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Zwei rote Aktenordner auf einem Holztisch

Ratgeber

Geschäftsadresse und Postservice steuerlich absetzen

Veröffentlicht 2026-08-29Aktualisiert 2026-08-29Lesezeit ca. 9 MinutenAutor: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Der Fall

Kurzantwort

Kurz gesagt

  • Die monatliche Miete für eine Geschäftsadresse ist eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG, weil sie durch den Betrieb veranlasst ist.
  • Scan-, Weiterleitungs- und Paketentgelte gehören dazu. Sie sind Teil derselben betrieblichen Leistung.
  • Unsere Rechnungen weisen Nettobetrag und 19 % Umsatzsteuer getrennt aus, mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.
  • Bist Du regelbesteuert, ziehst Du die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG buchst Du den Bruttobetrag als Ausgabe.
  • Bei der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt (§ 11 Abs. 2 EStG). Eine Jahreszahlung für zwölf Monate ist im Zahlungsjahr voll abziehbar.
  • Die Geschäftsadresse ist kein häusliches Arbeitszimmer. Die Deckelung auf 1.260 € aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG gilt für sie nicht.

Ja, die Kosten für eine gemietete Geschäftsadresse und den dazugehörigen Postservice sind abziehbar, in voller Höhe und ohne Pauschalgrenze. Sie sind durch den Betrieb veranlasst, und genau das verlangt § 4 Abs. 4 EStG. Streit gibt es in der Praxis nicht über das Ob, sondern über zwei Details: ob die Rechnung alle Pflichtangaben enthält und ob eine Jahreszahlung ins Zahlungsjahr oder auf zwei Jahre gehört.

Betriebliche Veranlassung

§ 4 Abs. 4 EStG ist ein Satz: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind." Eine Geschäftsadresse, die im Impressum, auf Rechnungen, in der Gewerbeanmeldung oder im Handelsregister steht, dient ausschließlich dem Betrieb. Ein privates Nebenmotiv gibt es nicht: Post an Deine Firma ist Firmenpost.

Der Wunsch, die eigene Wohnanschrift nicht öffentlich zu machen, ändert daran nichts. Er ist der Anlass, aber die Ausgabe entsteht für eine betriebliche Pflichtangabe. Ein Aufteilungsgebot wie bei gemischt genutzten Gegenständen greift deshalb nicht.

Wichtig ist die Abgrenzung zum häuslichen Arbeitszimmer. Für das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung gelten die Sonderregeln aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und Nr. 6c EStG mit der Jahrespauschale von 1.260 € beziehungsweise der Tagespauschale von 6 € je Arbeitstag, ebenfalls gedeckelt auf 1.260 € im Jahr. Die gemietete Geschäftsadresse ist kein Raum in Deiner Wohnung und fällt unter keine dieser Grenzen. Sie steht neben der Pauschale, nicht in ihr.

Fensterbriefumschlag mit Kugelschreiber auf einer Holzplatte

Kapitel 03

Was auf unserer Rechnung steht

Damit Du die Kosten sauber verbuchen und die Vorsteuer ziehen kannst, muss die Rechnung die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG enthalten: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.

So sehen unsere Positionen aus: Paketpreis netto, dazu einzeln aufgeführte Stückposten wie Öffnen und Scannen über dem Freikontingent, Weiterleitungen und Paketannahmen, darunter die Umsatzsteuer mit 19 %. Die Nettopreise sind führend, weil wir ausschließlich an Unternehmer nach § 14 BGB und an Personen leisten, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorbereiten.

Zur Orientierung, netto und brutto bei 19 %: Impressum 7,90 € netto entspricht 9,40 € brutto, Business 24,90 € netto entspricht 29,63 € brutto, Digital Pro 49,00 € netto entspricht 58,31 € brutto. Alle Stückpreise stehen unter Preise und Stückkosten.

Ein Punkt, den Prüfer gern ansehen: die Anschrift auf der Rechnung. Sie muss stimmen, sie muss aber kein Büro sein. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 2018 (V R 25/15) im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof (C-374/16) reicht jede Anschrift, unter der der Unternehmer erreichbar ist, auch eine Briefkastenanschrift. Das gilt in beide Richtungen: für unsere Rechnung an Dich und für Deine Rechnungen an Deine Kunden.

Vorsteuerabzug und Kleinunternehmerregelung

Regelbesteuert. Du ziehst die in der Rechnung ausgewiesene Steuer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer, sofern Du die Leistung für Dein Unternehmen beziehst und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Als Betriebsausgabe wirkt dann nur der Nettobetrag, die Vorsteuer ist ein durchlaufender Anspruch gegen das Finanzamt.

Kleinunternehmer. § 19 Abs. 1 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung stellt die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Wer davon Gebrauch macht, hat keinen Vorsteuerabzug. Für Dich heißt das: Der Bruttobetrag ist Deine Betriebsausgabe, also 9,40 € statt 7,90 € im Impressum-Paket. Die Kosten sind damit nicht höher, sie wirken nur an anderer Stelle.

Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, verliert die Befreiung ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird. Prüfe das rechtzeitig mit Deinem Steuerberater, weil ab diesem Zeitpunkt auch die Rechnungsstellung umgestellt werden muss.

Geöffnetes Briefkastenfach mit eingelegter Post in einer Briefkastenanlage
Geöffnetes Briefkastenfach mit eingelegter Post in einer Briefkastenanlage

Kapitel 05

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel, kein Kundenfall. Eine freiberufliche Übersetzerin ermittelt ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung und ist regelbesteuert. Sie zahlt das Impressum-Paket jährlich im Voraus: 6,32 € je Monat, also 75,84 € netto im Jahr. Bei fünf Briefen im Monat sind drei Öffnungen inklusive, zwei kosten je 1,50 €, das sind 3,00 € im Monat und 36,00 € im Jahr.

Rechnung: 111,84 € netto, 21,25 € Umsatzsteuer, 133,09 € brutto.

Buchung: 111,84 € Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung, 21,25 € Vorsteuer in der Voranmeldung des Zahlungsmonats. Wäre sie Kleinunternehmerin, wären 133,09 € Betriebsausgabe und der Vorsteuerabzug entfiele.

Kein Aufteilungsposten, keine Arbeitszimmer-Deckelung, kein Nachweis über Nutzungsstunden. Der Beleg und der Nutzungsvertrag reichen. Wie sich das von der Frage nach Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung unterscheidet, steht unter Was das Finanzamt zur Anschrift sagt, die Sicht der freien Berufe unter Adresse für Freiberufler.

Wenn Du wissen willst, welches Paket zu Deinem Postaufkommen passt und wie die Rechnung dann aussieht, schildere uns Deinen Fall unter Beratung anfragen. Wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag per E-Mail.

Was keine Betriebsausgabe ist

Durchlaufende Posten. Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verauslagt, gehören nach § 10 Abs. 1 UStG nicht zum Entgelt und tragen keine Umsatzsteuer. Beim Porto für eine Weiterleitung kommt es deshalb darauf an, wie es abgerechnet wird. Steht das Porto als eigene Position mit Umsatzsteuer auf der Rechnung, buchst Du es wie jede andere Leistung mit Vorsteuerabzug. Ist es als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, buchst Du es als Auslage ohne Vorsteuer. Sieh auf Deiner Rechnung nach, statt es zu schätzen, und frag im Zweifel bei uns oder Deiner Buchhaltung nach.

Kosten für andere. Wenn Du die Adresse für eine zweite Gesellschaft nutzt, die eine eigene Buchführung hat, gehört die Ausgabe dorthin, wo der Vertrag läuft. Eine Weiterbelastung braucht eine eigene Rechnung.

Privates. Eine Adresse, die Du nur für private Post nutzt, ist keine Betriebsausgabe (§ 12 Nr. 1 EStG). Bei uns ist das ohnehin ausgeschlossen: Wir leisten nur an Unternehmer und an Personen, die eine Tätigkeit vorbereiten. Eine private Melde- oder Wohnanschrift bieten wir nicht an.

Belege aufbewahren und E-Rechnung

Rechnungen sind Buchungsbelege. Nach § 147 Abs. 3 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege acht Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Bücher und Abschlüsse bleiben bei zehn Jahren. Die Frist endet nicht, solange die Unterlagen für noch offene Steuerfestsetzungen von Bedeutung sind.

Für den B2B-Bereich gilt seit 2025 die stufenweise Umstellung auf die elektronische Rechnung im strukturierten Format nach § 14 UStG. Empfangen musst Du solche Rechnungen schon jetzt, ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Unsere Rechnungen schicken wir als PDF per E-Mail. Wenn Deine Buchhaltung ein bestimmtes Format braucht, sag uns das in der Anfrage, dann klären wir es vor dem Angebot. Wie Umschlagfotos und Scans per E-Mail bei Dir ankommen, steht unter Postservice und Scans.

Grenzen

Buchung, Konto und Zeitraum

Welches Konto. Üblich ist die Erfassung der Adressmiete als Raum- oder Mietaufwand und der Post- und Scanentgelte als Porto oder sonstige Bürokosten. In den DATEV-Standardkontenrahmen sind das typischerweise SKR 03 Konto 4210 (Miete) und 4910 (Porto) beziehungsweise SKR 04 Konto 6310 und 6800. Das ist eine gängige Zuordnung, keine Vorschrift: Welches Konto in Deiner Buchhaltung richtig ist, entscheidet Dein Steuerberater nach Deinem Kontenplan.

Welcher Zeitraum bei der EÜR. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Die Jahreszahlung für zwölf Monate ist deshalb im Zahlungsjahr in voller Höhe abziehbar. Die Verteilungspflicht aus § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG greift erst bei Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren, und so lange läuft bei uns kein Vertrag.

Für den Monatsbeitrag gibt es eine bekannte Falle am Jahreswechsel: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel gezahlt werden, gehören nach § 11 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Zeitraum von zehn Tagen um den Jahreswechsel ist der Streitpunkt, den Finanzämter regelmäßig prüfen.

Bei Bilanzierung. Wer bilanziert, bildet für den Teil der Jahreszahlung, der auf das Folgejahr entfällt, einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der Aufwand verteilt sich dann zeitanteilig.

Alte Holz-Postfächer mit eingesteckten Briefen

Kapitel 09

Häufige Fragen

Kann ich die Jahreszahlung sofort absetzen?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung ja, in voller Höhe im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Die Pflicht zur Verteilung greift erst bei Vorauszahlungen für mehr als fünf Jahre. Wenn Du bilanzierst, grenzt Du den Teil ab, der ins Folgejahr fällt (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer?

Ja. Jede Rechnung enthält Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt sowie die übrigen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Sie wird elektronisch bereitgestellt und per E-Mail angekündigt.

Was gilt als Kleinunternehmer?

Du buchst den Bruttobetrag als Betriebsausgabe und ziehst keine Vorsteuer. Die Grenzen aus § 19 Abs. 1 UStG liegen bei 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Unsere Preise bleiben gleich, nur die Wirkung in Deiner Buchhaltung ist eine andere.

Sind Scan- und Portokosten absetzbar?

Ja. Öffnen, Scannen, Weiterleiten und Paketannahme sind betrieblich veranlasst wie die Grundgebühr. Achte beim Porto darauf, ob es mit Umsatzsteuer oder als durchlaufender Posten abgerechnet ist, weil davon der Vorsteuerabzug für diese Position abhängt.

Brauche ich einen Mietvertrag fürs Finanzamt?

Für den Abzug reicht die Rechnung. Ein Nachweis über die Nutzung der Anschrift ist trotzdem sinnvoll, weil Banken, Gewerbeämter und Registergerichte danach fragen. Du bekommst den Nutzungsvertrag mit dem Angebot, im Business- und Digital-Pro-Paket zusätzlich die Bestätigung für Notar, Register und Gewerbeamt.

Weitere Antworten stehen in den FAQ.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Kontenzuordnung, Abgrenzung am Jahreswechsel und die Kleinunternehmerfrage entscheidet Dein Steuerberater für Deinen Fall.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto

Für Impressum, Shop und Rechnungen reicht das Impressum-Paket mit c/o. Für Handelsregister und Gewerbeamt brauchst Du Business ohne c/o. Wechsel ist jederzeit möglich.

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Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag und schicken Dir ein Angebot. Kein Kaufabschluss auf der Website. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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