„Digitaler Briefkasten" ist ein Werbebegriff, hinter dem zwei Dinge stecken können. Entweder eine Software, die Deine vorhandene Post scannt und sortiert. Oder eine echte Anschrift, an der Post ankommt und die zusätzlich digitalisiert wird. Der Unterschied ist nicht die Scanqualität, sondern die Frage, ob es eine Adresse gibt, die Du veröffentlichen und in ein Register schreiben darfst.
Zwei verschiedene Produkte
Digitalisierung ohne Adresse. Der Dienst bekommt Deine Post, öffnet sie mit Deiner Vollmacht, scannt sie und stellt sie in einem Konto bereit. Deine Anschrift bleibt Deine Anschrift, meistens die Wohnung oder das Büro. Das löst ein Organisationsproblem: kein Papierstapel, alles durchsuchbar, der Steuerberater bekommt Belege schneller.
Adresse mit Digitalisierung. Du bekommst eine eigene Anschrift, unter der Post mit Empfangsvollmacht für Dich angenommen wird, plus dieselbe Digitalisierung. Das löst zusätzlich ein Rechtsproblem: § 5 Abs. 1 DDG verlangt im Impressum die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG verlangt für GmbH und UG eine inländische Geschäftsanschrift, § 14 GewO verlangt in der Gewerbeanzeige die Betriebsstätte. Eine Software erfüllt keine dieser drei Vorschriften.
Wer nur das erste Problem hat, sollte auch nur dafür zahlen.




