Kurz gesagt
- Dein Portfolio ist ein geschäftsmäßig angebotener digitaler Dienst. § 5 Abs. 1 DDG fordert dafür eine Anschrift mit tatsächlicher Erreichbarkeit. Ohne eigenes Studio steht dort bisher meist Deine Wohnung.
- Fotografie ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 Nr. 38 zur Handwerksordnung). Die Anzeige nach § 18 HwO und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft nach § 192 SGB VII bleiben am Ort, an dem Du tatsächlich arbeitest.
- Das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat und trägt Impressum, Preisliste, Nutzungsrechtevertrag, Rechnung und Absender. Bezahlt wird hier nichts; Du bekommst von uns ein Angebot.
- Die ehrliche Grenze: Die Adresse ist kein Studio. Kundinnen kommen dort nicht zum Shooting hin, und eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO wird daraus nicht.
- Rechenbeispiel Hochzeitsfotografie ohne Studio: drei Briefe im Monat, zwei davon geöffnet und gescannt, Monatskosten 7,90 € netto.
Fotografie ist einer der wenigen Berufe, in denen Du fremde Menschen an sehr private Orte begleitest und ihnen gleichzeitig Deine eigene Adresse hinterlässt. Auf der Preisliste, im Vertrag, in der Rechnung, im Impressum des Portfolios. Die meisten merken das erst, wenn eine Anfrage nach der dritten Absage persönlich wird oder ein Paar nach einer Hochzeit unzufrieden ist und ankündigt, mal vorbeizukommen. Das Problem lässt sich lösen, ohne dass Du ein Studio anmieten musst, das Du zwei Tage im Monat brauchst.
Zähl einmal durch. In einem durchschnittlichen Fotogeschäft steht die Anschrift an sechs bis acht Stellen:
Im Impressum des Portfolios. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt Name und Anschrift, unter der Du niedergelassen bist. Eine Bildergalerie mit Preisen und Kontaktformular ist ein geschäftsmäßiges Angebot, auch wenn sie nur aus fünf Seiten besteht.
In der Datenschutzerklärung. Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO verlangt Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen. Das ist dieselbe Anschrift, nur an anderer Stelle.
Im Blog oder Journal. Sobald Du regelmäßig Beiträge veröffentlichst, die redaktionell gestaltet sind, kommt § 18 Abs. 2 MStV dazu: ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift.
In der Preisliste und im Angebot. Kein Gesetz zwingt Dich dazu, aber jedes seriöse Angebot trägt einen Briefkopf, und Kundinnen archivieren Angebote.
Im Nutzungsrechtevertrag und im Modelvertrag. Wer Rechte einräumt, muss identifizierbar sein. Ein Vertrag ohne Anschrift der Rechteinhaberin ist im Streitfall wertlos.
Auf der Rechnung. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.
Auf dem Paket. Abzüge, Alben, Leinwände und zurückgeschickte Leihgeräte tragen ein Absenderfeld.
Sieben Stellen, eine Adresse. Wenn Du sie an einer Stelle austauschst und an sechs anderen vergisst, hast Du nichts gewonnen. Deshalb lohnt es sich, den Wechsel einmal vollständig zu machen.






