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Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Ratgeber

Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

Veröffentlicht 2026-08-29Aktualisiert 2026-08-29Lesezeit ca. 10 MinutenAutor: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Der Fall

Kurzantwort

Kurz gesagt

  • Eine Abmahnung ist kein Bescheid und kein Urteil, sondern das Schreiben eines Privaten. Fristgerecht reagieren musst Du trotzdem.
  • Abmahnen dürfen nur die in § 8 Abs. 3 UWG genannten Stellen: Mitbewerber, gelistete Wirtschaftsverbände, qualifizierte Verbraucherverbände, Kammern.
  • Der wichtigste Satz für kleine Unternehmen: Bei Impressumsverstößen auf einer Website ist der Anspruch eines Mitbewerbers auf Ersatz der Abmahnkosten nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen. Der Unterlassungsanspruch bleibt.
  • Bei einer Erstabmahnung durch einen Mitbewerber darf dafür auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden, wenn Du in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigst (§ 13a Abs. 2 UWG).
  • Davon unabhängig ist der Bußgeldrahmen: bis zu 50.000 € für eine fehlende oder unvollständige Angabe nach § 5 Abs. 1 DDG.
  • Unterschreibe nie die beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft. Sie ist ein Vertrag auf dreißig Jahre.

Ein fehlerhaftes Impressum verstößt gegen § 5 DDG. Weil diese Vorschrift auch das Marktverhalten regelt, folgt daraus über § 3a UWG ein Unterlassungsanspruch, ergänzend über § 5a UWG wegen Vorenthaltens wesentlicher Informationen. Seit der UWG-Reform von 2020 ist das Geschäftsmodell Massenabmahnung allerdings unattraktiv geworden: Für genau diese Verstoßgruppe hat der Gesetzgeber Mitbewerbern den Kostenerstattungsanspruch und die Vertragsstrafe bei Erstabmahnungen genommen. Das Impressum in Ordnung bringen musst Du trotzdem.

Wer abmahnen darf

§ 8 Abs. 3 UWG zählt die Berechtigten abschließend auf:

  1. Jeder Mitbewerber, der Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibt oder nachfragt. Eine Scheinfirma ohne echten Geschäftsbetrieb ist kein Mitbewerber.
  2. Wirtschaftsverbände aus der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG.
  3. Qualifizierte Verbraucherverbände aus der Liste nach § 4 UKlaG.
  4. Industrie- und Handelskammern, Handwerksorganisationen und Gewerkschaften im Rahmen ihrer Aufgaben.

Wer nicht in dieser Liste steht, kann Dich nicht wirksam abmahnen. Prüfe deshalb zuerst, wer da schreibt.

Dazu kommt die Missbrauchsbremse in § 8c UWG. Missbräuchlich ist die Geltendmachung im Zweifel unter anderem dann, wenn sie vorwiegend dazu dient, Kostenerstattung oder Vertragsstrafen entstehen zu lassen, wenn die Zahl der Abmahnungen außer Verhältnis zum eigenen Geschäftsbetrieb steht, wenn der Gegenstandswert unangemessen hoch angesetzt wird oder wenn offensichtlich überhöhte Vertragsstrafen gefordert werden. Ist sie missbräuchlich, kannst Du nach § 8c Abs. 3 UWG Deine Rechtsverteidigungskosten ersetzt verlangen.

Gebrauchter Briefumschlag auf dunklem Grund

Kapitel 03

Was in einer Abmahnung steht

§ 13 Abs. 2 UWG schreibt vor, was klar und verständlich angegeben sein muss. Fehlt eine Angabe, ist die Abmahnung formal fehlerhaft, und Du hast nach § 13 Abs. 5 UWG einen Gegenanspruch auf Ersatz Deiner Verteidigungskosten, begrenzt auf die Höhe der geforderten Abmahnkosten.

  • Name oder Firma des Abmahnenden, bei Vertretung zusätzlich die des Vertreters
  • die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3 UWG
  • ob und in welcher Höhe Aufwendungsersatz gefordert wird und wie er sich berechnet
  • die Rechtsverletzung unter Angabe der tatsächlichen Umstände
  • in den Fällen des § 13 Abs. 4 UWG der Hinweis, dass Aufwendungsersatz ausgeschlossen ist

Der letzte Punkt ist der Lackmustest. Fordert ein Mitbewerber Geld für eine reine Impressumsrüge ohne diesen Hinweis, stimmt etwas nicht.

Beigelegt ist fast immer eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit kurzer Frist. Sie ist kein Formular, sondern ein Vertragsangebot. Nimmst Du es an, bist Du bis zu dreißig Jahre gebunden, und jeder erneute Verstoß löst die Vertragsstrafe aus, auch ein versehentlicher.

Kosten: Abmahnung, Vertragsstrafe, Bußgeld

Aufwendungsersatz. Nach § 13 Abs. 3 UWG kann der Abmahnende Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, soweit die Abmahnung berechtigt ist und den Formanforderungen entspricht. § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG nimmt Mitbewerber davon aus, wenn es um im elektronischen Geschäftsverkehr oder in digitalen Diensten begangene Verstöße gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten geht. Ein fehlerhaftes Impressum auf einer Website fällt darunter. Verbände und Kammern nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG erfasst die Ausnahme nicht.

Was eine Anwaltsabmahnung rechnerisch kostet. Wo Kosten anfallen dürfen, gilt das RVG. Üblich ist eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG plus Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG von 20 Prozent, höchstens 20 €. Mit der Gebührentabelle in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG, Fassung 2025:

GegenstandswertTabellengebühr1,3-Geschäftsgebührzuzüglich Pauschalebrutto mit 19 % USt
1.000 €93,00 €120,90 €140,90 €167,67 €
5.000 €354,50 €460,85 €480,85 €572,21 €
10.000 €652,00 €847,60 €867,60 €1.032,44 €

Den Gegenstandswert setzt im Streitfall das Gericht fest, nicht der Abmahnende. Die Umsatzsteuer ist nur zu erstatten, wenn der Abmahnende nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. § 12 Abs. 3 UWG erlaubt bei erheblicher wirtschaftlicher Gefährdung eine Streitwertherabsetzung.

Vertragsstrafe. Zwei Deckel schützen kleine Betriebe. Nach § 13a Abs. 2 UWG ist bei einer Erstabmahnung durch einen Mitbewerber für Verstöße nach § 13 Abs. 4 UWG gar keine Vertragsstrafe zulässig, wenn Du in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigst. Nach § 13a Abs. 3 UWG darf eine Vertragsstrafe 1.000 € nicht übersteigen, wenn die Beeinträchtigung unerheblich ist und der Betrieb unter 100 Mitarbeiter hat. Versprichst Du auf Verlangen eine unangemessen hohe Strafe, schuldest Du nach § 13a Abs. 4 UWG nur eine angemessene.

Bußgeld. Wer entgegen § 5 Abs. 1 DDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, handelt nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG ordnungswidrig. Der Rahmen liegt nach § 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG bei bis zu 50.000 €. Das ist ein Höchstrahmen, kein Regelbetrag.

Gerichtsstand. Der fliegende Gerichtsstand ist hier abgeschafft. Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG gilt bei Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.

Gestapelte braune Archivumschläge
Gestapelte braune Archivumschläge

Kapitel 05

Die häufigsten Impressumsfehler

  • Keine ladungsfähige Anschrift. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt Name und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist. Ein Postfach genügt nicht.
  • Anschrift nur als Bild oder nur auf Anfrage. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
  • Fehlende Vertretungsangaben, Register oder Registernummer bei juristischen Personen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt, obwohl eine erteilt ist. Erteilt, nicht beantragt.
  • Keine E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular allein reicht nicht.
  • Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV fehlt bei journalistisch-redaktionellen Angeboten, etwa einem Magazinblog.
  • Impressum nur auf der Website, nicht in den Profilen. Dazu mehr unter Impressumspflicht in sozialen Netzwerken.
  • Veraltete Anschrift nach einem Umzug. Der Klassiker, und der teuerste, weil er zugleich die Zustellbarkeit zerstört.

Die ersten 24 Stunden

  1. Frist notieren, nicht ignorieren. Läuft sie ohne Reaktion ab, folgt oft der Antrag auf einstweilige Verfügung. Dann wird es teuer, unabhängig von § 13 Abs. 4 UWG.
  2. Absender prüfen. Steht er in § 8 Abs. 3 UWG, sind alle Pflichtangaben nach § 13 Abs. 2 UWG enthalten?
  3. Den Verstoß sofort abstellen. Impressum korrigieren, Änderung mit Datum und Screenshot dokumentieren. Das beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht automatisch, ist aber die Verhandlungsgrundlage.
  4. Nichts unterschreiben und nichts zahlen, bevor geklärt ist, ob überhaupt ein Kostenanspruch besteht. Die vorformulierte Erklärung ist regelmäßig weiter gefasst als der gerügte Verstoß; § 8c Abs. 2 Nr. 5 UWG behandelt das als Missbrauchsindiz.
  5. Anwaltliche Prüfung beauftragen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne feste Strafhöhe, mit Bestimmung nach billigem Ermessen, ist häufig der bessere Weg, gehört aber in fachkundige Hände.

Praxisbeispiel

Rechenbeispiel, kein Kundenfall. Eine Einzelunternehmerin mit drei Mitarbeiterinnen betreibt einen kleinen Shop. Im Impressum steht ihr Name, aber statt der Anschrift der Satz „Adresse auf Anfrage". Ein Mitbewerber mahnt ab, verlangt Unterlassung, eine Vertragsstrafe von 5.100 € je Zuwiderhandlung und 572,21 € Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 5.000 €.

Was davon trägt: der Unterlassungsanspruch, denn die Angabe fehlt tatsächlich. Die 572,21 € tragen nicht, weil § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG den Aufwendungsersatz eines Mitbewerbers bei Informationspflichten in digitalen Diensten ausschließt. Die Vertragsstrafe trägt bei einer Erstabmahnung ebenfalls nicht (§ 13a Abs. 2 UWG). Fehlt zusätzlich der Hinweis nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 UWG, kann sie nach § 13 Abs. 5 UWG ihre eigenen Verteidigungskosten bis zu 572,21 € ersetzt verlangen.

Ihre Aufgabe bleibt dieselbe: eine echte, ladungsfähige Anschrift ins Impressum setzen. Das Impressum-Paket mit c/o-Zusatz kostet 7,90 € netto im Monat, bei jährlicher Zahlung 6,32 € netto im Monat, ohne Kaution und monatlich kündbar. Wer eine Adresse ohne c/o für Register und Bank braucht, nimmt das Business-Paket für 24,90 € netto im Monat.

Wenn Du eine Abmahnung auf dem Tisch hast und nur die Adresszeile fehlt, schreib uns Rechtsform und Frist unter Adresse anfragen. Die Freischaltung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach der Identitätsprüfung. Die Abmahnung selbst bewertet Deine Anwältin oder Dein Anwalt, das übernehmen wir nicht.

Grenzen

Wie eine korrekte Anschrift das Risiko senkt

Die Anschrift ist die einzige Impressumsangabe, die man nicht in fünf Minuten korrigieren kann, wenn sie fehlt. Wer nur eine Privatwohnung hat und sie nicht zeigen will, lässt die Zeile weg oder trägt etwas Unvollständiges ein. Beides verstößt gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG. Der Maßstab kommt vom BGH: Nach dem Urteil vom 07.07.2023 (V ZR 210/22) ist die Anschrift eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung beauftragt ist und bei dem sich der Adressat nicht aufhält, keine ladungsfähige Anschrift. Eine gemietete Adresse hilft also nur, wenn dort tatsächlich angenommen wird und eine Empfangsvollmacht besteht. Einzelheiten unter Das BGH-Urteil zur ladungsfähigen Anschrift und Was ladungsfähig heißt.

Messing-Briefschlitz in einer grün lackierten Haustür

Kapitel 09

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kosten wirklich?

Bei einer Impressumsabmahnung durch einen Mitbewerber im Regelfall null Euro, weil § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG den Aufwendungsersatz ausschließt. Bei Verbänden und Kammern gilt die Ausnahme nicht: Aus einem Gegenstandswert von 5.000 € ergibt eine 1,3-Geschäftsgebühr mit Auslagenpauschale 480,85 € netto. Verstreicht die Frist und folgt eine einstweilige Verfügung, kommen Gerichtskosten und ein zweiter Gebührensatz dazu.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht die beigelegte. Sie ist typischerweise weiter gefasst als der gerügte Verstoß und enthält oft eine feste Vertragsstrafe, die nach § 13a Abs. 2 UWG bei einer Erstabmahnung durch einen Mitbewerber gar nicht verlangt werden darf. Üblich ist stattdessen eine modifizierte Erklärung. Lass sie prüfen, bevor Du unterschreibst.

Zählt eine unvollständige Adresse als Verstoß?

Ja. § 5 Abs. 1 DDG verlangt Informationen, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Eine Adresse ohne Hausnummer, eine Adresse nur als Grafik, ein Postfach oder der Hinweis „Adresse auf Anfrage" erfüllen das nicht. Auch eine veraltete Anschrift nach einem Umzug ist ein Verstoß.

Hilft eine gemietete Adresse gegen Abmahnungen?

Sie beseitigt genau einen Fehler, die fehlende oder nicht ladungsfähige Anschrift, und nur dann, wenn dort tatsächlich Post angenommen wird. Alle übrigen Pflichtangaben trägst Du weiterhin selbst ein: Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Register und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse, bei redaktionellen Angeboten der Verantwortliche nach § 18 Abs. 2 MStV.

Was ist bei Social-Media-Profilen anders?

Die Pflicht gilt genauso, denn § 5 DDG knüpft an den geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienst an, nicht an die eigene Domain. Fehlt im Profil ein Impressumsfeld, muss ein klar bezeichneter Link mit zwei Klicks zum vollständigen Impressum führen. Ein unbeschrifteter Link in der Biografie genügt regelmäßig nicht.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.08.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Die genannten Beträge sind aus der Gebührentabelle des RVG gerechnet und keine Erfahrungswerte; im Einzelfall entscheidet über Gegenstandswert und Erstattungsfähigkeit das Gericht. Wenn Du eine Abmahnung erhalten hast, wende Dich vor jeder Erklärung an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.08.2026.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto

Für Impressum, Shop und Rechnungen reicht das Impressum-Paket mit c/o. Für Handelsregister und Gewerbeamt brauchst Du Business ohne c/o. Wechsel ist jederzeit möglich.

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