Kurz gesagt
- Das sind keine Konkurrenzprodukte, sondern zwei verschiedene. Ein reiner Scan-Dienst digitalisiert Post, die an eine Anschrift geht, die Du schon hast. Wir stellen die Anschrift und digitalisieren dazu.
- Frag Dich zuerst: Willst Du Deine bestehende Anschrift behalten und nur die Papierflut loswerden? Dann reicht ein Scan-Dienst.
- Willst Du Deine Wohnanschrift aus Impressum, Register und Rechnungen bekommen? Dann brauchst Du eine Anschrift, kein Scan-Abo.
- Achtung beim Zustellweg: Ein Nachsendeauftrag ist nach Angabe der Deutschen Post nicht dafür vorgesehen, Briefe zum Zweck der Digitalisierung an eine andere Anschrift zu leiten. Ohne Anschrift beim Dienstleister bleibt nur die Empfangsvollmacht an Deiner eigenen Adresse.
- Preislogik: Scan-Dienste rechnen Pauschale plus Stückpreis. Bei uns kippt die Rechnung ab etwa 30 geöffneten Briefen im Monat zugunsten des Pauschalpakets Digital Pro.
„Digitaler Briefkasten" ist ein Werbebegriff, hinter dem zwei Dinge stecken können. Entweder eine Software, die Deine vorhandene Post scannt und sortiert. Oder eine echte Anschrift, an der Post ankommt und die zusätzlich digitalisiert wird. Der Unterschied ist nicht die Scanqualität, sondern die Frage, ob es eine Adresse gibt, die Du veröffentlichen und in ein Register schreiben darfst.
Zwei verschiedene Produkte
Digitalisierung ohne Adresse. Der Dienst bekommt Deine Post, öffnet sie mit Deiner Vollmacht, scannt sie und stellt sie in einem Konto bereit. Deine Anschrift bleibt Deine Anschrift, meistens die Wohnung oder das Büro. Das löst ein Organisationsproblem: kein Papierstapel, alles durchsuchbar, der Steuerberater bekommt Belege sofort.
Adresse mit Digitalisierung. Du bekommst eine eigene Anschrift, unter der jemand annimmt, plus dieselbe Digitalisierung. Das löst zusätzlich ein Rechtsproblem: § 5 Abs. 1 DDG verlangt im Impressum die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG verlangt für GmbH und UG eine inländische Geschäftsanschrift, § 14 GewO verlangt in der Gewerbeanzeige die Betriebsstätte. Eine Software erfüllt keine dieser drei Vorschriften.
Wer nur das erste Problem hat, sollte auch nur dafür zahlen.
Wie Scan-Dienste überhaupt an die Post kommen
Es gibt genau zwei Wege, und beide haben eine Bedingung.
Weg eins: Empfangsvollmacht an Deiner Adresse. Die Post kommt weiter an Deine Anschrift, jemand nimmt sie dort in Empfang, öffnet sie mit schriftlicher Vollmacht und scannt. Das ist der Weg, den Anbieter mit eigener Infrastruktur an Deinem Standort gehen. Rechtlich zählt dabei § 171 ZPO: An einen rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung zugestellt werden wie an Dich, wenn er eine schriftliche Vollmacht vorlegt.
Weg zwei: Umleitung der Post. Klingt naheliegend, ist aber der Weg mit den Fallstricken. Der Nachsendeservice der Deutschen Post ist nach deren eigener Angabe nicht dafür geeignet, Briefsendungen zum Zweck der Digitalisierung an eine andere Anschrift weiterzuleiten, und er ist für denselben Zeitraum und dieselbe Anschrift nicht mit dem Scan-Produkt der Post kombinierbar. Dazu kommt: Einschreiben sind von der Nachsendung ausgenommen. Alles dazu unter Nachsendeauftrag oder Geschäftsadresse.
Das eigene Scan-Produkt der Deutschen Post arbeitet deshalb an Deiner bestehenden Anschrift, nicht an einer neuen. Es digitalisiert die Eingangspost und stellt sie werktäglich im Kundenkonto bereit, mit einer Mengenbegrenzung pro Monat und Ausnahmen für Zeitschriften, Bücher und Paketinhalte. Es ersetzt keine Anschrift und will das auch nicht.
Und dann ist da der Satz, um den niemand herumkommt. Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 entschieden, dass die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung beauftragt ist, keine ladungsfähige Anschrift ist (V ZR 210/22). Ein Dienst, der Post nur weiterreicht oder weiterscannt, macht seine Adresse damit nicht zu Deiner. Details unter Das BGH-Urteil zur ladungsfähigen Anschrift.





