Kurz gesagt
- Die monatliche Miete für eine Geschäftsadresse ist eine Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG, weil sie durch den Betrieb veranlasst ist.
- Scan-, Weiterleitungs- und Paketentgelte gehören dazu. Sie sind Teil derselben betrieblichen Leistung.
- Unsere Rechnungen weisen Nettobetrag und 19 % Umsatzsteuer getrennt aus, mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.
- Bist Du regelbesteuert, ziehst Du die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG buchst Du den Bruttobetrag als Ausgabe.
- Bei der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt (§ 11 Abs. 2 EStG). Eine Jahreszahlung für zwölf Monate ist im Zahlungsjahr voll abziehbar.
- Die Geschäftsadresse ist kein häusliches Arbeitszimmer. Die Deckelung auf 1.260 € aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG gilt für sie nicht.
Ja, die Kosten für eine gemietete Geschäftsadresse und den dazugehörigen Postservice sind abziehbar, in voller Höhe und ohne Pauschalgrenze. Sie sind durch den Betrieb veranlasst, und genau das verlangt § 4 Abs. 4 EStG. Streit gibt es in der Praxis nicht über das Ob, sondern über zwei Details: ob die Rechnung alle Pflichtangaben enthält und ob eine Jahreszahlung ins Zahlungsjahr oder auf zwei Jahre gehört.
Betriebliche Veranlassung
§ 4 Abs. 4 EStG ist ein Satz: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind." Eine Geschäftsadresse, die im Impressum, auf Rechnungen, in der Gewerbeanmeldung oder im Handelsregister steht, dient ausschließlich dem Betrieb. Ein privates Nebenmotiv gibt es nicht: Post an Deine Firma ist Firmenpost.
Der Wunsch, die eigene Wohnanschrift nicht öffentlich zu machen, ändert daran nichts. Er ist der Anlass, aber die Ausgabe entsteht für eine betriebliche Pflichtangabe. Ein Aufteilungsgebot wie bei gemischt genutzten Gegenständen greift deshalb nicht.
Wichtig ist die Abgrenzung zum häuslichen Arbeitszimmer. Für das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung gelten die Sonderregeln aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und Nr. 6c EStG mit der Jahrespauschale von 1.260 € beziehungsweise der Tagespauschale von 6 € je Arbeitstag, ebenfalls gedeckelt auf 1.260 € im Jahr. Die gemietete Geschäftsadresse ist kein Raum in Deiner Wohnung und fällt unter keine dieser Grenzen. Sie steht neben der Pauschale, nicht in ihr.





