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Finger drückt einen Klingelknopf am Hauseingang

Für wen

Geschäftsadresse für Vereine

Wechselt der Vorstand, wechselt oft die Vereinsanschrift. Was § 15 VRV verlangt, was ins Impressum gehört und wie eine feste Adresse das Problem löst.

Business ohne c/o: 24,90 € netto im Monat plus einmalig 29 € Einrichtung.

Unverbindlich

Veröffentlicht · Aktualisiert · Autorin: Susanne Stroot · Keine Rechtsberatung
Am Briefkasten steht
Muster Media UG(haftungsbeschränkt)Schulstraße 531028 Gronau (Leine)

Ohne c/o, auch fürs Register.

Kurz gesagt

  • Der Sitz nach § 24 BGB und § 57 BGB steht in der Satzung und wird eingetragen. Die ladungsfähige Anschrift ist etwas anderes: Sie steht nach § 64 BGB nicht in der Eintragung, das Registergericht kann aber nach § 15 VRV verlangen, dass Ihr jede Änderung unverzüglich mitteilt.
  • Deshalb hängt die Vereinspost in vielen Vereinen an der Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds und wandert bei jeder Neuwahl mit. Genau das löst eine feste Anschrift.
  • Für 24,90 € netto im Monat trägt der Briefkasten den Vereinsnamen ohne c/o, dazu kommen eine Bestätigung der Erreichbarkeit für das Registergericht sowie die Identitätsprüfung per POSTIDENT und nach dem Geldwäschegesetz.
  • Die ehrliche Grenze: Die Anschrift ist kein Vereinsheim, kein Versammlungsort und kein Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO. Sie verlegt Euren Sitz nicht und ersetzt keine Satzungsänderung.
  • Rechenbeispiel Kulturverein mit 60 Mitgliedern: fünf Briefe im Monat, vier davon geöffnet und gescannt, Monatskosten 24,90 € netto.
  • Stand: 29.09.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

Business: 24,90 € netto im Monat plus einmalig 29 € Einrichtungohne c/ofürs Handelsregister; fürs Gewerbeamt mit Bescheinigung (Eintrag je nach Amt)keine Kaution Business-Angebot anfordern

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail · Alle Preise

Der Fall

Sitz nach § 57 BGB und Anschrift sind zwei Dinge

In vielen eingetragenen Vereinen gibt es eine Person, in deren Hausflur die Vereinspost liegt. Oft ist es die Schatzmeisterin, manchmal der erste Vorsitzende, und meist ist es historisch gewachsen. Solange dieselben Leute dabeibleiben, funktioniert das. Es fällt in dem Moment auseinander, in dem jemand aufhört, umzieht oder stirbt, und niemand die Unterlagen und die laufenden Fristen kennt.

Diese Unterscheidung ist der Kern der ganzen Seite, und sie wird oft durcheinandergebracht.

Der Sitz ist ein Rechtsbegriff. Nach § 24 BGB ist der Sitz eines Vereins, wenn nichts anderes bestimmt ist, der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird. Nach § 57 Abs. 1 BGB muss die Satzung den Sitz enthalten, sonst ist der Verein nicht eintragungsfähig. Der Sitz bestimmt, welches Amtsgericht das Vereinsregister führt; für das Finanzamt zählt nach § 20 AO vorrangig der Ort der Geschäftsleitung. Ihn zu ändern heißt: Mitgliederversammlung, Satzungsänderung, Beschluss, notarielle Anmeldung, neues Registergericht.

Die Anschrift ist dagegen die Straße mit Hausnummer, an der Post ankommt. Sie steht nicht in der Eintragung, denn § 64 BGB zählt abschließend auf, was eingetragen wird: Name und Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht. Die Anschrift ist nicht dabei.

Trotzdem interessiert sie das Gericht. § 15 VRV trägt die Überschrift „Erreichbarkeit des Vereins" und erlaubt dem Registergericht, den Verein aufzufordern, eine Änderung der ladungsfähigen Vereinsanschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Aufforderung ergeht typischerweise mit der Benachrichtigung über die erstmalige Eintragung. Die Anschrift wird in den Registerakten geführt, nicht in der Eintragung selbst.

Für Euch bedeutet das etwas sehr Praktisches: Die Anschrift lässt sich formlos wechseln, ohne Mitgliederversammlung, ohne Satzungsänderung und ohne Notar. Ihr teilt sie dem Registergericht mit, meldet sie dem Finanzamt und ändert sie im Impressum. Das ist ein Vorgang von einer Stunde. Wie eine solche Meldung aufgebaut wird, steht unter Anschrift ändern und melden.

Briefschlitz in einer Klinkerwand

Kapitel 02

Das Vorstandsproblem

Warum das wichtig ist, zeigt der typische Ablauf.

Ein Verein wird 2014 gegründet, die Schriftführerin gibt ihre Wohnanschrift an, weil es keine andere gibt. Die Anschrift steht ab da im Impressum der Vereinsseite, auf Mitgliedsanträgen, in Förderanträgen, auf Zuwendungsbestätigungen, bei der Bank, bei der Versicherung, beim Verband und in jeder Vereinsbroschüre. 2019 zieht sie um, ein Teil wird geändert, ein Teil nicht. 2023 tritt sie zurück, die Post läuft weiter zu ihr, sie leitet sie eine Weile aus Gefälligkeit weiter und irgendwann nicht mehr.

Was danach kommen kann, sieht bei Vereinen oft ähnlich aus: ein Bescheid des Finanzamts, der nicht ankommt, ein nicht bemerkter Fristablauf, eine Rückfrage des Registergerichts, die ins Leere läuft, und die Frage, ob der Freistellungsbescheid noch gültig ist. Dazu kommt die Belastung der Person selbst, die drei Jahre nach ihrem Rücktritt noch Vereinspost bekommt und deren Privatanschrift in Dutzenden von Dokumenten steht.

Eine feste Vereinsanschrift löst das an der Wurzel: Sie bleibt, wenn der Vorstand wechselt. Bei einer Neuwahl ändert Ihr nur die E-Mail-Adressen, an die wir Benachrichtigungen und Scans schicken, nicht die Adresse in fünfzig Dokumenten.

Wichtig ist dabei, dass unter der Anschrift wirksam zugestellt werden kann. Der BGH hat 2023 entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der Post lediglich weiterleitet, in einer Klageschrift keine ladungsfähige Anschrift ist (V ZR 210/22). Bei uns kommt die Post über unseren Briefkasten an, und der vertretungsberechtigte Vorstand erteilt eine schriftliche Empfangsvollmacht. Ob das im Einzelfall genügt, entscheidet das Gericht; was die Empfangsvollmacht genau bewirkt, steht unter Empfangsvollmacht erklärt, die Einordnung des Urteils unter BGH-Urteil V ZR 210/22 zur Weiterleitungsadresse.

Was ins Vereinsimpressum gehört

Sobald der Verein eine Website betreibt, gilt § 5 Abs. 1 DDG. Für einen eingetragenen Verein sind das:

  • Der vollständige Vereinsname mit dem Zusatz „e. V.".
  • Die Anschrift, unter der der Verein erreichbar ist.
  • Die Vertretungsberechtigten, also die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB, mit denen die Satzung die Vertretung zuweist. Nicht der gesamte erweiterte Vorstand, sondern die tatsächlich Vertretungsberechtigten.
  • Eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme.
  • Registergericht und Registernummer, also das Amtsgericht mit dem Vereinsregisterzeichen.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls der Verein eine hat.

Kommt eine Vereinszeitung, ein Blog oder ein regelmäßig gepflegter Newsbereich dazu, verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich einen Verantwortlichen für journalistisch-redaktionelle Inhalte mit Namen und Anschrift. Wird die Mitgliederzeitschrift gedruckt, greifen außerdem die Landespressegesetze mit ihren Pflichtangaben für Druckwerke, in Niedersachsen § 8 NPresseG. Läuft die Vereinswebsite über einen Baukasten oder informiert der Verein über eine Facebook-Seite, gehören dieselben Angaben dorthin. Wo sie dort stehen, zeigen Impressum bei Jimdo und Impressum auf der Facebook-Seite des Vereins.

An allen diesen Stellen darf die gemietete Anschrift stehen. Der Unterschied zum kleinsten Paket ist der c/o-Zusatz: Für einen eingetragenen Verein empfehlen wir den eigenen Briefkasten mit dem Vereinsnamen, weil Registergericht, Bank und Finanzamt sonst leicht nachfragen.

Gestapelte braune Archivumschläge
Gestapelte braune Archivumschläge

Kapitel 04

Gemeinnützigkeit und Finanzamt

Hier liegt der zweite Punkt, an dem Vereine anders behandelt werden als Unternehmen.

Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts für die Körperschaftsteuer richtet sich nach § 20 AO nach der Geschäftsleitung, hilfsweise nach dem Sitz. Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also der Ort, an dem die maßgeblichen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Bei einem Verein ist das der Ort, an dem der Vorstand arbeitet und die Mitgliederversammlung stattfindet, nicht der Ort des Briefkastens.

Das ist wichtig, weil es ein häufiges Missverständnis auflöst: Eine gemietete Anschrift in Gronau (Leine) macht nicht das Finanzamt am Ort des Briefkastens zuständig, wenn der Verein in Hessen tagt. Sie ändert nur, wohin die Bescheide geschickt werden. Genau das ist gewollt, und mehr braucht Ihr auch nicht.

Für die Gemeinnützigkeit selbst ist die Anschrift ohne Bedeutung. Maßgeblich sind die §§ 51 bis 68 AO: die satzungsmäßigen Voraussetzungen, die Ausschließlichkeit, die Selbstlosigkeit und die tatsächliche Geschäftsführung. Die gesonderte Feststellung nach § 60a AO knüpft an die Satzung an, nicht an die Postanschrift. Es gibt keine Vorschrift, nach der ein gemeinnütziger Verein eigene Räume unterhalten muss.

Was Ihr allerdings wissen solltet: Seit Anfang 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern nach § 60b AO das Zuwendungsempfängerregister. Es ist öffentlich einsehbar und enthält unter anderem Name und Anschrift der berechtigten Körperschaft, die steuerbegünstigten Zwecke, das zuständige Finanzamt und Bankverbindungsdaten. Wenn dort bisher die Wohnanschrift Eures Kassenwarts stand, steht sie öffentlich im Netz. Nach einem Adresswechsel steht dort die Vereinsanschrift.

Transparenzregister: Vereine stehen automatisch drin

Ein Punkt, den viele Vorstände nicht kennen, weil er ohne ihr Zutun passiert.

Nach § 20a GwG erstellt die registerführende Stelle für eingetragene Vereine anhand der Daten aus dem Vereinsregister eine Eintragung im Transparenzregister, ohne dass es einer Mitteilung nach § 20 Abs. 1 GwG bedarf. Dabei werden alle Vorstandsmitglieder als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 GwG erfasst. Fehlen Angaben im Vereinsregister, wird Deutschland als Wohnsitzland und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Die so eingetragenen Daten gelten als Angaben des Vereins, solange der Verein nichts Abweichendes mitteilt.

Für Euch heißt das zweierlei. Erstens: Ihr müsst in der Regel nichts melden, die Eintragung entsteht von selbst. Zweitens: Wenn Ihr abweichende Angaben machen wollt, etwa weil ein Vorstandsmitglied im Ausland wohnt, geht das nur durch eine eigene Mitteilung. Mehr zum Register steht unter Transparenzregister erklärt.

Kapitel 06

Post im Vereinsalltag

Was tatsächlich ankommt, unterscheidet sich deutlich vom Posteingang eines Unternehmens:

  • Bescheide des Finanzamts, insbesondere der Freistellungsbescheid und die Feststellung nach § 60a AO.
  • Post des Registergerichts, etwa Zwischenverfügungen nach der Anmeldung eines Vorstandswechsels nach § 67 BGB.
  • Mitgliedsanträge, Kündigungen und Adressänderungen in Papierform, gerade bei älteren Mitgliedern.
  • Belege für Zuwendungsbestätigungen und Rückfragen von Spenderinnen.
  • Bank- und Versicherungspost, Beitragsrechnungen von Dach- und Fachverbänden.
  • GEMA-Rechnungen, Genehmigungen für Veranstaltungen, Schreiben der Kommune zur Nutzung von Räumen und Plätzen.

Bei uns wird jeder Umschlag regelmäßig gescannt, mindestens einmal pro Woche. Der Vorstand sieht also per E-Mail, dass das Finanzamt geschrieben hat, auch wenn niemand Zeit hat, in einen Briefkasten zu schauen. Was geöffnet werden soll, gebt Ihr frei; im Business-Paket sind zehn vollständige Scans im Monat enthalten. Originale bewahren wir 30 Tage auf und leiten sie nach Eurer Vorgabe weiter.

Wer unterschreibt und wer sich ausweist

Vertragspartner ist der Verein als juristische Person, unterschrieben wird von den nach der Satzung vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern nach § 26 BGB. Wenn die Satzung Gesamtvertretung durch zwei Vorstandsmitglieder vorsieht, brauchen wir beide Unterschriften.

Dazu kommt eine Pflicht, die uns trifft, nicht Euch: Als Anbieter einer Geschäftsanschrift sind wir Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG und müssen den Vertragspartner und die für ihn auftretenden Personen identifizieren. Konkret brauchen wir einen aktuellen Vereinsregisterauszug, die Satzung und die Ausweisdaten der unterzeichnenden Vorstandsmitglieder. Warum das kein Misstrauen ist, sondern Gesetz, steht unter Warum wir Ausweise prüfen müssen.

Bei einem Vorstandswechsel meldet Ihr uns die neuen Vertretungsberechtigten. Wir aktualisieren dann die Empfangsvollmacht und die E-Mail-Adressen, an die Benachrichtigungen und Scans gehen. Der Vertrag selbst läuft weiter, weil er mit dem Verein besteht und nicht mit einer Person.

Praxisbeispiel: Kulturverein mit 60 Mitgliedern

Rechenbeispiel, kein echter Kunde. Ein eingetragener Kulturverein, 60 Mitglieder, gemeinnützig, vier Veranstaltungen im Jahr, kein eigenes Vereinsheim. Die Anschrift lag bisher bei der Schatzmeisterin und stand im Impressum, auf Mitgliedsanträgen, im Förderantrag der Kommune, bei der Bank und im Zuwendungsempfängerregister.

Nach dem Wechsel trägt der Briefkasten den Vereinsnamen ohne c/o. Post im Monat: ein Schreiben des Finanzamts oder der Bank, zwei Verbandsrundschreiben, ein Mitgliedsantrag, gelegentlich Werbung. Vier der fünf Briefe werden geöffnet und gescannt und liegen im Kontingent von zehn. Monatskosten 24,90 € netto, einmalig 29 € für die Einrichtung samt Identitätsprüfung. Der Sitz bleibt unverändert in der Satzung, das zuständige Registergericht ebenfalls, und das Finanzamt bleibt zuständig wie bisher, weil der Vorstand weiterhin vor Ort arbeitet.

Kapitel 08

Kosten für Vereine

Alle Preise netto, bei monatlicher Zahlung nach einer Mindestlaufzeit von einem Monat zum Monatsende kündbar, keine Kaution.

RechenbeispielPost im MonatRechnungMonatlich netto
Kulturverein, 60 Mitglieder5 Briefe, 4 geöffnet24,90 €24,90 €
Sportverein, 400 Mitglieder14 Briefe geöffnet, 3 Pakete24,90 € + 4 × 0,99 € + 3 × 3,00 €37,86 €
Verein mit Spendenverwaltung und Steuerbüroüber 20 Briefe, Scans auch an die Steuerkanzlei49,00 €49,00 €

Tabelle seitlich wischen.

Im Business-Paket kommt einmalig eine Einrichtungsgebühr von 29 € dazu, in der die Identitätsprüfung per Postident und die Prüfung nach dem Geldwäschegesetz enthalten sind. Jeder Voll-Scan über die zehn enthaltenen hinaus kostet 0,99 €, die Paketannahme 3,00 € je Sendung, die Weiterleitung eines Originals 2,50 € zuzüglich Porto. Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus) sinkt das Business-Paket auf 19,92 € netto im Monat. Alle Stückpreise stehen vollständig unter Preise und Stückkosten.

Ein Hinweis zur Einordnung: 24,90 € netto im Monat sind 298,80 € im Jahr, bei jährlicher Zahlweise 239,04 €. Bei 60 Mitgliedern sind das netto rund 4 bis 5 € je Mitglied im Jahr. Kann Euer Verein keine Vorsteuer abziehen, rechnet mit dem Bruttobetrag: 355,57 € im Jahr, bei jährlicher Zahlweise 284,46 €, also rund 5 bis 6 € je Mitglied. Ob das für Euren Verein sinnvoll ist, entscheidet Ihr, nicht wir.

Welches Paket zum Verein passt

Welches Paket für Vereine und Vorstände passt, in drei typischen Fällen:

SituationPaketMonatlich netto
Eingetragener Verein, Vereinsname ohne c/oBusiness24,90 €, einmalig 29 €
Viel Behörden- und Mitgliederpost, alles als ScanDigital Pro49 €, einmalig 29 €

Tabelle seitlich wischen.

Business und Digital Pro sind buchbar, mit Identitätsprüfung per Postident und Prüfung des Vereins nach dem Geldwäschegesetz.

Für eingetragene Vereine ist das Business-Paket für 24,90 € netto im Monat die richtige Wahl, weil der Briefkasten den Vereinsnamen ohne c/o trägt und Ihr eine Bestätigung der Erreichbarkeit für das Registergericht bekommt. Nicht eingetragene Vereine, Initiativen und Vereine in Gründung fragen bitte an; welches Paket und welche Prüfung passen, klären wir im Angebot. Digital Pro für 49 € lohnt sich, wenn die Buchhaltung bei einem Steuerbüro liegt: Scans sind dort unbegrenzt und gehen auf Wunsch an bis zu drei weitere E-Mail-Adressen.

Schreibt uns, ob der Verein eingetragen ist, wie viele Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt sind und ob Pakete ankommen sollen. Wir antworten per E-Mail: Vereinsadresse anfragen.

Wer als Vorstand seine eigene Wohnanschrift schützen will, findet die Wege unter Privatadresse schützen für Selbstständige. Veranstaltet Ihr regelmäßig Konzerte oder Feste, lohnt ein Blick auf Geschäftsadresse für DJs und Eventveranstalter.

Grenzen

Was die Adresse für einen Verein nicht leistet

Drei Sätze, die für Vereine besonders zählen. Erstens: Die Anschrift ist kein Vereinsheim und kein Versammlungsort; Mitgliederversammlungen finden dort nicht statt. Zweitens: Sie verlegt den Sitz nach § 24 BGB nicht und ersetzt keine Satzungsänderung. Drittens: Sie begründet keinen Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO, weil dafür der Mittelpunkt der tatsächlichen Oberleitung dorthin wandern müsste.

Kapitel 10

Fragen von Vereinen

Muss der Verein die neue Anschrift beim Vereinsregister anmelden?

Eine Anmeldung im Sinne des § 67 BGB ist es nicht, denn die Anschrift gehört nach § 64 BGB nicht zum Inhalt der Eintragung. Trotzdem solltet Ihr sie mitteilen: § 15 VRV erlaubt dem Registergericht ausdrücklich, die unverzügliche Mitteilung einer geänderten ladungsfähigen Vereinsanschrift zu verlangen, und viele Gerichte fordern das mit der Eintragungsnachricht an. Ein formloses Schreiben des vertretungsberechtigten Vorstands mit Vereinsregisternummer genügt. Notar und Mitgliederversammlung braucht Ihr dafür nicht.

Können wir unseren Vereinssitz nach Gronau (Leine) verlegen, weil dort die Adresse liegt?

Möglich ist das, sinnvoll meistens nicht. Der Sitz steht nach § 57 Abs. 1 BGB in der Satzung, eine Verlegung braucht also einen Beschluss der Mitgliederversammlung, eine Satzungsänderung und die Anmeldung zum Register. Danach wäre ein anderes Amtsgericht für das Vereinsregister zuständig, und Ihr müsstet zu einem Gericht, das mit Eurer Vereinsarbeit nichts zu tun hat. Wenn Eure Arbeit vor Ort in Eurer Stadt stattfindet, lasst den Sitz dort und wechselt nur die Anschrift. Genau dafür ist die Trennung von Sitz und Anschrift da.

Gefährdet eine gemietete Anschrift unsere Gemeinnützigkeit?

Nein. Die Gemeinnützigkeit richtet sich nach den §§ 51 bis 68 AO, also nach Satzungszweck, Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und der tatsächlichen Geschäftsführung. Eigene Räume verlangt das Gesetz nirgends. Was das Finanzamt prüft, sind Zweckverwirklichung und Mittelverwendung, nicht die Postanschrift. Wichtig ist nur, dass Bescheide ankommen und Fristen gewahrt werden, und genau darin ist eine feste Anschrift besser als ein wandernder Hausflur.

Wer aus dem Vorstand muss sich ausweisen, und was passiert bei einem Vorstandswechsel?

Identifiziert werden die Personen, die den Vertrag für den Verein unterschreiben, also die nach der Satzung vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Dazu kommen ein aktueller Vereinsregisterauszug und die Satzung, damit die Vertretungsregelung nachvollziehbar ist. Das verlangt das Geldwäschegesetz von uns, nicht wir von Euch. Bei einem Vorstandswechsel schickt Ihr uns den neuen Registerauszug, wir aktualisieren Empfangsvollmacht und die E-Mail-Empfänger für Umschlag-Scans. Der Vertrag läuft weiter, weil er mit dem Verein besteht.

Nehmt Ihr auch Sachspenden und Pakete für den Verein an?

Pakete ja, ab dem Business-Paket für 3,00 € je Sendung; wir bewahren sie 14 Tage auf und leiten sie danach auf Eure Kosten weiter. Für angekündigte Sendungen wie Vereinsbedarf, Trikots oder Druckerzeugnisse funktioniert das gut. Für Sachspenden ist es der falsche Weg: Wir können Zustand und Wert nicht feststellen, und für eine Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV braucht Ihr genau diese Angaben. Sachspenden solltet Ihr dort annehmen, wo jemand aus dem Verein sie in Empfang nimmt und dokumentieren kann. Sperrgut, Kühlware und Gefahrgut nehmen wir generell nicht an.

Quellen

Geprüft am 29.08.2026:

Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob Euer Registergericht eine Mitteilung nach § 15 VRV verlangt und wie es mit gemieteten Vereinsanschriften umgeht, entscheidet es im Einzelfall.

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Deine Firma steht ohne c/o an einem eigenen Briefkasten. Mit Bestätigung für Notar und Handelsregister und Bescheinigung fürs Gewerbeamt.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, 239,04 € netto) 19,92 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Einmalig 29 € Einrichtung inkl. Identitätsprüfung per Postident
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, dann bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Reicht c/o?

Fürs Handelsregister ist c/o bei uns nicht vorgesehen; dafür gibt es Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest. Fürs Impressum spricht vieles dafür; ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden.

Wie schnell geht es?

Antwort in der Regel am nächsten Werktag, Freischaltung nach der Identitätsprüfung, ohne festen Termin.

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

Business ohne c/o24,90 € netto/Monat · keine Kaution

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