Nachsendeauftrag und Geschäftsadresse lösen zwei verschiedene Probleme. Der Nachsendeauftrag beantwortet die Frage „Wohin geht meine Post?". Die Geschäftsadresse beantwortet die Frage „Welche Anschrift steht in meinem Impressum, in meiner Gewerbeanzeige, im Handelsregister und auf meinen Rechnungen?". Wer die zweite Frage mit einem Nachsendeauftrag beantworten will, hat weiter seine alte Anschrift veröffentlicht und nur den Weg dorthin umgebogen.
Was ein Nachsendeauftrag leistet und wie lange
Der Nachsendeservice der Deutschen Post leitet Briefsendungen von einer Anschrift an eine andere weiter. Er wird für einen Zeitraum beauftragt und braucht Vorlauf: Die Post nennt fünf Werktage vor Auftragsbeginn. Angeboten wird derzeit nur eine Vertragslaufzeit von sechs Monaten. Für ein volles Jahr brauchst Du also zwei Aufträge hintereinander.
Listenpreise für die Onlinebeauftragung laut Produktseite der Deutschen Post (abgerufen am 26.09.2026): 31,90 € für Privatkunden, 51,90 € für Geschäftskunden, jeweils einmalig für sechs Monate. Auf den Monat gerechnet sind das rund 8,65 € gewerblich. Prüfe den Preis vor der Beauftragung direkt bei der Post, wir führen fremde Preislisten nicht laufend nach.
Drei Punkte, die in der Praxis mehr wiegen als der Preis. Erstens: Einschreiben werden nach den häufigen Fragen der Deutschen Post im Inland nachgesandt, ins Ausland nicht. Zweitens: Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen, also die gelben Umschläge von Gerichten und Behörden, werden außerhalb der Gemeinde nur aufgrund einer Vorausverfügung des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit nachgesandt. Drittens: Der Nachsendeservice ist laut Deutscher Post nicht in Kombination mit ihrem Scan-Produkt POSTSCAN anwendbar, und Pakete werden seit dem 01.07.2024 nicht mehr nachgesandt.
Dazu kommt eine Datenschutzfrage. Wer den Zusatzdienst Umzugsmitteilung mitbeauftragt, willigt darin ein, dass die neue Anschrift auf Anfrage an Geschäftskunden der Post herausgegeben wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät ausdrücklich, sich das Kleingedruckte der Zusatzdienste genau anzusehen; die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen.




