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Stapel weißer Briefumschläge vor dunklem Hintergrund

Glossar

Nachsendeauftrag

Veröffentlicht 2026-08-29 · Aktualisiert 2026-08-29 · Autor: Susanne Stroot · Keine Rechtsberatung

Der Nachsendeauftrag leitet Briefe an eine andere Anschrift um. Das Gesetz deckelt ihn auf sechs Monate. Er ändert den Weg der Post, nicht Deine Anschrift.

Definition

Ein Nachsendeauftrag ist die Vereinbarung mit einem Postunternehmen, ankommende Briefsendungen nicht an der Zielanschrift zuzustellen, sondern an eine andere Anschrift weiterzuleiten. Er ist ein Vertrag über den Transportweg und keine Vollmacht, die jemandem erlaubt, Post für Dich anzunehmen.

Kurz gesagt

  • Ein Nachsendeauftrag ist der Auftrag an das Postunternehmen, Briefe von einer Anschrift an eine andere weiterzuleiten.
  • Die Obergrenze steht im Gesetz: § 16 Abs. 3 PostG 2024 verpflichtet den Universaldienstanbieter zur Nachsendung für bis zu sechs Monate.
  • Er verschiebt den Zustellweg. Deine Anschrift in Impressum, Register und Gewerbeanzeige bleibt unberührt.
  • Einschreiben und förmliche Zustellungen sind von der Nachsendung ausgenommen oder nur eingeschränkt erfasst.
  • Als Brücke nach einem Umzug sinnvoll, als Dauerlösung für ein Unternehmen nicht.

Rechtliche Grundlage

Die Nachsendung ist Teil des Universaldienstes. § 15 PostG 2024 verpflichtet zur flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Postdienstleistungen, die einzelnen Leistungen zählt § 16 auf. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 PostG gehört die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm dazu, und § 16 Abs. 3 PostG bestimmt, dass Anbieter dieser Leistung Briefsendungen auf Antrag des Empfängers für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nachzusenden haben.

Derselbe Absatz regelt die verwandten Leistungen: Lagerung auf Antrag für bis zu vier Wochen und Vorhaltung postlagernder Sendungen für mindestens sieben Werktage. Die Frage nach der Laufzeit beantwortet also das Gesetz, nicht ein Preisblatt. Wer länger nachsenden lassen will, braucht einen Folgeauftrag.

Was er nicht leistet, ergibt sich aus den Vorschriften, die eine Anschrift verlangen: § 5 Abs. 1 DDG für das Impressum, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG für die Anmeldung einer GmbH oder UG, § 14 GewO für die Gewerbeanzeige. In allen drei Fällen geht es um einen Ort, nicht um einen Transportweg.

Dazu kommt die Zustellfähigkeit. Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 entschieden, dass die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung beauftragt ist, keine ladungsfähige Anschrift ist (V ZR 210/22). Ein Nachsendeauftrag ist genau das: reine Weiterleitung.

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Weiter im Begriff

Praxisfolge für Selbstständige

Der Nachsendeauftrag ist die Brücke, nicht das Ziel. Nach einem Adresswechsel dauert es Monate, bis Register, Rechnungsvorlagen, Bank, Plattformen und alte Vertragspartner die neue Anschrift kennen. Für diese Nachzügler reichen die sechs Monate aus § 16 Abs. 3 PostG meist.

Für zwei Fälle taugt er nicht. Erstens für Fristsachen, weil Einschreiben und Sendungen aus Postzustellungsaufträgen von der Nachsendung ausgenommen oder nur eingeschränkt erfasst sind. Zweitens als Ersatz für eine Anschrift, weil im Impressum weiter die alte Adresse stünde.

Praxisbeispiel

Ein Fotograf gibt sein Homeoffice auf und richtet eine Geschäftsadresse ein. Reihenfolge: erst die neue Adresse aktivieren, dann Gewerbeanzeige, Impressum, Datenschutzerklärung, Rechnungsvorlage und Bank umstellen, danach einen Nachsendeauftrag von der alten Wohnung auf die neue Geschäftsadresse. In den ersten Wochen werden noch Kontoauszüge und zwei Versicherungsschreiben nachgesandt. Nach fünf Monaten kommt nur noch Werbung, er lässt den Auftrag auslaufen. Ein Einschreiben seines Steuerberaters wäre nicht nachgesandt worden; das ging von Anfang an an die neue Adresse.

Kapitel 03

Abgrenzung

Lagerservice. Die Post bleibt an Deiner Anschrift und wird zurückgehalten, statt umgeleitet zu werden. Nach § 16 Abs. 3 PostG bis zu vier Wochen. Eine Urlaubslösung.

Postlagernde Sendung. Der Absender adressiert an eine Filiale, Du holst dort ab. Mindestens sieben Werktage Vorhaltung, ebenfalls § 16 Abs. 3 PostG.

Empfangsvollmacht. Die Erlaubnis für eine Person, Post mit Wirkung für Dich anzunehmen, siehe Empfangsvollmacht. Nur sie macht eine Anschrift zustellfähig, der Nachsendeauftrag nicht.

Geschäftsadresse. Eine eigene Anschrift, unter der jemand annimmt und die überall stehen darf. Sie ersetzt den Nachsendeauftrag nicht rückwirkend, sondern für die Zukunft.

Begriffsnetz

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Warum sind sechs Monate das Maximum?

Weil § 16 Abs. 3 PostG 2024 den Universaldienstanbieter zur Nachsendung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten verpflichtet. Das ist die gesetzliche Untergrenze der Pflicht und zugleich der Rahmen, an dem sich das Angebot orientiert. Für längere Zeiträume brauchst Du einen Folgeauftrag.

Kann ich von meiner Privatanschrift auf eine gemietete Geschäftsadresse nachsenden lassen?

Ja, das ist der übliche Weg beim Wechsel. Den Auftrag stellst Du selbst, Auftraggeber ist der Empfänger. Sag Deinem Anbieter vorher Bescheid, damit Name und Firma in der Annahme hinterlegt sind, sonst gehen die Sendungen als unzustellbar zurück.

Muss ich einen Nachsendeauftrag irgendwo melden?

Nein, er ist eine Vereinbarung mit dem Postunternehmen und taucht in keinem Register auf. Die Änderung der Geschäftsanschrift meldest Du getrennt beim Registergericht, beim Gewerbeamt und im Impressum.

Weiterlesen

Die vollständige Gegenüberstellung mit Kosten, Kriterien und Entscheidungshilfe steht unter Nachsendeauftrag oder Geschäftsadresse. Welche Stellen bei einem Adresswechsel in welcher Reihenfolge dran sind, steht in Geschäftsanschrift ändern. Was mit ankommender Post bei uns passiert, beschreibt Postservice im Detail.

Wenn Du eine Anschrift suchst, die nicht nach sechs Monaten endet, reicht für Impressum, Datenschutzerklärung und Rechnungen unser Impressum-Paket ab 7,90 € netto im Monat, monatlich kündbar und ohne Kaution. Schreib uns, wann Dein Wechsel ansteht: Beratung anfragen.


Hinweis: Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Leistungsumfang, Laufzeiten und Preise der Postunternehmen prüfe vor der Beauftragung direkt beim Anbieter.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.