Kurz gesagt
- Die Geschäftsanschrift ist die konkrete Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, unter der ein Unternehmen im Geschäftsverkehr erreichbar ist.
- Für GmbH, UG und Kaufleute ist sie eine Pflichtangabe im Handelsregister, § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG und § 29 HGB.
- Sie ist nicht der Sitz. Der Sitz ist ein Ort, die Geschäftsanschrift eine Hausnummer.
- Eine gemietete Geschäftsanschrift ist zulässig, wenn dort tatsächlich Post angenommen wird.
Rechtliche Grundlage
Für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) verlangt § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG die Angabe einer inländischen Geschäftsanschrift schon in der Anmeldung. Nach § 10 Abs. 1 GmbHG wird sie zusammen mit Firma und Sitz eingetragen und ist damit öffentlich einsehbar. Für Kaufleute gilt dasselbe über § 29 HGB, der Firma, Ort und inländische Geschäftsanschrift der Handelsniederlassung zur Eintragung verlangt.
Die Anschrift hat eine harte Zustellfunktion. Nach § 35 Abs. 2 GmbHG kann an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift zugestellt werden, alternativ an die eingetragene Anschrift einer empfangsberechtigten Person nach § 10 Abs. 2 GmbHG. Ist die Gesellschaft dort nicht erreichbar, öffnet § 15a HGB die öffentliche Zustellung nach den Regeln der Zivilprozessordnung. Eine tote Anschrift schützt also nicht, sie beschleunigt Verfahren gegen Dich.
Unabhängig vom Register verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG für geschäftsmäßige digitale Dienste den Namen und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist. Auch das ist eine Geschäftsanschrift, und sie muss eine Hausanschrift sein.


