Ladungsfähig ist eine Anschrift, unter der Du tatsächlich zu erreichen bist und unter der ein Schriftstück ernsthaft an Dich übergeben werden kann. So hat es der BGH 2023 für die Klageschrift formuliert (V ZR 210/22, Rn. 9). Der Begriff steht in keinem Gesetz, er stammt aus der Rechtsprechung zur Klageschrift. Im Alltag wird er auch für Impressum, Register und Rechnungen benutzt, dort gelten aber eigene Maßstäbe: fürs Impressum die Anschrift der Niederlassung nach § 5 DDG, fürs Handelsregister eine Anschrift, unter der zugestellt werden kann.
Im Alltag heißt das: Ein Brief vom Gericht, vom Finanzamt oder vom Anwalt eines Kunden muss Dich unter dieser Anschrift erreichen, und zwar so rechtzeitig, dass Du reagieren kannst. Was die ladungsfähige Anschrift bedeutet, mit Beispielen gültig oder nicht und allen Normen, steht auf der Definitionsseite Ladungsfähige Anschrift: Bedeutung und Beispiele, die Besprechung des Urteils unter BGH V ZR 210/22. Dieser Check ersetzt beides nicht, er ordnet Deine Antworten ein.



