Kurz gesagt
- Wir versprechen kein Google-Unternehmensprofil. Wer das verspricht, verspricht etwas, worüber er nicht entscheidet.
- Google verlangt für ein Profil mit sichtbarer Adresse einen Ort, an dem Du Kunden triffst und an dem zu den angegebenen Öffnungszeiten Personal ist.
- Wörtlich aus den Google-Richtlinien: „Wenn Ihr Unternehmen eine Postanschrift mietet, dort aber nicht seinen tatsächlichen Standort hat (auch ‚virtuelles Büro‘ genannt), kann für diese Adresse kein Unternehmensprofil erstellt werden."
- Für Impressum (§ 5 DDG), Handelsregister (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG) und Gewerbeamt (§ 14 GewO) gelten andere Maßstäbe. Dort trägt eine gemietete Anschrift.
- Der saubere Weg ohne eigene Ladenfläche ist das Servicegebiet-Profil: Einzugsgebiet sichtbar, Anschrift ausgeblendet.
- Eine erfundene Standortangabe ist nicht nur ein Google-Problem, sondern ein Irreführungsrisiko nach § 5 UWG.
Eine gemietete Geschäftsadresse ist kein Eintrittsticket in die Google-Karte. Google verlangt für ein Unternehmensprofil mit sichtbarer Anschrift einen Standort, an dem Kunden tatsächlich bedient werden, und das ist ein Briefkasten nicht. Wenn Du bei Deinen Kunden arbeitest oder ganz digital, ist das kein Nachteil: Dafür gibt es das Profil als Servicegebiet-Unternehmen, bei dem die Adresse gar nicht erst angezeigt wird.
Was Google in den Richtlinien verlangt
Die „Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google" sind keine Rechtsnorm, sondern Vertragsbedingungen. Das macht sie nicht weicher, sondern härter: Google entscheidet allein darüber, ob ein Profil sichtbar bleibt, und Du hast dagegen keinen Anspruch aus einem Gesetz.
Drei Sätze aus diesen Richtlinien sind für gemietete Adressen entscheidend.
Zum Postfach: „Postfächer oder Briefkästen an unternehmensfremden Standorten sind nicht zulässig."
Zum virtuellen Büro: „Wenn Ihr Unternehmen eine Postanschrift mietet, dort aber nicht seinen tatsächlichen Standort hat (auch ‚virtuelles Büro‘ genannt), kann für diese Adresse kein Unternehmensprofil erstellt werden."
Zur Ausnahme im Coworking: „Ein Büro in einem Co-Working-Space darf nur angegeben werden, wenn es klar beschildert ist, während der Öffnungszeiten eigene Mitarbeiter vor Ort sind und Kunden empfangen werden."
Daraus ergibt sich ein Prüfmaßstab mit drei Punkten: Beschilderung, eigenes Personal während der angegebenen Zeiten, tatsächlicher Kundenempfang. Fehlt einer davon, ist der Standort für ein Profil mit Adresse nicht vorgesehen. Für Hybridunternehmen wiederholt Google denselben Punkt: Wer an einer Adresse Kunden empfängt und zusätzlich ein Einzugsgebiet angeben will, muss während der angegebenen Geschäftszeiten Personal vor Ort haben.





