschaft braucht, ermittelt der Paketfinder in fünf Schritten.
Adressen im Vergleich
| Adresse | HR-tauglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigene Wohnung | ja | zulässig nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, aber öffentlich im Register; Mietvertrag auf gewerbliche Nutzung prüfen |
| Business-Paket ohne c/o (eigener Briefkasten mit Firmennamen, Empfangsvollmacht) | ja, das Gericht entscheidet im Einzelfall | Bestätigung für Notar und Registergericht liegt bei; bei Rückfragen liefern wir Unterlagen nach |
| c/o-Adresse aus dem Impressum-Paket | bei uns nicht dafür vorgesehen | c/o ist nicht verboten: Das OLG Hamm hat einen c/o-Zusatz gebilligt, wenn er eine empfangsberechtigte Person auffindbar macht (I-27 W 51/15). Registergerichte fragen trotzdem oft nach. |
| Postfach | nein | keine Geschäftsanschrift, Zustellung dort unmöglich; eingetragen wird sie nicht |
| Coworking | ja, wenn der Firmenname am Briefkasten steht und Post für Dich angenommen wird | schriftlich klären, ob Einschreiben und Gerichtspost angenommen werden; Tagesticket reicht nicht |
Tabelle seitlich wischen.
Scheitert die Zustellung an der angemeldeten Anschrift, kann das Gericht die Eintragung verweigern. So bestätigte das KG Berlin 2021 die Zurückweisung einer Neuanmeldung, weil die Kostenvorschussrechnung an der angegebenen Anschrift nicht zugestellt werden konnte und der Notar die postalische Erreichbarkeit nicht nachwies (22 W 67/21).




