Alle 17 Einträge folgen demselben Muster, damit Du weißt, wo Du hinschauen musst.
Definition. Der erste Absatz sagt in ein bis zwei Sätzen, was der Begriff bedeutet. Das ist die Antwort, die reicht, wenn Du den Begriff gerade in einem Schreiben gelesen hast und nur wissen willst, worum es geht.
Rechtliche Grundlage. Danach kommt die Vorschrift mit Fundstelle, also etwa § 12 AO für die Betriebsstätte, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG für die inländische Geschäftsanschrift, § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG für die Impressumsangabe oder § 171 ZPO für die Zustellung an einen Bevollmächtigten. Ohne Paragraf steht bei uns keine Rechtsaussage.
Abgrenzung. Dann folgt der Teil, der die meiste Arbeit spart: Wogegen der Begriff verwechselt wird und woran Du den Unterschied erkennst. Betriebsstätte gegen Geschäftsanschrift, Satzungssitz gegen Verwaltungssitz, Postvollmacht gegen Empfangsvollmacht, Nachsendeauftrag gegen Adressänderung.
Praxisfolge und Beispiel. Ein konkreter Fall, an dem Du siehst, was die Unterscheidung im Alltag bedeutet, dazu die Folge für Selbstständige. Die Beispiele sind Modellfälle und keine Kundengeschichten.
Häufige Fragen und Weiterlesen. Zum Schluss zwei bis drei kurze Fragen und eine Zeile mit Links auf die verwandten Einträge und den passenden Ratgeberartikel, dazu die Quellen mit Abrufdatum.
Warum das Glossar zum Ratgeber gehört
Das Glossar erklärt Begriffe, der Ratgeber erklärt Vorgänge. Beide brauchen einander. Der Artikel über das Eintragen einer Anschrift ins Handelsregister wäre doppelt so lang, wenn er nebenbei erklären müsste, was ein Satzungssitz ist und wie er sich von der Geschäftsanschrift unterscheidet. Umgekehrt bliebe ein Glossareintrag zur Empfangsvollmacht blutleer, wenn er nicht auf den Ratgeber verweisen könnte, in dem die Vollmacht mit Muster und Ablauf steht.
Deshalb ist jeder Eintrag bewusst kurz gehalten und verlinkt weiter, statt den Ratgebertext zu wiederholen. Die vier Gruppen darunter sortieren die Begriffe nach dem, was sie regeln: die Frage, wo Dein Unternehmen sitzt und wo es erreichbar ist; die Frage, wer Post entgegennehmen darf und mit welcher Wirkung; die Begriffe aus Behörden- und Registerpost; und zuletzt der Produktbegriff virtuelles Büro. Die Marktwörter Domiziladresse und c/o stehen bei Adresse und Sitz, weil sie eine Anschrift beschreiben. Alle drei werden in Anbietertexten oft synonym benutzt, obwohl sie unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Rechtsfolgen meinen. Welche Anbietertypen es gibt und woran Du sie unterscheidest, zeigt Anbieter für Geschäftsadressen im Vergleich.
Zwei Begriffe fehlen hier bewusst, weil sie ausführlich im Ratgeber stehen: Was eine ladungsfähige Anschrift ist, erklärt Ladungsfähige Anschrift: Bedeutung und Beispiele, die Vollmacht zum Öffnen und Bearbeiten Deiner Post erklärt Postvollmacht, und ihren Wortlaut zeigt die Postvollmacht-Vorlage.
Was für alle gilt
Die Einträge geben den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und sind keine Rechtsberatung. Wenn an einer Angabe in Deinem Fall Geld oder eine Frist hängt, lass sie von Deiner Steuerberatung oder einem Anwalt prüfen. Was unser Angebot betrifft: Die Pakete kosten 7,90 €, 24,90 € und 49 € netto im Monat, jeweils zzgl. 19 % USt, bei monatlicher Zahlung zum Monatsende kündbar (Business und Digital Pro nach einem Monat Mindestlaufzeit, bei Jahreszahlung 12 Monate), ohne Kaution; die Einzelheiten stehen unter Preise. Die Adresse wird erst freigeschaltet, wenn die Identitätsprüfung abgeschlossen ist. Bei Gesellschaften, also juristischen Personen und Personengesellschaften, sind wir dazu nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG verpflichtet, was der Eintrag GwG-Verpflichteter erklärt. Im Impressum-Paket prüfen wir Einzelunternehmer und Freiberufler anhand eines Ausweisfotos im Vertragsformular, Gesellschaften per POSTIDENT; Business und Digital Pro sind buchbar, mit Identitätsprüfung per Postident für alle. Fehlt Dir hier ein Begriff oder ist eine Erklärung unklar, schreib an info@geschaeftsadresse-online.de. Und wenn Du wissen willst, welches Paket zu Deinem Fall passt: Kostenloses Angebot anfordern.
Häufige Fragen
Welche Adressbegriffe werden besonders leicht verwechselt?
Geschäftsanschrift, Satzungssitz, Firmensitz, Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung. Die Geschäftsanschrift ist die Zustelladresse im Register, der Satzungssitz ein Ort im Gesellschaftsvertrag, die Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung nach § 12 AO und der Ort der Geschäftsleitung der Mittelpunkt der Oberleitung nach § 10 AO. Eine gemietete Anschrift kann nur die erste Rolle übernehmen, die steuerlichen Begriffe hängen an tatsächlicher Tätigkeit.
Warum stehen ladungsfähige Anschrift und Postvollmacht nicht als eigene Einträge im Glossar?
Beide Themen brauchen mehr Raum als ein Glossareintrag. Die ladungsfähige Anschrift mit Rechtsprechung und Beispielen erklärt der Ratgeber zur ladungsfähigen Adresse, die Postvollmacht mit Muster und Ablauf der Ratgeber zur Postvollmacht. Die früheren Einträge leiten deshalb dauerhaft dorthin weiter, damit es zu jedem Thema genau eine ausführliche Seite gibt.
Wie aktuell sind die Glossareinträge?
Jeder Eintrag zeigt sein Stand-Datum, und Normen zitieren wir nach dem Wortlaut auf gesetze-im-internet.de mit Abrufdatum. Ändert sich eine Vorschrift, etwa wie 2024 der Wechsel vom Telemediengesetz zum Digitale-Dienste-Gesetz, passen wir den Eintrag an und setzen ein neues Datum. Urteile nennen wir nur mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, und nur, wenn wir die Fundstelle geprüft haben.
Welcher Begriff entscheidet, ob eine gemietete Adresse im Handelsregister stehen kann?
Die inländische Geschäftsanschrift nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG. Unter ihr muss der Gesellschaft zugestellt werden können, sonst droht die öffentliche Zustellung nach § 15a HGB und § 185 Nr. 2 ZPO. Ob Du dem Anbieter eine Empfangsvollmacht erteilst und ob ein c/o-Zusatz in der Anschrift steht, entscheidet über Rückfragen des Registergerichts. Die Eintragung selbst entscheidet immer das Gericht.
Kann ich die Definitionen aus dem Glossar zitieren?
Ja, mit Quellenangabe und Link auf den Eintrag. Die Definitionen sind bewusst so geschrieben, dass der erste Absatz für sich allein verständlich ist. Beachte, dass sie den Stand am angegebenen Datum wiedergeben und keine Rechtsberatung sind. Für Schriftsätze, Verträge oder Anmeldungen zitierst Du besser die Norm selbst, die wir in jedem Eintrag mit Link nennen.