Am Tag der Anmeldung beim Registergericht muss eine Zeile ausgefüllt werden, über die vorher niemand im Team gesprochen hat: die inländische Geschäftsanschrift. Bei einem Start-up ist das die unangenehmste Zeile im ganzen Formular. Der technische Mitgründer sitzt in einer WG, die zum Semesterende aufgelöst wird. Die Geschäftsführerin wohnt zur Untermiete. Der Coworking-Tisch ist monatlich kündbar und wird es voraussichtlich auch werden, sobald das Geld knapp wird. Eingetragen wird trotzdem eine Anschrift, die drei Jahre lang funktionieren soll, weil jede Änderung notariell angemeldet werden muss. Genau an dieser Stelle lohnt es sich, einmal 24,90 € im Monat zu bezahlen statt später eine Registeränderung.
Remote zu arbeiten ist eine Entscheidung über Arbeitsplätze, keine über Zustellung. Das Handelsregister, das Finanzamt, Versicherer, Gerichte und Banken schreiben Papier, und sie schreiben an eine Adresse, die sie sich einmal notiert haben. Wenn diese Adresse an einem Menschen hängt, wandert sie mit ihm mit.
Drei Dinge werden dadurch teuer. Erstens: Jeder Wechsel der eingetragenen Geschäftsanschrift ist eine Registeranmeldung über einen Notar, mit Notarkosten und Bearbeitungszeit. Zweitens: Zwischen Auszug und Eintragung der neuen Anschrift gibt es ein Loch, in dem Post an eine Wohnung geht, in der niemand mehr wohnt. Drittens: Die private Anschrift der Gründerin steht mit der Eintragung dauerhaft im Handelsregister und ist über den Registerabruf für jeden einsehbar, auch für Menschen, die nach einer schlechten Produktbewertung an der Haustür stehen wollen. Verkauft Ihr eine App, zeigen auch App Store und Google Play die Händleranschrift öffentlich an, siehe Händleradresse im App Store.
Eine gemietete Geschäftsanschrift löst das, weil sie an der Gesellschaft hängt und nicht am Wohnort einer Person. Entscheidend ist, dass unter der Anschrift wirksam zugestellt werden kann und die Post regelmäßig bearbeitet wird. Der BGH hat 2023 entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der Post lediglich weiterleitet, in einer Klageschrift keine ladungsfähige Anschrift ist (V ZR 210/22). Achtet deshalb darauf, ob Ihr eine Vollmacht zur Entgegennahme erteilt oder nur eine Weiterleitung beauftragt. Bei uns kommt Eure Post über unseren Briefkasten an, Ihr erteilt eine schriftliche Empfangsvollmacht, und wir bearbeiten die Post mindestens einmal pro Woche; die Einordnung steht unter BGH-Urteil V ZR 210/22 zur Weiterleitungsadresse.



