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Schreibtisch von oben: eine Hand greift einen Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop

Ratgeber

Telefonnummer im Impressum: Pflicht, zweiter Kontaktweg und Handynummer

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 12 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Eine Telefonnummer ist im Impressum nach § 5 DDG nicht zwingend: § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse.
  • Die E-Mail-Adresse allein reicht nach dem EuGH (Urteil vom 16.10.2008, C-298/07) nicht; nötig ist ein zweiter Weg, der schnell, unmittelbar und effizient ist, und ein Kontaktformular kann das sein.
  • Ausnahme ohne Netzzugang: Hat jemand nach der ersten Kontaktaufnahme keinen Zugang zum Netz und bittet um einen nichtelektronischen Weg, musst Du ihm einen anbieten.
  • Deine private Handynummer gehört nicht ins Impressum; nimm ein Kontaktformular oder eine eigene geschäftliche Nummer.
  • Wir stellen die Anschrift fürs Impressum, keine Telefonnummer: Das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat, eine Ortsrufnummer ist geplant und noch nicht verfügbar.
  • Andere Pflichten, etwa im Fernabsatz an Verbraucher, können eine Telefonnummer verlangen; diese Seite ist keine Rechtsberatung.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt. Keine Rechtsberatung.

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Der Fall

Muss eine Telefonnummer ins Impressum?

Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse. Nach dem EuGH (16.10.2008, C-298/07) brauchst Du neben der E-Mail einen zweiten schnellen, unmittelbaren und effizienten Weg. Das kann ein Kontaktformular sein. Eine Telefonnummer muss es nicht sein.

Viele Vorlagen setzen trotzdem ganz selbstverständlich eine Zeile mit Rufnummer ins Impressum. Wer dort seine private Handynummer einträgt, macht sie für jeden lesbar, für Suchmaschinen und für Datensammler. Diese Seite zeigt, was das Gesetz wirklich verlangt, was als zweiter Kontaktweg genügt und wie Du beides erfüllst, ohne Dein privates Telefon öffentlich zu machen. Den kompletten Aufbau eines Impressums mit Geschäftsadresse findest Du im Muster-Impressum mit Geschäftsadresse, die Pflicht an sich unter Impressumspflicht erklärt.

Was § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG wörtlich verlangt

Seit dem 14.05.2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz, vorher stand sie in § 5 TMG. Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste müssen nach § 5 Abs. 1 DDG bestimmte Informationen „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ und „ständig verfügbar“ halten. Für den Kontakt sind zwei Nummern wichtig:

  • Nr. 1: „den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“. Das ist die Postanschrift, bei juristischen Personen mit Rechtsform und Vertretungsberechtigtem.
  • Nr. 2: „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post“.

Das Wort „Telefon“ kommt in der Vorschrift nicht vor. Ausdrücklich genannt ist nur die E-Mail-Adresse, und das Wort „einschließlich“ zeigt, dass sie allein nicht das Ende sein muss. Was darüber hinaus nötig ist, hat der Europäische Gerichtshof zur EU-Vorschrift hinter dieser Regel entschieden, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG.

Finger drückt einen Klingelknopf am Hauseingang

Kapitel 03

Was der EuGH 2008 entschieden hat

Im Verfahren C-298/07 stritt der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einem Versicherer, der online nur Verträge anbot. Auf der Website standen Postanschrift und E-Mail-Adresse, aber keine Telefonnummer. Anfragen liefen über eine elektronische Anfragemaske, beantwortet wurde per E-Mail. Der EuGH hat am 16.10.2008 geurteilt. Die Kernaussagen, jeweils mit Randnummer:

  • Unmittelbar heißt nicht Dialog. „Unmittelbar“ verlangt nicht notwendigerweise eine Kommunikation in Rede und Gegenrede (Rn. 30).
  • Effizient heißt nicht sofort. Eine Anfrage muss nicht sofort beantwortet werden. Effizient ist die Kommunikation, wenn der Nutzer angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhält (Rn. 31).
  • Es gibt Wege neben dem Telefon. Der EuGH nennt ausdrücklich den persönlichen Kontakt und das Telefax (Rn. 32).
  • Eine Anfragemaske kann genügen. Im Ausgangsfall antwortete der Versicherer laut Akten innerhalb von 30 bis 60 Minuten. Unter diesen Umständen sah der EuGH die Anfragemaske als unmittelbaren und effizienten Weg an (Rn. 35). Eine feste Antwortfrist hat er daraus nicht gemacht.

Die Entscheidungsformel steht in Rn. 40. Der Diensteanbieter ist verpflichtet, den Nutzern vor Vertragsschluss „neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen.“ Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer an den Anbieter wenden, der dann per E-Mail antwortet.

Für die Praxis heißt das: zwei Wege, einer davon die E-Mail-Adresse, der andere schnell und verlässlich beantwortet. Wie schnell Du antworten musst, sagt das Urteil nicht in Minuten. Je länger Anfragen liegen bleiben, desto schwerer lässt sich der zweite Weg als effizient verteidigen.

Welcher zweite Kontaktweg reicht?

Die Tabelle ordnet die üblichen Wege ein. Was der EuGH selbst genannt hat, ist gekennzeichnet. Alles andere ist unsere Einordnung und nicht höchstrichterlich entschieden.

KontaktwegReicht als zweiter Weg neben der E-Mail?Hinweis
Telefonnummer, Festnetz oder MobiljaDie sicherste Lösung, aber öffentlich. Nimm eine geschäftliche Nummer, nicht die private.
Kontaktformular auf der Websiteja, wenn Anfragen zügig beantwortet werdenVom EuGH als „elektronische Anfragemaske“ anerkannt (Rn. 35, 40). Formular muss funktionieren und vom Impressum aus erreichbar sein.
TelefaxjaVom EuGH ausdrücklich genannt (Rn. 32). Heute selten, rechtlich aber ein anerkannter Weg.
Persönlicher Kontakt in GeschäftsräumenjaVom EuGH genannt (Rn. 32). Setzt Räume mit Ansprechpartner voraus; eine reine Geschäftsadresse ist das nicht.
Zweite E-Mail-AdresseunsicherDerselbe Kanal wie die Pflicht-E-Mail. Vom EuGH nicht behandelt, als einziger zweiter Weg nicht abgesichert.
Messenger oder Chat auf der Websitenicht entschiedenKann schnell sein, ist aber vom EuGH nicht behandelt. Als Ergänzung sinnvoll, als alleiniger zweiter Weg riskant.
Profil oder Direktnachricht in sozialen Netzwerkennicht entschiedenHängt vom Plattformzugang des Nutzers ab. Als alleiniger zweiter Weg nicht zu empfehlen.
PostanschriftneinGehört schon nach Nr. 1 ins Impressum. Briefpost ist kein schneller elektronischer Weg im Sinne von Nr. 2.

Tabelle seitlich wischen.

Wer die Nummer nicht zeigen will, fährt mit E-Mail-Adresse plus Kontaktformular am saubersten. Wichtig ist, dass das Formular vom Impressum aus direkt erreichbar ist, etwa über einen Link in der Kontaktzeile, und dass tatsächlich jemand antwortet.

Gebrauchter Briefumschlag auf dunklem Grund
Gebrauchter Briefumschlag auf dunklem Grund

Kapitel 05

Die Ausnahme: kein Zugang zum Netz

Der EuGH hat eine Grenze gezogen. In eher ausnahmsweise auftretenden Situationen, in denen ein Nutzer nach elektronischer Kontaktaufnahme keinen Zugang zum elektronischen Netz hat, etwa wegen einer Reise, eines Urlaubs oder einer Dienstreise, ist ein Formular nicht mehr effizient (Rn. 36 und 37). Dann muss der Anbieter dem Nutzer auf dessen Anfrage hin einen nichtelektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen, der eine effiziente Kommunikation ermöglicht (Rn. 39, Rn. 40 am Ende).

Das bedeutet nicht, dass die Telefonnummer vorsorglich öffentlich im Impressum stehen muss. Es bedeutet: Bittet Dich jemand, der schon Kontakt mit Dir aufgenommen hat, ausdrücklich um einen Weg außerhalb des Netzes, solltest Du ihn nennen können. In der Regel wird das eine Telefonnummer sein, die Du dann dieser Person mitteilst. Halte dafür eine geschäftliche Nummer bereit.

Private Handynummer im Impressum

Ein Impressum ist für jeden lesbar, wird von Suchmaschinen erfasst und von Adresssammlern kopiert. Mit der Handynummer passiert dasselbe wie mit der Wohnanschrift: Sie wird dauerhaft auffindbar, auch wenn Du sie später wieder entfernst. Wer einmal Werbeanrufe, unerwünschte Nachrichten über Messenger oder Anrufe verärgerter Kommentatoren hatte, weiß, was das bedeutet.

Drei Wege, die private Nummer herauszuhalten:

  1. Kontaktformular statt Nummer. Erfüllt zusammen mit der E-Mail-Adresse den zweiten Kontaktweg, wenn Du zügig antwortest.
  2. Eine eigene geschäftliche Nummer. Eine zweite SIM-Karte, eine eSIM oder ein Internet-Telefonanschluss trennen Beruf und Privates. Diese Nummer darf öffentlich sein, weil Du sie im Zweifel wechseln kannst.
  3. Nummer nur auf Anfrage. Für die EuGH-Ausnahme reicht es, die geschäftliche Nummer auf Bitte hin mitzuteilen.

Die Nummer ist nur ein Baustein. Wie Du Wohnanschrift, Nummer und E-Mail-Adresse insgesamt aus der Öffentlichkeit nimmst, zeigt Privatadresse schützen für Selbstständige. Die Stellen, an denen Deine Wohnanschrift heute schon steht, arbeitest Du mit der Checkliste Privatadresse entfernen ab.

Wo eine Telefonnummer trotzdem Pflicht sein kann

Das Impressum ist nicht die einzige Informationspflicht. An anderen Stellen verlangen Gesetze oder Plattformen die Nummer ausdrücklich:

  • Fernabsatz an Verbraucher. Wer Verbrauchern online etwas verkauft, muss sie vor Vertragsschluss nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGBGB unter anderem über „seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse“ informieren. Das ist eine Pflichtinformation im Shop, nicht im Impressum. Was das für die Widerrufsbelehrung heißt, steht unter Rücksendeadresse im Onlineshop.
  • Marktplätze. Online-Marktplätze müssen die Kontaktdaten gewerblicher Verkäufer einsammeln, dazu gehört die Telefonnummer. Einzelheiten am Beispiel eBay unter Geschäftsadresse für eBay-Händler.
  • Domains. Die Vergabestelle hat eigene Regeln für die Kontaktdaten des Inhabers, siehe Domain-Inhaber-Adresse.
  • Dienstleister nach der DL-InfoV. Wer Dienstleistungen erbringt, etwa als Beraterin, Designer oder Handwerker, muss nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV vor Vertragsschluss Angaben machen, die eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen, „insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer“. Ob die Rufnummer danach zwingend ist, ist nicht abschließend geklärt. Wer sichergehen will, nennt eine geschäftliche Nummer, im Impressum oder in Angebot und Vertrag.

Auch hier gilt: Die Nummer muss erreichbar sein, sie muss nicht Deine private sein. Eine geschäftliche Zweitnummer löst alle vier Fälle. Wer als Versicherungsvermittler oder Heilpraktiker arbeitet, findet die Adressfragen seines Berufs unter Versicherungsvermittler: Anschrift und Impressum und Adresse für Heilpraktikerinnen.

Kapitel 08

Muster: der Kontaktblock im Impressum

Zwei Varianten für Einzelunternehmer mit dem Impressum-Paket. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Den vollständigen Text für Deine Rechtsform setzt der Impressum-Generator zusammen.

Variante A: ohne Telefonnummer, mit Kontaktformular

Angaben gemäß § 5 DDG
[Vorname Nachname]
c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt)
Schulstraße 5
31028 Gronau (Leine)

Kontakt
E-Mail: [kontakt@beispiel.de]
Kontaktformular: [beispiel.de/kontakt]

Variante B: mit geschäftlicher Rufnummer

Angaben gemäß § 5 DDG
[Vorname Nachname]
c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt)
Schulstraße 5
31028 Gronau (Leine)

Kontakt
E-Mail: [kontakt@beispiel.de]
Rufnummer: [geschäftliche Nummer]

In beiden Varianten steht die Wohnanschrift nirgends. Das vollständige Impressum eines Einzelunternehmens zeigt Kleingewerbe-Impressum mit zwei Mustern. Gesellschaften ergänzen Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Registerangaben. Für UG und GmbH ist Business ohne c/o vorgesehen, weil dieselbe Anschrift meist auch ins Handelsregister soll. Welche Angaben zusätzlich in Deine geschäftlichen E-Mails gehören, zeigt Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur.

Grenzen

Was wir beitragen und was nicht

Ehrlich vorweg: Wir stellen keine Telefonnummer. Eine Ortsrufnummer ist geplant und noch nicht verfügbar. Den zweiten Kontaktweg löst Du mit Kontaktformular oder eigener geschäftlicher Nummer.

Was wir stellen, ist die Anschrift nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG, damit neben der Handynummer auch die Wohnanschrift aus dem Impressum verschwindet:

Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr: c/o-Anschrift in Gronau (Leine) mit Postvollmacht und Empfangsvollmacht, drei geöffnete Scans im Monat inklusive, Foto jedes Umschlags per E-Mail kostenlos. Weitere Scans kosten 0,99 € (nur auf Wunsch), die Weiterleitung eines Briefs 2,50 € plus Porto oder wöchentlich gesammelt bis 1 kg 6,99 € inklusive Porto. Einzelunternehmer und Freiberufler: Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link. Gesellschaften (auch GbR) in jedem Paket: POSTIDENT und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Freigeschaltet wird erst nach der Prüfung. Die c/o-Anschrift ist nicht für Handelsregister oder Gewerbeamt gedacht, Pakete nehmen wir in diesem Paket nicht an.

Business für 24,90 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung: Anschrift ohne c/o, fürs Handelsregister mit Bestätigung für Notar und Registergericht, dazu eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt, 10 Scans inklusive, Paketannahme 3 € je Paket, Identitätsprüfung per Postident, bei Gesellschaften zusätzlich nach dem Geldwäschegesetz. Digital Pro für 49 € plus 29 € mit unbegrenzten Scans.

Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche. Die Adresse ist keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse. Alle Stückpreise stehen unter Preise und Stückkosten. Der Weg ist kurz: Anfrage, Angebot per E-Mail, Unterschrift im Online-Vertragsformular, Freischaltung nach abgeschlossener Identitätsprüfung.

Wenn Wohnanschrift und Handynummer aus Deinem Impressum sollen: Kostenloses Angebot anfordern – unverbindlich, Antwort per E-Mail.

Kapitel 10

Häufige Fragen

Reicht ein Kontaktformular statt Telefonnummer im Impressum?

Ja, ein Kontaktformular reicht zusammen mit der E-Mail-Adresse als zweiter Kontaktweg. Der EuGH hat im Urteil C-298/07 eine elektronische Anfragemaske als zweiten Kontaktweg anerkannt, wenn der Anbieter darüber zügig antwortet; im entschiedenen Fall waren es 30 bis 60 Minuten. Eine feste Frist gibt es nicht. Das Formular muss funktionieren und vom Impressum aus direkt erreichbar sein.

Darf ich meine private Handynummer ins Impressum schreiben?

Du darfst Deine private Handynummer ins Impressum schreiben, musst es aber nicht. Rechtlich ist eine Mobilnummer ein vollwertiger zweiter Kontaktweg. Sie wird damit aber öffentlich, landet in Suchmaschinen und in Adresslisten und bleibt auffindbar, auch wenn Du sie später löschst. Besser ist eine eigene geschäftliche Nummer, eine zweite SIM-Karte oder eSIM, oder gleich ein Kontaktformular statt Nummer.

Muss ich auf Nachfrage doch eine Telefonnummer herausgeben?

Unter Umständen ja: Hat jemand nach der ersten Kontaktaufnahme keinen Zugang zum Netz, etwa auf Reisen, und bittet Dich um einen nichtelektronischen Weg, musst Du ihm nach dem EuGH einen anbieten, der eine effiziente Kommunikation ermöglicht. Das ist praktisch meist eine Telefonnummer. Sie muss aber nicht öffentlich im Impressum stehen.

Braucht mein Onlineshop für Verbraucher eine Telefonnummer?

Ja, ein Onlineshop für Verbraucher braucht eine Telefonnummer, aber nicht wegen des Impressums. Für Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz nennt Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGBGB die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse als Pflichtinformation vor Vertragsschluss. Das ist eine eigene Pflicht neben § 5 DDG. Eine geschäftliche Nummer genügt, Deine private muss es nicht sein.

Bekomme ich bei Euch auch eine Rufnummer fürs Impressum?

Nein, eine Rufnummer fürs Impressum bekommst Du bei uns derzeit nicht. Wir stellen die Anschrift fürs Impressum, keine Telefonnummer. Eine Ortsrufnummer ist geplant und noch nicht verfügbar. Den zweiten Kontaktweg löst Du mit einem Kontaktformular auf Deiner Website oder mit einer eigenen geschäftlichen Nummer. Beides lässt sich mit unserer c/o-Anschrift im Impressum-Paket kombinieren.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.09.2026 wieder. Die Einordnung von Messenger, Chat und zweiter E-Mail-Adresse ist unsere Einschätzung, höchstrichterlich ist sie nicht entschieden. Autorin ist Susanne Stroot, Geschäftsführerin der Betreiberin, mehr unter Über uns.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum, 7,90 € netto im Monat

Eine Adresse mit Empfangsvollmacht für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop, Social Media und Rechnungen. Die Adresse erscheint mit c/o.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Keine Einrichtungsgebühr
  • Bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Ist das legal?

Eine Geschäftsadresse zu mieten ist legal. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

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