In die Widerrufsbelehrung gehört Deine Anschrift als Empfänger des Widerrufs. Für die Rücksendung der Ware erlaubt das Muster nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB zusätzlich Name und Anschrift einer Person, die Du zur Entgegennahme ermächtigt hast. Deine Wohnung muss es nicht sein.
Viele Shopbetreiber verwechseln zwei Dinge: die Anschrift, an die der Kunde seinen Widerruf schickt, und die Anschrift, an die er die Ware zurückschickt. Die erste bist immer Du. Die zweite kann ein Lager, ein Dienstleister oder eine Geschäftsadresse mit Paketannahme sein.
Was die Muster-Widerrufsbelehrung verlangt
Nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB erfüllst Du Deine Informationspflicht zum Widerrufsrecht, wenn Du das Muster aus Anlage 1 „zutreffend ausgefüllt in Textform“ übermittelst. Zwei Stellen des Musters betreffen die Anschrift.
Der Adressat des Widerrufs. Im Muster steht der Satz „Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([2]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren." Gestaltungshinweis 2 sagt, was an der Stelle [2] einzusetzen ist: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers.
Die Rücksendung. Gestaltungshinweis 5 lit. b gibt für Waren, die nicht abgeholt werden, den Satz vor, dass der Kunde die Waren binnen vierzehn Tagen „an uns oder an […] zurückzusenden oder zu übergeben" hat. In die Klammer setzt Du gegebenenfalls Name und Anschrift der Person ein, die Du zur Entgegennahme der Waren ermächtigt hast.
Das Muster sieht also ausdrücklich vor, dass die Rücksendeadresse von Deiner eigenen Anschrift abweichen kann. Es verlangt nicht, dass eine dieser Anschriften Deine Wohnung ist.
Eine Besonderheit: Gestaltungshinweis 2 nennt auch eine Telefonnummer. Welche Nummer Du angibst, entscheidest Du. Wir stellen keine Telefonnummer bereit.




