Die Liste folgt derselben Reihenfolge wie der Ratgeber Privatadresse schützen als Selbstständiger. Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf.
Ohne freigeschaltete Ersatzanschrift gibt es nichts, was Du eintragen kannst. Wer die Wohnung einfach nur löscht, hat ein unvollständiges Impressum, und das ist abmahnbar.
Danach kommen alle Stellen, die Du selbst in der Hand hast, in einem Durchgang. Stehen auf der Website schon die neue Anschrift und im Marktplatzprofil noch die Wohnung, sehen Kunden und Plattformen zwei Anschriften. Das führt zu Rückfragen, bei Banken und Zahlungsdienstleistern ebenso wie bei Marktplätzen.
Register und Behörden folgen, wenn die öffentlichen Angaben stimmen. Löschanträge kommen zuletzt: Eine Suchmaschine kann nur ein Ergebnis aktualisieren, dessen Quelle sich schon geändert hat.



