Die Begriffe rund um die Geschäftsadresse klingen austauschbar und sind es nicht. Geschäftsanschrift, Satzungssitz, Firmensitz, Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung bezeichnen fünf verschiedene Dinge, die in vier verschiedenen Gesetzen stehen und im Zweifel an fünf verschiedenen Orten liegen dürfen. Wer sie durcheinanderbringt, trägt die falsche Angabe in die Handelsregisteranmeldung, meldet das Gewerbe bei der falschen Gemeinde an oder rechnet mit einer Gewerbesteuer, die woanders anfällt. Genau dafür gibt es dieses Glossar mit 16 Einträgen.
Jeder Eintrag ist so geschrieben, dass Du ihn in etwa einer Minute liest und danach die eine Frage beantworten kannst, wegen der Du gekommen bist. Kein Verkaufstext, kein Preis, kein Knopf mitten im Absatz.
Wie ein Eintrag aufgebaut ist
Alle 16 Einträge folgen demselben Muster, damit Du weißt, wo Du hinschauen musst.
Definition. Der erste Absatz sagt in zwei bis drei Sätzen, was der Begriff bedeutet. Das ist die Antwort, die reicht, wenn Du den Begriff gerade in einem Schreiben gelesen hast und nur wissen willst, worum es geht.
Rechtliche Grundlage. Danach kommt die Vorschrift mit Fundstelle, also etwa § 12 AO für die Betriebsstätte, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG für die inländische Geschäftsanschrift, § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG für die Impressumsangabe oder § 171 ZPO für die Zustellung an einen Bevollmächtigten. Ohne Paragraf steht bei uns keine Rechtsaussage.
Abgrenzung. Dann folgt der Teil, der die meiste Arbeit spart: Wogegen der Begriff verwechselt wird und woran Du den Unterschied erkennst. Betriebsstätte gegen Geschäftsanschrift, Satzungssitz gegen Verwaltungssitz, Postvollmacht gegen Empfangsvollmacht, Nachsendeauftrag gegen Adressänderung.
Praxisfolge und Beispiel. Ein konkreter Fall, an dem Du siehst, was die Unterscheidung im Alltag bedeutet, dazu die Folge für Selbstständige. Die Beispiele sind Modellfälle und keine Kundengeschichten.
Häufige Fragen und Weiterlesen. Zum Schluss zwei bis drei kurze Fragen und eine Zeile mit Links auf die verwandten Einträge und den passenden Ratgeberartikel, dazu die Quellen mit Abrufdatum.






