Das hängt davon ab, wofür der Server da ist. Ein privater Server für Freunde braucht keins. Bei einem öffentlichen Server, zu dem Fremde dazukommen, spricht viel dafür, dass § 18 Abs. 1 MStV Name und Anschrift verlangt; gerichtlich geklärt ist das für Discord nicht.
Gehört er zu einem Angebot, mit dem Du Geld verdienst, oder verkaufst Du Zugänge, gilt § 5 DDG mit Name, Anschrift, E-Mail und zweitem Kontaktweg.
Discord ist für viele Creator, Entwickler, Kursanbieter und Vereine der Treffpunkt ihrer Community geworden. Genau dadurch verschwimmt die Grenze: Der Server, der als Runde für zehn Leute begann, hat heute zweitausend Mitglieder, einen Partnerlink im Begrüßungskanal und eine Rolle für Unterstützer. Spätestens dann ist er kein Wohnzimmer mehr.
Drei Servertypen und was für sie gilt
| Servertyp | Beispiel | Pflicht |
|---|---|---|
| Privat | Spielerunde, Freundeskreis, Familie; Zutritt nur auf persönliche Einladung | kein Impressum |
| Öffentliche Community ohne Geschäft | Fan-Server, Hobby-Gemeinschaft, offener Einladungslink | spricht viel für § 18 Abs. 1 MStV: Name und Anschrift |
| Teil eines Geschäfts | Community zu Kanal, Kurs, Spiel, App oder Produkt; Werbung, Partnerlinks, bezahlte Rollen | § 5 Abs. 1 DDG: Name, Anschrift, E-Mail, zweiter Kontaktweg, je nach Rechtsform Register und USt-IdNr. |
| Redaktioneller Server | Nachrichten, Einordnung, regelmäßige eigene Beiträge mit Meinung | zusätzlich Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV |
Tabelle seitlich wischen.
§ 5 Abs. 1 DDG gilt für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“. Geschäftsmäßig heißt auf Dauer angelegt, nicht unbedingt mit Gewinn. Ein Server, der Kunden zu Deinem Angebot bindet, ist Teil dieses Angebots, auch wenn der Zutritt selbst kostenlos ist. § 18 Abs. 1 MStV setzt niedriger an und erfasst alles, was nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Wie Gerichte einen Discord-Server einordnen, ist nicht geklärt. Für Profile in sozialen Netzwerken wird die Pflicht bejaht, wenn sie geschäftlich genutzt werden; die Herleitung steht unter Impressumspflicht auf Social Media. Wer vorsichtig ist, behandelt einen öffentlichen oder geschäftlichen Server genauso.




