Kurz gesagt
- „Firmensitz" ist Umgangssprache. In den Gesetzen steht der Begriff nicht, dort heißt es Sitz, Geschäftsanschrift, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte.
- Je nach Formular ist etwas anderes gemeint: der Satzungssitz beim Notar, die Geschäftsanschrift beim Register, der Ort der Geschäftsleitung beim Finanzamt.
- Streng genommen bezeichnet die Firma nach dem HGB den Namen des Kaufmanns, nicht das Unternehmen. „Firmensitz" ist deshalb doppelt unscharf.
- Für die Praxis reicht eine Frage: Will das Formular einen Ort oder eine Hausnummer?
Rechtliche Grundlage
Es gibt keine. Genau das ist der Punkt. Die Gesetze verwenden vier getrennte Begriffe, und jeder hat eine eigene Rechtsfolge.
Der Sitz einer Kapitalgesellschaft ist nach § 4a GmbHG und § 5 AktG der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung bestimmt. Beim Verein gilt nach § 24 BGB der Ort der Verwaltung, bei der eingetragenen GbR nach § 706 BGB der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung, wenn kein Vertragssitz vereinbart ist. Der Sitz entscheidet über das zuständige Registergericht und über den allgemeinen Gerichtsstand nach § 17 ZPO.
Die Geschäftsanschrift ist die Adresse mit Straße und Hausnummer, die nach § 29 HGB und § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG angemeldet wird und die § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG im Impressum verlangt.
Der Ort der Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also dort, wo die laufenden Entscheidungen fallen. Neben ihm steht der Sitz nach § 11 AO. Beide zusammen bestimmen die unbeschränkte Steuerpflicht und die Zuständigkeit des Finanzamts.
Die Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Sie setzt Verfügungsmacht über Räume voraus. Eine bloße Adresse, an der Post angenommen wird, ist keine.


