Nein, nicht als alleinige Geschäftsadresse. Ein Postfach ist ein Fach in einer Postfachanlage und keine Anschrift mit Straße und Hausnummer, unter der Du niedergelassen bist oder an der ein Schriftstück übergeben werden kann. Deshalb scheitert es im Impressum, im Handelsregister und bei der Gewerbeanmeldung. Für Rechnungen und als zusätzlicher Empfangsweg ist es zulässig.
Ein Postfach ersetzt die Anschrift also nicht, es ergänzt sie. Wie Du die beiden Wege sinnvoll kombinierst, steht weiter unten; den Kostenvergleich zeigt Postfach oder Geschäftsadresse im Vergleich.
Postfach und Geschäftsadresse je Verwendung
| Verwendung | Postfach | Gemietete Geschäftsadresse |
|---|---|---|
| Impressum (§ 5 DDG) | nein, keine Anschrift der Niederlassung | ja, mit Empfangsvollmacht; für c/o bisher nicht ausdrücklich entschieden, vieles spricht dafür |
| Handelsregister (§ 8 Abs. 4 GmbHG) | nein, dort muss zugestellt werden können | ja, ohne c/o mit eigenem Briefkasten (Business); das Gericht entscheidet im Einzelfall |
| Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) | nein, kein Ort der Gewerbeausübung | als zusätzliche Geschäfts- oder Postanschrift mit Bescheinigung; Betriebsstätte bleibt Dein Arbeitsort |
| Rechnungen (§ 14 UStG) | ja, UStAE 14.5 Abs. 2 lässt ein Postfach zu | ja, postalische Erreichbarkeit genügt |
| Förmliche Zustellungen, Einschreiben | keine Übergabe möglich, Einschreiben nur mit Abholung | über schriftliche Empfangsvollmacht nach § 171 ZPO |
| Pakete anderer Zusteller | meist nein | ab Business 3 € je Paket, nicht im Impressum-Paket |
Tabelle seitlich wischen.
Den Begriff der Geschäftsanschrift erklärt das Glossar unter Geschäftsanschrift. Ob Deine heutige Anschrift die Merkmale erfüllt, prüfst Du im Ladungsfähigkeits-Check.




