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Einzelner weißer Briefumschlag auf hellem Grund

Für wen

Impressum-Adresse für Selfpublisher

Im Buch steht Deine ladungsfähige Anschrift, in jeder Vorschau und jedem Katalog. Wie Autoren die Wohnadresse ersetzen und was beim Pseudonym gilt.

Am Briefkasten steht
Lena Beispielc/o CPV Photovoltaik UGSchulstraße 531028 Gronau (Leine)

Mit c/o. Nach § 5 DDG zulässig, für Handelsregister und Gewerbeamt reicht es nicht.

Der Fall

Warum jedes Buch eine Anschrift trägt

Kurz gesagt

  • Ein Buch im Selbstverlag trägt nach den Landespressegesetzen eine Impressumsangabe. In Niedersachsen steht das in § 8 NPresseG: Name und Anschrift des Druckers und des Verlegers, im Selbstverlag Name und Anschrift der Verfasserin oder des Herausgebers.
  • Wer selbst verlegt, ist Verleger im Sinne des Gesetzes. Damit trifft Dich außerdem § 5 BuchPrG, die Pflicht zur Preisfestsetzung, und die Ablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek.
  • Für 7,90 € netto im Monat bekommst Du eine ladungsfähige c/o-Anschrift für das Buchimpressum, die Autorenseite, den Newsletter und die Rechnungen. Kein Bezahlschritt auf dieser Website, wir schicken Dir ein Angebot.
  • Die ehrliche Grenze: Was einmal gedruckt und abgeliefert ist, bleibt gedruckt. Die neue Anschrift wirkt ab der nächsten Auflage, sie löscht keine alten Exemplare.
  • Rechenbeispiel Debütroman im Nebenerwerb: ein Brief im Monat, Monatskosten 7,90 € netto.

Es gibt einen Moment, den fast jeder Selfpublisher kennt: Das Manuskript ist fertig, das Cover steht, der Hochladeprozess läuft, und dann kommt die Seite mit dem Impressum. Vier Zeilen, die niemand liest, und trotzdem die einzige Stelle im ganzen Buch, an der Du Deinen Wohnort an alle weitergibst, die das Buch je in die Hand nehmen. Anders als bei einer Website lässt sich das später nicht mit zwei Klicks ändern.

Die Impressumspflicht für Bücher kommt nicht aus dem Internetrecht, sondern aus dem Presserecht der Länder. Jedes Bundesland hat ein eigenes Pressegesetz, und alle sechzehn verlangen bei Druckwerken Pflichtangaben. In Niedersachsen regelt das § 8 NPresseG: Auf jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein, im Selbstverlag Name und Anschrift der Verfasserin oder des Herausgebers.

Zwei Dinge folgen daraus, die viele Autorinnen überraschen.

Erstens: Selbstverlag heißt nicht, dass die Pflicht entfällt, sondern dass sie auf Dich übergeht. Ohne Verlag bist Du Verleger. Es gibt niemanden sonst, dessen Anschrift dort stehen könnte.

Zweitens: Das ist keine Formalie ohne Folgen. Nach § 22 NPresseG ist ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. In anderen Bundesländern gelten vergleichbare Vorschriften mit abweichenden Paragrafennummern und teils anderen Bußgeldrahmen. Praktisch relevanter als das Bußgeld ist allerdings ein anderer Punkt: Wer keine ladungsfähige Anschrift angibt, kann bei einer Persönlichkeitsrechts- oder Urheberrechtsstreitigkeit nicht ordentlich in Anspruch genommen werden, und genau das provoziert Recherche statt Nachsicht.

Alte Holz-Postfächer mit eingesteckten Briefen

Kapitel 02

Was in ein Buchimpressum gehört

Für ein selbstverlegtes Buch einer Einzelperson ohne Gesellschaft:

  • Vor- und Nachname, ausgeschrieben.
  • Die vollständige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Hier darf die gemietete Geschäftsadresse mit dem Zusatz c/o stehen.
  • Der Hinweis auf den Selbstverlag, üblich ist „Selbstverlag" oder der von Dir gewählte Imprint-Name.
  • Name und Anschrift der Druckerei, sofern gedruckt wird. Bei Print on Demand über einen Dienstleister ist das dessen Druckbetrieb; die Angabe liefert Dir die Plattform.
  • ISBN, sofern vergeben, und das Erscheinungsjahr.
  • Auf Wunsch eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail. Pflicht ist sie nach den Landespressegesetzen nicht, sinnvoll aber schon.

Ein Postfach genügt für die Anschrift nicht, und eine Adresse, die Sendungen nur weiterleitet, ebenfalls nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 klargestellt, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung beauftragt ist und bei dem sich der Adressat nicht aufhält, keine ladungsfähige Anschrift im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist (V ZR 210/22). Bei uns nimmt zu Geschäftszeiten eine Person vor Ort an, und Du erteilst eine schriftliche Empfangsvollmacht. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Was ladungsfähig heißt.

Buch und Website sind zwei verschiedene Pflichten

Das Buchimpressum erledigt die Website nicht mit, und umgekehrt.

Für Deine Autorenseite, den Shop, in dem Du signierte Exemplare verkaufst, und die Landingpage zum neuen Titel gilt § 5 Abs. 1 DDG, sobald das Ganze geschäftsmäßig angeboten wird. Verlangt werden Name, Anschrift, eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Für einen Autorenblog mit regelmäßigen Beiträgen oder einen Newsletter mit redaktionellem Teil kommt § 18 Abs. 2 MStV dazu: ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift. Dieselbe Anschrift, andere Rechtsgrundlage.

Und beim gedruckten Buch bleibt es beim Landespressegesetz. Drei Pflichten, eine Adresse. Im Impressum-Paket ist die Zahl der Projekte und Kanäle nicht begrenzt, Du zahlst also nicht je Titel und nicht je Website.

Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop
Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop

Kapitel 04

KDP, tolino media, epubli: wo die Anschrift landet

Die Plattformen fragen die Anschrift an drei unterschiedlichen Stellen ab, und die drei werden gern verwechselt.

Die Kontodaten. Name, Anschrift, Steuerdaten und Bankverbindung für die Auszahlung. Diese Angaben sind nicht öffentlich, gehen aber in die Steuermeldungen ein. Hier gehört Deine echte Anschrift hin, so wie sie das Finanzamt kennt.

Der Impressumstext im Buchinneren. Den lieferst Du selbst, als Teil der hochgeladenen Datei. Das ist die Stelle, an der die gemietete Adresse steht. Niemand außer Dir schreibt dort etwas hinein.

Die Verlagsangabe in den Metadaten. Verlag oder Imprint, ISBN, Erscheinungsdatum. Diese Daten wandern in das Verzeichnis lieferbarer Bücher und von dort in die Kataloge des Buchhandels. Wenn Du dort einen Imprint-Namen mit Anschrift hinterlegst, ist es ebenfalls die gemietete.

Menüpfade nennen wir bewusst nicht, weil die Plattformen ihre Oberflächen regelmäßig umbauen. Halte Dich an die drei Zwecke, dann findest Du die Felder unabhängig davon, wie sie gerade heißen.

Warum die Adresse im Buch nicht mehr verschwindet

Dieser Punkt unterscheidet Bücher von jedem anderen Medium, und er ist der eigentliche Grund für diese Seite.

Nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek bist Du als Verleger ablieferungspflichtig. Körperliche Medienwerke gehen in zwei Exemplaren an die Bibliothek, Netzpublikationen wie E-Books werden in digitaler Form abgeliefert; die Einzelheiten regelt die Pflichtablieferungsverordnung. Abgeliefert wird nicht der Text allein, sondern das Werk mitsamt Impressumsseite. Diese Exemplare werden dauerhaft archiviert, katalogisiert und über den Katalog der Nationalbibliothek öffentlich nachgewiesen.

Dazu kommt die Verbreitung im Handel. Metadaten wandern in das Verzeichnis lieferbarer Bücher, von dort in die Warenwirtschaft der Buchhandlungen, in Bibliothekskataloge und in die Datenbanken der Antiquariate. Gedruckte Exemplare wandern in Regale, auf Flohmärkte und in Tauschbörsen. Ein Buch, das 2024 mit Deiner Wohnanschrift erschienen ist, trägt sie 2040 immer noch.

Das heißt nicht, dass ein Wechsel zu spät kommt. Es heißt: Er wirkt ab dem nächsten Titel und ab der nächsten Auflage. Wenn Du über Print on Demand veröffentlichst, kannst Du die Impressumsseite bei der nächsten Aktualisierung der Druckdatei tauschen; ab dann wird jedes neu gedruckte Exemplar mit der neuen Anschrift produziert. Bei E-Books ist der Austausch noch einfacher, weil eine neue Datei hochgeladen wird. Was bereits ausgeliefert wurde, bleibt.

Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand

Kapitel 06

Was sonst noch am Verlegerstatus hängt

Weil Du im Selbstverlag rechtlich Verleger bist, treffen Dich Pflichten, die Autorinnen bei Verlagsveröffentlichungen nie zu Gesicht bekommen:

Preisbindung. Nach § 5 Abs. 1 BuchPrG muss, wer Bücher für den Verkauf an Endabnehmer in Deutschland verlegt oder einführt, einen Endpreis einschließlich Umsatzsteuer festsetzen und in geeigneter Weise veröffentlichen. Diese Pflicht trifft Dich, nicht die Plattform. Der Handel ist an den von Dir gesetzten Preis gebunden.

Umsatzsteuer. Für Bücher gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG, und zwar seit 2019 auch für E-Books und Hörbücher in elektronischer Form. Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist Du keine Umsatzsteuer aus, brauchst auf Rechnungen aber trotzdem vollständigen Namen und vollständige Anschrift nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG.

Gewerbe oder Freiberuflichkeit. Schriftstellerische Tätigkeit ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG freiberuflich. Wenn Du daneben Bücher anderer Autoren verlegst, Merchandise verkaufst oder Werbung schaltest, kann daraus ein Gewerbe mit Anzeige nach § 14 GewO werden. Das entscheidet das Finanzamt, nicht Deine Postanschrift.

Praxisbeispiel: Autorin mit vier Titeln im Nebenerwerb

Rechenbeispiel, kein echter Kunde. Eine Autorin veröffentlicht Liebesromane unter Pseudonym, vier Titel als E-Book und Print on Demand, dazu eine Autorenseite mit Newsletter. Bisher stand die Wohnanschrift in vier Buchimpressen, im Website-Impressum, in der Datenschutzerklärung und im Newsletter-Footer.

Nach dem Wechsel steht dort die c/o-Anschrift, und die Impressumsdatei wird bei der nächsten Überarbeitung jedes Titels getauscht. Post im Monat: eine Abrechnung, gelegentlich Leserpost, einmal im Quartal etwas vom Finanzamt. Von fünf Briefen im Monat werden vier geöffnet und gescannt, drei liegen im Kontingent, einer kostet 1,50 € zusätzlich. Monatskosten 9,40 € netto. Der bürgerliche Name bleibt im Impressum, weil § 8 NPresseG ihn verlangt, das Pseudonym bleibt auf dem Cover.

Kosten für Autorinnen und Autoren

Alle Preise netto, monatlich kündbar, keine Kaution, im kleinsten Paket keine Einrichtungsgebühr.

RechenbeispielPost im MonatRechnungMonatlich netto
Debütroman im Nebenerwerb1 Brief, geöffnet7,90 €7,90 €
Vier Titel und Newsletter5 Briefe, 4 geöffnet7,90 € + 1 × 1,50 €9,40 €
Autoren-UG mit eigenem Imprint8 Briefe geöffnet, 1 Paket Belegexemplare24,90 € + 1 × 3,00 €27,90 €

Bei jährlicher Zahlweise sinkt das kleinste Paket auf 6,32 € im Monat, also 75,84 € im Jahr, ungefähr der Betrag eines einzigen Coverauftrags. Jeder weitere geöffnete und gescannte Brief kostet 1,50 €, die Weiterleitung eines Originals 2,50 € zuzüglich Porto. Im Business-Paket kommt eine einmalige Einrichtung von 29 € dazu, dafür trägt der Briefkasten den Namen des Imprints ohne c/o, und Pakete werden für 3,00 € je Sendung angenommen. Alle Stückpreise stehen vollständig unter Preise und Stückkosten.

Welches Paket zum Selbstverlag passt

Für die allermeisten Autorinnen reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat. Es deckt alle Titel, die Autorenseite, den Newsletter und die Rechnungen ab, ohne Begrenzung der Projekte. Das Business-Paket für 24,90 € lohnt sich, wenn Du einen eigenen Verlag als UG oder GmbH gegründet hast und der Briefkasten den Firmennamen ohne c/o tragen soll, oder wenn regelmäßig Belegexemplare und Rezensionssendungen ankommen.

Schreib uns, wie viele Titel Du führst, ob Du unter Pseudonym veröffentlichst und ob Sendungen mit Büchern angenommen werden sollen. Wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag: Adresse fürs Buch anfragen.

Grenzen

Pseudonym: was geht und was nicht

Unter Pseudonym zu schreiben ist erlaubt, und es ist in vielen Genres die Regel. Was nicht geht, ist ein Pseudonym anstelle der Pflichtangaben.

Das Pseudonym darf auf dem Cover stehen, im Titel, auf der Autorenseite, im Katalogeintrag und in der Werbung. Im Impressum verlangt § 8 NPresseG dagegen den Namen der Verfasserin oder des Herausgebers. Gemeint ist der bürgerliche Name, weil die Angabe gerade dazu dient, die verantwortliche Person auffindbar zu machen. Ein Impressum, in dem nur „Lena Sturm, c/o …" steht und Lena Sturm ein erfundener Name ist, erfüllt die Pflicht nicht.

Der praktische Ausweg besteht deshalb nie im Weglassen des Namens, sondern im Austausch der Anschrift. Dein Klarname steht in vier Zeilen, die kaum jemand liest. Deine Wohnanschrift stand bisher daneben, und die ist das, was tatsächlich Ärger macht: Sie ist eindeutig, sie ist recherchierbar, und sie führt an Deine Wohnungstür. Mit einer gemieteten Geschäftsanschrift bleibt der Klarname im Buch und die Wohnung heraus.

Wenn Du unter mehreren Pseudonymen in unterschiedlichen Genres schreibst, ändert das nichts an der Adresse: Alle Titel dürfen dieselbe Anschrift führen.

Fensterbriefumschlag mit Kugelschreiber auf einer Holzplatte

Kapitel 09

Fragen von Autoren

Gilt die Impressumspflicht auch für E-Books oder nur für gedruckte Bücher?

Die Landespressegesetze knüpfen an Druckwerke an, sind also auf das gedruckte Buch zugeschnitten. Für ein reines E-Book ist die Rechtslage weniger eindeutig; verkauft wird es aber immer über einen digitalen Dienst, und spätestens Deine Autorenseite und Dein Shop fallen unter § 5 Abs. 1 DDG. In der Praxis setzt fast jeder Selfpublisher dieselbe Impressumsseite in E-Book und Print, und das ist der sichere Weg. Streiche also nicht das Impressum, sondern tausche die Anschrift.

Kann ich mein Buch unter Pseudonym veröffentlichen, ohne den Klarnamen ins Buchimpressum zu setzen?

Das Pseudonym gehört auf Cover, Titelei und Katalogeintrag, den Klarnamen verlangt das Impressum trotzdem. § 8 NPresseG spricht vom Namen der Verfasserin oder des Herausgebers, und der Zweck der Vorschrift ist gerade die Auffindbarkeit der verantwortlichen Person. Was Du herausnehmen kannst, ist die Wohnanschrift. Klarname plus gemietete Geschäftsadresse ist die Kombination, die die Pflicht erfüllt und Dein Zuhause schützt.

Was mache ich mit Büchern, die schon mit meiner alten Anschrift gedruckt sind?

Ausgelieferte Exemplare bleiben, wie sie sind, und die Nationalbibliothek gibt ihr Archivexemplar nicht zurück. Änderbar ist alles, was künftig produziert wird: Bei Print on Demand lädst Du eine neue Druckdatei hoch, bei E-Books eine neue Datei, und beim nächsten Nachdruck einer festen Auflage tauschst Du die Impressumsseite. Restbestände in Deinem Keller darfst Du weiter verkaufen, ein Aufkleber über der alten Angabe ist dabei zulässig, solange die neuen Angaben vollständig und lesbar sind.

Ändert die neue Anschrift etwas an der Ablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek?

An der Pflicht selbst ändert sich nichts, sie trifft Dich als Verleger unabhängig davon, welche Anschrift im Buch steht. Praktisch wird die Bibliothek Dich unter der Anschrift ansprechen, die im Werk und in den Metadaten steht, also künftig unter der gemieteten. Schreiben der Nationalbibliothek zur Ablieferung, zur ISBN-Zuordnung oder zu fehlenden Exemplaren kommen damit bei uns an, werden am Eingangstag gescannt und stehen Dir noch am selben Werktag als PDF zur Verfügung.

Nehmt Ihr Leserpost, Rezensionsexemplare und Belegexemplare an?

Briefe ja, ab dem ersten Tag. Leserpost wird wie jede andere Sendung behandelt: Umschlag-Scan am Eingangstag, Öffnen und Volltext-Scan auf Deine Freigabe. Päckchen und Pakete, also auch Belegexemplare der Druckerei oder Rezensionssendungen, nehmen wir ab dem Business-Paket für 3,00 € je Sendung an. Originale bewahren wir 30 Tage auf, danach werden sie nach Deiner Vorgabe weitergeleitet oder datenschutzgerecht vernichtet. Sendungen ohne Empfängerbezug, etwa an ein Pseudonym ohne hinterlegte Zuordnung, können wir nicht zustellen, deshalb melde uns Deine Pseudonyme bei der Anfrage.

Quellen

Geprüft am 29.08.2026:

Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Landespressegesetze unterscheiden sich in Paragrafennummern, Pflichtangaben und Bußgeldrahmen; maßgeblich ist das Gesetz des Landes, in dem Dein Druckwerk erscheint.

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten an Werktagen bis zum nächsten Werktag und schicken Dir ein Angebot. Kein Kaufabschluss auf der Website. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

Business, ohne c/o24,90 € netto im Monat

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