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Einzelner weißer Briefumschlag auf hellem Grund

Übersicht

Glossar: die Begriffe rund um die Geschäftsadresse

Geschäftsanschrift, Firmensitz, Betriebsstätte, c/o, Empfangsvollmacht: die Begriffe aus Verträgen und Behördenschreiben in je einer Minute erklärt.

Die Begriffe rund um die Geschäftsadresse klingen austauschbar und sind es nicht. Geschäftsanschrift, Satzungssitz, Firmensitz, Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung bezeichnen fünf verschiedene Dinge, die in vier verschiedenen Gesetzen stehen und im Zweifel an fünf verschiedenen Orten liegen dürfen. Wer sie durcheinanderbringt, trägt die falsche Angabe in die Handelsregisteranmeldung, meldet das Gewerbe bei der falschen Gemeinde an oder rechnet mit einer Gewerbesteuer, die woanders anfällt. Genau dafür gibt es dieses Glossar mit 16 Einträgen.

Jeder Eintrag ist so geschrieben, dass Du ihn in etwa einer Minute liest und danach die eine Frage beantworten kannst, wegen der Du gekommen bist. Kein Verkaufstext, kein Preis, kein Knopf mitten im Absatz.

Wie ein Eintrag aufgebaut ist

Alle 16 Einträge folgen demselben Muster, damit Du weißt, wo Du hinschauen musst.

Definition. Der erste Absatz sagt in zwei bis drei Sätzen, was der Begriff bedeutet. Das ist die Antwort, die reicht, wenn Du den Begriff gerade in einem Schreiben gelesen hast und nur wissen willst, worum es geht.

Rechtliche Grundlage. Danach kommt die Vorschrift mit Fundstelle, also etwa § 12 AO für die Betriebsstätte, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG für die inländische Geschäftsanschrift, § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG für die Impressumsangabe oder § 171 ZPO für die Zustellung an einen Bevollmächtigten. Ohne Paragraf steht bei uns keine Rechtsaussage.

Abgrenzung. Dann folgt der Teil, der die meiste Arbeit spart: Wogegen der Begriff verwechselt wird und woran Du den Unterschied erkennst. Betriebsstätte gegen Geschäftsanschrift, Satzungssitz gegen Verwaltungssitz, Postvollmacht gegen Empfangsvollmacht, Nachsendeauftrag gegen Adressänderung.

Praxisfolge und Beispiel. Ein konkreter Fall, an dem Du siehst, was die Unterscheidung im Alltag bedeutet, dazu die Folge für Selbstständige. Die Beispiele sind Modellfälle und keine Kundengeschichten.

Häufige Fragen und Weiterlesen. Zum Schluss zwei bis drei kurze Fragen und eine Zeile mit Links auf die verwandten Einträge und den passenden Ratgeberartikel, dazu die Quellen mit Abrufdatum.

Zwei rote Aktenordner auf einem Holztisch

Einordnung

Warum das Glossar zum Ratgeber gehört

Das Glossar erklärt Begriffe, der Ratgeber erklärt Vorgänge. Beide brauchen einander. Der Artikel über das Eintragen einer Anschrift ins Handelsregister wäre doppelt so lang, wenn er nebenbei erklären müsste, was ein Satzungssitz ist und wie er sich von der Geschäftsanschrift unterscheidet. Umgekehrt bliebe ein Glossareintrag zur Empfangsvollmacht blutleer, wenn er nicht auf den Ratgeber verweisen könnte, in dem die Vollmacht mit Muster und Ablauf steht.

Deshalb ist jeder Eintrag bewusst kurz gehalten und verlinkt weiter, statt den Ratgebertext zu wiederholen. Die vier Gruppen darunter sortieren die Begriffe nach dem, was sie regeln: die Frage, wo Dein Unternehmen sitzt und wo es erreichbar ist; die Frage, wer Post entgegennehmen darf und mit welcher Wirkung; die Begriffe aus Behörden- und Registerpost; und zuletzt die Produktbegriffe, mit denen der Markt arbeitet, also virtuelles Büro, Domiziladresse und c/o-Adresse. Diese letzte Gruppe steht hier, weil sie in Anbietertexten oft synonym benutzt wird, obwohl sie unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Rechtsfolgen meint.

Was für alle gilt

Die Einträge geben den Rechtsstand zum angegebenen Datum wieder und sind keine Rechtsberatung. Wenn an einer Angabe in Deinem Fall Geld oder eine Frist hängt, lass sie von Deiner Steuerberatung oder einem Anwalt prüfen. Was unser Angebot betrifft: Die Pakete kosten 7,90 €, 24,90 € und 49 € netto im Monat, jeweils zzgl. 19 % USt, alle sind monatlich kündbar, die Einzelheiten stehen unter Preise. Freigeschaltet wird eine Adresse erst nach der Identitätsprüfung, zu der wir als Anbieter nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG verpflichtet sind. Fehlt Dir hier ein Begriff oder ist eine Erklärung unklar, schreib an info@geschaeftsadresse-online.de. Und wenn Du wissen willst, welcher der Begriffe für Deinen Fall der entscheidende ist, klären wir das kurz zusammen: Beratung anfragen.

Alte Holz-Postfächer mit eingesteckten Briefen

Gruppe 01

Adresse und Sitz

Blatt Papier im Einzug eines Multifunktionsgeräts

Gruppe 02

Zustellung und Vollmachten

Briefschlitz in einer Klinkerwand

Gruppe 03

Behörden und Register

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag und schicken Dir ein Angebot. Kein Kaufabschluss auf der Website. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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