Kurz gesagt
- Im Handwerk findet die Arbeit beim Kunden statt und die Verwaltung zu Hause. Deshalb steht die Wohnadresse auf der Website, auf dem Transporter, auf jedem Angebot und auf jeder Rechnung.
- Pflicht im Impressum sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG die Anschrift und nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG bei zulassungspflichtigen Handwerken zusätzlich die Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen. Dazu kommt § 2 Abs. 1 DL-InfoV.
- Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer richten sich nach dem tatsächlichen Betriebssitz. Eine gemietete Adresse verlegt beides nicht.
- Für 7,90 € netto im Monat bekommst Du eine c/o-Anschrift, die im Impressum, in Angeboten, auf Rechnungen und auf dem Fahrzeug stehen kann, mit Umschlag-Scan am Eingangstag.
- Ehrliche Grenze: kein Lager, keine Werkstatt, keine Materialannahme, keine Betriebsstätte nach § 12 AO und keine Adresse, an der Kunden Dich antreffen.
Der Transporter steht abends in der Einfahrt, der Firmenname steht an der Seite, darunter eine Telefonnummer und eine Straße. Das ist bei den meisten kleinen Betrieben die Straße, in der die Familie wohnt. Tagsüber fällt das niemandem auf, weil das Fahrzeug auf Baustellen steht. Auffällig wird es, wenn eine Rechnung strittig ist und ein verärgerter Auftraggeber abends klingelt, oder wenn ein Nachbar sich über den Anhänger beschwert und plötzlich das Ordnungsamt mit im Spiel ist. Handwerk ist das Gewerbe mit der größten Lücke zwischen dem Ort, an dem gearbeitet wird, und dem Ort, den alle Papiere nennen.
Bei einem Onlineshop ist die Anschrift eine Angabe in Rechtstexten. Im Handwerk ist sie ein physischer Ort mit Menschen davor.
Drei Dinge kommen zusammen. Erstens arbeitest Du beim Kunden, also gibt es keinen Betriebsort, den Kunden von außen sehen. Zweitens ist Deine Kundschaft regional, kennt die Gegend und ordnet eine Straße sofort einer Person zu. Drittens ist der Anlass für Ärger im Handwerk ein anderer als in anderen Branchen: Es geht selten um Meinungen und fast immer um Geld, Termine und Mängel. Wer eine Nachbesserung verlangt und nicht weiterkommt, fährt hin. Das ist kein Ausnahmefall, das ist der Normalfall in einer Branche, in der man sich persönlich kennt.
Dazu kommt die Post. Ein Handwerksbetrieb bekommt Sendungen, die keine Woche warten dürfen: Mängelrügen mit Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB, Schreiben der Berufsgenossenschaft, Prüfbescheide, Mahnbescheide nach § 692 ZPO mit zwei Wochen Widerspruchsfrist, Beitragsbescheide der Handwerkskammer und der Innung. Wenn diese Post in einem Hausbriefkasten liegt, in den während einer Montagewoche niemand schaut, laufen Fristen ohne Dein Zutun.
Ein Nachsendeauftrag löst das nicht, er verschiebt es nur um zwei bis drei Tage. Der Vergleich mit Zahlen und Laufzeiten steht unter Nachsendeauftrag oder Geschäftsadresse.





