Kurz gesagt
- Ein Start-up hat am Anfang mehr Wohnadressen als Verträge. Im Handelsregister steht trotzdem genau eine inländische Geschäftsanschrift, und die sollte nicht die WG des Mitgründers sein, der als Erster wegzieht.
- § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG verlangt diese Anschrift bei der Anmeldung. Kommt dort nichts mehr an, kann nach § 15a HGB öffentlich zugestellt werden, und die Frist läuft, ohne dass Ihr den Brief je gesehen habt.
- Für 24,90 € netto im Monat bekommt Ihr einen Briefkasten mit dem Firmennamen ohne c/o, eine Bestätigung für Notar und Register, zehn Voll-Scans im Monat und Empfangsvollmacht.
- Die ehrliche Grenze: Die Adresse ist keine Betriebsstätte nach § 12 AO, sie verlegt keinen Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO, und sie ersetzt im Transparenzregister nicht den Wohnort der wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 Abs. 1 GwG).
- Rechenbeispiel Pre-Seed-Team mit drei Gründern: 24,90 € netto im Monat, weil sechs Briefe im Kontingent von zehn liegen. Der kleinste Büroraum kostet ein Vielfaches und bindet Euch an eine Kündigungsfrist.
Am Tag der Anmeldung beim Registergericht muss eine Zeile ausgefüllt werden, über die vorher niemand im Team gesprochen hat: die inländische Geschäftsanschrift. Bei einem Start-up ist das die unangenehmste Zeile im ganzen Formular. Der technische Mitgründer sitzt in einer WG, die zum Semesterende aufgelöst wird. Die Geschäftsführerin wohnt zur Untermiete. Der Coworking-Tisch ist monatlich kündbar und wird es voraussichtlich auch werden, sobald das Geld knapp wird. Eingetragen wird trotzdem eine Anschrift, die drei Jahre lang funktionieren soll, weil jede Änderung notariell angemeldet werden muss. Genau an dieser Stelle lohnt es sich, einmal 24,90 € im Monat zu bezahlen statt später eine Registeränderung.
Remote zu arbeiten ist eine Entscheidung über Arbeitsplätze, keine über Zustellung. Das Handelsregister, das Finanzamt, Versicherer, Gerichte und Banken schreiben Papier, und sie schreiben an eine Adresse, die sie sich einmal notiert haben. Wenn diese Adresse an einem Menschen hängt, wandert sie mit ihm mit.
Drei Dinge werden dadurch teuer. Erstens: Jeder Wechsel der eingetragenen Geschäftsanschrift ist eine Registeranmeldung über einen Notar, mit Notarkosten und Bearbeitungszeit. Zweitens: Zwischen Auszug und Eintragung der neuen Anschrift gibt es ein Loch, in dem Post an eine Wohnung geht, in der niemand mehr wohnt. Drittens: Die private Anschrift der Gründerin steht mit der Eintragung dauerhaft im Handelsregister und ist über den Registerabruf für jeden einsehbar, auch für Menschen, die nach einer schlechten Produktbewertung an der Haustür stehen wollen.
Eine gemietete Geschäftsanschrift löst das, weil sie an der Gesellschaft hängt und nicht am Wohnort einer Person. Sie funktioniert allerdings nur, wenn dort tatsächlich jemand annimmt. Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung von Sendungen beauftragt ist und bei dem sich der Adressat nicht aufhält, keine ladungsfähige Anschrift im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist (V ZR 210/22). Wer Euch also eine Adresse verkauft, die Post nur automatisch weiterschickt, verkauft Euch das Problem, das Ihr gerade lösen wolltet. Bei uns wird während der Geschäftszeiten vor Ort angenommen, und wir arbeiten mit schriftlicher Empfangsvollmacht.






