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Briefschlitz in einer Klinkerwand

Für wen

Geschäftsadresse für Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Impressum, Rechnungen und Außenauftritt ohne Deine Wohnanschrift. Was das Gewerbeamt verlangt und wo die Grenze der Mietadresse liegt.

Am Briefkasten steht
Lena Beispielc/o CPV Photovoltaik UGSchulstraße 531028 Gronau (Leine)

Mit c/o. Nach § 5 DDG zulässig, für Handelsregister und Gewerbeamt reicht es nicht.

Der Fall

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Einzelunternehmen: drei Begriffe, drei Bedeutungen

Kurz gesagt

  • Auch das kleinste Gewerbe hat ein Impressum. § 5 Abs. 1 DDG verlangt Name und Anschrift, unabhängig von Umsatz, Rechtsform und Mitarbeiterzahl. Eine Ausnahme für Kleinunternehmer gibt es nicht.
  • Für 7,90 € netto im Monat bekommst Du eine Anschrift für Impressum, Datenschutzerklärung, Rechnungen, Profile und Plattformen, ohne Deine Wohnung öffentlich zu machen.
  • Auf Rechnungen ist die Adresse zulässig: Der BFH hat am 21.06.2018 entschieden, dass für die "vollständige Anschrift" nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG jede Anschrift genügt, unter der der Unternehmer erreichbar ist (V R 25/15).
  • Die ehrliche Grenze: Wenn Du zu Hause arbeitest, bleibt Deine Wohnung die Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO, und die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO gehört zur Gemeinde Deiner Betriebsstätte, nicht zu uns.
  • Rechenbeispiel mit zwei Briefen im Monat: 7,90 € netto, weil zwei geöffnete und gescannte Briefe im Kontingent von drei enthalten sind.

Wer nebenberuflich Schmuck verkauft, Websites baut oder auf Märkten steht, hat oft genau ein Problem mit der eigenen Adresse: Sie steht im Impressum, auf jeder Rechnung, im Etsy-Profil und auf dem Rücksendeaufkleber. Damit weiß jede Kundin, wo Du wohnst. Bei einer Reklamation, die entgleist, ist das kein abstraktes Risiko mehr. Dazu kommt der Vermieter, der die Firmenpost im gemeinsamen Hausflur sieht, und die Nachbarn, die sich über Pakete wundern. Die Lösung ist nicht, das Impressum wegzulassen. Die Lösung ist eine zweite Anschrift, die genau die Stellen abdeckt, an denen Dein Name öffentlich wird.

Diese drei Wörter werden ständig verwechselt, auch von Behörden am Telefon. Sie kommen aus drei verschiedenen Gesetzen und bedeuten drei verschiedene Dinge.

Einzelunternehmen ist die Rechtsform. Du bist eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, haftest mit Deinem Privatvermögen und brauchst kein Startkapital. Das sagt noch nichts über Größe oder Steuern.

Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff. Nach § 1 Abs. 2 HGB ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, "es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert". Fällst Du unter diese Ausnahme, bist Du kein Kaufmann. Folge: keine Eintragung im Handelsregister, keine Firma im handelsrechtlichen Sinn, keine doppelte Buchführung, keine Bilanz. Du firmierst mit Vor- und Nachnamen, ein Geschäftsname darf daneben stehen.

Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Begriff aus § 19 UStG. In der seit 2025 geltenden Fassung sind Deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Beide Grenzen müssen eingehalten sein. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und ziehst keine Vorsteuer.

Die drei Eigenschaften sind frei kombinierbar. Ein Kleingewerbe kann zur Umsatzsteuer optieren, ein Kleinunternehmer kann im Handelsregister stehen. Für Deine Adresse ist das trotzdem wichtig, weil an jeder dieser drei Ebenen eine eigene Anschriftenfrage hängt: die öffentliche im Impressum, die amtliche beim Gewerbeamt, die formale auf der Rechnung.

Makroaufnahme eines gestempelten Briefumschlags auf dunklem Holz

Kapitel 02

Die Impressumspflicht trifft auch das kleinste Gewerbe

§ 5 Abs. 1 DDG verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dazu gehören der Name und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, sowie Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse. Seit dem Digitale-Dienste-Gesetz im Mai 2024 heißt die Norm nicht mehr § 5 TMG; wer noch "gemäß § 5 TMG" über seinem Impressum stehen hat, zitiert ein aufgehobenes Gesetz.

Diese Pflicht kennt keine Bagatellgrenze. Weder der Umsatz noch die Nebenberuflichkeit noch die Kleinunternehmerregelung befreien Dich. Erfasst sind nicht nur Websites, sondern auch Shop-Profile, Marktplatzkonten und Social-Media-Kanäle, sobald sie nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Kommen redaktionelle Inhalte dazu, etwa ein Blog mit regelmäßigen Beiträgen, verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift.

Was im Impressum stehen muss, ist eine ladungsfähige Anschrift, also eine, unter der Post und gerichtliche Schriftstücke tatsächlich ankommen. Ein Postfach reicht dafür nicht, und eine Adresse, die Sendungen nur weiterleitet, auch nicht. Der Bundesgerichtshof hat das am 07.07.2023 für die Anschrift eines Postdienstleisters entschieden, der lediglich mit der Weiterleitung beauftragt war (V ZR 210/22). Genau deshalb arbeiten wir mit Empfangsvollmacht und Annahme vor Ort statt mit einem Nachsendeauftrag.

Wenn Du zu Hause arbeitest: die ehrliche Aufteilung

Die meisten Kleingewerbetreibenden arbeiten von zu Hause und wollen die Wohnadresse trotzdem nicht öffentlich machen. Diese Aufteilung funktioniert und ist sauber:

Wo Deine Anschrift auftauchtWelche Adresse
Impressum der Website und der Profilegemietete Geschäftsadresse
Datenschutzerklärung, Verantwortlichergemietete Geschäftsadresse
Rechnungen, Angebote, Briefpapiergemietete Geschäftsadresse
Absender und Retourenaufklebergemietete Geschäftsadresse
Gewerbeanmeldung, wenn Du zu Hause arbeitestWohnanschrift
Fragebogen des Finanzamts, BetriebsstätteWohnanschrift
Meldebehörde, PersonalausweisWohnanschrift

Steuerlich bleibt es dabei: Eine Betriebsstätte nach § 12 AO ist jede feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung verlangt dafür eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Einrichtung und eine dort ausgeübte eigene unternehmerische Tätigkeit. Ein Briefkasten erfüllt beides nicht. Das ist kein Nachteil, sondern Klarheit: Du sparst mit der Adresse keine Gewerbesteuer, und Du sollst es auch nicht versuchen.

Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs innerhalb eines Monats anzuzeigen. In der Praxis leitet das Gewerbeamt Deine Anmeldung an das Finanzamt weiter, das Dir dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt. Trag dort die Betriebsstätte wahrheitsgemäß ein und nenne die Geschäftsadresse als Post- und Rechnungsanschrift.

Briefmarke unter einer Lupe
Briefmarke unter einer Lupe

Kapitel 04

Rechnungen und § 14 UStG

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt auf einer Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Lange war unklar, ob eine Adresse ohne eigene wirtschaftliche Aktivität diese Anforderung erfüllt.

Diese Frage ist entschieden. Der Bundesfinanzhof hat am 21.06.2018 seine Rechtsprechung geändert (V R 25/15, gleichlautend V R 28/16): Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeit unter der angegebenen Anschrift ausgeübt wird. Es genügt jede Anschrift, unter der der Unternehmer erreichbar ist, ausdrücklich auch eine Briefkastenanschrift. Der BFH begründete das mit der technischen Entwicklung und den geänderten Geschäftsgebräuchen, in denen viele Unternehmen ohne festen Tätigkeitsort arbeiten.

Für Dich heißt das: Die gemietete Anschrift darf auf Deine Rechnungen. Dein Geschäftskunde verliert dadurch nicht den Vorsteuerabzug. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist Du ohnehin keine Umsatzsteuer aus und nimmst stattdessen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung auf.

Verkaufst Du Waren, kommt eine zweite Registrierung dazu, an die im Kleingewerbe fast niemand denkt. § 9 VerpackG verpflichtet Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen, sich vor dem Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle im Register LUCID registrieren zu lassen, mit Name, Anschrift, Kontaktdaten und Steuernummer. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht, auch nicht für zwei Päckchen im Monat. Die dort hinterlegte Anschrift ist öffentlich abrufbar. Auch dafür kannst Du die Geschäftsadresse verwenden.

Praxisbeispiel: Nebenberuflicher Kartenverkauf

Modellrechnung, keine Kundengeschichte. Ein Kleingewerbe verkauft handgedruckte Grußkarten über einen eigenen Shop und einen Marktplatz, Umsatz rund 900 € im Monat, damit klar unter der 25.000-Euro-Grenze des § 19 UStG. Die Wohnanschrift steht im Shop-Impressum, im Marktplatzprofil, in der Datenschutzerklärung, auf den Rechnungen, im Register LUCID und auf jedem Rücksendeaufkleber. Das sind sechs öffentliche Stellen für eine Adresse in einem Mehrfamilienhaus.

Nach dem Wechsel steht an allen sechs Stellen die gemietete Anschrift. Die Gewerbeanmeldung bleibt bei der Wohnsitzgemeinde, weil im Wohnzimmer gedruckt wird. Post kommt wenig: eine Rechnung der Druckerei und ein Schreiben des Finanzamts im Monat. Beide werden am Eingangstag als Umschlag gescannt, beide zum Öffnen freigegeben, beide sind im Kontingent von drei Briefen enthalten. Monatskosten: 7,90 € netto.

Gebrauchter Briefumschlag auf dunklem Grund

Kapitel 05

Kosten bei 7,90 € netto

Das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat, bei jährlicher Zahlweise 6,32 € im Monat. Enthalten sind die Adresse für Impressum, Datenschutzerklärung, Rechnungen, Shop und alle Kanäle ohne Begrenzung der Projekte, die Postannahme, der Scan des Umschlags am Eingangstag und drei geöffnete und gescannte Briefe im Monat. Jeder weitere geöffnete Brief kostet 1,50 €, die Weiterleitung eines Originals 2,50 € plus Porto. Keine Kaution, keine Einrichtungsgebühr, monatlich kündbar.

Drei Rechenbeispiele mit unterschiedlichem Postaufkommen:

RechenbeispielBriefe im MonatRechnungMonatlich netto
Kartenverkauf nebenberuflich2, beide geöffnet7,90 €7,90 €
Reparaturservice mit Behördenpost6, davon 5 geöffnet7,90 € + 2 × 1,50 €10,90 €
Marktstand mit Lieferantenrechnungen11, davon 9 geöffnet, 1 Original per Post7,90 € + 6 × 1,50 € + 2,50 €19,40 € zuzüglich Porto

Beim dritten Beispiel wird es interessant: Ab etwa 15 geöffneten Briefen im Monat kostet Dich das Impressum-Paket mehr als die 24,90 € des Business-Pakets, in dem zehn Voll-Scans enthalten sind, der c/o-Zusatz entfällt und der Briefkasten Deinen Firmennamen trägt. Rechne das an Deinem echten Postaufkommen nach, bevor Du Dich festlegst.

Welches Paket zum Kleingewerbe passt

Wenn Du zu Hause arbeitest und die Adresse für Impressum, Rechnungen und Profile brauchst, ist das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat der richtige Zuschnitt. Willst Du zusätzlich einen Briefkasten mit Deinem Geschäftsnamen ohne c/o, eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt oder mehr Scans, ist das Business-Paket für 24,90 € netto die passende Stufe. Schreib uns, wie viel Post Du ungefähr bekommst und wo die Adresse überall auftauchen soll, dann bekommst Du eine Empfehlung mit Zahlen statt eines Standardangebots: Adresse fürs Kleingewerbe anfragen.

Grenzen

Was in die Gewerbeanmeldung gehört und was nicht

§ 14 Abs. 1 GewO verlangt: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständig ist die Behörde am Ort der Betriebsstätte. Dasselbe gilt bei Verlegung des Betriebs, bei Wechsel des Gewerbegegenstands und bei der Aufgabe.

Hier liegt die Stelle, an der viele Anbieter unehrlich werden. Die Gewerbeanmeldung fragt nach dem Ort, an dem Du tatsächlich tätig wirst. Wenn Du am Küchentisch in Deiner Wohnung Aufträge abwickelst, ist die Wohnung die Betriebsstätte, und angemeldet wird bei der Gemeinde, in der die Wohnung liegt. Eine gemietete Anschrift ändert daran nichts, solange Du dort nicht wirklich arbeitest.

Anders liegt der Fall, wenn Du die Adresse als tatsächlichen Betriebssitz nutzen willst, etwa weil Du regelmäßig einen Arbeitsplatz vor Ort nutzt. Dann stellen wir im Business- und im Digital-Pro-Paket nach der Identitätsprüfung eine Bescheinigung für das Gewerbeamt aus, mit der Du die Anmeldung an unserem Standort versuchen kannst. Zuständig wäre die Samtgemeinde Leinebergland, die Anmeldung kostet dort 30 €, eine Zweitschrift 15 €. Ob die Behörde das im Einzelfall akzeptiert, entscheidet sie, nicht wir. Wer Dir eine Gewerbeanmeldung ohne jede Tätigkeit vor Ort zusagt, verspricht Dir etwas, das er nicht halten kann.

Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Kapitel 07

Fragen aus dem Kleingewerbe

Ist Kleingewerbe dasselbe wie Kleinunternehmer?

Nein, die Begriffe stammen aus verschiedenen Gesetzen. Kleingewerbe meint nach § 1 Abs. 2 HGB einen Gewerbebetrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, also keine Handelsregistereintragung und keine Bilanz braucht. Kleinunternehmer meint die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG bei höchstens 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Du kannst beides sein, eines von beidem oder keines.

Welche Anschrift gehört auf meine Rechnung, wenn ich von zu Hause arbeite?

Du darfst die gemietete Geschäftsadresse verwenden. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, und der BFH hat am 21.06.2018 entschieden, dass dafür jede Anschrift genügt, unter der Du erreichbar bist, auch eine Briefkastenanschrift (V R 25/15). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss dort nicht stattfinden. Gegenüber dem Finanzamt gibst Du die Betriebsstätte trotzdem wahrheitsgemäß an.

Muss ich mich mit einem Kleingewerbe im Verpackungsregister LUCID anmelden?

Ja, sobald Du Waren in Verpackungen verkaufst. § 9 VerpackG verpflichtet Hersteller befüllter Verpackungen, sich vor dem ersten Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen, und nennt dafür Name, Anschrift, Kontaktdaten und Steuernummer. Eine Mindestmenge, ab der die Pflicht erst greift, gibt es nicht. Die im Register hinterlegte Anschrift ist öffentlich einsehbar, deshalb ist das eine der Stellen, an denen sich die Geschäftsadresse lohnt.

Steht mein Kleingewerbe mit der neuen Adresse im Handelsregister?

Nein. Ein Kleingewerbe ist nach § 1 Abs. 2 HGB kein Handelsgewerbe und wird nicht eingetragen, unabhängig davon, welche Anschrift Du nutzt. Eine Adresse ändert Deine Rechtsform nicht. Wenn Du Dich freiwillig nach § 2 HGB eintragen lässt oder später eine UG oder GmbH gründest, brauchst Du eine inländische Geschäftsanschrift nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG; dafür ist das Business-Paket gedacht.

Was passiert mit meiner Adresse, wenn ich das Kleingewerbe abmelde?

Der Vertrag ist monatlich kündbar, ohne Kaution und ohne Restlaufzeit. Plane trotzdem einen Nachlauf ein: Rechnungen mit alter Anschrift sind noch Jahre im Umlauf, und Behördenpost kommt oft mit Verzögerung. Sinnvoll ist, die Adresse zwei bis drei Monate über die Gewerbeabmeldung hinaus zu halten und in dieser Zeit Impressum, Rechnungsvorlagen und den LUCID-Eintrag umzustellen. Originale bewahren wir 30 Tage auf, danach werden sie datenschutzkonform vernichtet.

Quellen

Geprüft am 29.08.2026:

Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob Deine Gewerbeanmeldung an unserem Standort möglich ist, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag und schicken Dir ein Angebot. Kein Kaufabschluss auf der Website. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

Business, ohne c/o24,90 € netto im Monat

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