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Ratgeber

Geschäftsanschrift ändern: die vollständige Reihenfolge

Veröffentlicht 2026-08-29Aktualisiert 2026-08-29Lesezeit ca. 11 MinutenAutor: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Der Fall

Kurzantwort

Kurz gesagt

  • Für eingetragene Unternehmen ist die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift beim Handelsregister anzumelden (§ 31 Abs. 1 HGB). Das geht nur über einen Notar.
  • Wer die Anmeldung schleifen lässt, wird vom Registergericht mit Zwangsgeld dazu angehalten. Das einzelne Zwangsgeld darf 5.000 € nicht übersteigen (§ 14 HGB).
  • Anschriftsänderung und Sitzverlegung sind zwei verschiedene Vorgänge. Nur die Sitzverlegung berührt den Gesellschaftsvertrag.
  • Ein Gewerbebetrieb meldet die Verlegung zusätzlich beim Gewerbeamt an (§ 14 Abs. 1 GewO). Ohne Anzeige droht ein Bußgeld bis 1.000 € (§ 146 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 GewO).
  • Register und Amt sind der Anfang. Danach kommen Impressum, Rechnungsvorlagen, Bank, Marktplätze und Verträge. Die Liste unten hat 12 Stellen.

Fang beim Handelsregister an, wenn Dein Unternehmen eingetragen ist: Der Notar beglaubigt die Anmeldung der neuen Geschäftsanschrift und reicht sie elektronisch ein. Parallel meldest Du die Verlegung beim Gewerbeamt an. Erst wenn die neue Anschrift eingetragen und die Post dort wirklich ankommt, ziehst Du Impressum, Rechnungen, Bank und Verträge nach. Umgekehrte Reihenfolge heißt: Du wirbst mit einer Anschrift, unter der noch niemand für Dich Post annimmt.

Handelsregister: Anmeldepflicht, Notar, Zwangsgeld

Was § 31 HGB verlangt

§ 31 Abs. 1 HGB stellt die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift ausdrücklich neben die Änderung der Firma und die Verlegung der Niederlassung: Sie ist nach § 29 HGB zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) kommt hinzu, dass die Geschäftsanschrift nach § 10 Abs. 1 GmbHG eingetragen und damit öffentlich abrufbar ist. Was einmal öffentlich ist, muss auch stimmen.

Anmeldepflichtig sind die Geschäftsführer, bei der AG der Vorstand, beim eingetragenen Kaufmann der Inhaber. Die Anmeldung ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Abs. 1 HGB), sie läuft also über einen Notar und von dort elektronisch zum Gericht.

Was passiert, wenn Du es liegen lässt

§ 14 HGB ist knapp: Wer seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt, ist vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld dazu anzuhalten, und das einzelne Zwangsgeld darf 5.000 € nicht übersteigen. Das ist kein Automatismus am Tag nach dem Umzug, aber es ist auch keine leere Drohung: Das Verfahren beginnt regelmäßig dann, wenn dem Gericht auffällt, dass Post zurückkommt.

Das zweite Risiko wiegt schwerer als das Zwangsgeld. Bleibt eine veraltete Anschrift im Register stehen, kann eine Zustellung an dieser Anschrift trotzdem wirksam werden, und bei erfolglosen Zustellversuchen kommt die öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO in Betracht. Wie ein Gericht prüft, ob unter einer Anschrift überhaupt zugestellt werden kann, steht in unserem Ratgeber zum BGH-Urteil zur ladungsfähigen Anschrift.

Was es kostet

Für eine reine Anschriftsänderung setzt § 105 Abs. 5 GNotKG den Geschäftswert auf 5.000 € fest, weil die Anmeldung für das Unternehmen keine wirtschaftliche Bedeutung hat. Daraus ergibt sich eine halbe Gebühr nach Nr. 21201 KV GNotKG, mindestens 30 € netto, dazu Auslagen und Umsatzsteuer. Das Registergericht berechnet die Eintragung einer Tatsache mit 105 € (Nr. 2500 der Anlage zur HRegGebV); jede weitere Tatsache aus derselben Anmeldung kostet 60 € (Nr. 2501). Wer den Umzug mit einem Geschäftsführerwechsel bündelt, spart also.

Alte Holz-Postfächer mit eingesteckten Briefen

Kapitel 03

Sitzverlegung ist nicht dasselbe wie Anschriftsänderung

Der Sitz ist die Gemeinde, die der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 4a GmbHG). Die Geschäftsanschrift ist die konkrete Adresse mit Straße und Hausnummer. Drei Fälle:

  1. Neue Anschrift, gleiche Gemeinde. Reine Anschriftsänderung nach § 31 HGB. Der Gesellschaftsvertrag bleibt unangetastet, kein Gesellschafterbeschluss nötig, Zuständigkeit des Registergerichts bleibt.
  2. Neue Anschrift, andere Gemeinde, Satzungssitz bleibt. Bei GmbH und UG zulässig. Sitz und Geschäftsanschrift dürfen auseinanderfallen. Es bleibt bei der Anmeldung nach § 31 HGB.
  3. Sitzverlegung. Der Sitz selbst wandert in eine andere Gemeinde. Dafür brauchst Du einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss zur Satzungsänderung (§ 53 GmbHG), die Anmeldung nach § 54 GmbHG und das Verfahren des § 13h HGB: Anmeldung beim bisherigen Gericht, das den Vorgang von Amts wegen an das Gericht des neuen Sitzes weitergibt. Die Gerichtsgebühr für die Sitzverlegung liegt bei 210 € (Nr. 2300 HRegGebV), wenn das bisherige Gericht nicht zuständig bleibt.

Praktische Folge: Wenn Du nur die Post umlenken willst, brauchst Du Fall 1 oder 2, nicht Fall 3. Fall 3 kostet ein Vielfaches und zieht oft einen Finanzamtswechsel nach sich.

Gewerbeamt: die Anzeige nach § 14 GewO

§ 14 Abs. 1 GewO verlangt eine Anzeige nicht nur beim Beginn eines stehenden Gewerbes, sondern ausdrücklich auch bei der Verlegung des Betriebs, beim Wechsel oder der Erweiterung des Gegenstands und bei der Aufgabe. Das Gesetz sagt „gleichzeitig", nennt also keine Frist in Tagen, sondern verlangt die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern.

Wer die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO). Der Rahmen liegt bei bis zu 1.000 € (§ 146 Abs. 3 GewO). Die Gebühr für die Ummeldung setzt die Kommune fest; sie liegt üblicherweise im Bereich der Anmeldegebühr. Am Standort Gronau (Leine) nimmt die Samtgemeinde Leinebergland die Anzeige entgegen.

Wichtig für alle, die von zu Hause arbeiten: Angemeldet wird der Ort, an dem der Betrieb tatsächlich geführt wird. Eine gemietete Geschäftsanschrift ersetzt diese Angabe nicht, sie ergänzt sie als Anschrift für Post und Öffentlichkeit. Was das Amt dazu sehen will, steht in Gewerbeanmeldung mit Mietadresse.

Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand
Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand

Kapitel 05

Finanzamt, Kammer, Berufsgenossenschaft

Finanzamt. Die Adressänderung teilst Du formlos oder über ELSTER mit. Örtlich zuständig für Körperschaften ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet (§ 20 Abs. 1 AO). Zieht nur die Postanschrift um, bleibt die Zuständigkeit, wo sie war. Zieht die Geschäftsleitung mit, wechselt das Finanzamt, und mit ihm die Steuernummer.

IHK oder Handwerkskammer. Die Kammer erfährt die Änderung meist automatisch über die Gewerbemeldung, aber verlass Dich nicht darauf. Beiträge werden nach Betriebsstätte veranlagt.

Berufsgenossenschaft. Wer Beschäftigte hat, meldet die Änderung dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Transparenzregister. Die Anschrift der Gesellschaft steht dort nicht, die Daten der wirtschaftlich Berechtigten schon. Ein Adresswechsel der Firma löst hier keine Meldung aus, ein Wohnsitzwechsel eines wirtschaftlich Berechtigten unter Umständen schon.

Bank, Zahlungsdienstleister, Marktplätze

Banken und Zahlungsdienstleister sind nach § 10 GwG verpflichtet, ihre Kundendaten aktuell zu halten. Bleibt die alte Anschrift stehen, kann das Konto in eine Nachprüfung laufen und im Extremfall gesperrt werden. Melde die Änderung deshalb aktiv, bevor der nächste Turnus der Bank kommt, und halte den Registerauszug mit der neuen Anschrift bereit.

Auf Marktplätzen und in Shopsystemen liegt die Anschrift oft an drei bis fünf Stellen gleichzeitig: im Verkäuferkonto, im Impressumsfeld, in den Rechnungsvorlagen, auf dem Retourenlabel und in der LUCID-Registrierung. Marktplätze gleichen die Angaben mit Registerdaten ab. Weicht das Verkäuferkonto vom Handelsregister ab, ist eine Auszahlungssperre der übliche Weg, auf dem Du es merkst.

Checkliste: 12 Stellen in der richtigen Reihenfolge

  1. Neue Anschrift vertraglich sichern und schriftlich bestätigen lassen (Empfangsvollmacht, Annahmezeiten, Name am Briefkasten).
  2. Notartermin für die Anmeldung nach § 31 HGB vereinbaren, bei Sitzverlegung zusätzlich Gesellschafterbeschluss.
  3. Eintragung im Handelsregister abwarten und Auszug ziehen.
  4. Gewerbeamt: Ummeldung nach § 14 GewO.
  5. Finanzamt informieren, bei Wechsel der Geschäftsleitung neue Zuständigkeit klären.
  6. IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft.
  7. Bank und Zahlungsdienstleister mit neuem Registerauszug.
  8. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung auf allen Domains und Profilen.
  9. Rechnungs- und Angebotsvorlagen, Lieferscheine, Retourenlabel, E-Mail-Signatur.
  10. Marktplätze, Shopsysteme, LUCID, Zahlungsanbieter, Domain-Whois, Branchenverzeichnisse.
  11. Laufende Verträge: Versicherungen, Leasing, Mobilfunk und Internet, Software-Abos, Lieferanten.
  12. Alte Anschrift absichern: Nachsendung oder Restlaufzeit beim bisherigen Anbieter, bis Punkt 1 bis 11 durch sind.

Punkt 12 ist der, den fast alle vergessen. Wie Du den Übergang ohne Lücke hinbekommst, steht in Adresse kündigen und sauber umziehen.

Makroaufnahme eines gestempelten Briefumschlags auf dunklem Holz

Kapitel 08

Rechenbeispiel: Kosten und Zeit

Konstruiertes Rechenbeispiel, keine Kundengeschichte. Eine UG mit einem Geschäftsführer verlegt die Geschäftsanschrift innerhalb derselben Gemeinde, der Satzungssitz bleibt.

PositionBetrag
Notar, Anmeldung nach § 31 HGB (Geschäftswert 5.000 €, Nr. 21201 KV GNotKG, Mindestgebühr)ab 30,00 € netto
Auslagen und Umsatzsteuer beim Notar, grobe Spanne15 bis 40 €
Registergericht, Eintragung einer Tatsache (Nr. 2500 HRegGebV)105,00 €
Gewerbeamt, Ummeldung (kommunal, Beispielrahmen)15 bis 40 €
Summerund 165 bis 215 €

Zeitlicher Rahmen: Notartermin und Einreichung in wenigen Tagen, Eintragung ohne Beanstandung meist innerhalb von zwei bis drei Wochen. Die Arbeit an den Punkten 8 bis 11 der Checkliste dauert erfahrungsgemäß länger als das Registerverfahren.

Wenn die neue Anschrift eine gemietete sein soll

Wer umzieht, um nicht mehr die Privatadresse im Register und im Impressum stehen zu haben, braucht eine Anschrift, die Post tatsächlich annimmt. Unser Business-Paket kostet 24,90 € netto im Monat, bringt einen eigenen Briefkasten mit Deinem Firmennamen ohne c/o und eine schriftliche Bestätigung für Notar und Registergericht. Wenn es nur um Impressum und Rechnungen geht, reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat mit c/o-Zusatz. Kaution gibt es keine, gekündigt wird monatlich. Alle Konditionen stehen auf Preise und Laufzeiten. Schildere uns Deinen Fall über die Anfrage, dann sagen wir Dir vor dem Notartermin, was wir liefern können und was nicht.

Grenzen

Impressum, Datenschutz, AGB, Widerruf, Rechnungen

§ 5 Abs. 1 DDG verlangt Name und Anschrift des Diensteanbieters leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Ständig verfügbar heißt auch: aktuell. Eine falsche Anschrift im Impressum ist ein Verstoß gegen die Informationspflicht und damit abmahnfähig. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt die Angabe nach § 18 Abs. 2 MStV dazu.

Diese Textstellen musst Du nachziehen:

  • Impressum jeder Website, jedes Shops und jedes geschäftlichen Profils
  • Datenschutzerklärung (Anschrift des Verantwortlichen nach Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • AGB, insbesondere Erfüllungsort und Zustellanschrift
  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, wenn Du an Verbraucher lieferst
  • Rechnungsvorlagen: die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers gehört nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG in die Rechnung
  • Geschäftsbriefe und E-Mail-Signaturen: § 35a GmbHG verlangt Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und Geschäftsführer auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form

Eine Bitte aus der Praxis: Ändere Impressum und Rechnungen erst, wenn die neue Anschrift wirklich Post annimmt. Zwei Wochen mit einer Anschrift, an der niemand etwas entgegennimmt, sind teurer als zwei Wochen mit der alten.

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Kapitel 11

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich die Änderung melden?

Das HGB nennt keine Tagesfrist, verlangt die Anmeldung aber ohne schuldhaftes Zögern; das Registergericht setzt sie mit Zwangsgeld durch (§ 14 HGB). § 14 Abs. 1 GewO sagt „gleichzeitig", meint also den Zeitpunkt der Verlegung. Praktisch heißt das: Notartermin in der Woche des Umzugs, Gewerbeummeldung am selben Tag wie der Umzug.

Was kostet die Änderung beim Notar?

Für die reine Anschriftsänderung liegt der Geschäftswert bei 5.000 € (§ 105 Abs. 5 GNotKG). Daraus wird eine halbe Gebühr nach Nr. 21201 KV GNotKG, mindestens 30 € netto, plus Auslagen und Umsatzsteuer. Wird gleichzeitig die Satzung geändert, etwa bei einer echten Sitzverlegung, steigt der Wert und damit die Gebühr deutlich.

Muss ich Kunden informieren?

Eine allgemeine Pflicht, jeden Kunden anzuschreiben, gibt es nicht. Es gibt aber Stellen, an denen die neue Anschrift stehen muss, sobald sie gilt: Impressum, Rechnungen, AGB, Widerrufsbelehrung. Bei laufenden Verträgen mit Kündigungs- oder Widerrufsanschrift ist eine kurze Mitteilung sinnvoll, damit Erklärungen Dich erreichen und nicht ins Leere gehen.

Was passiert mit Post an die alte Adresse?

Nichts von selbst. Entweder Du behältst die alte Anschrift für eine Übergangszeit, oder Du richtest eine Nachsendung ein. Rechne mit mehreren Monaten, in denen Behörden, Banken und Versicherungen weiter die alte Anschrift benutzen. Förmliche Zustellungen folgen keiner Nachsendung; deshalb muss die Registeranschrift zügig aktuell sein.

Kann ich Satzungssitz behalten und nur die Anschrift ändern?

Bei GmbH und UG ja. Der Satzungssitz nach § 4a GmbHG bleibt, wo er ist, die Geschäftsanschrift wandert. Du sparst Dir damit Gesellschafterbeschluss, Satzungsänderung und das Verfahren nach § 13h HGB. Zuständig bleibt das bisherige Registergericht. Beim eingetragenen Kaufmann und bei Personenhandelsgesellschaften ist der Spielraum enger, dort hängt die Zuständigkeit an der Niederlassung.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Gebühren ändern sich, Kommunen setzen eigene Sätze fest, Registergerichte entscheiden im Einzelfall. Sprich vor einem Umzug mit Notar und Steuerberater.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

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