Kurz gesagt
- c/o ist die Abkürzung für das englische „care of" und heißt sinngemäß: zu erreichen bei.
- Der Zusatz nennt die Person oder Firma, über deren Briefkasten oder Räume Dich Post erreicht.
- Er steht in keinem Gesetz. Rechtlich zählt nur, ob die Anschrift zustellfähig ist.
- c/o ist kein Makel und kein Gütesiegel. Es ist eine Zustellinformation.
- Für Register, Notare und Banken ist ein eigener Briefkasten mit Firmennamen der ruhigere Weg.
- Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.
Rechtliche Grundlage
Kein eigener Paragraf, aber überall relevant
Für „c/o" gibt es keine Norm. Maßgeblich sind die Vorschriften, die eine Anschrift verlangen, und die fragen nach Erreichbarkeit, nicht nach Eigentum. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt im Impressum den Namen und die Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG verlangt bei der Anmeldung eine inländische Geschäftsanschrift, die nach § 10 Abs. 1 GmbHG eingetragen wird. Keine der Vorschriften verbietet einen Zusatz.
Was die Gerichte dazu sagen
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 07.05.2015 (I-27 W 51/15) einen c/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift einer GmbH für eintragungsfähig gehalten, auch ohne Geschäftsräume vor Ort, weil unter der Anschrift ein Empfänger für Zustellungen tatsächlich erreichbar war. Das Kammergericht Berlin hat am 05.10.2021 (22 W 67/21) betont, dass die eingetragene Anschrift zustellfähig sein muss. Und der BGH hat am 07.07.2023 (V ZR 210/22) entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der Post lediglich weiterleitet, in einer Klageschrift keine ladungsfähige Anschrift ist: Der Maßstab ist die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe an den Empfänger selbst, wie sie § 177 ZPO beschreibt; die Ersatzzustellung nach § 178 ZPO setzt eine tatsächlich genutzte Wohnung oder einen Geschäftsraum voraus. Hat der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen, kann nach § 171 ZPO an ihn als Vertreter zugestellt werden (Rn. 14); eine direkte Regel fürs Impressum enthält das Urteil nicht. Entscheidend ist also nicht der Zusatz, sondern was am Zustellort passiert. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister fürs Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; die Einordnung steht unter c/o-Adresse im Impressum: was dafür spricht und was offen ist.
Schreibweise
In der Praxis steht der Zusatz in der Zeile zwischen dem Empfängernamen und der Straße, also: Firmenname, darunter „c/o" und der Name des Adressinhabers, darunter Straße und Hausnummer, darunter Postleitzahl und Ort. Wichtig ist die Reihenfolge: oben steht, wer gemeint ist, darunter, über wen die Sendung läuft. Sechs Beispiele von Brief bis Rechnung und die typischen Fehler zeigt c/o-Adresse richtig schreiben.


