Kurz gesagt
- Ein Nachsendeauftrag verschiebt den Zustellweg. Er ändert nicht Deine Anschrift und taugt deshalb nicht fürs Impressum oder fürs Handelsregister.
- Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice mit einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten an. Danach brauchst Du einen Folgeauftrag, sonst geht Deine Post zurück an den Absender.
- Wichtig für Fristen: Einschreiben und Sendungen aus Postzustellungsaufträgen sind von der normalen Nachsendung ausgenommen oder nur eingeschränkt erfasst. Genau diese Post ist die, die Du nicht verpassen darfst.
- Der Lagerservice hält Post nur zurück, maximal etwa einen Monat. Er ist eine Urlaubslösung, keine Anschrift.
- Eine Geschäftsadresse ist eine eigene Anschrift, unter der jemand annimmt. Sie kostet bei uns ab 7,90 € netto im Monat, ist monatlich kündbar und endet nicht nach sechs Monaten.
- Sinnvolle Kombination: Nachsendeauftrag als Brücke für die ersten Monate nach dem Wechsel, Geschäftsadresse als Dauerlösung.
Nachsendeauftrag und Geschäftsadresse lösen zwei verschiedene Probleme. Der Nachsendeauftrag beantwortet die Frage „Wohin geht meine Post?". Die Geschäftsadresse beantwortet die Frage „Welche Anschrift steht in meinem Impressum, in meiner Gewerbeanzeige, im Handelsregister und auf meinen Rechnungen?". Wer die zweite Frage mit einem Nachsendeauftrag beantworten will, hat weiter seine alte Anschrift veröffentlicht und nur den Weg dorthin umgebogen.
Was ein Nachsendeauftrag leistet und wie lange
Der Nachsendeservice der Deutschen Post leitet Briefsendungen von einer Anschrift an eine andere weiter. Er wird für einen Zeitraum beauftragt und braucht Vorlauf: Die Post nennt fünf Werktage bis zum frühestmöglichen Beginn. Seit 2025 gibt es nur noch die Variante mit sechs Monaten Vertragslaufzeit, die früheren Aufträge über zwölf und vierundzwanzig Monate sind eingestellt. Für ein volles Jahr brauchst Du also zwei Aufträge hintereinander.
Listenpreise für die Onlinebeauftragung, Stand Juni 2026 nach der Übersicht von paketda.de (abgerufen am 29.08.2026): 31,90 € für Privatpersonen, 51,90 € für gewerbliche Auftraggeber, jeweils einmalig für sechs Monate. Auf den Monat gerechnet sind das rund 8,65 € gewerblich. Prüfe den Preis vor der Beauftragung direkt bei der Post, wir führen fremde Preislisten nicht laufend nach.
Drei Punkte, die in der Praxis mehr wiegen als der Preis. Erstens: Briefsendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben sind von der Nachsendung ausgenommen. Zweitens: Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen, also die gelben Umschläge von Gerichten und Behörden, werden außerhalb der Gemeinde nur unter engen Voraussetzungen nachgesandt. Drittens: Der Nachsendeservice ist nach Angabe der Deutschen Post ausdrücklich nicht dafür gedacht, Briefe zum Zweck der Digitalisierung an eine andere Anschrift zu schicken, und lässt sich für denselben Zeitraum und dieselbe Anschrift nicht mit dem eigenen Scan-Produkt der Post kombinieren.
Dazu kommt eine Datenschutzfrage. Wer den Zusatzdienst Umzugsmitteilung mitbeauftragt, willigt darin ein, dass die neue Anschrift auf Anfrage an Geschäftskunden der Post herausgegeben wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät ausdrücklich, sich das Kleingedruckte der Zusatzdienste genau anzusehen; die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen.





