Jede Seite folgt demselben Aufbau. Oben steht die Kurzfassung in wenigen Zeilen, damit Du nicht scrollen musst, wenn Du die Antwort schon ahnst. Darunter liegt eine Kriterientabelle, in der jede Zeile eine Frage ist, die in der Praxis über die Entscheidung bestimmt: Ist die Anschrift ladungsfähig im Sinne von § 253 Abs. 2 ZPO, taugt sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG fürs Impressum, akzeptiert sie ein Registergericht als inländische Geschäftsanschrift nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG, werden Pakete angenommen, kommt Behördenpost mit Zustellungsurkunde an, etwa über eine schriftliche Empfangsvollmacht nach § 171 ZPO, was kostet es im Monat und wie schnell bist Du wieder heraus.
Danach folgt der Abschnitt, der die Empfehlung enthält, dann die häufigen Fragen und zuletzt die Quellen mit Fundstelle und Abrufdatum. Wo eine fremde Leistung mit Preisen genannt wird, stammen diese Angaben aus der öffentlich einsehbaren Preisliste des Anbieters, mit Datum des Abrufs. Wir schätzen keine fremden Preise, wir werten keine fremden Anbieter ab und wir nennen keine Namen, wo es nur um die Frage der Kriterien geht. Was ein anderes Angebot kann, steht dort, wo es zutrifft. Das ist keine Höflichkeit, sondern § 6 UWG.
Wann die Alternative die bessere Wahl ist
Es gibt vier Situationen, in denen wir Dir nichts vermieten wollen.
Wenn Du Kunden empfängst, Ware lagerst oder Mitarbeiter beschäftigst, die an einem Ort sitzen, brauchst Du Räume. Dann ist ein Büro oder ein fester Coworking-Platz die richtige Antwort, und die gemietete Anschrift löst nur den kleineren Teil des Problems.
Wenn Du steuerlich eine Betriebsstätte nach § 12 AO oder einen Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO begründen willst, geht das über eine reine Zustelladresse nicht. Dafür brauchst Du Verfügungsmacht über einen Raum und eine echte Tätigkeit vor Ort; der Glossareintrag Betriebsstätte erklärt die Merkmale.
Wenn Du nur vorübergehend umziehst und keine Anschrift veröffentlichen musst, ist ein Nachsendeauftrag das schlankere und billigere Werkzeug. Er ändert nichts an Deiner Anschrift, er verschiebt nur den Zustellweg.
Wenn Deine Anschrift bleiben soll, wie sie ist, und Du nur die Post schneller sehen willst, reicht ein Scan-Dienst. Er macht Deine Adresse aber nicht zustellungsfähiger, als sie ohnehin schon ist.
Bleibt der Fall, für den wir gebaut sind: Du brauchst eine Anschrift, die veröffentlicht wird, an der Post mit Empfangsvollmacht für Dich angenommen und mindestens einmal pro Woche bearbeitet wird, und Du brauchst keine Räume. Dafür stehen die drei Pakete mit 7,90 €, 24,90 € und 49 € netto im Monat unter Preise; was sie bei Deinem Postaufkommen kosten, rechnet der Kostenrechner. Wenn Du nicht sicher bist, welcher der fünf Fälle Deiner ist, schildere ihn uns kurz: Kostenloses Angebot anfordern.
Was für alle gilt
Alle unsere Preise sind netto zzgl. 19 % USt. Bei monatlicher Zahlung ist jedes Paket zum Monatsende kündbar (Business und Digital Pro nach einem Monat Mindestlaufzeit), bei Jahreszahlung läuft der Vertrag 12 Monate. Eine Kaution gibt es nicht. Die Adresse wird erst freigeschaltet, wenn die Identitätsprüfung abgeschlossen ist. Bei Gesellschaften, also juristischen Personen und Personengesellschaften, sind wir dazu nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG verpflichtet. Im Impressum-Paket prüfen wir Einzelunternehmer und Freiberufler anhand eines Ausweisfotos im Vertragsformular, Gesellschaften per POSTIDENT; Business und Digital Pro sind buchbar, mit Identitätsprüfung per Postident für alle. Kein Vergleich auf diesen Seiten ist Rechtsberatung, und keine Aussage über eine fremde Leistung ersetzt den Blick in deren aktuelle Vertragsbedingungen, denn die können sich ändern, nachdem wir hier abgerufen haben. Wenn Dir eine Angabe veraltet oder falsch vorkommt, schreib uns an info@geschaeftsadresse-online.de, dann prüfen wir sie nach und korrigieren mit neuem Datum. Hintergründe zu den Rechtsfragen hinter den Vergleichen stehen im Ratgeber.
Häufige Fragen
Was kosten die Alternativen zur Geschäftsadresse?
Ein Postfach der Deutschen Post kostet Geschäftskunden 49,90 € im Jahr inklusive MwSt., ein Nachsendeauftrag für Geschäftskunden 51,90 € für sechs Monate (beides laut deutschepost.de, abgerufen am 26.09.2026). Beide schaffen aber keine Anschrift, die Du im Impressum oder im Handelsregister angeben kannst. Ein Scan-Dienst ohne eigene Anschrift ändert daran ebenfalls nichts. Passend ist deshalb die Lösung, die Deinen Zweck erfüllt: Reicht Dir die Umleitung der Post, ist es der Nachsendeauftrag, brauchst Du eine veröffentlichte Anschrift, kostet sie bei uns im Impressum-Paket 7,90 € netto im Monat.
Nach welchen Kriterien sind die zehn Vergleiche aufgebaut?
Jeder Vergleich prüft dieselben Fragen: Taugt die Lösung fürs Impressum nach § 5 DDG, akzeptiert ein Registergericht sie als inländische Geschäftsanschrift, kommt förmliche Post mit Zustellungsurkunde an, werden Pakete angenommen, was kostet es im Monat und wie schnell kommst Du wieder heraus. Dazu kommen die Fälle, in denen die Alternative die bessere Wahl ist, häufige Fragen und Quellen mit Abrufdatum.
In welchen Fällen empfehlt Ihr ausdrücklich eine Alternative?
In vier Fällen: Wenn Du Kunden empfängst, Ware lagerst oder Mitarbeiter an einem Ort beschäftigst, brauchst Du Räume. Wenn Du steuerlich eine Betriebsstätte begründen willst, geht das nur mit echter Tätigkeit vor Ort. Wenn Du nur vorübergehend umziehst, reicht ein Nachsendeauftrag. Und wenn Deine Anschrift bleiben soll und Du nur Post schneller sehen willst, genügt ein Scan-Dienst.
Welcher Vergleich hilft bei der Frage nach dem Handelsregister?
Der Vergleich c/o oder eigene Anschrift. Registergerichte tragen nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG eine inländische Geschäftsanschrift ein, unter der zugestellt werden kann. Ein c/o-Zusatz ist dort nicht verboten, führt aber häufig zu Rückfragen, deshalb empfehlen wir für Gesellschaften die Anschrift ohne Zusatz im Business-Paket. Ein Postfach scheidet für das Register aus, das zeigt der Postfach-Vergleich.
Wie aktuell sind fremde Preise und Leistungen in den Vergleichen?
Fremde Leistungen nennen wir nur mit Quelle und Abrufdatum, fremde Preise nur, wo sie öffentlich und datiert belegbar sind, sonst beschreiben wir Kriterien statt Zahlen. Anbieter ändern ihre Bedingungen, nachdem wir abgerufen haben. Prüf deshalb vor einer Entscheidung immer die aktuellen Vertragsbedingungen der Alternative, und sag uns Bescheid, wenn eine Angabe veraltet ist.