Kurz gesagt
- Ortsunabhängig zu arbeiten heißt nicht, ohne Anschrift zu arbeiten. Impressum, Rechnungen, Verträge und Behörden verlangen eine Adresse, an der Post tatsächlich angenommen wird.
- Die wichtigste Grenze zuerst: Unsere Adresse ist keine Meldeadresse. § 19 Abs. 6 BMG verbietet es, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anzubieten, wenn niemand dort tatsächlich einzieht. Der Verstoß kostet nach § 54 Abs. 1 BMG bis zu 50.000 €.
- Sie begründet auch keinen Wohnsitz nach § 8 AO und keinen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO. Wo Du steuerlich stehst, entscheidet sich an Deinem Leben, nicht an Deinem Briefkasten.
- Was sie leistet: eine ladungsfähige Anschrift nach § 5 DDG und § 18 Abs. 2 MStV, Annahme vor Ort, Umschlag-Scan am Eingangstag, Öffnen und Scannen nach Deiner Freigabe, egal aus welcher Zeitzone Du sie erteilst.
- Einstieg: 7,90 € netto im Monat im Impressum-Paket. Wer viel Post bekommt und jeden Brief einzeln entscheiden will, ist bei Digital Pro für 49 € netto besser aufgehoben.
Zwischen Chiang Mai und Lissabon liegen zehn Stunden Zeitverschiebung, zwei Postsysteme und in der Regel drei Umzüge im Jahr. Was dabei nicht mitreist, ist Deine Post. Sie geht weiter an die letzte Adresse, die eine Behörde, ein Kunde oder ein Versicherer von Dir kennt, und das ist oft die Wohnung der Eltern, eine untervermietete WG oder ein Freund, der irgendwann aufhört, Umschläge zu fotografieren. Genau dort entstehen die teuren Fehler: Ein Bescheid liegt drei Wochen im Flur, während die Einspruchsfrist läuft. Eine Geschäftsanschrift, an der jemand annimmt und am selben Tag scannt, löst dieses Problem. Sie löst kein einziges melderechtliches Problem, und wer Dir etwas anderes verkauft, verkauft Dir eine Ordnungswidrigkeit.
Ortsunabhängig heißt in der Praxis: Du hast einen Laptop, Kunden in mehreren Ländern und ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland, die weiterläuft. Diese Tätigkeit braucht an fünf Stellen eine Anschrift, und keine davon fragt danach, wo Du gerade sitzt.
Impressum. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt von jedem geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienst Name und Anschrift, unter der Du niedergelassen bist. Bei einem redaktionellen Blog oder Newsletter kommt § 18 Abs. 2 MStV mit einem Verantwortlichen samt Anschrift dazu. Eine Kontaktbox reicht nicht, ein Postfach reicht nicht, und ein Land, in dem Du gerade vier Wochen bist, auch nicht. Welche Angaben zulässig sind und welche Tricks abgemahnt werden, steht in Impressum ohne Privatadresse.
Rechnungen. § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers. Deine Kunden brauchen das für ihren Vorsteuerabzug, und sie brauchen es dauerhaft, nicht nur bis zum nächsten Ortswechsel.
Verträge und AGB. Wer mit Dir arbeitet, will wissen, wohin eine Kündigung, eine Mängelrüge oder eine Mahnung geht. Ohne feste Anschrift verhandelst Du jedes Mal über diesen Punkt.
Behörden. Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse schreiben Briefe. Sie schreiben sie an die Adresse in ihrer Akte.
Zahlungsdienstleister und Plattformen. Fast jeder Anbieter, bei dem Geld fließt, verlangt eine Geschäftsanschrift und gleicht sie mit Deinen Angaben ab. Wechselt sie zweimal im Jahr, löst das Prüfungen aus, die Dein Konto tagelang stilllegen können.
Damit die Anschrift diese Rollen ausfüllt, muss dort tatsächlich jemand annehmen. Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung von Sendungen beauftragt ist und bei dem sich der Adressat nicht aufhält, keine ladungsfähige Anschrift im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist (V ZR 210/22). Für Ortsunabhängige ist dieses Urteil besonders unangenehm, weil genau die Modelle, die sich als „Adresse für Nomaden" bewerben, oft reine Weiterleiter sind. Was hilft, ist Annahme zu Geschäftszeiten mit schriftlicher Empfangsvollmacht. Der Unterschied zum bloßen Umleiten steht in Nachsendeauftrag oder Geschäftsadresse.







