Eine UG braucht eine inländische Geschäftsanschrift mit Straße und Hausnummer, unter der ihr zugestellt werden kann. Der Notar meldet sie nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG zum Handelsregister an, das Gericht trägt sie öffentlich ein. Eine gemietete Anschrift ohne c/o mit Firmenname am Briefkasten erfüllt diesen Zweck; über die Eintragung entscheidet das Registergericht.
Für Dein Angebot nenne in der Anfrage den geplanten Firmennamen und, wenn er schon feststeht, den Notartermin.
Ob Business oder Digital Pro besser passt, zeigt der Paketfinder. Den Unterschied zwischen Sitz im Gesellschaftsvertrag und Anschrift im Register erklärt der Glossareintrag Satzungssitz, die Schritte vor dem Notartermin die Seite Geschäftsadresse für die Gründung.
Was bei der UG rechtlich gilt
Die Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit unterschrittenem Mindeststammkapital. § 5a GmbHG regelt die Abweichungen, und alle sind unangenehm genau:
Firmierung. Nach § 5a Abs. 1 GmbHG musst Du „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder „UG (haftungsbeschränkt)" führen. Der Zusatz ist Teil der Firma. Er gehört an den Briefkasten, in das Impressum und nach § 35a GmbHG auf jeden Geschäftsbrief, auch in die E-Mail-Signatur; ein Muster steht unter E-Mail-Signatur der UG. Ein Briefkastenschild mit „Muster Beratung" statt „Muster Beratung UG (haftungsbeschränkt)" ist kein Detailfehler, sondern die falsche Firma an der Zustelladresse.
Volleinzahlung. § 5a Abs. 2 GmbHG verlangt, dass das Stammkapital vor der Anmeldung in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Es gibt also keine Teilzahlung, mit der man die Anmeldung vorzieht.
Rücklage. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG stellst Du ein Viertel des um Verlustvorträge geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage ein. Diese Rücklage ist gebunden.
Frühwarnung. § 5a Abs. 4 GmbHG verlangt, dass die Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen wird. Damit die Einladung ankommt, muss die eingetragene Anschrift funktionieren.
Aufstieg. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 €, gelten die Sonderregeln nicht mehr (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Die Bezeichnung darf beibehalten werden. An der Adresspflicht ändert das nichts.
Was für die Anschrift gilt, kommt aus dem allgemeinen Teil des Gesetzes und ist deshalb identisch mit der GmbH: inländische Geschäftsanschrift in der Anmeldung (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG), Eintragung im Register (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Die praktischen Unterschiede beim Adresswechsel und bei der Zweigniederlassung stehen auf Unterschiede zur GmbH.



