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Alte Holz-Postfächer mit eingesteckten Briefen

Ratgeber

Eine Geschäftsadresse für mehrere Projekte

Veröffentlicht 2026-08-29Aktualisiert 2026-08-29Lesezeit ca. 8 MinutenAutor: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Der Fall

Kurzantwort

Kurz gesagt

  • Du darfst beliebig viele Websites, Shops, Profile und Marken unter einer Geschäftsadresse führen. Begrenzt ist nicht die Zahl der Projekte, sondern die Zahl der Rechtsträger.
  • Im Impressum jeder einzelnen Seite steht immer derselbe Diensteanbieter mit Firma und Anschrift (§ 5 Abs. 1 DDG), nicht der Marken- oder Shopname allein.
  • Eine zweite Gesellschaft brauchst Du nicht wegen einer zweiten Marke, sondern wegen Haftung, Gesellschaftern, Verkauf oder erlaubnispflichtiger Tätigkeit.
  • Damit Post ankommt, muss der Name auf dem Umschlag zum Namen am Briefkasten passen. Marken, die dort nicht hinterlegt sind, laufen ins Leere.
  • Bei uns kostet ein zweites Projekt keinen zweiten Vertrag. Es kostet höchstens einen zweiten Namen am Briefkasten.

Eine Geschäftsadresse gehört einem Rechtsträger, nicht einem Projekt. Solange alle Shops, Seiten und Kanäle demselben Unternehmen gehören, kannst Du sie alle unter derselben Anschrift führen, ohne zusätzlich zu zahlen. Zwei Dinge musst Du klären: dass jedes Impressum den Rechtsträger nennt und nicht nur die Marke, und dass jeder Name, unter dem Post kommt, am Briefkasten hinterlegt ist.

Unbegrenzt Kanäle, aber ein Rechtsträger

Rechtlich hängt die Anschrift an demjenigen, der die Geschäfte betreibt. Bei einem Kaufmann ist das die Firma, also der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB); unter dieser Firma kann er klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Alles darunter sind Geschäftsbezeichnungen, Marken oder Domains. Sie sind kein eigenes Rechtssubjekt und brauchen deshalb auch keine eigene Anschrift.

Daraus folgt die praktische Regel: Ein Vertrag über eine Geschäftsadresse deckt alle Projekte ab, die derselben Person oder Gesellschaft gehören. Eine Einzelunternehmerin mit drei Onlineshops und zwei Content-Kanälen braucht eine Adresse, keine fünf. Eine UG mit zwei Marken braucht eine Adresse. Zwei getrennte GmbHs brauchen zwei Verträge, auch wenn dahinter dieselbe Person steht, weil es zwei Rechtsträger sind.

Was Du zusätzlich anzeigen musst, betrifft nicht die Adresse, sondern die Tätigkeit: § 14 Abs. 1 GewO verlangt eine Anzeige beim Gewerbeamt auch dann, wenn Du den Gegenstand Deines Gewerbes wechselst oder erweiterst. Wer neben dem Webdesign anfängt, Ware zu verkaufen, meldet das nach, ohne dass die Anschrift sich ändert.

Bürotür mit Milchglasscheibe ohne Beschriftung

Kapitel 03

Wann eine zweite Gesellschaft nötig wird

Eine zweite Marke ist kein Grund für eine zweite Gesellschaft. Diese vier Gründe sind welche:

Haftung trennen. Ein Projekt mit Produkthaftungsrisiko oder hohen Verbindlichkeiten soll die anderen nicht mitreißen. Das geht nur über getrennte Rechtsträger, nicht über getrennte Marken.

Andere Beteiligte. Sobald an einem Projekt jemand beteiligt sein soll, der an den anderen nicht beteiligt ist, brauchst Du eine eigene Gesellschaft. Anteile lassen sich an einer Marke nicht abbilden.

Verkauf vorbereiten. Ein Käufer erwirbt eine Gesellschaft mit Verträgen, Konten und Registereintrag, kaum je ein Bündel Domains innerhalb einer fremden Firma.

Erlaubnispflicht. Manche Tätigkeiten hängen an einer Erlaubnis, die auf einen bestimmten Träger lautet. Dann ist die Struktur vorgegeben, nicht wählbar.

Wenn Du in diese Richtung planst, ist die Struktur mit Mutter und Töchtern das übliche Muster; was das für die Anschrift bedeutet, steht auf Adresse für Holding und Töchter.

Marken- und Shopnamen am Briefkasten

Der Briefkasten entscheidet über die Zustellung. Steht dort nur die Firma, wird Post an „Beispielshop" im Zweifel als unzustellbar zurückgeschickt, weil die Zustellerin den Empfänger dem Gebäude nicht zuordnen kann. Für förmliche Zustellungen ist das noch klarer: Eine Ersatzzustellung in Geschäftsräumen setzt nach § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO voraus, dass dort eine beschäftigte Person das Schriftstück annimmt, und die tut das nur für einen Empfänger, der ihr bekannt ist.

Deshalb gilt bei uns: Jeder Name, unter dem Du Post erwartest, wird im Vertrag hinterlegt und am Briefkasten geführt. Firma plus Marke plus Shopname sind kein Problem, solange sie alle demselben Vertrag zugeordnet sind. Ein zusätzliches Firmenschild am Gebäude kostet 5 € im Monat; wozu es taugt und wann Du es brauchst, steht in Firmenschild und Briefkasten.

Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf
Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Kapitel 05

Postzuordnung bei mehreren Namen

Bei mehreren Namen kommt es auf die Sortierung an, nicht auf die Menge. Drei Punkte, die wir dafür festhalten:

  1. Namensliste im Vertrag. Alle zulässigen Empfängernamen stehen in einer Liste. Kommt Post für einen Namen, der nicht darauf steht, nehmen wir sie nicht an. Das schützt Dich davor, dass ein Dritter Deine Anschrift benutzt.
  2. Scan mit Projektzuordnung. Jede Benachrichtigung und jeder Scan nennt das Projekt, an das die Sendung adressiert war. Im Digital-Pro-Paket kannst Du je Projekt eine eigene Empfängeradresse benennen, sodass Post an „Marke A" und Post an „Marke B" in getrennten Postfächern landen. Ordner und eine OCR-Volltextsuche sind geplant und noch nicht verfügbar.
  3. Getrennte Weiterleitungswege. Steuerlich relevante Post kann automatisch an die Steuerberatung gehen, während Kundenpost bei Dir bleibt. Das ist eine Einstellung, kein zweiter Vertrag.

Behördenpost und Gerichtspost laufen immer auf den Rechtsträger, nie auf die Marke. Wenn Du ein Projekt einstellst, nimm den Namen wieder von der Liste, sonst nehmen wir Jahre später noch Post für etwas an, das es nicht mehr gibt.

Rechenbeispiel: drei Projekte, ein Vertrag

Konstruiertes Rechenbeispiel, keine Kundengeschichte. Eine UG betreibt einen Onlineshop, einen Beratungsauftritt und einen Newsletter unter drei Namen. Monatliches Postaufkommen: 6 Briefe, davon 2 zu öffnen und zu scannen.

PositionBetrag
Impressum-Paket, monatlich7,90 € netto
Umschlag-Scan aller 6 Briefe am Eingangstaginklusive
2 Briefe öffnen und scannen (3 pro Monat inklusive)0,00 €
Zweiter und dritter Name am Briefkasten0,00 €
Summe im Monat7,90 € netto

Kommt ein viertes Projekt dazu, ändert sich an dieser Rechnung nichts, solange es derselben UG gehört. Erst eine zweite Gesellschaft bedeutet einen zweiten Vertrag. Alle Stückpreise stehen auf Preise und Stückkosten.

Wenn Du mehrere Projekte planst

Für reine Impressumsfälle mit mehreren Marken reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat mit c/o-Zusatz. Sobald ein Projekt in Richtung Handelsregister oder Gewerbeamt geht, ist das Business-Paket für 24,90 € netto im Monat der richtige Weg, weil dort der eigene Briefkasten mit Firmennamen ohne c/o und die Bestätigung für Notar und Amt dazugehören. Wer viele Absender sauber getrennt ablegen will, benennt im Digital-Pro-Paket für 49 € netto im Monat je Projekt eine eigene Empfängeradresse. Keine Kaution, monatlich kündbar. Schreib uns über die Anfrage, welche Projekte unter welchen Namen laufen sollen, dann sagen wir Dir vorab, was wir annehmen können. Für Shops lohnt zusätzlich der Blick auf Geschäftsadresse für Onlineshops.

Grenzen

Was in jedem einzelnen Impressum stehen muss

§ 5 Abs. 1 DDG verlangt vom Diensteanbieter, dass Name und Anschrift leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind, bei juristischen Personen dazu Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Registerangaben. Diensteanbieter ist der Rechtsträger, nicht die Marke. Fünf Websites derselben UG haben deshalb fünf Impressen mit demselben Inhalt, nicht ein gemeinsames.

Drei Fehler sehen wir immer wieder:

  • Nur der Markenname im Impressum, ohne Firma und Rechtsform. Das erfüllt § 5 DDG nicht.
  • Ein Sammelimpressum auf einer sechsten Domain, auf das die anderen fünf verlinken. Die Angaben müssen auf dem jeweiligen Dienst unmittelbar erreichbar sein, ein Umweg über eine fremde Domain ist riskant.
  • Marke im Impressum, aber Firma auf der Rechnung. Kunden und Marktplätze gleichen das ab. Für Geschäftsbriefe verlangt § 35a Abs. 1 GmbHG ohnehin Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer, gleich in welcher Form der Brief verschickt wird.

Sauber ist die Lösung, im Impressum die Firma zu nennen und die Marke daneben als Geschäftsbezeichnung zu führen, etwa in der Form „Beispielshop ist ein Angebot der Beispiel UG (haftungsbeschränkt)".

Eine Grenze ist wichtig: Viele Marken unter einer Anschrift machen aus der Anschrift keine Betriebsstätte. Betriebsstätte nach § 12 AO ist eine feste Geschäftseinrichtung, über die das Unternehmen nicht nur vorübergehend Verfügungsmacht hat; der Anwendungserlass zur Abgabenordnung stellt dafür ausdrücklich auf die Verfügungsmacht ab, nicht auf die bloße Nutzung einer Anschrift. Wo Du steuerlich sitzt, entscheidet sich danach, wo tatsächlich gearbeitet wird, und zwar für alle Projekte gleich.

Fensterbriefumschlag mit Kugelschreiber auf einer Holzplatte

Kapitel 09

Häufige Fragen

Darf ich die Adresse für fünf Websites nutzen?

Ja, solange alle fünf demselben Rechtsträger gehören. Die Zahl der Domains spielt keine Rolle, weil die Anschrift am Unternehmen hängt und nicht an der Website. Jede der fünf Seiten braucht aber ein eigenes, vollständiges Impressum mit Firma, Anschrift und Registerangaben.

Muss jede Marke aufs Schild?

Aufs Firmenschild am Gebäude nicht. An den Briefkasten schon, wenn unter diesem Namen Post kommen soll. Wir führen dort die Namen, die im Vertrag hinterlegt sind. Ein Name mehr kostet nichts, ein zusätzliches Firmenschild am Gebäude 5 € im Monat.

Was gilt bei einem zweiten Gewerbe?

Ein zweites Gewerbe desselben Inhabers ist gewerberechtlich eine eigene Anzeige oder eine Erweiterung des Gegenstands nach § 14 Abs. 1 GewO, aber kein zweiter Adressvertrag. Steuerlich bleibt es bei einer Person mit mehreren Einkunftsquellen. Erst eine eigene Gesellschaft macht daraus einen zweiten Vertragspartner.

Zahle ich pro Projekt?

Nein. Abgerechnet wird pro Vertrag und pro Rechtsträger, dazu die Stückkosten für Post, die tatsächlich anfällt. Mehr Projekte heißen in der Praxis meist mehr Briefe, und genau diese Briefe sind die einzige Position, die mit der Zahl der Projekte wächst.

Was, wenn ein Projekt später ausgegründet wird?

Dann schließt die neue Gesellschaft einen eigenen Vertrag, weil sie ein eigener Rechtsträger ist. Der Name wandert von Deiner Namensliste auf die der neuen Gesellschaft, damit Post nicht doppelt zugeordnet wird. Für den Übergang lassen wir beide Zuordnungen befristet parallel laufen, damit in der Umstellungszeit nichts zurückgeht.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Ob eine zweite Gesellschaft sinnvoll ist, hängt von Haftung, Steuern und Beteiligten ab. Sprich darüber mit Steuerberatung und Anwalt.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto

Für Impressum, Shop und Rechnungen reicht das Impressum-Paket mit c/o. Für Handelsregister und Gewerbeamt brauchst Du Business ohne c/o. Wechsel ist jederzeit möglich.

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Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag und schicken Dir ein Angebot. Kein Kaufabschluss auf der Website. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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