Du brauchst ein gewerbliches Nutzerkonto und trägst Dein Impressum beim Aufgeben jeder Anzeige in das dafür vorgesehene Pflichtfeld ein. So beschreibt es die Kleinanzeigen-Hilfe im Artikel „Was gehört in ein Impressum?“, abgerufen am 03.10.2026. Wer ein PRO-Paket bucht, muss laut Kleinanzeigen in allen Anzeigen ein Impressum mit Vor- und Nachnamen, Anschrift und Telefon oder E-Mail führen und bekommt eine Unternehmensseite dazu.
Den genauen Klickweg für die rechtlichen Angaben im PRO-Konto beschreibt Kleinanzeigen in einem Hilfeartikel, der beim Abruf nur nach Anmeldung lesbar war. Diesen Weg geben wir deshalb nicht wieder; er steht in Deinem Konto selbst.
Ohne PRO: das Pflichtfeld bei jeder Anzeige
Das gewerbliche Konto ohne PRO arbeitet anzeigenbezogen. Laut Kleinanzeigen-Hilfe gibst Du die Angaben in das Pflichtfeld ein, das beim Aufgeben der Anzeige erscheint. Für den Alltag bedeutet das:
- Textbaustein anlegen. Schreib Dein Impressum einmal vollständig in eine Notiz auf Handy und Rechner. Dann kopierst Du bei jeder neuen Anzeige denselben Text und vermeidest Tippfehler in der Anschrift.
- Bei jeder Anzeigenaufgabe einsetzen. Den Baustein in das Pflichtfeld kopieren, nicht abkürzen. „Anschrift auf Anfrage“ oder nur eine E-Mail genügen nicht.
- Vorschau ansehen. Nach dem Veröffentlichen die Anzeige ohne Anmeldung öffnen und prüfen, ob das Impressum vollständig angezeigt wird.
Der Vorteil dieses Wegs: Er kostet nichts extra. Der Nachteil: Jede Änderung, etwa ein Wechsel der Anschrift, muss in jeder aktiven Anzeige einzeln nachgezogen werden.




