Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine), bundesweit nutzbar Antwort an Werktagen bis zum nächsten Werktag · info@geschaeftsadresse-online.de
geschäftsadresseonline.de
Feder eines Füllfederhalters auf einem Bogen Papier

Ratgeber

Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte

Veröffentlicht 2026-08-29Aktualisiert 2026-08-29Lesezeit ca. 12 MinutenAutor: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Der Fall

Kurzantwort

Kurz gesagt

  • Wirtschaftlich Berechtigter ist nach § 3 Abs. 2 GwG, wer mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
  • Findet sich niemand, gilt der gesetzliche Vertreter als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter. Bei einer UG ist das die Geschäftsführung.
  • Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften müssen melden. Die frühere Mitteilungsfiktion gibt es seit dem 01.08.2021 nicht mehr.
  • Die Meldung selbst ist gebührenfrei. Was jährlich kostet, ist die Führung des Registers: 19,80 € ab dem Gebührenjahr 2024.
  • Seit dem EuGH-Urteil vom 22.11.2022 sieht nicht mehr jeder hinein. Nach § 23 Abs. 1 GwG braucht ein Privater ein berechtigtes Interesse.
  • Wir fragen den Auszug ab, weil § 12 Abs. 3 GwG uns dazu verpflichtet, nicht aus Neugier.

Das Transparenzregister sammelt, welche natürlichen Personen hinter einer Gesellschaft stehen. Nicht die Gesellschafterliste, nicht die Geschäftsführung, sondern die Menschen, denen das Unternehmen letztlich gehört oder die es kontrollieren. Fast jede deutsche Gesellschaft muss diese Angaben selbst melden, und zwar aktiv. Der Handelsregistereintrag genügt seit 2021 nicht mehr. Wer eine Geschäftsadresse für eine Gesellschaft mietet, begegnet dem Register spätestens bei der Identitätsprüfung, weil der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, hineinzusehen.

Wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt

§ 3 Abs. 1 GwG beschreibt zuerst den Grundsatz: Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft letztlich steht, oder auf deren Veranlassung eine Transaktion oder Geschäftsbeziehung begründet wird.

§ 3 Abs. 2 GwG macht daraus für nicht börsennotierte Gesellschaften eine Rechenregel. Wirtschaftlich Berechtigter ist danach jede natürliche Person, die

  • unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält,
  • mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Drei Details entscheiden in der Praxis fast jeden Fall.

Erstens: „mehr als". Genau 25 Prozent reichen nicht. Vier Gesellschafter mit je einem Viertel haben rechnerisch keinen wirtschaftlich Berechtigten.

Zweitens: mittelbar zählt mit. Hältst Du 60 Prozent an einer Holding, die 60 Prozent an der operativen GmbH hält, kontrollierst Du die operative GmbH mittelbar. Für Holdingstrukturen gilt deshalb: durchrechnen, nicht die erste Ebene ablesen. Was dabei sonst noch zu beachten ist, steht unter Adresse für Holdingstrukturen.

Drittens: Kontrolle auf vergleichbare Weise. Stimmbindungsverträge, Treuhandverhältnisse, Vetorechte, Poolvereinbarungen. Wer über solche Absprachen faktisch bestimmt, ist wirtschaftlich Berechtigter, auch wenn die Anteilsquote unauffällig aussieht.

Lässt sich nach umfassender Prüfung niemand ermitteln, greift der fiktive wirtschaftlich Berechtigte: Dann gilt nach § 3 Abs. 2 GwG der gesetzliche Vertreter, der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner. Bei einer GmbH oder UG ist das die Geschäftsführung. „Fiktiv" ist dabei keine Notlösung zweiter Klasse, sondern eine vollwertige, meldepflichtige Angabe.

Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Kapitel 03

Welche Rechtsformen eintragen müssen

§ 20 Abs. 1 GwG nennt „juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften". Das umfasst GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA, Genossenschaft, eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftung, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dazu kommen ausländische Vereinigungen, die inländische Immobilien halten oder Anteile daran erwerben. § 21 GwG erfasst Trusts und nichtrechtsfähige Stiftungen.

Nicht erfasst sind Einzelunternehmen und Freiberufler ohne Gesellschaft. Wer ein Kleingewerbe allein betreibt, hat mit dem Transparenzregister nichts zu tun.

Der Punkt, an dem alte Ratgeber falsch liegen: Bis Mitte 2021 galt eine Mitteilungsfiktion. Wer seine Gesellschafter ohnehin im Handelsregister offengelegt hatte, musste nicht zusätzlich melden. Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz hat diese Fiktion zum 01.08.2021 gestrichen und das Register zum Vollregister gemacht. Die Übergangsfristen sind längst abgelaufen: 31.03.2022 für AG, SE und KGaA, 30.06.2022 für GmbH, Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften, 31.12.2022 für alle übrigen Rechtsformen.

§ 20 Abs. 3 GwG verteilt die Zuarbeit: Wirtschaftlich Berechtigte und die maßgeblichen Anteilseigner müssen der Gesellschaft die nötigen Angaben mitteilen und Änderungen unverzüglich nachreichen. Melden muss aber die Gesellschaft.

Ablauf der Eintragung und laufende Gebühr

Die Meldung läuft online über das vom Bundesanzeiger Verlag geführte Transparenzregister. Der Ablauf ist kurz:

  1. Wirtschaftlich Berechtigte bestimmen. Gesellschafterliste, Satzung und Nebenabreden durchgehen, mittelbare Beteiligungen durchrechnen.
  2. Angaben zusammenstellen. § 19 Abs. 1 GwG verlangt Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie alle Staatsangehörigkeiten. Die vollständige Wohnanschrift mit Straße gehört nicht zu den zugänglichen Angaben.
  3. Registrieren und melden. Ein Nutzerkonto anlegen, die Rechtseinheit zuordnen, die Angaben eintragen.
  4. Änderungen nachziehen. Jeder Gesellschafterwechsel und jede Änderung der Beteiligungsquote muss unverzüglich gemeldet werden.

Was das kostet. Die Meldung selbst löst keine Gebühr aus. Kosten entstehen für die Führung des Registers, und zwar jährlich für jede meldepflichtige Rechtseinheit. Das Gebührenverzeichnis der Transparenzregistergebührenverordnung nennt 19,80 € ab dem Gebührenjahr 2024, davor waren es 20,80 € für 2022 und 2023. Der Betrag ist zuletzt durch die Verordnung vom 15.12.2023 festgesetzt worden. Gemeinnützige Rechtseinheiten, die im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern geführt werden, sind ab dem Gebührenjahr 2024 automatisch befreit.

Was Dein Steuerberater oder Notar für die Meldung berechnet, kommt gegebenenfalls dazu. Das ist Honorar, keine Registergebühr, und wir nennen dafür keine Zahl.

Briefkastenanlage aus Edelstahl in einem Hausflur, nur Hausnummern zu sehen
Briefkastenanlage aus Edelstahl in einem Hausflur, nur Hausnummern zu sehen

Kapitel 05

Wer Einsicht nehmen darf

Bis Ende 2022 konnte praktisch jeder ins Register schauen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Öffnung am 22.11.2022 in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 für ungültig erklärt, weil sie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten eingreift.

Heute unterscheidet § 23 Abs. 1 Satz 1 GwG drei Gruppen:

  • Nr. 1: Behörden, Gerichte und die in § 2 Abs. 4 GwG genannten Stellen, soweit die Einsicht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
  • Nr. 2: Verpflichtete nach dem GwG, wenn sie darlegen, dass die Einsicht der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten dient. In diese Gruppe fallen wir.
  • Nr. 3: jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Das ist die Hürde für Journalisten, Nichtregierungsorganisationen und Wettbewerber.

Für Dich als Gesellschaft heißt das: Deine Angaben sind nicht mehr frei im Netz einsehbar, aber sie sind für Banken, Notare, Versicherer und Dienstleister wie uns jederzeit abrufbar.

Warum wir als GwG-Verpflichteter den Auszug sehen wollen

Wer geschäftsmäßig eine Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse bereitstellt, ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe c GwG Verpflichteter. Das ist keine Auslegung, das steht im Gesetz. Die Folgen im Detail stehen unter Geldwäschegesetz und Adressanbieter.

Aus dieser Stellung folgen drei Pflichten, die Dich als Firmenkunde direkt betreffen.

Abklären. § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG verlangt, dass wir feststellen, ob Du für einen wirtschaftlich Berechtigten handelst, und diesen identifizieren.

Nachweis einholen. § 12 Abs. 3 GwG ist die Vorschrift, die Deine Frage beantwortet: Bei der Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 oder § 21 GwG haben wir „einen Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 oder § 21 oder einen Auszug der im Transparenzregister zugänglichen Daten" einzuholen. Deshalb fragen wir danach, und deshalb können wir darauf nicht verzichten, auch wenn Du uns die Gesellschafterliste zeigst.

Unstimmigkeiten melden. § 23a GwG verpflichtet uns, unverzüglich zu melden, wenn ein Eintrag fehlt oder von dem abweicht, was wir ermittelt haben. Das ist der unangenehme Teil, und es ist der Grund, warum eine fehlende Eintragung bei uns nicht einfach durchrutscht.

Wir gehen damit so um: Fehlt die Eintragung, sagen wir es Dir, bevor wir irgendetwas anderes tun, und Du hast Gelegenheit, sie nachzuholen. Was Banken in derselben Lage prüfen, steht unter Geschäftskonto mit gemieteter Adresse.

Alte Holz-Postfächer mit eingesteckten Briefen

Kapitel 07

Praxisbeispiel

Rechenbeispiel, kein Kundenfall. Drei Gründerinnen halten eine UG (haftungsbeschränkt) zu 40, 40 und 20 Prozent. Eine der beiden großen Beteiligungen wird treuhänderisch für einen stillen Geldgeber gehalten. Geschäftsführerin ist die Gesellschafterin mit 20 Prozent.

Zu melden sind hier drei Personen: die Gesellschafterin mit 40 Prozent, die diese Anteile für sich selbst hält, der Treugeber hinter den anderen 40 Prozent, weil ihm die wirtschaftliche Berechtigung zusteht, und niemand aus der 20-Prozent-Beteiligung, weil sie unter der Schwelle liegt. Die Geschäftsführerin wird nur dann eingetragen, wenn sich sonst niemand ermitteln ließe. Hier ließe sich jemand ermitteln, also nicht.

Kosten im ersten Jahr: 19,80 € Jahresgebühr für das Register, dazu die Geschäftsadresse. Für eine UG, die ins Handelsregister soll, ist das Business-Paket der passende Zuschnitt: 24,90 € netto im Monat plus einmalig 29 € Einrichtung für die Identitätsprüfung. Über zwölf Monate sind das 327,80 € netto für die Adresse und 19,80 € für das Register.

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge: erst gründen und ins Handelsregister eintragen lassen, dann die Meldung ans Transparenzregister, dann die Unterlagen bei uns und bei der Bank vorlegen. Wer zu uns kommt, bevor die Meldung raus ist, verliert Zeit, weil wir nach § 12 Abs. 3 GwG den Nachweis brauchen. Zur Adresse im Register selbst steht mehr unter Adresse ins Handelsregister eintragen und speziell zur Rechtsform unter Geschäftsadresse für die UG.

Das passende Paket

Für Gesellschaften mit Registereintrag ist das Business-Paket für 24,90 € netto im Monat gedacht, jährlich 19,92 € netto im Monat. Es enthält den eigenen Briefkasten mit Deiner Firma ohne c/o, die Bestätigung für Handelsregister und Notar, die Bescheinigung fürs Gewerbeamt, die GwG-Identitätsprüfung mit einmalig 29 € Einrichtung und zehn Voll-Scans im Monat. Keine Kaution, monatlich kündbar. Alle Stückpreise stehen unter Preise und Stückkosten.

Wenn Du nicht sicher bist, wen Du melden musst oder welche Unterlagen wir brauchen, schreib uns Rechtsform, Beteiligungsquoten und den Stand der Eintragung: Unterlagen klären. Wir sagen Dir, was für die Prüfung fehlt, bevor Du Termine beim Notar legst.

Grenzen

Typische Fehler bei UG und GmbH mit mehreren Gesellschaftern

  • Genau 25 Prozent für ausreichend gehalten. Vier Gesellschafter zu je 25 Prozent ergeben keinen wirtschaftlich Berechtigten nach der Quote. Zu melden sind dann die Geschäftsführer als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
  • „Steht doch im Handelsregister." Die Mitteilungsfiktion ist seit dem 01.08.2021 gestrichen. Ohne eigene Meldung gilt die Pflicht als nicht erfüllt.
  • Nur die erste Ebene angeschaut. Wenn eine Holding Gesellschafterin ist, sind die natürlichen Personen dahinter zu ermitteln.
  • Treuhand nicht gemeldet. Wer Anteile treuhänderisch für einen anderen hält, verschiebt die wirtschaftliche Berechtigung auf den Treugeber.
  • Gesellschafterwechsel nicht nachgezogen. Die Meldung ist keine einmalige Aufgabe. Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung und Ausscheiden eines Gesellschafters lösen jeweils eine neue Meldung aus.
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses zu grob angegeben. „Gesellschafter" ist keine Angabe. Verlangt ist, woraus sich die Stellung ergibt, etwa Beteiligung an der Gesellschaft mit einer bestimmten Quote.

Was drohen kann, steht in § 56 GwG: Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten mit einem Rahmen bis zu 150.000 €, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils. Dazu kommt § 57 GwG: Bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen werden auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde bekannt gemacht und bleiben dort grundsätzlich fünf Jahre stehen. Für ein junges Unternehmen ist der zweite Punkt oft der teurere.

Gebrauchter Briefumschlag auf dunklem Grund

Kapitel 10

Häufige Fragen

Muss meine UG ins Transparenzregister?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine juristische Person des Privatrechts und fällt damit unter § 20 Abs. 1 GwG. Auch die Ein-Personen-UG meldet, dann in der Regel den Alleingesellschafter mit mehr als 25 Prozent. Dass die Gesellschafterliste beim Handelsregister liegt, ändert daran nichts, weil die Mitteilungsfiktion zum 01.08.2021 gestrichen wurde.

Was kostet die Eintragung?

Die Meldung ist gebührenfrei. Bezahlt wird die Führung des Registers, jährlich je Rechtseinheit: 19,80 € ab dem Gebührenjahr 2024, davor 20,80 €. Gemeinnützige Rechtseinheiten im Zuwendungsempfängerregister sind ab 2024 automatisch befreit. Kosten für Beratung oder für eine Meldung durch Dritte sind Honorar und kommen gegebenenfalls dazu.

Warum wollt Ihr den Auszug sehen?

Weil § 12 Abs. 3 GwG uns dazu verpflichtet. Wir müssen bei jeder neuen Geschäftsbeziehung mit einer Gesellschaft entweder einen Nachweis der Registrierung oder einen Auszug der im Register zugänglichen Daten einholen. Wir dürfen dafür nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG selbst ins Register sehen, brauchen aber die Zuordnung von Dir. Und wenn wir eine Abweichung feststellen, sind wir nach § 23a GwG zur Unstimmigkeitsmeldung verpflichtet.

Was gilt bei einer Holding?

Beteiligungen werden durchgerechnet, nicht abgeschnitten. Meldepflichtig ist jede Ebene für sich, also Holding und Tochter jeweils mit eigener Meldung. Wirtschaftlich Berechtigter der Tochter ist, wer über die Holding letztlich mehr als 25 Prozent kontrolliert. Bei mehrstufigen Ketten mit wechselnden Quoten lohnt sich eine schriftliche Beteiligungsübersicht, weil Bank, Notar und wir dieselbe Rechnung nachvollziehen können müssen.

Was passiert bei fehlender Eintragung?

Zuerst praktisch: Bank, Notar und Dienstleister kommen nicht weiter, weil ihnen der Nachweis fehlt, den sie einholen müssen. Kontoeröffnungen und Vertragsabschlüsse bleiben liegen. Dann rechtlich: Die Verletzung der Transparenzpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 56 GwG mit einem Rahmen bis 150.000 €, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils. Bestandskräftige Entscheidungen werden nach § 57 GwG öffentlich bekannt gemacht.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Wer in einer konkreten Beteiligungsstruktur wirtschaftlich Berechtigter ist, ist eine Wertung im Einzelfall, besonders bei Treuhand, Stimmbindung und mehrstufigen Holdings. Lass das von Notar, Anwalt oder Steuerberater prüfen, bevor Du meldest.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto

Für Impressum, Shop und Rechnungen reicht das Impressum-Paket mit c/o. Für Handelsregister und Gewerbeamt brauchst Du Business ohne c/o. Wechsel ist jederzeit möglich.

Pakete vergleichen

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag und schicken Dir ein Angebot. Kein Kaufabschluss auf der Website. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

Business, ohne c/o24,90 € netto im Monat

Anfrage senden