Schulstraße 5 · 31028 Gronau (Leine), bundesweit nutzbar Antwort per E-Mail · info@geschaeftsadresse-online.de
geschäftsadresseonline.de
Umschlag mit Poststempel auf dunklem Holz

Glossar

Gewerberegister-Auskunft

Veröffentlicht · Aktualisiert · Autorin: Susanne Stroot · Keine Rechtsberatung

Aus dem Gewerberegister darf jeder Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und Tätigkeit erfahren. Was § 14 GewO erlaubt und was nicht.

Kurzdefinition

Die Gewerberegister-Auskunft ist die Auskunft der Gewerbebehörde aus den Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO. Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit darf sie nach § 14 Abs. 5 GewO jedem mitteilen, ohne dass ein besonderes Interesse nötig ist.

Kurz gesagt

  • Die Gewerberegister-Auskunft ist die Auskunft der Gewerbebehörde aus dem Gewerberegister, der Sammlung der Gewerbeanzeigen bei der Gemeinde. Das Register ist kein öffentliches wie das Handelsregister, aber auch kein geheimes.
  • Nach § 14 Abs. 5 GewO dürfen Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Das ist die einfache Registerauskunft.
  • Weitergehende Daten bekommen Private nur mit glaubhaft gemachtem rechtlichen Interesse (§ 14 Abs. 7 GewO).
  • Die Grenze: Wer von zu Hause arbeitet und dort anmeldet, macht seine Wohnanschrift abfragbar. Eine gemietete Geschäftsadresse im Impressum ändert daran nichts.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt. Keine Rechtsberatung.

Wer darf beim Gewerbeamt meine Adresse abfragen?

Weitere Daten erhalten Privatpersonen und Unternehmen nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Was das Gewerberegister ist

Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, zeigt das nach § 14 Abs. 1 GewO bei der zuständigen Behörde an, meist beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde. Die Anzeigen, also Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen, bilden zusammen das Gewerberegister. Anders als Handelsregister, Vereinsregister oder Gesellschaftsregister ist es kein Register, das jeder online durchsuchen kann. Es liegt bei der Gemeinde, und Auskünfte werden auf Anfrage erteilt, manche Kommunen bieten das auch online an.

Die Daten aus der Gewerbeanzeige dürfen die Behörden nach § 14 Abs. 5 GewO im Übrigen nur zur Überwachung der Gewerbeausübung und für statistische Zwecke verwenden. Wer die Daten darüber hinaus erhält, regeln die Absätze 5 bis 8.

Einfache Registerauskunft nach § 14 Abs. 5 GewO

Der Kernsatz lautet: Der Name, der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden.

Das sind vier Angaben:

AngabeBeispiel (Beispieldaten)Frei abfragbar?
NameMax BeispielJa
GeschäftsbezeichnungFahrradwerkstatt BeispielJa
Betriebliche AnschriftMusterstraße 1, 30159 HannoverJa
Angezeigte TätigkeitHandel mit gebrauchten FahrrädernJa
Geburtsdatum, Privatanschrift, Staatsangehörigkeit und weitere Daten der AnzeigeNur mit rechtlichem Interesse nach Abs. 7 oder an öffentliche Stellen nach Abs. 6

Tabelle seitlich wischen.

Entscheidend ist das Wort betriebliche Anschrift. Das ist die Anschrift, an der Du das Gewerbe betreibst, nicht zwingend Deine Wohnung. Wer ein Ladenlokal, eine Werkstatt oder ein Büro hat, gibt dort die betriebliche Anschrift an. Wer von zu Hause arbeitet, gibt die Wohnung an, und dann ist die Wohnung die betriebliche Anschrift.

Wer Auskunft bekommt

Die GewO staffelt den Zugang in drei Stufen:

Jeder, Abs. 5. Die vier Grunddaten dürfen allgemein zugänglich gemacht werden. Eine Begründung ist dafür nicht vorgesehen. Typische Anfragende sind Kunden, Lieferanten, Inkassodienste, Adresshändler und Mitbewerber.

Öffentliche Stellen, Abs. 6. Behörden erhalten weitergehende Daten, wenn sie sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgewendet werden soll, und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Gewerbetreibenden entgegenstehen.

Private mit rechtlichem Interesse, Abs. 7. Nicht-öffentliche Stellen bekommen mehr als die Grunddaten nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa um eine Forderung durchzusetzen, und schutzwürdige Interessen des Gewerbetreibenden nicht überwiegen.

Dazu kommt Abs. 8 mit der regelmäßigen Übermittlung an eine Reihe von Stellen, etwa Kammern, Finanzamt, Registergericht und Arbeitsverwaltung. Das ist keine Auskunft an Dritte, sondern der Grund, warum nach einer Gewerbeanzeige Post von IHK oder Handwerkskammer und Finanzamt kommt.

Folge: Ein Gewerbe an der Wohnung macht die Wohnadresse abfragbar

Diese Konsequenz wird bei der Gründung leicht übersehen. Wer sein Gewerbe in der Wohnung anmeldet, weil er dort arbeitet, hat als betriebliche Anschrift seine Wohnanschrift. Die ist dann nach § 14 Abs. 5 GewO frei abfragbar, zusammen mit Name und Tätigkeit.

Daraus folgt nicht, dass Du falsch anmelden solltest. Die Gewerbeanzeige gehört an den Ort, an dem Du tatsächlich arbeitest, und eine falsche Angabe ist kein Datenschutz, sondern ein Verstoß. Daraus folgt nur, dass die Gewerbeanzeige eine der Stellen ist, an denen die Wohnanschrift sichtbar bleibt, auch wenn sie sonst überall verschwunden ist. Eine Übersicht aller Stellen steht unter Privatadresse schützen für Selbstständige.

Nummerierte Briefkastenanlage in gedeckten Grautönen

Weiter im Begriff

Gewerberegister, Handelsregister, Melderegister: was wo steht

Drei Register werden oft verwechselt, und jedes hat eigene Regeln dafür, wer Deine Anschrift erfährt.

RegisterWer führt esWelche AnschriftWer sieht sie
GewerberegisterGemeinde, GewerbeamtBetriebliche Anschrift aus der GewerbeanzeigeJeder über die einfache Auskunft nach § 14 Abs. 5 GewO
HandelsregisterAmtsgerichtInländische Geschäftsanschrift von Kaufleuten und GesellschaftenJeder, online und dauerhaft
MelderegisterMeldebehördeWohnanschriftAuf Anfrage über die einfache Melderegisterauskunft, außer bei Auskunftssperre

Tabelle seitlich wischen.

Für Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag bleiben also zwei Register, in denen die Wohnung stehen kann: Gewerberegister und Melderegister. Gegen das Melderegister hilft in engen Grenzen die Auskunftssperre. Gegen das Gewerberegister hilft nur eine betriebliche Anschrift, die nicht Deine Wohnung ist, weil Du tatsächlich woanders arbeitest.

Was Du bei der Gewerbeanzeige selbst in der Hand hast

Ein paar Stellschrauben bleiben, ohne dass Du etwas Falsches angibst:

  1. Die Geschäftsbezeichnung. Sie ist frei abfragbar. Wähle sie so, dass sie Dein Geschäft beschreibt, und überleg, ob Dein voller Name darin stehen muss.
  2. Die Tätigkeitsbeschreibung. Beschreibe sie zutreffend und knapp. Sie steht in jeder Auskunft.
  3. Die betriebliche Anschrift, wenn Du wirklich woanders arbeitest. Hast Du eine Werkstatt, ein Lager oder einen festen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung, ist das Deine betriebliche Anschrift.
  4. Die Abmeldung. Gibst Du das Gewerbe auf, melde es ab. Sonst bleibt die alte Anschrift im Register als betriebliche Anschrift eines laufenden Gewerbes stehen.

Was Du nicht tun solltest: eine Anschrift als betriebliche Anschrift angeben, an der Du nicht arbeitest. Das ist kein Schutz, sondern eine falsche Angabe gegenüber der Behörde.

Praxisbeispiel

Modellfall mit Beispieldaten. Ein Angestellter meldet nebenbei ein Gewerbe für Möbelrestaurierung an, gearbeitet wird in seiner Garage am Wohnhaus. Er nutzt eine gemietete c/o-Anschrift für Website, Rechnungen und Kleinanzeigen. Ein unzufriedener Kunde fragt beim Gewerbeamt nach und bekommt Name, Geschäftsbezeichnung, Tätigkeit und die betriebliche Anschrift, also die Garage am Wohnhaus. Das war rechtmäßig. Hätte der Kunde nur das Impressum gelesen, hätte er die Wohnanschrift nicht erfahren. Wo Deine Anschrift sonst noch öffentlich steht, arbeitest Du mit der Checkliste Privatadresse entfernen ab. Wer auf Baustellen arbeitet und zu Hause angemeldet ist, findet seinen Fall unter Geschäftsadresse für Handwerk und Außendienst.

Kapitel 03

Was eine Geschäftsadresse daran ändert und was nicht

FrageMit Geschäftsadresse
Wohnung im Impressum?Nein, dort steht die Geschäftsadresse
Wohnung auf Rechnungen und in Profilen?Nein
Wohnung im Handelsregister?Nein, mit Anschrift ohne c/o im Business-Paket
Wohnung im Gewerberegister?Ja, wenn Du dort arbeitest und dort angemeldet hast
Wohnung im Melderegister?Ja, nur die Auskunftssperre in engen Grenzen hilft

Tabelle seitlich wischen.

Eine gemietete Geschäftsadresse ist keine Betriebsstätte, wenn Du dort nicht arbeitest. Deshalb kann sie die betriebliche Anschrift im Gewerberegister in der Regel nicht ersetzen. Mit Business oder Digital Pro (ohne c/o) bekommst Du eine Bescheinigung; manche Ämter tragen die Adresse damit zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift ein, andere nicht. Wie das im Formular aussieht, steht unter Gewerbeanmeldung mit Mietadresse. Den steuerlichen Begriff erklärt Betriebsstätte.

Was die Geschäftsadresse leistet: Sie nimmt die Wohnung aus allen Orten, an denen Du sie selbst veröffentlichst. Wer Dich finden will, muss dann gezielt beim Gewerbeamt nachfragen, statt Deine Anschrift beiläufig im Impressum zu lesen. Das ist ein großer Unterschied, aber kein vollständiger Schutz, und wir sagen das lieber vorher. Das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat, bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat. Das Business-Paket ohne c/o für Register und Notar kostet 24,90 € netto im Monat plus einmalig 29 € Einrichtung, inklusive Identitätsprüfung per Postident.

Für Angestellte mit Nebengewerbe, die das besonders betrifft: Geschäftsadresse fürs Nebengewerbe. Den Vergleich beider Wege zeigt Wohnadresse oder Geschäftsadresse.

Begriffsnetz

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Kann ich der Weitergabe meiner Daten aus dem Gewerberegister widersprechen?

Für die vier Grunddaten nach § 14 Abs. 5 GewO sieht das Gesetz die allgemeine Zugänglichkeit ausdrücklich vor, ein generelles Widerspruchsrecht nennt es dort nicht. Bei weitergehenden Auskünften an Private nach Abs. 7 wird dagegen abgewogen, ob schutzwürdige Interessen überwiegen. Wer bedroht wird, sollte das bei der Gemeinde vortragen und zusätzlich eine Auskunftssperre im Melderegister prüfen.

Steht meine Privatanschrift im Gewerberegister, wenn ich ein Büro habe?

Die Gewerbeanzeige enthält auch Deine Wohnanschrift, aber frei abfragbar ist nach § 14 Abs. 5 GewO nur die betriebliche Anschrift. Hast Du ein Büro und meldest dort an, ist das Büro die betriebliche Anschrift. Die Wohnanschrift bekommen Private nur mit glaubhaft gemachtem rechtlichen Interesse nach Abs. 7.

Kostet eine Gewerberegister-Auskunft Geld?

In der Regel ja, die Gebühren legen Länder und Kommunen fest und sie unterscheiden sich. Manche Gemeinden bieten die einfache Auskunft auch online an. Für Dich als Gewerbetreibenden heißt das: Die Hürde, Deine betriebliche Anschrift zu erfahren, ist niedrig.


Hinweis: Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 02.10.2026 wieder. Wie eine Gemeinde Auskünfte erteilt, regelt sie im Rahmen der GewO selbst.

Quellen

Alle abgerufen am 24.09.2026:

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.