Du hältst einen vollständigen Text nach § 5 DDG bereit, trägst ihn in den Kontoeinstellungen Deines Verkäuferkontos im Bereich für Impressum und Verkäuferinformationen ein und sorgst dafür, dass die dort genannte Anschrift mit den Geschäftsdaten Deines Kontos übereinstimmt. Danach öffnest Du eines Deiner Angebote ohne Anmeldung und klickst auf Deinen Verkäufernamen, um zu sehen, was Käufer lesen.
Einen genauen Klickpfad schreiben wir hier bewusst nicht hin. Die Hilfeseiten von Seller Central öffnen sich erst nach der Anmeldung, und Anleitungen aus Foren können wir nicht gegen eine offizielle Quelle prüfen. Der Bereich ist in Deinem Konto unter den Einstellungen zu finden; Amazon benennt ihn gelegentlich um.
Vor dem ersten Klick: drei Dinge klären
Wer ist der Anbieter? Ein Einzelunternehmen schreibt Vor- und Nachnamen, eine Gesellschaft ihre Firma samt Rechtsform, Geschäftsführung, Registergericht und Registernummer. Die Schreibweise muss mit dem übereinstimmen, was Amazon bei der Verifizierung von Dir bekommen hat, Zeichen für Zeichen. Ein fehlendes „(haftungsbeschränkt)“ reicht für eine Rückfrage.
Welche Anschrift ist die öffentliche? Ein Verkäuferkonto kennt mehrere Adressen: die Geschäftsanschrift für Verifizierung und Verkäuferangaben, die Rechnungsanschrift, Versand- und Rücksendeadressen. Lege vorher fest, welche davon künftig die gemietete Geschäftsadresse ist und welche bei Deinem Lager bleibt. Eine Übersicht dieser Datenfelder steht unter Anschrift für Amazon-Händler.
Welche Kontaktwege gibst Du an? § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail. Gegenüber Amazon kommt nach Art. 30 DSA eine Telefonnummer dazu; die stellst Du selbst, wir bieten keine an. Was die Plattform davon öffentlich macht, erklärt Händlerangaben nach dem DSA.




