Kurz gesagt
- Auch das kleinste Gewerbe hat ein Impressum. § 5 Abs. 1 DDG verlangt Name und Anschrift, unabhängig von Umsatz, Rechtsform und Mitarbeiterzahl. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer gibt es nicht.
- Für 7,90 € netto im Monat bekommst Du eine Anschrift für Impressum, Datenschutzerklärung, Rechnungen, Profile und Plattformen, ohne Deine Wohnung öffentlich zu machen.
- Auf Rechnungen ist die Adresse zulässig: Der BFH hat am 21.06.2018 entschieden, dass für die "vollständige Anschrift" nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG jede Anschrift genügt, unter der der Unternehmer erreichbar ist (V R 25/15).
- Die ehrliche Grenze: Wenn Du zu Hause arbeitest, bleibt Deine Wohnung die Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO, und die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO gehört zur Gemeinde Deiner Betriebsstätte, nicht zu uns.
- Rechenbeispiel mit zwei Briefen im Monat: 7,90 € netto, weil zwei geöffnete und gescannte Briefe im Kontingent von drei enthalten sind.
Wer nebenberuflich Schmuck verkauft, Websites baut oder auf Märkten steht, hat oft genau ein Problem mit der eigenen Adresse: Sie steht im Impressum, auf jeder Rechnung, im Etsy-Profil und auf dem Rücksendeaufkleber. Damit weiß jede Kundin, wo Du wohnst. Bei einer Reklamation, die entgleist, ist das kein abstraktes Risiko mehr. Dazu kommt der Vermieter, der die Firmenpost im gemeinsamen Hausflur sieht, und die Nachbarn, die sich über Pakete wundern. Die Lösung ist nicht, das Impressum wegzulassen. Die Lösung ist eine zweite Anschrift, die genau die Stellen abdeckt, an denen Dein Name öffentlich wird.
Diese drei Wörter werden ständig verwechselt, auch von Behörden am Telefon. Sie kommen aus drei verschiedenen Gesetzen und bedeuten drei verschiedene Dinge.
Einzelunternehmen ist die Rechtsform. Du bist eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, haftest mit Deinem Privatvermögen und brauchst kein Startkapital. Das sagt noch nichts über Größe oder Steuern.
Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff. Nach § 1 Abs. 2 HGB ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, "es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert". Fällst Du unter diese Ausnahme, bist Du kein Kaufmann. Folge: keine Eintragung im Handelsregister, keine Firma im handelsrechtlichen Sinn, keine doppelte Buchführung, keine Bilanz. Du firmierst mit Vor- und Nachnamen, ein Geschäftsname darf daneben stehen.
Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Begriff aus § 19 UStG. In der seit 2025 geltenden Fassung sind Deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Beide Grenzen müssen eingehalten sein. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer.
Die drei Eigenschaften sind frei kombinierbar. Ein Kleingewerbe kann zur Umsatzsteuer optieren, ein Kleinunternehmer kann im Handelsregister stehen. Für Deine Adresse ist das trotzdem wichtig, weil an jeder dieser drei Ebenen eine eigene Anschriftenfrage hängt: die öffentliche im Impressum, die amtliche beim Gewerbeamt, die formale auf der Rechnung.






