Coworking und eine gemietete Geschäftsadresse lösen zwei verschiedene Probleme. Coworking löst: Ich habe keinen Ort zum Arbeiten. Die Geschäftsadresse löst: Ich habe keine Anschrift, die ich veröffentlichen und in Register eintragen kann. Wer nur das zweite Problem hat und trotzdem eine Mitgliedschaft bucht, zahlt einen Arbeitsplatz mit, den er nicht nutzt. Wer beide Probleme hat, prüft, ob das Coworking die Anschrift wirklich mit anbietet, und was mit ihr passiert, wenn die Mitgliedschaft endet.
Was Coworking tatsächlich verkauft
Ein Coworking-Vertrag ist meistens kein reiner Mietvertrag über einen bestimmten Raum, sondern ein Bündel: Zugang zu Flächen, Internet, Drucker, Küche, Besprechungsräume nach Kontingent, oft ein Schließfach. Bei Flex-Tarifen wechselt der Platz täglich. Genau darin liegt der Unterschied zur Anschrift: Eine Anschrift steht still, und Post wird dort für Dich angenommen.
Wo die Firmenanschrift Teil des Angebots ist, kann sie ein eigenes Produkt mit eigenem Preis sein. Prüfe deshalb die Leistungsbeschreibung im Vertrag, nicht die Werbeseite. Steht dort nur, dass Du die Adresse nutzen darfst, ist die entscheidende Frage noch offen: Erteilst Du dem Haus eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen, und wird Deine Post dort angenommen und in einem festen Rhythmus bearbeitet?
Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2023 in der Sache V ZR 210/22 entschieden, dass die Anschrift eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung beauftragt ist und bei dem sich der Adressat nicht aufhält, in einer Klageschrift keine ladungsfähige Anschrift ist. Maßstab ist nicht das Gebäude, sondern die Empfangssituation, siehe BGH-Urteil V ZR 210/22 zur Weiterleitungsadresse.




