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Glossar

Impressumspflicht

Veröffentlicht · Aktualisiert · Autorin: Susanne Stroot · Keine Rechtsberatung

Impressumspflicht heißt: Wer geschäftsmäßig anbietet, zeigt Anbieterangaben. Sie steht im DDG, nicht mehr im TMG. Ohne belastbare Anschrift geht sie nicht.

Definition

Impressumspflicht ist die gesetzliche Pflicht, bei einem geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienst Angaben zur eigenen Person oder Gesellschaft leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Sie betrifft nicht nur Websites, sondern jeden geschäftsmäßig betriebenen digitalen Dienst, also auch Shop-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Newsletter und Apps in App Store und Google Play.

Kurz gesagt

  • Die Impressumspflicht ist die gesetzliche Pflicht, bei einem geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienst bestimmte Angaben über Dich ständig verfügbar zu halten (§ 5 Abs. 1 DDG).
  • Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht im Digitale-Dienste-Gesetz. Wer noch „§ 5 TMG" schreibt, zitiert ein aufgehobenes Gesetz.
  • Die erste Angabe ist die Anschrift. Ein Postfach genügt dafür nicht.
  • § 18 MStV geht weiter als das DDG und trifft auch Angebote ohne Gewinnabsicht.
  • Ein fehlendes oder falsches Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis 50.000 € (§ 33 DDG).
  • Stand: 26.09.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

Rechtliche Grundlage

§ 5 Abs. 1 DDG: die acht Nummern

Das Gesetz nennt das Wort „Impressum" nicht. Es verlangt in acht Nummern: Name und Anschrift der Niederlassung, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte (Nr. 1); Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse (Nr. 2); die Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten (Nr. 3); Register und Registernummer (Nr. 4); bei Kammerberufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen (Nr. 5); die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden (Nr. 6); den Abwicklungsstand bei AG, KGaA und GmbH (Nr. 7); bei audiovisuellen Mediendiensten Sitzland und Aufsicht (Nr. 8). Jede Nummer mit Beispielen und der Frage, wer betroffen ist, erklärt § 5 DDG Nummer für Nummer.

„Geschäftsmäßig" ist nicht dasselbe wie gewerblich. Gemeint ist eine auf Dauer angelegte, planmäßige Tätigkeit. Dazu kommt das Merkmal „in der Regel gegen Entgelt angeboten": Es beschreibt die Art des Dienstes, also Angebote, wie sie üblicherweise gegen Bezahlung oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit laufen. Ob Du damit schon Gewinn machst, spielt keine Rolle.

§ 18 MStV: die zweite, leicht übersehene Vorschrift

§ 18 Abs. 1 MStV verlangt Name und Anschrift von allen Anbietern von Telemedien, „die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen", bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten. Das ist weiter als das DDG und erfasst auch Angebote ohne Gewinnabsicht. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt § 18 Abs. 2 MStV dazu: ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift, mit ständigem Aufenthalt im Inland.

Was ein Verstoß auslöst

§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG erfasst, wer eine Information nach § 5 Abs. 1 „nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält". Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 €. Daneben droht die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, weil die Angaben auch dem Wettbewerbsrecht unterfallen.

Briefkastenanlage aus Edelstahl in einem Hausflur, nur Hausnummern zu sehen

Weiter im Begriff

Praxisfolge für Selbstständige

Die Pflicht zwingt Dich, eine Anschrift zu veröffentlichen, unter der Du erreichbar bist. Wer von zu Hause arbeitet, zeigt damit dauerhaft seine Wohnanschrift: Suchmaschinen, Archivdienste und Abmahnkanzleien lesen mit. Eine gemietete Geschäftsadresse ändert nichts an der Pflicht, nur daran, welche Anschrift dort steht.

Praxisbeispiel (erfunden, zur Veranschaulichung). Nadine verkauft handgemachte Keramik über einen eigenen Shop und ein Verkaufsprofil. Gewinn hat sie noch keinen gemacht und hält das Impressum deshalb für verzichtbar. Geschäftsmäßig ist ihr Angebot trotzdem, weil es auf Dauer angelegt ist, also braucht sie die Angaben nach § 5 Abs. 1 DDG an beiden Stellen. Ihre Wohnanschrift will sie nicht zeigen, also mietet sie eine Geschäftsadresse.

Wie die Pflicht für Kanäle mit Reichweite aussieht, zeigt Impressum für Creator und Influencer. Warum eine Auskunftssperre im Melderegister das Impressum nicht ersetzt, steht im eigenen Eintrag.

Kapitel 03

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Anbieterkennzeichnung. Der amtsdeutsche Ausdruck für dieselbe Sache; § 5 DDG heißt „Allgemeine Informationspflichten". Ob Dein Link „Impressum" oder „Anbieterkennzeichnung" heißt, ist gleichgültig, solange er leicht erkennbar ist.

MStV-Angaben. § 18 MStV ist Landesrecht der Länder, § 5 DDG ist Bundesrecht. Beide gelten nebeneinander. Wer nur nach dem DDG prüft, übersieht den presserechtlich Verantwortlichen bei einem redaktionellen Blog.

Pflichtangaben auf Rechnungen und Geschäftsbriefen. § 14 Abs. 4 UStG regelt die Rechnung, § 35a GmbHG die Geschäftsbriefe einer GmbH. Eigene Pflichten mit eigenen Anforderungen, dieselbe Anschrift, aber nicht das Impressum.

Druckwerke. Bücher, Flyer und Zeitschriften folgen den Landespressegesetzen, nicht dem DDG.

Begriffsnetz

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Gilt die Impressumspflicht auch, wenn ich mit der Seite noch nichts verdiene?

In der Regel ja. § 5 Abs. 1 DDG erfasst „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene" digitale Dienste. Das meint die Art des Angebots, nicht Deinen aktuellen Gewinn: Ein Shop oder ein Profil, über das Du Leistungen verkaufen willst, fällt darunter, auch wenn noch nichts verkauft ist. Rein private Seiten fallen nicht darunter; für sie kann aber § 18 MStV gelten, sobald sie nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.

Reicht ein Kontaktformular statt der E-Mail-Adresse?

Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, „einschließlich der Adresse für die elektronische Post". Die E-Mail-Adresse ist damit ausdrücklich genannt. Ein Formular darf zusätzlich angeboten werden, es ersetzt die Adresse aber nicht. Ob neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer oder ein anderer schneller Kontaktweg nötig ist, erklärt Telefonnummer im Impressum.

Muss ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn ich keine habe?

Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt die Angabe nur, „sofern vorhanden". Wer keine hat, lässt die Zeile weg. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum, sie ist keine der acht Angaben.

Weiterlesen

Wie Du die Pflicht ohne Deine Wohnanschrift erfüllst, steht in Impressum ohne Privatadresse, die Besonderheiten der Profile in Impressumspflicht in sozialen Netzwerken, die Kostenseite in Abmahnung wegen Impressum. Wo das Impressum auf einzelnen Plattformen hingehört, zeigen Anleitungen wie Impressum auf X, Impressum auf LinkedIn, Impressum im Telegram-Kanal und Impressum in WordPress anlegen. Wer mit einem Baukasten arbeitet, findet die Schritte unter Impressum bei Jimdo und Impressum bei Wix. Welche Angaben in den Footer von Werbe-E-Mails gehören, steht unter Impressum im Newsletter. Einen Entwurf mit den Pflichtangaben erstellt der Impressum-Generator. Für Heilpraktiker gibt es eine eigene Seite: Geschäftsadresse für Heilpraktiker.

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Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026, § 5 und § 33 DDG erneut am 26.09.2026.

Hinweis: Dieser Glossareintrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 26.09.2026 nach den oben genannten Quellen wieder. Welche Angaben Dein konkretes Angebot braucht, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und Plattform ab. Kläre Zweifelsfälle mit einer Anwältin oder einem Anwalt.