Ja, solange alle Shops, Seiten und Kanäle demselben Unternehmen gehören: Eine Geschäftsadresse gehört einem Rechtsträger, nicht einem Projekt, und Du führst alle Projekte unter derselben Anschrift, ohne zusätzlich zu zahlen. Zwei Dinge musst Du klären: dass jedes Impressum den Rechtsträger nennt und nicht nur die Marke, und dass jeder Name, unter dem Post kommt, am Briefkasten hinterlegt ist.
Unbegrenzt Kanäle, aber ein Rechtsträger
Rechtlich hängt die Anschrift an demjenigen, der die Geschäfte betreibt. Bei einem Kaufmann ist das die Firma, also der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB); unter dieser Firma kann er klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Alles darunter sind Geschäftsbezeichnungen, Marken oder Domains. Sie sind kein eigenes Rechtssubjekt und brauchen deshalb auch keine eigene Anschrift.
Daraus folgt die praktische Regel: Ein Vertrag über eine Geschäftsadresse deckt alle Projekte ab, die derselben Person oder Gesellschaft gehören. Eine Einzelunternehmerin mit drei Onlineshops und zwei Content-Kanälen braucht eine Adresse, keine fünf. Eine UG mit zwei Marken braucht eine Adresse. Zwei getrennte GmbHs brauchen zwei Verträge, auch wenn dahinter dieselbe Person steht, weil es zwei Rechtsträger sind.
Was Du zusätzlich anzeigen musst, betrifft nicht die Adresse, sondern die Tätigkeit: § 14 Abs. 1 GewO verlangt eine Anzeige beim Gewerbeamt auch dann, wenn Du den Gegenstand Deines Gewerbes wechselst oder erweiterst. Wer neben dem Webdesign anfängt, Ware zu verkaufen, meldet das nach, ohne dass die Anschrift sich ändert.
Typische Fälle sind Shops auf mehreren Plattformen, etwa ein Shopify-Shop neben einem Marktplatzprofil, oder Autorinnen, die Bücher unter mehreren Titeln und Pseudonymen veröffentlichen, siehe Geschäftsadresse für Selfpublisher. Solange derselbe Rechtsträger dahintersteht, genügt eine Anschrift.




