Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine), bundesweit nutzbar Antwort an Werktagen bis zum nächsten Werktag · info@geschaeftsadresse-online.de
geschäftsadresseonline.de
Fensterbriefumschlag mit Kugelschreiber auf einer Holzplatte

Glossar

Impressumspflicht

Veröffentlicht 2026-08-29 · Aktualisiert 2026-08-29 · Autor: Susanne Stroot · Keine Rechtsberatung

Impressumspflicht heißt: Wer geschäftsmäßig anbietet, zeigt Anbieterangaben. Sie steht im DDG, nicht mehr im TMG. Ohne belastbare Anschrift geht sie nicht.

Definition

Impressumspflicht ist die gesetzliche Pflicht, bei einem geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienst Angaben zur eigenen Person oder Gesellschaft leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Sie betrifft nicht nur Websites, sondern jeden geschäftsmäßig betriebenen digitalen Dienst, also auch Shop-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Newsletter und Apps.

Kurz gesagt

  • Impressumspflicht heißt: Wer geschäftsmäßig einen digitalen Dienst anbietet, muss bestimmte Angaben über sich ständig verfügbar halten (§ 5 Abs. 1 DDG).
  • Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht im Digitale-Dienste-Gesetz. Wer noch „§ 5 TMG" schreibt, zitiert ein aufgehobenes Gesetz.
  • Die erste Angabe ist die Anschrift. Ein Postfach genügt dafür nicht.
  • § 18 MStV geht weiter als das DDG und trifft auch Angebote ohne Gewinnabsicht.
  • Ein fehlendes oder falsches Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis 50.000 € (§ 33 DDG).

Rechtliche Grundlage

§ 5 Abs. 1 DDG: die acht Nummern

Das Gesetz nennt das Wort „Impressum" nicht. Es verlangt in acht Nummern: Name und Anschrift der Niederlassung, bei Gesellschaften Rechtsform und Vertretungsberechtigte (Nr. 1); Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse (Nr. 2); die Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten (Nr. 3); Register und Registernummer (Nr. 4); bei Kammerberufen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen (Nr. 5); die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden (Nr. 6); den Abwicklungsstand bei AG, KGaA und GmbH (Nr. 7); bei audiovisuellen Mediendiensten Sitzland und Aufsicht (Nr. 8).

„Geschäftsmäßig" ist nicht dasselbe wie gewerblich. Gemeint ist eine auf Dauer angelegte, planmäßige Tätigkeit. Ob Du damit schon Geld verdienst, spielt keine Rolle.

§ 18 MStV: die zweite Vorschrift, die viele übersehen

§ 18 Abs. 1 MStV verlangt Name und Anschrift von allen Anbietern von Telemedien, „die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen", bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten. Das ist weiter als das DDG und erfasst auch Angebote ohne Gewinnabsicht. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt § 18 Abs. 2 MStV dazu: ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift, mit ständigem Aufenthalt im Inland.

Was ein Verstoß auslöst

§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG erfasst, wer eine Information nach § 5 Abs. 1 „nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält". Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 €. Praktisch häufiger ist die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, weil die Angaben auch dem Wettbewerbsrecht unterfallen.

Hand wirft einen frankierten Brief in eine Briefkastenanlage

Weiter im Begriff

Praxisfolge für Selbstständige

Die Pflicht zwingt Dich, eine Anschrift zu veröffentlichen, unter der Du erreichbar bist. Wer von zu Hause arbeitet, zeigt damit dauerhaft seine Wohnanschrift: Suchmaschinen, Archivdienste und Abmahnkanzleien lesen mit. Eine gemietete Geschäftsadresse ändert nichts an der Pflicht, nur daran, welche Anschrift dort steht.

Praxisbeispiel (erfunden, zur Veranschaulichung). Nadine verkauft handgemachte Keramik über einen eigenen Shop und ein Verkaufsprofil. Gewinn hat sie noch keinen gemacht und hält das Impressum deshalb für verzichtbar. Geschäftsmäßig ist ihr Angebot trotzdem, weil es auf Dauer angelegt ist, also braucht sie die Angaben nach § 5 Abs. 1 DDG an beiden Stellen. Ihre Wohnanschrift will sie nicht zeigen, also mietet sie eine Geschäftsadresse.

Kapitel 03

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Anbieterkennzeichnung. Der amtsdeutsche Ausdruck für dieselbe Sache; § 5 DDG heißt „Allgemeine Informationspflichten". Ob Dein Link „Impressum" oder „Anbieterkennzeichnung" heißt, ist gleichgültig, solange er leicht erkennbar ist.

MStV-Angaben. § 18 MStV ist Landesrecht der Länder, § 5 DDG ist Bundesrecht. Beide gelten nebeneinander. Wer nur nach dem DDG prüft, übersieht den presserechtlich Verantwortlichen bei einem redaktionellen Blog.

Pflichtangaben auf Rechnungen und Geschäftsbriefen. § 14 Abs. 4 UStG regelt die Rechnung, § 35a GmbHG die Geschäftsbriefe einer GmbH. Eigene Pflichten mit eigenen Anforderungen, dieselbe Anschrift, aber nicht das Impressum.

Druckwerke. Bücher, Flyer und Zeitschriften folgen den Landespressegesetzen, nicht dem DDG.

Begriffsnetz

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Gilt die Impressumspflicht auch, wenn ich mit der Seite noch nichts verdiene?

Ja. § 5 Abs. 1 DDG stellt auf „geschäftsmäßige" digitale Dienste ab, nicht auf Einnahmen. Entscheidend ist, dass Dein Angebot auf Dauer angelegt ist und nicht nur privaten Zwecken dient. Kommt Gewinnabsicht dazu, ändert das nichts an der Pflicht, sondern nur an der Zahl der Angaben, die Du machen musst.

Reicht ein Kontaktformular statt der E-Mail-Adresse?

Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, „einschließlich der Adresse der elektronischen Post". Die E-Mail-Adresse ist damit ausdrücklich genannt. Ein Formular darf zusätzlich angeboten werden, es ersetzt die Adresse aber nicht.

Muss ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn ich keine habe?

Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt die Angabe nur, „sofern vorhanden". Wer keine hat, lässt die Zeile weg. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum, sie ist keine der acht Angaben.

Weiterlesen

Wie Du die Pflicht ohne Deine Wohnanschrift erfüllst, steht in Impressum ohne Privatadresse, die Besonderheiten der Profile in Impressumspflicht in sozialen Netzwerken, die Kostenseite in Abmahnung wegen Impressum.

Wenn Du nur eine belastbare Anschrift für Impressum, Datenschutzerklärung und Profile brauchst, reicht unser Paket Impressum ab 7,90 € netto im Monat: Adresse anfragen.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

Hinweis: Dieser Glossareintrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den oben genannten Quellen wieder. Welche Angaben Dein konkretes Angebot braucht, hängt von Rechtsform, Tätigkeit und Plattform ab. Kläre Zweifelsfälle mit einer Anwältin oder einem Anwalt.