Kurz gesagt
- Jede UG und GmbH muss bei der Anmeldung eine inländische Geschäftsanschrift angeben (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG). Sie wird eingetragen und ist öffentlich.
- Die Anschrift braucht Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach reicht nicht.
- Das Registergericht prüft, ob dort förmlich zugestellt werden kann. Oft testet es das mit der ersten Kostenrechnung.
- Eine gemietete Geschäftsadresse ist möglich, wenn Post dort tatsächlich angenommen wird. Gerichte entscheiden im Einzelfall.
- Adressänderungen musst Du über einen Notar anmelden (§ 31 HGB). Sonst droht Zwangsgeld bis 5.000 € und öffentliche Zustellung.
Inhalt: Kurzantwort · Was das Gesetz verlangt · Welche Adresse darf ins Register · Ablauf bei Gründung · Sitzverlegung oder Adresswechsel · Was der Anbieter leisten muss · Nach Kündigung · Checkliste · FAQ · Quellen
Kurzantwort
Ins Handelsregister kommt die Adresse, unter der Deine Gesellschaft Post und Gerichtspost erreicht: Wohnung, Büro oder eine gemietete Geschäftsadresse mit eigenem Briefkasten. Der Notar setzt sie in die Anmeldung, das Registergericht prüft die Zustellbarkeit. Sichere die Adresse vor dem Notartermin, dann läuft die Eintragung ohne Rückfragen.
Was das Gesetz verlangt
§ 8 Abs. 4 GmbHG: inländische Geschäftsanschrift
Seit dem MoMiG 2008 steht in § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG: In der Anmeldung ist „eine inländische Geschäftsanschrift" anzugeben. Das gilt für die GmbH und über § 5a GmbHG auch für die UG (haftungsbeschränkt). Die IHK Frankfurt fasst zusammen, was das Gericht erwartet: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Ein Postfach genügt nicht.
Die Geschäftsanschrift ist nicht der Sitz. Der Sitz ist die Gemeinde, die der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 4a GmbHG). Die Geschäftsanschrift ist die konkrete Adresse.
§ 10 GmbHG: Eintragung und Veröffentlichung
Nach § 10 Abs. 1 GmbHG trägt das Gericht neben Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsführern auch die Geschäftsanschrift ein. Sie ist über das Registerportal für jeden abrufbar. Deshalb wollen viele Gründer ihre Wohnadresse nicht dort sehen.
Zustellung: § 35 Abs. 2 GmbHG, § 15a HGB, § 185 ZPO
Unter der eingetragenen Geschäftsanschrift können der Gesellschaft Schriftstücke zugestellt werden (§ 35 Abs. 2 Satz 3 GmbHG). Scheitert die Zustellung dort, greift § 15a HGB: Das Amtsgericht im Bezirk der Anschrift kann die öffentliche Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO bewilligen. Das Schriftstück hängt dann an der Gerichtstafel und gilt als zugestellt. Eine Klage kann so rechtskräftig werden, ohne dass Du je einen Brief gesehen hast.
Deshalb prüft das Registergericht die Anschrift. Das Kammergericht Berlin bestätigte 2021 (22 W 67/21) die Zurückweisung einer Neuanmeldung, weil die Kostenvorschussrechnung an der angegebenen Adresse nicht zugestellt werden konnte.
Welche Adresse darf ins Register
Privatwohnung
Zulässig. Nachteile: Die Adresse steht öffentlich im Register, auf jeder Rechnung und im Impressum. Manche Mietverträge verbieten gewerbliche Nutzung. Jeder Umzug kostet eine notarielle Anmeldung.
Büro oder Coworking
Zulässig, wenn Dein Firmenname am Briefkasten steht und jemand zu Geschäftszeiten Post annimmt. Bei Coworking klärst Du vorher, ob der Betreiber Einschreiben und Gerichtspost annimmt und das schriftlich bestätigt.
Gemietete Geschäftsadresse
Zulässig, wenn die Adresse zustellfähig ist. Das OLG Hamm hat 2015 (27 W 51/15) sogar eine c/o-Anschrift bei einem Notar akzeptiert, weil dort ein Zustellungsbevollmächtigter erkennbar ansässig war. Ohne c/o, mit eigenem Briefkasten auf Deinen Firmennamen, gibt es für das Gericht weniger zu fragen. Warum der Zusatz oft Rückfragen auslöst, steht im Ratgeber Geschäftsadresse ohne c/o.
Die Geschäftsanschrift sagt nichts darüber aus, wo Du steuerlich sitzt. Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) und Betriebsstätte (§ 12 AO) richten sich danach, wo tatsächlich gearbeitet und entschieden wird. Mehr dazu im Ratgeber Virtuelle Geschäftsadresse und Finanzamt.
Postfach: nein
Ein Postfach ist keine Geschäftsanschrift. Dort kann kein Gerichtsvollzieher zustellen, und niemand nimmt ein Einschreiben an.
Ablauf bei Gründung
1. Adresse vor dem Notartermin sichern
Der Notar braucht die Anschrift für die Anmeldung, oft schon für den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll. Bei einer gemieteten Adresse heißt das: Vertrag schließen, Identitätsprüfung durchlaufen, Bestätigung erhalten. Rechne dafür 1 bis 3 Werktage ein.
2. Bestätigung des Adressanbieters
Das Gesetz verlangt keine Bestätigung. Notare und Registergerichte wollen aber wissen, dass unter der Anschrift zugestellt werden kann. Eine kurze Bestätigung mit Firmenname, Anschrift, Empfangsvollmacht und Annahmezeiten beantwortet die Frage, bevor sie gestellt wird. Leg sie dem Notar vor dem Termin vor.
3. Notartermin und Anmeldung
Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet (§ 2 GmbHG). Bei bis zu 3 Gesellschaftern und 1 Geschäftsführer geht das mit dem Musterprotokoll, auch per Videokommunikation. Danach zahlst Du das Stammkapital ein; bei der UG muss es vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Die Geschäftsführer unterschreiben die Anmeldung mit der Geschäftsanschrift, der Notar beglaubigt sie und reicht sie elektronisch ein (§ 12 HGB, § 78 GmbHG).
Kosten der Anmeldung: Geschäftswert mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 1 GNotKG), daraus eine halbe Gebühr von 62,50 € netto (Nr. 21201 KV GNotKG, Tabelle B) plus Auslagen und Umsatzsteuer. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags kommt dazu. Das Registergericht berechnet für die Ersteintragung 225 € (Nr. 2100 HRegGebV).
4. Rückfragen des Registergerichts
Das Gericht prüft Firma, Gegenstand, Kapital und Anschrift. Die Kostenrechnung schickt es meist an die Geschäftsanschrift. Kommt sie zurück, gibt es eine Zwischenverfügung. Deshalb muss der Briefkasten ab dem Tag der Anmeldung beschriftet sein und die Post am selben Tag bei Dir ankommen, zumindest als Scan.
Dauer: Ohne Beanstandung 5 bis 8 Werktage, üblich 2 bis 3 Wochen, mit Zwischenverfügung 6 bis 8 Wochen. Bis zur Eintragung besteht die Gesellschaft nicht als solche; wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich (§ 11 GmbHG).
5. Nach der Eintragung: Gewerbeamt, Finanzamt, Bank
Mit dem Registerauszug meldest Du das Gewerbe an (§ 14 GewO), füllst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus (§ 138 Abs. 4 AO) und meldest die wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich an das Transparenzregister (§ 20 GwG). Die Bank stellt das Gründungskonto auf die Gesellschaft um. Wie das Gewerbeamt mit einer gemieteten Adresse umgeht, steht im Ratgeber Gewerbeanmeldung mit Mietadresse.
Praxisbeispiel (erfunden, zur Veranschaulichung)
Lena gründet eine UG (haftungsbeschränkt) für ihren Onlineshop und will ihre Mietwohnung nicht im Register sehen. Montag: Vertrag über eine Geschäftsadresse mit eigenem Briefkasten, Identitätsprüfung per Video. Dienstag: Bestätigung als PDF. Donnerstag: Notartermin mit Musterprotokoll, Stammkapital 1.000 €. Freitag: Kapital eingezahlt, Kontoauszug an den Notar, der reicht die Anmeldung ein. Woche 2: Die Kostenrechnung des Gerichts kommt an der Geschäftsadresse an, Lena sieht den Umschlag-Scan am selben Tag und überweist. Woche 3: Die UG ist eingetragen. Dann folgen Gewerbeanmeldung, Fragebogen und Transparenzregister.
Ablauf bei Sitzverlegung oder Adresswechsel
Anmeldung durch Geschäftsführer
Zwei Fälle. Ändert sich nur die Geschäftsanschrift, etwa vom Homeoffice in eine gemietete Adresse in derselben Stadt, melden die Geschäftsführer die neue Anschrift an (§ 31 Abs. 1 HGB, § 78 GmbHG). Der Notar beglaubigt die Unterschrift und reicht elektronisch ein. Die Satzung bleibt unberührt.
Ändert sich der Sitz, also die Gemeinde im Gesellschaftsvertrag, ist das eine Satzungsänderung: Gesellschafterbeschluss mit drei Vierteln der Stimmen, notariell beurkundet (§ 53 GmbHG), Anmeldung beim bisherigen Registergericht (§ 13h HGB), wirksam erst mit Eintragung (§ 54 Abs. 3 GmbHG).
Wer die Änderung nicht anmeldet, riskiert Zwangsgeld bis 5.000 € je Fall (§ 14 HGB). Solange die alte Anschrift im Register steht, können Gläubiger dort zustellen lassen.
Kosten Notar und Gericht
Reine Adressänderung: Geschäftswert 5.000 € (§ 105 Abs. 5 GNotKG), Notar mindestens 30 € netto (Nr. 21201 KV GNotKG) plus Auslagen und Umsatzsteuer, Gericht 105 € für die Eintragung einer Tatsache (Nr. 2500 HRegGebV).
Sitzverlegung in einen anderen Gerichtsbezirk: Gericht 210 € (Nr. 2300 HRegGebV). Beim Notar kommen Beurkundung des Beschlusses, Bescheinigung nach § 54 Abs. 1 GmbHG und Anmeldung zusammen; die Höhe hängt vom Stammkapital ab.
Was der Anbieter leisten muss
Eine gemietete Adresse muss das leisten, was das Gericht später prüft.
Briefkasten mit Firmenname
Der Name Deiner Gesellschaft steht außen, mit Rechtsformzusatz. Ein Sammelbriefkasten „Kunden von XY" reicht nicht, der Zusteller sucht den Empfängernamen.
Annahme zu Geschäftszeiten
Einschreiben, Zustellungsurkunden und Gerichtsvollzieher brauchen jemanden, der annimmt und unterschreibt. Weiterleitungsadressen ohne Personal fallen hier durch.
Postvollmacht
Ohne Deine schriftliche Vollmacht darf der Anbieter Post weder annehmen noch öffnen. Die Empfangsvollmacht macht die Adresse zustellfähig, die Öffnungsvollmacht erlaubt den Scan (Ratgeber Postvollmacht). Seit dem Postgesetz 2024 darf ein Standardbrief bis zum dritten Werktag unterwegs sein (§ 18 PostG), Behördenpost gilt am vierten Werktag als zugestellt. Ein Scan am Eingangstag holt diese Zeit zurück.
Identitätsprüfung nach GwG
Wer für Gesellschaften eine Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse bereitstellt, ist Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe c GwG und muss Dich und die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren (§ 10 GwG). Ein Anbieter, der das nicht tut, arbeitet am Gesetz vorbei. Für Dich ist die Prüfung ein Qualitätsmerkmal: An derselben Adresse sitzen dann keine Briefkastenfirmen, die das Gericht misstrauisch machen.
Unser Business-Paket ist für genau diesen Zweck gebaut: eigener Briefkasten mit Deinem Firmennamen, Annahme zu Geschäftszeiten, Bestätigung für Notar und Registergericht, Identitätsprüfung nach GwG inklusive. 24,90 € netto im Monat, einmalig 29 € Einrichtung, monatlich kündbar. Details auf /preise und für Gründer auf Geschäftsadresse für UG und GmbH. Ob ein Registergericht die Adresse akzeptiert, entscheidet es im Einzelfall; bei Rückfragen liefern wir Unterlagen nach.
Was passiert nach Kündigung der Adresse
Kündigst Du die Adresse, bleibt sie im Register stehen, bis eine neue angemeldet ist. Bis dahin können Gerichte und Gläubiger dort zustellen, und der frühere Anbieter nimmt nichts mehr für Dich an. Das ist der Weg in die öffentliche Zustellung nach § 15a HGB. Melde die neue Anschrift vor Vertragsende über den Notar an und ändere gleichzeitig Impressum (§ 5 DDG), Rechnungen, Gewerbeamt und Finanzamt.
Checkliste
- [ ] Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ, Ort; kein Postfach
- [ ] Firmenname mit Rechtsform am Briefkasten, ab dem Tag der Anmeldung
- [ ] Empfangs- und Öffnungsvollmacht unterschrieben
- [ ] Bestätigung des Anbieters für den Notar liegt vor
- [ ] Identitätsprüfung nach GwG erledigt
- [ ] Stammkapital eingezahlt (UG: vollständig), Nachweis an den Notar
- [ ] Post der ersten 4 Wochen täglich prüfen, Kostenrechnung sofort zahlen
- [ ] Nach Eintragung: Gewerbeamt, Fragebogen Finanzamt (1 Monat), Transparenzregister
- [ ] Bei jedem Adresswechsel: Notar, Impressum, Rechnungen, Gewerbeamt, Finanzamt
Häufige Fragen
Kann ich eine gemietete Adresse als Sitz der UG eintragen?
Als Geschäftsanschrift ja, wenn dort Post für die UG angenommen wird. Der Sitz im Gesellschaftsvertrag ist nur die Gemeinde. Das Registergericht prüft die Zustellbarkeit im Einzelfall, meist mit der Kostenrechnung.
Braucht der Notar eine Bestätigung des Vermieters?
Gesetzlich nein. Die meisten Notare fragen trotzdem, um Zwischenverfügungen zu vermeiden. Eine Bestätigung mit Anschrift, Empfangsvollmacht und Annahmezeiten reicht. Im Business-Paket bekommst Du sie nach der Identitätsprüfung als PDF.
Wie lange dauert die Eintragung?
Ohne Beanstandung 5 bis 8 Werktage nach Eingang beim Gericht, üblich 2 bis 3 Wochen. Mit Zwischenverfügung, etwa weil Post nicht zugestellt werden konnte, 6 bis 8 Wochen.
Was kostet die Adressänderung im Handelsregister?
Notar mindestens 30 € netto plus Auslagen und Umsatzsteuer (Geschäftswert 5.000 €, § 105 Abs. 5 GNotKG), Gericht 105 € (Nr. 2500 HRegGebV). Zusammen meist unter 200 €. Eine Sitzverlegung kostet mehr, weil die Satzung geändert wird.
Darf Satzungssitz und Geschäftsanschrift verschieden sein?
Bei GmbH und UG ja. Das OLG Schleswig hat 2011 (2 W 48/11) festgehalten, dass eine GmbH ihre Geschäftsanschrift anders als eine Personenhandelsgesellschaft abweichend vom Sitz wählen darf. Einfacher ist es, beides in derselben Gemeinde zu halten, dann bleibt ein Registergericht zuständig.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 26.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Registergerichte entscheiden im Einzelfall, Gebühren ändern sich. Sprich vor der Gründung mit Notar und Steuerberater.
Quellen
- § 2 GmbHG, Form des Gesellschaftsvertrags: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html
- § 4a GmbHG, Sitz der Gesellschaft: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4a.html
- § 5a GmbHG, Unternehmergesellschaft: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html
- § 8 GmbHG, Inhalt der Anmeldung: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html
- § 10 GmbHG, Inhalt der Eintragung: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__10.html
- § 11 GmbHG, Rechtszustand vor der Eintragung: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__11.html
- § 35 GmbHG, Vertretung und Zustellung: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__35.html
- § 53 GmbHG, Form der Satzungsänderung: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__53.html
- § 54 GmbHG, Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__54.html
- § 78 GmbHG, Anmeldepflichtige: www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__78.html
- § 12 HGB, Anmeldungen zur Eintragung: www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html
- § 13h HGB, Verlegung des Sitzes im Inland: www.gesetze-im-internet.de/hgb/__13h.html
- § 14 HGB, Zwangsgeld: www.gesetze-im-internet.de/hgb/__14.html
- § 15a HGB, Öffentliche Zustellung: www.gesetze-im-internet.de/hgb/__15a.html
- § 31 HGB, Änderungen der inländischen Geschäftsanschrift: www.gesetze-im-internet.de/hgb/__31.html
- § 185 ZPO, Öffentliche Zustellung: www.gesetze-im-internet.de/zpo/__185.html
- § 105 GNotKG, Geschäftswert bei Registeranmeldungen: www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__105.html
- Kostenverzeichnis GNotKG (Anlage 1, Nr. 21201): www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html
- Gebührentabelle B GNotKG (Anlage 2): www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html
- Gebührenverzeichnis HRegGebV (Nr. 2100, 2300, 2500): www.gesetze-im-internet.de/hreggebv/anlage.html
- § 10 AO, Geschäftsleitung: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__10.html
- § 12 AO, Betriebstätte: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html
- § 138 AO, Anzeigen über die Erwerbstätigkeit: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
- § 14 GewO, Anzeigepflicht: www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten: www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
- § 2 GwG, Verpflichtete (Nr. 13 Buchstabe c): www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__2.html
- § 10 GwG, Allgemeine Sorgfaltspflichten: www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html
- § 20 GwG, Transparenzregister: www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html
- § 18 PostG 2024, Laufzeitvorgaben: www.gesetze-im-internet.de/postg_2024/__18.html
- Bundesrechtsanwaltskammer, Längere Postlaufzeiten ab 2025 und Zustellungsfiktion: www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-1-2025-v-812025/laengere-postlaufzeiten-ab-2025-gesetzliche-fristen-und-zustellzeiten-im-fokus/
- OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015, 27 W 51/15 (c/o-Zusatz), Zusammenfassung bei Haufe: www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/eintragungsfaehigkeit-eines-co-zusatzes-in-der-geschaeftsanschrift_210_316150.html
- KG Berlin, Beschluss vom 05.10.2021, 22 W 67/21 (zustellfähige Geschäftsanschrift), Zusammenfassung bei Haufe: www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/handelsregister-und-zustellfaehige-inlaendische-geschaeftsanschrift_210_557780.html
- OLG Schleswig, Beschluss vom 14.11.2011, 2 W 48/11 (Geschäftsanschrift abweichend vom Sitz), Zusammenfassung bei Heckschen & Salomon: www.heckschen-salomon.de/rechtsprechung-detail/unzulaessigkeit-der-abweichung-der-inlaendische-geschaeftsanschrift-einer-gmbh-co-kg-vom-sitz-der-gesellschaft.html
- IHK Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift im Handelsregister: www.frankfurt-main.ihk.de/hauptnavigation/gruendung-und-foerderung/rechtsinformationen-fuer-gruender/geschaeftsanschrift-5249254
- BMWK Existenzgründungsportal, Gewerbeanmeldung mit virtueller Geschäftsadresse: www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Recht/Allgemein/Gewerbeanmeldung-mit-virtueller-geschaeftsadresse-moeglich
- Notar Franke (Berlin), Dauer der Handelsregistereintragung: notar-franke.de/gruenden-plus/dauer-handelsregistereintragung/
Alle Quellen abgerufen am 26.08.2026.
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