Ins Impressum eines Kleingewerbes gehören Dein Vor- und Nachname, eine Straßenanschrift, unter der Du erreichbar bist, eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, etwa ein Kontaktformular. Hast Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kommt sie dazu. Registernummer, Rechtsformzusatz und Steuernummer gehören nicht hinein. Ein Geschäftsname darf neben Deinem Namen stehen. Die fertige Vorlage zum Kopieren, auch als PDF, steht unter Muster-Impressum für Einzelunternehmen.
Die Pflicht folgt aus § 5 Abs. 1 DDG. Sie trifft geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste, also Websites, Shops, Marktplatzprofile, Newsletter und geschäftliche Social-Media-Kanäle. Ob Du nebenberuflich arbeitest, wenig verdienst oder die Kleinunternehmerregelung nutzt, spielt keine Rolle. Was jede einzelne Nummer der Vorschrift bedeutet, steht unter § 5 DDG Nummer für Nummer. Diese Seite beschränkt sich auf das, was bei einem Kleingewerbe tatsächlich ins Impressum kommt.
Angabe für Angabe: was Pflicht ist und was nicht
Die Tabelle gilt für ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister steht. Für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt dasselbe.
| Angabe | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Vor- und Nachname | ja, § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Vornamen ausschreiben; Künstler- oder Markenname allein reicht nicht |
| Geschäftsbezeichnung, etwa „Keramik Sonnenschein“ | nein, freiwillig | steht zusätzlich zum Namen, nie statt des Namens |
| Anschrift mit Straße und Hausnummer | ja, § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG | Wohnung, Büro oder gemietete Geschäftsadresse; kein Postfach, keine Packstation |
| E-Mail-Adresse | ja, § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG | ausdrücklich genannt, ein Formular ersetzt sie nicht |
| Zweiter schneller Kontaktweg | ja, nach EuGH C-298/07 | zum Beispiel ein Kontaktformular |
| USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | nur wenn vorhanden, § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG | wer keine hat, lässt die Zeile weg |
| Steuernummer vom Finanzamt | nein | nicht in § 5 DDG genannt; besser nicht veröffentlichen |
| Handelsregister und Registernummer | nein | ein nicht eingetragenes Kleingewerbe hat keine |
| Rechtsformzusatz wie „e. K.“, „GmbH“ oder „UG“ | nein, darf nicht stehen | „e. K.“ führen nur eingetragene Kaufleute (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB) |
| Hinweis „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ | nein | gehört auf die Rechnung, nicht ins Impressum |
| Aufsichtsbehörde | nur bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit, § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG | Behörde aus dem Erlaubnisbescheid |
| Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV | nur bei journalistisch-redaktionellen Inhalten | etwa ein Blog mit Meinungsbeiträgen neben dem Shop |
| Hinweis zur Verbraucherschlichtung | nur bei Verträgen mit Verbrauchern, § 36 VSBG | Ausnahme nach Abs. 3 für bis zehn Beschäftigte, außer bei Teilnahmepflicht |
| Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung | nein, entfernen | die Plattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt |
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