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Einzelner weißer Briefumschlag auf hellem Grund

Glossar

c/o

Veröffentlicht 2026-08-29 · Aktualisiert 2026-08-29 · Autor: Susanne Stroot · Keine Rechtsberatung

c/o steht für care of und meint: erreichbar bei einem Dritten. Der Zusatz ersetzt keine eigene Anschrift und sagt nichts über Eigentum oder Miete.

Definition

c/o ist die Abkürzung für „care of" und bezeichnet einen Adresszusatz, der die Person oder Firma nennt, über deren Anschrift der eigentliche Empfänger erreichbar ist. Der Zusatz beschreibt allein den Zustellweg und sagt nichts darüber, wem die Räume gehören, wer sie gemietet hat oder wer dort arbeitet.

Kurz gesagt

  • c/o ist die Abkürzung für das englische „care of" und heißt sinngemäß: zu erreichen bei.
  • Der Zusatz nennt die Person oder Firma, über deren Briefkasten oder Räume Dich Post erreicht.
  • Er steht in keinem Gesetz. Rechtlich zählt nur, ob die Anschrift zustellfähig ist.
  • c/o ist kein Makel und kein Gütesiegel. Es ist eine Zustellinformation.
  • Für Register, Notare und Banken ist ein eigener Briefkasten mit Firmennamen der ruhigere Weg.

Rechtliche Grundlage

Kein eigener Paragraf, aber überall relevant

Für „c/o" gibt es keine Norm. Maßgeblich sind die Vorschriften, die eine Anschrift verlangen, und die fragen nach Erreichbarkeit, nicht nach Eigentum. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt im Impressum den Namen und die Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG verlangt bei der Anmeldung eine inländische Geschäftsanschrift, die nach § 10 Abs. 1 GmbHG eingetragen wird. Keine der Vorschriften verbietet einen Zusatz.

Was die Gerichte dazu sagen

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 07.05.2015 (27 W 51/15) einen c/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift für eintragungsfähig gehalten. Das Kammergericht Berlin hat am 05.10.2021 (22 W 67/21) betont, dass die eingetragene Anschrift zustellfähig sein muss. Und der BGH hat am 07.07.2023 (V ZR 210/22) entschieden, dass eine Anschrift, an der nur weitergeleitet wird, keine ladungsfähige Anschrift ist: Der Maßstab ist die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe an den Empfänger selbst, wie sie § 177 ZPO beschreibt; die Ersatzzustellung nach § 178 ZPO setzt eine tatsächlich genutzte Wohnung oder einen Geschäftsraum voraus. Entscheidend ist also nicht der Zusatz, sondern was am Zustellort passiert.

Schreibweise

In der Praxis steht der Zusatz in der Zeile zwischen dem Empfängernamen und der Straße, also: Firmenname, darunter „c/o" und der Name des Adressinhabers, darunter Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort. Wichtig ist die Reihenfolge: oben steht, wer gemeint ist, darunter, über wen die Sendung läuft.

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Weiter im Begriff

Praxisfolge für Selbstständige

Wenn Du eine Adresse mit c/o nutzt, achte auf drei Punkte: Der Zusatz muss überall gleich lauten, im Impressum, auf Rechnungen und in Registern. Der Anbieter muss Dir schriftlich erlauben, unter seiner Anschrift Post zu empfangen, und er muss Dir eine Empfangsvollmacht erteilen. Und Du solltest wissen, dass Notare und Registergerichte im Einzelfall nachfragen.

Praxisbeispiel (erfunden, zur Veranschaulichung). Timo betreibt eine Webdesign-Einzelfirma und will seine Wohnanschrift aus dem Impressum nehmen. Er nutzt eine Adresse mit c/o und schreibt ins Impressum: „Timo B., c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)". Das trägt für Impressum, Rechnungen und Absender. Ein Jahr später gründet er eine UG. Fürs Handelsregister wechselt er auf einen eigenen Briefkasten mit dem Firmennamen, weil der Notar eine Anschrift ohne Vermittlungszusatz haben will.

Kapitel 03

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Eigene Anschrift. Bei ihr steht Dein Firmenname allein am Briefkasten, ohne Vermittlungszusatz. Post kommt direkt an Dich, nicht über einen Dritten. Für Handelsregister, Notartermine und Bankprüfungen ist das die Variante mit den wenigsten Rückfragen.

Postfach. Es ist keine Anschrift im Sinne der Zustellungsvorschriften, sondern ein Fach in einer Filiale. Ein c/o-Zusatz macht daraus keine ladungsfähige Adresse.

„z. Hd." Der Zusatz „zu Händen" lenkt eine Sendung innerhalb eines Hauses an eine bestimmte Person. c/o dagegen benennt den Weg zum Empfänger von außen. Die beiden sind nicht austauschbar.

Zustellungsbevollmächtigter. Das ist eine Person, die rechtswirksam für Dich entgegennehmen darf. c/o beschreibt nur, wo etwas ankommt; die Befugnis anzunehmen folgt daraus nicht automatisch, sie braucht eine Vollmacht.

Begriffsnetz

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung c/o ausgeschrieben?

Für das englische „care of", wörtlich „in der Obhut von". Im Deutschen entspricht das der älteren Formulierung „per Adresse", abgekürzt „p. A.". Beide Varianten meinen dasselbe und sind auf Sendungen zulässig.

Ist c/o dasselbe wie „z. Hd."?

Nein. „z. Hd." adressiert eine bestimmte Person innerhalb einer Organisation, die die Sendung ohnehin erreicht. c/o benennt den Dritten, über dessen Anschrift Dich die Sendung überhaupt erst erreicht. Wer beides verwechselt, riskiert Rückläufer.

Gilt der c/o-Zusatz auch für Pakete von Paketdiensten?

Zusteller lesen den Zusatz, sind daran aber nicht gebunden: Ob ein Paket an der Adresse angenommen wird, richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Anbieter. Kläre Paketannahme immer getrennt von der Briefannahme.

Weiterlesen

Welche Variante zu Dir passt, steht in c/o oder eigene Anschrift, die Rechtsfragen dazu in Geschäftsadresse ohne c/o, die Beschriftung vor Ort in Firmenschild und Briefkasten.

Für Impressum, Rechnungen und Social-Media-Profile reicht unser Paket Impressum mit c/o. Brauchst Du eine Anschrift ohne Zusatz, geht das im Paket Business mit eigenem Briefkasten: Adresse anfragen.

Quellen

Gesetzestexte abgerufen am 29.08.2026, die übrigen Fundstellen am 26.08.2026.

Hinweis: Dieser Glossareintrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den oben genannten Quellen wieder. Ob ein Registergericht einen c/o-Zusatz in Deinem Fall einträgt, entscheidet es selbst. Sprich vor einer Gründung mit Notar oder Anwalt.