Beim Gewerbeamt gibst Du Deine Wohnanschrift und als Betriebsstätte den Ort an, an dem Du tatsächlich arbeitest, bei Arbeit zu Hause also meist die Wohnung. Im Impressum, auf Rechnungen und in Shop-Profilen genügt eine Anschrift, unter der Du erreichbar bist. Dort darf auch eine gemietete Geschäftsadresse stehen, damit Deine Wohnung nicht öffentlich wird. Wie das für Studierende mit Gewerbe und für selbstständige Trainer aussieht, zeigen Gewerbe im Studium und Geschäftsadresse und Adresse für Yoga- und Fitnesstrainer.
Der Grund für die Aufteilung: Jede Stelle fragt etwas anderes. Das Gewerbeamt will wissen, wo Dein Betrieb stattfindet. Das Impressum und die Rechnung wollen wissen, wo man Dich erreicht. Das Finanzamt fragt beides getrennt ab. Wer das auseinanderhält, kann seine Wohnanschrift an den meisten öffentlichen Stellen durch eine Geschäftsadresse ersetzen, ohne gegenüber einer Behörde etwas Falsches anzugeben.
Zur Einordnung der Begriffe: „Kleingewerbe" meint nach § 1 Abs. 2 HGB einen Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. „Kleinunternehmer" ist etwas anderes, nämlich die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Für die Adressfrage spielt das keine Rolle: Beide brauchen dieselben Anschriften.




