Ja. Eine gemietete Geschäftsadresse kann in der Gewerbeanmeldung als zusätzliche Geschäfts- oder Postanschrift stehen, wenn dort Post für Dich angenommen wird und der Anbieter eine Bescheinigung ausstellt. Arbeitest Du zu Hause, ist gewerberechtlich meist Deine Wohnung die Betriebsstätte. In Feld 15 gehört der Ort, an dem Du arbeitest; die Mietadresse führen manche Ämter zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift.
Die kurze Antwort
Dein Gewerbe meldest Du ohnehin dort an, wo Du tatsächlich arbeitest, oft also bei Dir zu Hause. Unsere Adresse gibst Du dann für Impressum, Shop und Rechnungen an; dafür ist das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat gedacht. Ob eine c/o-Anschrift im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; mehr dazu unter Impressum-Adresse. Soll die Adresse zusätzlich beim Gewerbeamt stehen oder ins Handelsregister, nimm Business ohne c/o: Damit bekommst Du eine Bescheinigung; manche Ämter tragen die Adresse damit zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift ein, andere nicht.
Frag deshalb vor der Anmeldung beim Gewerbeamt nach. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail klärt, welche Nachweise Deine Gemeinde sehen will. Welches unserer Pakete dafür passt, zeigt der Paketfinder.
Das Formular Feld für Feld
Die Tabelle folgt dem Vordruck GewA 1. Die Feldnummern 11, 15, 16 und 23 stammen aus der hessischen Fassung, andere Länder nummerieren gleich; prüfe trotzdem Deinen lokalen Vordruck.
| Feld im Gewerbeanmeldeformular | Was Du bei einer gemieteten Geschäftsadresse einträgst |
|---|---|
| Angaben zur Person (Name, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit) | Deine persönlichen Daten wie im Ausweis |
| Feld 11: Wohnanschrift | immer Deine Wohnung, auch wenn Du eine Geschäftsadresse nutzt |
| Name des Geschäfts, Firma | Deine Geschäftsbezeichnung oder die Firma laut Register |
| Feld 15: Betriebsstätte | der Ort, an dem Du tatsächlich arbeitest (meist Deine Wohnung). Die Mietadresse ist keine Betriebsstätte; manche Ämter führen sie mit Bescheinigung des Anbieters zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift. |
| Feld 16: Hauptniederlassung | nur ausfüllen, wenn die angemeldete Betriebsstätte eine Filiale ist |
| Angemeldete Tätigkeit | möglichst genaue Beschreibung, sie entscheidet über Erlaubnisse und die Weiterleitung an Kammern |
| Beginn der Tätigkeit | das Datum, an dem Du anfängst |
| Feld 23: Art des Betriebs | bei einem Standort „Hauptniederlassung"; Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle nur bei weiteren Standorten |
| Anlagen | Ausweis, bei Mietadresse die Bescheinigung des Anbieters, bei Gesellschaften der Registerauszug |
Tabelle seitlich wischen.
Was eine Zweigniederlassung von einer Zweigstelle unterscheidet, erklärt das Glossar unter Zweigniederlassung.




