Kurz gesagt
- Ein Nachsendeauftrag ist der Auftrag an das Postunternehmen, Briefe von einer Anschrift an eine andere weiterzuleiten.
- Die Obergrenze steht im Gesetz: § 16 Abs. 3 PostG 2024 verpflichtet den Universaldienstanbieter zur Nachsendung für bis zu sechs Monate.
- Er verschiebt den Zustellweg. Deine Anschrift in Impressum, Register und Gewerbeanzeige bleibt unberührt.
- Einschreiben sendet die Deutsche Post laut eigenen Angaben im Inland nach, Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen außerhalb der Gemeinde nur unter engen Voraussetzungen, Pakete gar nicht. Für Fristpost ist er deshalb keine sichere Lösung.
- Als Brücke nach einem Umzug sinnvoll, als Dauerlösung für ein Unternehmen nicht.
- Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.
Rechtliche Grundlage
Die Nachsendung ist Teil des Universaldienstes. § 15 PostG 2024 verpflichtet zur flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Postdienstleistungen, die einzelnen Leistungen zählt § 16 auf. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 PostG gehört die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm dazu, und § 16 Abs. 3 PostG bestimmt, dass Anbieter dieser Leistung Briefsendungen auf Antrag des Empfängers für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nachzusenden haben.
Derselbe Absatz regelt die verwandten Leistungen: Lagerung auf Antrag für bis zu vier Wochen und Vorhaltung postlagernder Sendungen für mindestens sieben Werktage. Die Pflicht zur Nachsendung reicht also bis zu sechs Monate. Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice auf ihrer Produktseite ebenfalls für bis zu sechs Monate an (abgerufen am 26.09.2026). Wer länger nachsenden lassen will, braucht einen Folgeauftrag.
Was er nicht leistet, ergibt sich aus den Vorschriften, die eine Anschrift verlangen: § 5 Abs. 1 DDG für das Impressum, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG für die Anmeldung einer GmbH oder UG, § 14 GewO für die Gewerbeanzeige. In allen drei Fällen geht es um einen Ort, nicht um einen Transportweg.
Dazu kommt die Zustellfähigkeit. Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 entschieden, dass die Adresse eines Postdienstleisters, der Post lediglich weiterleitet, in einer Klageschrift keine ladungsfähige Anschrift ist (V ZR 210/22). Ein Nachsendeauftrag ist reine Weiterleitung und schafft überhaupt keine neue Anschrift, er ändert nur den Zustellweg.
Praxisfolge für Selbstständige
Der Nachsendeauftrag ist die Brücke, nicht das Ziel. Nach einem Adresswechsel dauert es Monate, bis Register, Rechnungsvorlagen, Bank, Plattformen und alte Vertragspartner die neue Anschrift kennen. Für diese Nachzügler reichen die sechs Monate aus § 16 Abs. 3 PostG meist.
Für zwei Fälle taugt er nicht. Erstens für Fristsachen: Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen werden laut Deutscher Post außerhalb der Gemeinde nur mit Vorausverfügung des Absenders und bei umzugsbedingter Abwesenheit nachgesandt, Einschreiben nur im Inland, und jede Umleitung kostet Zeit. Zweitens als Ersatz für eine Anschrift, weil im Impressum weiter die alte Adresse stünde. Welche Einschreiben es gibt und wie sie zugestellt werden, zeigt Einschreiben-Arten: Einwurf, Rückschein, Wert.


