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Hände legen ein Dokument auf die Glasfläche eines Scanners

Ratgeber

Datenschutz beim Postscan

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 13 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Ohne ausdrückliche Vollmacht wird kein Umschlag geöffnet. Wer fremde verschlossene Briefe unbefugt öffnet, macht sich nach § 202 StGB strafbar.
  • Für Unternehmen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, gilt zusätzlich das Postgeheimnis nach § 64 PostG und die Strafnorm des § 206 StGB.
  • Datenschutzrechtlich bist Du der Verantwortliche für Deine Geschäftspost, wir sind Auftragsverarbeiter. Deshalb gehört zu jedem Postscan ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
  • Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist bei uns Anlage zum Hauptvertrag. Du bekommst ihn vor der Unterschrift, nicht als Häkchen im Anfrageformular.
  • Post, die erkennbar Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO oder Mandantendaten enthält, öffnen und scannen wir auf Deine Anweisung nicht; sie geht dann im Original an Dich.
  • Postvollmacht und Auftragsverarbeitungsvertrag gehören bei uns zu jedem Paket, auch zum Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat mit 3 geöffneten Scans.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

Impressum-Paket: 7,90 € netto im Monat (9,40 € brutto)keine Einrichtungsgebühr3 geöffnete Scans inklusiveFoto jedes Umschlags kostenlos Impressum-Angebot anfordern

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail · Alle Preise

Der Fall

Was brauchst Du für einen datenschutzrechtlich sauberen Postscan?

Zwei Dinge: eine ausdrückliche Postvollmacht, damit der Umschlag überhaupt geöffnet werden darf, und einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO für den Inhalt. Denn ein Postscan ist rechtlich zwei Vorgänge, die man auseinanderhalten muss. Das Öffnen des Umschlags ist eine Frage der Vollmacht und des Strafrechts. Das Verarbeiten des Inhalts ist eine Frage der Datenschutz-Grundverordnung. Für den ersten Teil brauchst Du eine ausdrückliche Postvollmacht, sonst darf niemand den Brief aufmachen.

Für den zweiten Teil brauchst Du einen Auftragsverarbeitungsvertrag, weil Dein Dienstleister personenbezogene Daten in Deinem Auftrag verarbeitet und Du dafür verantwortlich bleibst.

Postgeheimnis: Art. 10 GG, § 202 StGB, § 206 StGB

Art. 10 Abs. 1 GG schützt das Briefgeheimnis. Diese Norm bindet nach Art. 1 Abs. 3 GG zuerst den Staat, nicht Deinen Dienstleister. Zwischen Privaten wirkt sie über die Auslegung der einfachen Gesetze, und diese Gesetze sind eindeutig genug.

§ 202 StGB, Verletzung des Briefgeheimnisses. Strafbar macht sich, wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück öffnet, das nicht für ihn bestimmt ist, oder sich dessen Inhalt ohne Öffnen mit technischen Mitteln verschafft. Die Strafe reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Verfolgt wird die Tat nach § 205 StGB nur auf Antrag. Das entscheidende Wort ist "unbefugt": Wer mit Deiner Vollmacht öffnet, handelt befugt.

§ 206 StGB, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses. Diese Norm ist schärfer, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, und sie trifft Inhaber und Beschäftigte von Unternehmen, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen. Strafbar ist neben der Weitergabe von Tatsachen auch das Öffnen einer verschlossenen Sendung, die dem Unternehmen zur Übermittlung anvertraut wurde, und das Unterdrücken einer Sendung. § 206 Abs. 3 StGB erstreckt das ausdrücklich auf Personen, die im Auftrag des Unternehmens tätig sind.

§ 64 PostG. Seit dem neuen Postgesetz von 2024 steht das Postgeheimnis in § 64 PostG, vorher war es § 39 PostG. Verpflichtet ist, wer geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringt oder daran mitwirkt, und zwar auch nach dem Ende der Tätigkeit. Kenntnis vom Inhalt darf sich der Verpflichtete nur verschaffen, soweit das für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

Ob ein Anbieter von Geschäftsadressen selbst unter § 206 StGB und § 64 PostG fällt, hängt vom Einzelfall ab. Wer Post nur als Empfangsbevollmächtigter des Empfängers annimmt, erbringt keine Beförderungsleistung. Wer Originale regelmäßig weiterversendet, kommt dem Postdienst näher. Wir behandeln uns so, als gälten beide Normen, weil das der strengere Maßstab ist und weil Du davon etwas hast.

Blatt Papier im Einzug eines Multifunktionsgeräts

Kapitel 03

Warum ohne Vollmacht kein Umschlag geöffnet wird

Die Vollmacht ist kein Formalismus, sie ist der Grund, aus dem das Öffnen erlaubt ist. Rechtlich ist sie eine Bevollmächtigung nach §§ 164 ff. BGB, erteilt durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten (§ 167 Abs. 1 BGB). Für Zustellungen an einen Bevollmächtigten gilt zusätzlich § 171 ZPO.

Daraus folgt bei uns eine feste Reihenfolge:

  1. Foto des Umschlags per E-Mail. Den geschlossenen Umschlag bilden wir nur von außen ab, kostenlos in allen Paketen. Du siehst Absender, Format und Datum, ohne dass jemand den Brief geöffnet hat.
  2. Öffnen und Scannen nur mit Postvollmacht. Erst wenn die Vollmacht vorliegt, wird geöffnet, und nur für die Empfängernamen, die im Vertrag hinterlegt sind.
  3. Keine Ausnahmen bei förmlichen Zustellungen. Gerichtspost öffnen wir nur, wenn die Vollmacht das ausdrücklich deckt. Was dabei mit Fristen passiert, steht in Einschreiben und Gerichtspost.

Den Wortlaut der Vollmacht findest Du in der Postvollmacht-Vorlage, die Erläuterung der einzelnen Klauseln unter Postvollmacht.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Sobald ein Brief geöffnet und gescannt wird, entsteht eine Datei mit personenbezogenen Daten: Absender, Empfänger, Vorgangsnummern, oft Namen Dritter. Damit ist die DSGVO im Spiel.

Die Rollenverteilung ist klar. Du entscheidest über Zwecke und Mittel, also bist Du Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Wir verarbeiten in Deinem Auftrag und nach Deiner Weisung, also sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Für den Inhalt Deiner Post sind diese Rollen nicht vertauschbar. Für eigene Zwecke, etwa Vertragsdaten, Rechnungen und die Identitätsprüfung, ist der Anbieter dagegen selbst Verantwortlicher.

Art. 28 Abs. 3 DSGVO schreibt vor, was in dem Vertrag stehen muss. Prüfe jeden Anbieter an dieser Liste:

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen
  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller eingesetzten Personen
  • technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • Regeln für Unterauftragsverarbeiter, mit Genehmigungsvorbehalt nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, also auch bei einer Meldung nach Art. 33 DSGVO
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Ende der Leistung, nach Deiner Wahl
  • Nachweise und Kontrollmöglichkeiten

Der Vertrag muss nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO schriftlich oder in einem elektronischen Format vorliegen. Bei uns ist er Anlage zum Hauptvertrag und liegt Dir vor der Unterschrift vor, nicht versteckt hinter einem Häkchen. Den Text findest Du unter Auftragsverarbeitungsvertrag.

Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop
Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop

Kapitel 05

Wo die Scans liegen, wer sie sieht, wie lange sie bleiben

Drei Fragen, die Du jedem Anbieter stellen solltest, und die er schriftlich beantworten können muss.

Wo liegen die Daten? Ort der Verarbeitung, eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und, falls jemand außerhalb der EU beteiligt ist, die Grundlage der Übermittlung nach Kapitel V DSGVO. Steht das nicht im AVV, steht es nirgends.

Wer sieht sie? Beim Postscan ist die Antwort selten "niemand", denn jemand muss den Brief öffnen und einlegen. Die richtige Antwort lautet: ein namentlich benannter, auf Vertraulichkeit verpflichteter Kreis, der so klein ist wie möglich, und ein Nachweis darüber, wer welche Sendung bearbeitet hat. Art. 32 Abs. 1 DSGVO verlangt dafür Maßnahmen nach dem Stand der Technik, unter anderem Verschlüsselung und Zugriffskontrolle.

Wie lange bleiben sie? Löschfristen gehören in den Vertrag, nicht in die Produktbeschreibung. Und sie müssen zu Deinen eigenen Pflichten passen: Wenn Du Rechnungen als Buchungsbelege acht Jahre und Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahren musst (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB), ist der Scanspeicher Deines Adressanbieters nicht Dein Archiv. Zieh die Belege in Deine eigene Buchhaltung, bevor die Frist beim Dienstleister abläuft.

Unsere konkreten Angaben zu Speicherort, Unterauftragsverarbeitern und Löschfristen stehen im AVV, den Du vor Vertragsschluss liest. Wir schreiben hier bewusst keine Zahl hin, die sich später anders anfühlt als der Vertrag.

Originale: 30 Tage, 90 Tage, Vernichtung

Der Scan ersetzt das Papier nicht automatisch. Deshalb gibt es zwei Wege, und Du entscheidest, welchen Du willst.

Im Impressum- und im Business-Paket bewahren wir Originale 30 Tage auf und vernichten sie danach datenschutzkonform. Wer sie behalten will, lässt sie in dieser Zeit weiterleiten, einzeln für 2,50 € je Brief zuzüglich Porto oder einmal pro Woche gesammelt bis 1 kg für 6,99 € inklusive Porto. Ob sich bei Deiner Postmenge die wöchentliche Sammelsendung mehr lohnt, rechnet Postweiterleitung für Firmen durch.

Im Digital-Pro-Paket kannst Du stattdessen 90 Tage Lagerung wählen oder die Originale einmal pro Woche weiterleiten lassen, das Porto kommt dazu. Zusätzlich entscheidest Du pro Brief, ob er geöffnet, weitergeleitet oder vernichtet wird.

Vernichtung heißt bei uns nicht Papiertonne. Der Maßstab ist Art. 32 DSGVO, praktisch die Aktenvernichtung nach dem Stand der Technik, dokumentiert und ohne Zwischenlagerung an einem allgemein zugänglichen Ort. Welche Schritte dahinterstehen, steht in Postservice im Detail.

Kapitel 07

Besondere Kategorien: Gesundheits- und Mandantenpost

Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet die Verarbeitung von Daten über Gesundheit, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben, politische Meinungen und weitere Kategorien im Grundsatz, mit engen Ausnahmen in Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Dazu kommt bei Ärztinnen, Anwälten, Steuerberaterinnen und weiteren Berufen die Schweigepflicht aus § 203 StGB, die sich auf mitwirkende Personen erstreckt und deren Einbindung an eigene Voraussetzungen knüpft.

Unsere Regel ist deshalb: Post, die erkennbar Gesundheitsdaten oder Mandantendaten enthält, öffnen und scannen wir auf Deine Anweisung nicht, auch wenn sonst eine allgemeine Öffnungsfreigabe besteht. Wir nehmen sie an, fotografieren den geschlossenen Umschlag und leiten sie im Original weiter oder halten sie zur Abholung bereit. Wer eine Praxis oder Kanzlei führt, braucht für diesen Teil der Post einen anderen Weg als einen Postscan. Die Adressfragen für Heilpraktiker stehen unter Adresse für Heilpraktiker.

Deine Rechte und der Widerruf der Vollmacht

Als Verantwortlicher richtest Du die Betroffenenrechte nicht an uns, sondern Deine Kunden richten sie an Dich. Wir unterstützen Dich dabei, wie Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO es verlangt. Für Deine eigenen Daten, also die Vertragsdaten und die Ausweisdaten aus der Identitätsprüfung, bist Du selbst betroffene Person und hast die Rechte aus Art. 15 bis 21 DSGVO. Zuständige Aufsichtsbehörde für uns ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.

Die Postvollmacht ist davon unabhängig. Sie ist nach § 168 Satz 2 BGB grundsätzlich frei widerruflich, und zwar jederzeit und ohne Begründung. Ab dem Zugang des Widerrufs öffnen wir keinen Umschlag mehr. Ohne Vollmacht können wir den Postservice aber nicht erbringen: Nach unseren AGB (§ 6 Abs. 3) gilt der Widerruf deshalb zugleich als Kündigung zum nächstmöglichen Termin, es sei denn, Du erteilst innerhalb von 7 Tagen eine neue Vollmacht. Was uns bereits zugegangen ist, verschwindet dadurch nicht rückwirkend, aber es wird nach den vereinbarten Fristen gelöscht.

Wie wir mit Deinen Daten umgehen, wenn Du kein Kunde bist, sondern nur anfragst, steht in der Datenschutzerklärung.

Kapitel 09

Praxisbeispiel: die Lohnabrechnung im falschen Umschlag

Konstruiertes Beispiel, keine Kundengeschichte. Eine Agentur mit vier Angestellten nutzt eine Geschäftsadresse mit Postscan. Die Steuerberatung schickt die Lohnabrechnungen in einem Sammelumschlag an die Firma, adressiert an die Geschäftsführung. Der Umschlag ist von der Postvollmacht gedeckt, also wird geöffnet und gescannt. Im Scan stehen die Gehälter aller vier Beschäftigten, und der Scan landet in einem Postfach, auf das auch der kaufmännische Mitarbeiter Zugriff hat.

Rechtlich ist das kein Fehler des Dienstleisters, sondern eine Weisungslücke des Verantwortlichen. Die Agentur hätte drei Dinge festlegen müssen: dass Sendungen dieses Absenders nicht geöffnet, sondern im Original weitergeleitet werden, dass Scans dieser Art an keine zweite Adresse weitergeleitet werden, und dass die Steuerberatung solche Unterlagen direkt und verschlüsselt übermittelt. Alle drei Punkte sind Vorgaben im Vertrag, kein Zusatzprodukt. Wer den Postscan einrichtet, sollte deshalb einmal durchgehen, welche Absender niemals geöffnet werden dürfen.

Ob Du einen Scan als Ersatz für das Papieroriginal verwenden darfst, ist keine Datenschutz-, sondern eine Steuerfrage. Sie steht unter Eingangspost scannen nach GoBD. Wie sich ein reiner Scan-Dienst von einer Geschäftsadresse mit Postservice unterscheidet, zeigt Scan-Dienst oder Geschäftsadresse. Coaches und Beratungen mit vertraulicher Post finden ihre Besonderheiten unter Geschäftsadresse für Coaches und Berater.

Im Detail

Wenn Du Post scannen lassen willst

Für einzelne Briefe reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat: Geöffnet und gescannt wird nach Deiner Freigabe je Brief, drei Briefe im Monat sind inklusive, jeder weitere kostet 0,99 €. Brauchst Du eine Anschrift ohne c/o, etwa fürs Handelsregister (mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt), nimmst Du das Business-Paket für 24,90 € netto im Monat, dort sind zehn Voll-Scans im Monat enthalten. Das Foto jedes Umschlags per E-Mail ist in allen Paketen kostenlos. Wer alle Briefe geöffnet und gescannt haben will, in jeder Bearbeitungsrunde, die Freigabe pro Brief nutzt und die Scans zusätzlich an bis zu drei weitere E-Mail-Adressen wie die Steuerberatung schicken lassen will, nimmt Digital Pro für 49 € netto im Monat. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gehört in allen Paketen dazu und kostet nichts extra. Keine Kaution, bei monatlicher Zahlung monatlich kündbar, bei Business und Digital Pro nach einem Monat Mindestlaufzeit. Wenn Du wissen willst, ob Deine Postarten zu unseren Regeln passen, schreib uns über die Anfrage, am besten mit den typischen Absendern. Für Business und Digital Pro gilt: Identitätsprüfung per Postident.

Wie viele geöffnete Scans Du im Monat brauchst und was das kostet, rechnet der Kostenrechner für die Geschäftsadresse für alle drei Pakete durch. Welche anderen Wege es gibt, Post digital zu bekommen, vergleicht Geschäftspost digitalisieren: Wege und Kosten.

Kapitel 11

Häufige Fragen

Wer sieht meine Scans?

Nur der Kreis, der zum Öffnen und Einlegen nötig ist, und der ist auf Vertraulichkeit verpflichtet, wie Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO es verlangt. Wer eine Sendung öffnet und scannt, wird bei uns festgehalten. Auf Deiner Seite entscheidest Du, an welche E-Mail-Adressen die Scans gehen. Wenn Du willst, dass eine bestimmte Absenderin gar nicht erst geöffnet wird, ist das eine Weisung, die wir umsetzen, kein Sonderwunsch.

Bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja, und zwar bevor Du unterschreibst. Der AVV ist Anlage zum Hauptvertrag, nicht ein Häkchen im Formular. Inhaltlich folgt er Art. 28 Abs. 3 DSGVO mit Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, Regeln für Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten und einer Regelung zu Löschung oder Rückgabe am Ende. Du kannst ihn vorab lesen, ohne Kunde zu sein.

Wie lange werden die Scans gespeichert?

Die Frist steht im AVV und richtet sich nach dem Paket und nach Deiner Wahl. Wichtig ist die Blickrichtung: Der Speicher beim Dienstleister ist kein Ersatz für Dein Archiv. Steuerlich und handelsrechtlich musst Du Unterlagen selbst aufbewahren: Buchungsbelege wie Rechnungen acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, empfangene Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Zieh Rechnungen und Verträge deshalb zeitnah in Deine eigene Ablage.

Was gilt für Post, die an eine Mitarbeiterin persönlich adressiert ist?

Wie wir mit Umschlägen umgehen, die als "persönlich" oder "vertraulich" gekennzeichnet sind, legst Du in der Postvollmacht selbst fest: öffnen, nur nach Deiner Freigabe öffnen oder ungeöffnet weiterleiten. Maßgeblich ist, für wen die Sendung bestimmt ist, und das ist bei einer namentlichen Adressierung mit einem solchen Zusatz die Person, nicht das Unternehmen; für diese Post passt deshalb meist „ungeöffnet weiterleiten“. Solche Sendungen bekommen wie jede andere ein Foto des Umschlags per E-Mail.

Kann ich die Postvollmacht jederzeit widerrufen?

Ja. Die Vollmacht ist nach § 168 Satz 2 BGB grundsätzlich frei widerruflich, ohne Frist und ohne Grund. Ab Zugang des Widerrufs wird kein Umschlag mehr geöffnet. Weil der Postservice ohne Vollmacht nicht funktioniert, gilt ein vollständiger Widerruf nach unseren AGB zugleich als Kündigung zum nächstmöglichen Termin, außer Du erteilst innerhalb von 7 Tagen eine neue Vollmacht. Willst Du nur einen Teilbereich herausnehmen, etwa Post eines bestimmten Absenders, genügt eine Vorgabe per E-Mail, etwa „nie öffnen, im Original weiterleiten“.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 02.10.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Ob und in welchem Umfang eine Norm auf Deinen Fall passt, hängt von Deiner Postart, Deiner Branche und Deinen eigenen Datenschutzpflichten ab. Sprich im Zweifel mit einem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwältin.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto im Monat

Für Impressum, Shop und Rechnungen ist das Impressum-Paket mit c/o gedacht. Fürs Handelsregister brauchst Du Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € beziehungsweise 19,92 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Impressum: 0 € Einrichtung, bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Business: 29 € Einrichtung inkl. Postident, Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Keine Kaution, keine Zahlung bei der Anfrage
Reicht c/o?

Fürs Handelsregister ist c/o bei uns nicht vorgesehen; dafür gibt es Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest. Fürs Impressum spricht vieles dafür; ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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