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Ratgeber

Kleingewerbe: Welche Adresse gehört wohin?

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Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 12 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Ein Kleingewerbe hat mehrere Anschriften zugleich: die Wohnanschrift, den Ort, an dem Du arbeitest (Betriebsstätte), und die Anschrift, unter der Du öffentlich erreichbar bist.
  • Beim Gewerbeamt stehen immer die Wohnanschrift und die Betriebsstätte, also der Ort, an dem Du tatsächlich arbeitest. Arbeitest Du zu Hause, ist das meist Deine Wohnung.
  • Für Impressum, Rechnungen und Profile darfst Du eine gemietete Geschäftsadresse nutzen, wenn Dich dort Post erreicht.
  • Ganz ohne Adresse geht kein Kleingewerbe. Du kannst nur entscheiden, welche Anschrift öffentlich wird.
  • Eine gemietete Anschrift ist keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse. Eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt gibt es bei uns nur mit Business oder Digital Pro ohne c/o; das Impressum-Paket für 7,90 € ist für Impressum, Rechnungen und Profile gedacht.
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Der Fall

Welche Adresse gibst Du bei einem Kleingewerbe an?

Beim Gewerbeamt gibst Du Deine Wohnanschrift und als Betriebsstätte den Ort an, an dem Du tatsächlich arbeitest, bei Arbeit zu Hause also meist die Wohnung. Im Impressum, auf Rechnungen und in Shop-Profilen genügt eine Anschrift, unter der Du erreichbar bist. Dort darf auch eine gemietete Geschäftsadresse stehen, damit Deine Wohnung nicht öffentlich wird. Wie das für Studierende mit Gewerbe und für selbstständige Trainer aussieht, zeigen Gewerbe im Studium und Geschäftsadresse und Adresse für Yoga- und Fitnesstrainer.

Der Grund für die Aufteilung: Jede Stelle fragt etwas anderes. Das Gewerbeamt will wissen, wo Dein Betrieb stattfindet. Das Impressum und die Rechnung wollen wissen, wo man Dich erreicht. Das Finanzamt fragt beides getrennt ab. Wer das auseinanderhält, kann seine Wohnanschrift an den meisten öffentlichen Stellen durch eine Geschäftsadresse ersetzen, ohne gegenüber einer Behörde etwas Falsches anzugeben.

Zur Einordnung der Begriffe: „Kleingewerbe" meint nach § 1 Abs. 2 HGB einen Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. „Kleinunternehmer" ist etwas anderes, nämlich die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Für die Adressfrage spielt das keine Rolle: Beide brauchen dieselben Anschriften.

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Kapitel 02

Übersicht: welche Anschrift an welcher Stelle

Die Tabelle gilt für ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen, das von zu Hause aus arbeitet. Die Normen sind am Gesetzestext geprüft; im Einzelfall entscheidet die jeweilige Stelle.

StelleRechtsgrundlageWelche AnschriftGemietete Geschäftsadresse möglich?
Gewerbeanmeldung, Wohnanschrift (Vordruck GewA 1, Feld 11)§ 14 Abs. 1 GewODeine Wohnungnein
Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte (Feld 15)§ 14 Abs. 1 GewO, § 4 Abs. 3 GewOder Ort, an dem Du tatsächlich arbeitestnein, sie ist keine Betriebsstätte; manche Ämter führen sie mit Bescheinigung zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift (bei uns nur Business oder Digital Pro ohne c/o)
Impressum der Website§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGAnschrift, unter der Du niedergelassen und erreichbar bistja, wenn Dich dort Post und Zustellungen erreichen
Rechnungen§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStGvollständige Anschrift, unter der Du erreichbar bistja (BFH V R 25/15)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung§ 138 Abs. 1 und 1b AOAnschrift des Unternehmens; Betriebsstätte und Geschäftsleitung dort, wo Du tatsächlich arbeitestals Postanschrift ja, als Betriebsstätte nein
Marktplätze, Shop-Profile, Social MediaRegeln der Plattform, § 5 DDGAnschrift für Kunden und Impressummeist ja, Plattformregeln prüfen
Meldebehörde, PersonalausweisMelderechtDeine Wohnungnein

Tabelle seitlich wischen.

Gewerbeanmeldung: Wohnanschrift und Betriebsstätte

§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO lautet: „Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen." Zuständig ist die Gemeinde, in der Du Dein Gewerbe ausübst.

Der Vordruck GewA 1 fragt nach zwei Anschriften. In Feld 11 steht Deine Wohnanschrift, immer, auch wenn Du eine Geschäftsadresse nutzt. In Feld 15 steht die Betriebsstätte. Den Maßstab liefert § 4 Abs. 3 GewO: Eine Niederlassung besteht, wenn eine gewerbsmäßige Tätigkeit „auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird". Arbeitest Du am Schreibtisch in Deiner Wohnung, ist die Wohnung die Betriebsstätte.

Eine gemietete Geschäftsadresse ist keine Betriebsstätte, denn Du arbeitest dort nicht. Manche Gewerbeämter führen sie mit einer Bescheinigung des Anbieters zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift, andere nicht. Das entscheidet Deine Gemeinde im Einzelfall. Bei uns stellen wir diese Bescheinigung im Business- und im Digital-Pro-Paket aus, beide ohne c/o. Das Impressum-Paket mit c/o ist für das Gewerbeamt nicht gedacht.

Wichtig für die Privatsphäre: Nach § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO dürfen Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Steht Deine Wohnung als Betriebsstätte in Feld 15, kann sie so herausgegeben werden. Das lässt sich nicht durch eine falsche Angabe vermeiden, sondern nur dadurch, dass Du an allen übrigen Stellen eine andere Anschrift nutzt. Was andere abfragen dürfen, erklärt der Glossareintrag Gewerberegister-Auskunft. Den Formularweg Feld für Feld beschreibt Gewerbeanmeldung mit Mietadresse.

Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand
Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand

Kapitel 04

Impressum: die Anschrift, unter der Du erreichbar bist

Auch das kleinste Gewerbe braucht ein Impressum, sobald es eine Website, einen Shop oder ein geschäftliches Profil betreibt. § 5 Abs. 1 DDG verlangt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste unter anderem den Namen und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist (Nr. 1), und Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse (Nr. 2). Eine Umsatzgrenze kennt die Vorschrift nicht.

Die Wohnanschrift muss nicht ins Impressum. Es genügt eine Straßenanschrift, unter der Dich Post und Zustellungen erreichen, etwa eine gemietete Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht. Ein Postfach genügt nicht. Ein Beispiel für die Schreibweise mit c/o: „Dein Name, c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)". Welche Angaben außer der Anschrift ins Impressum gehören, mit Mustern, steht unter Was im Impressum stehen muss. Wie das Impressum im Ganzen aussieht, zeigt Impressum ohne Privatadresse; das passende Paket beschreibt die Impressum-Adresse für 7,90 € netto.

Rechnungen: vollständige Anschrift nach § 14 UStG

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt auf der Rechnung „den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers". Der Bundesfinanzhof hat am 21.06.2018 entschieden (V R 25/15), dass dafür jede Anschrift genügt, unter der der Unternehmer erreichbar ist, ausdrücklich auch eine Briefkastenanschrift. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss dort nicht stattfinden.

Für Dein Kleingewerbe heißt das: Auf Rechnungen, Angeboten und Briefpapier darf die gemietete Geschäftsadresse stehen. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist Du keine Umsatzsteuer aus und nimmst einen Hinweis auf die Steuerbefreiung auf. Welche Angaben sonst noch auf die Rechnung gehören, steht unter Welche Anschrift auf Rechnungen stehen muss.

Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach § 138 Abs. 1 AO teilst Du die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs der Gemeinde mit; in der Praxis ist das die Gewerbeanmeldung, die an das Finanzamt weitergeht. Nach § 138 Abs. 1b AO erteilst Du dem Finanzamt zusätzlich weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse, das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

Dort fragt das Finanzamt die Anschrift des Unternehmens und getrennt davon Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung ab. Die gemietete Geschäftsadresse kann als Post- und Unternehmensanschrift stehen. Als Betriebsstätte trägst Du den Ort ein, an dem Du arbeitest. Nach § 12 Satz 1 AO ist Betriebsstätte „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient", und ein Briefkasten ist das nicht. Deshalb bleibt auch die Gewerbesteuer bei Deiner Wohnsitzgemeinde, wenn Du zu Hause arbeitest. Der Begriff im Detail: Betriebsstätte.

Kapitel 07

Marktplätze, Social Media, Verpackungsregister

Wer über einen Marktplatz verkauft, hinterlegt dort Name und Anschrift, die Käufer zu sehen bekommen. Welche Angaben ein Marktplatz verlangt und wie er sie prüft, regelt er selbst; dazu kommt die Pflicht zum Impressum nach § 5 DDG. Meist kannst Du dort die Geschäftsadresse eintragen; prüf die Regeln Deiner Plattform. Einzelheiten zu Händlerangaben stehen unter Impressum auf Marktplätzen, für den Verkauf über Kleinanzeigen unter Kleinanzeigen-Händler mit Gewerbe.

Geschäftliche Profile auf Instagram, TikTok oder Facebook brauchen ebenfalls ein erreichbares Impressum. Die Anschrift darin ist dieselbe wie auf der Website. Verkaufst Du Waren in Verpackungen, kommt das Verpackungsregister LUCID dazu, dessen Anschrift öffentlich abrufbar ist; mehr unter Anschrift im Verpackungsregister.

Kleingewerbe ohne Adresse: geht das?

Nein. Ohne Anschrift kannst Du weder ein Gewerbe anmelden noch ein Impressum oder eine Rechnung korrekt ausstellen. Das Gewerbeamt braucht Deine Wohnanschrift und die Betriebsstätte, das Impressum eine Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, die Rechnung eine vollständige Anschrift.

Was Du wählen kannst, ist, welche Anschrift öffentlich wird. Die Wohnanschrift steht beim Gewerbeamt und in Deinen Meldedaten. An den öffentlichen Stellen, also Impressum, Rechnungen, Profile und Verpackungsregister, kann eine gemietete Geschäftsadresse sie ersetzen; für Rücksendungen brauchst Du eine Anschrift mit Paketannahme, bei uns ab dem Business-Paket. Ein Postfach reicht dafür nicht, weil es keine Straßenanschrift ist. Warum, erklärt Postfach als Geschäftsadresse.

Modellfall: Kleingewerbe aus der Mietwohnung

Modellrechnung, kein Kundenfall. Eine Grafikerin mit Kleingewerbe verkauft Poster über einen eigenen Shop und einen Marktplatz. Sie arbeitet in ihrer Mietwohnung und möchte die Wohnanschrift nicht im Netz sehen. Ob sie dafür ihren Vermieter fragen muss, steht unter Gewerbe in der Mietwohnung anmelden.

  • Gewerbeamt: Wohnanschrift in Feld 11, Wohnung als Betriebsstätte in Feld 15, weil sie dort arbeitet.
  • Finanzamt: Im Fragebogen die Geschäftsadresse als Postanschrift, die Wohnung als Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung.
  • Impressum, Rechnungen, Marktplatzprofil: die gemietete Anschrift mit c/o.
  • Paket: Impressum-Paket, 7,90 € netto im Monat, drei geöffnete Scans nach Freigabe je Brief inklusive. Retouren lässt sie nicht an diese Anschrift schicken, denn das Impressum-Paket nimmt keine Pakete an; wie man das löst, steht unter Rücksendeadresse im Onlineshop.

Will sie die Geschäftsadresse zusätzlich in der Gewerbeanmeldung als Geschäftsanschrift führen lassen oder einen Briefkasten mit ihrem Geschäftsnamen ohne c/o, braucht sie das Business-Paket mit Bescheinigung. Ob das Amt die Anschrift zusätzlich führt, entscheidet es selbst.

Gilt das auch für Einzelunternehmen ohne Kleingewerbe?

Ja, denn die Aufteilung hängt nicht an der Größe Deines Betriebs, sondern daran, welche Stelle nach der Anschrift fragt. Auch ein Einzelunternehmen, das kein Kleingewerbe mehr ist, meldet in der Gewerbeanmeldung den Ort, an dem es tatsächlich arbeitet, und kann in Impressum, Rechnungen und Profilen eine gemietete Anschrift nutzen. Neu kommt nur das Handelsregister dazu: Ein eingetragener Kaufmann meldet nach § 29 HGB eine inländische Geschäftsanschrift an, und dafür ist bei uns das Business-Paket ohne c/o gedacht. Welche Anschrift ein Einzelunternehmen wofür braucht, mit Impressum-Muster und Jahreskosten, steht unter Geschäftsadresse für Einzelunternehmen.

Im Detail

Welches Paket fürs Kleingewerbe passt

WofürPaketMonatlich netto
Impressum, Rechnungen, Profile, VerpackungsregisterImpressum (c/o, keine Paketannahme, nicht fürs Gewerbeamt)7,90 €, keine Einrichtung
Bescheinigung fürs Gewerbeamt (manche Ämter tragen die Adresse zusätzlich ein), Briefkasten ohne c/o, PaketannahmeBusiness24,90 € + 29 € Einrichtung
viel Post, alles als ScanDigital Pro49 € + 29 € Einrichtung

Tabelle seitlich wischen.

Im Impressum-Paket kostet jeder weitere geöffnete Scan 0,99 €, die Weiterleitung einzeln 2,50 € plus Porto oder wöchentlich gesammelt bis 1 kg für 6,99 € inklusive Porto; Einzelunternehmer und Freiberufler zeigen dort ihren Ausweis per Foto im Vertragsformular. Business und Digital Pro sind buchbar, mit Identitätsprüfung per Postident; Gesellschaften (auch GbR) prüfen wir in jedem Paket per POSTIDENT mit Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche. Warum sich die Adresse im Kleingewerbe lohnt und drei Rechenbeispiele stehen unter Geschäftsadresse für Kleingewerbe, der Fall neben einer Anstellung unter Geschäftsadresse fürs Nebengewerbe. Alle Stückpreise: Preise der drei Pakete.

Kapitel 12

Häufige Fragen

Welche Adresse trage ich bei der Anmeldung eines Kleingewerbes als Betriebsstätte ein?

Den Ort, an dem Du tatsächlich arbeitest. Arbeitest Du zu Hause, ist das meist Deine Wohnung. Eine gemietete Geschäftsadresse ist keine Betriebsstätte, weil Du dort nicht tätig bist. Manche Gewerbeämter führen sie mit einer Bescheinigung des Anbieters zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift; das klärst Du vorab mit Deiner Gemeinde.

Muss meine Wohnadresse ins Impressum, wenn ich ein Kleingewerbe habe?

Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, und eine Straßenanschrift, unter der Dich Post und Zustellungen erreichen, ist dafür üblich. Eine gemietete Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht kann die Wohnung dort ersetzen. Ein Postfach reicht nicht. Deine Wohnung bleibt trotzdem beim Gewerbeamt und in den Meldedaten.

Kann ich ein Kleingewerbe ganz ohne eigene Adresse anmelden?

Nein. Die Gewerbeanmeldung verlangt Deine Wohnanschrift und die Betriebsstätte. Ohne Wohnsitz und ohne Ort, an dem Du arbeitest, gibt es nichts anzumelden. Was Du steuern kannst, ist, welche Anschrift öffentlich wird: In Impressum, Rechnungen und Profilen kann eine gemietete Geschäftsadresse die Wohnung ersetzen.

Darf auf Rechnungen meines Kleingewerbes eine andere Adresse stehen als beim Gewerbeamt?

Ja. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, und nach dem BFH (V R 25/15) genügt jede Anschrift, unter der Du erreichbar bist, auch eine Briefkastenanschrift. Dass beim Gewerbeamt Deine Wohnung als Betriebsstätte steht, ändert daran nichts.

Reicht das Impressum-Paket für die Gewerbeanmeldung meines Kleingewerbes?

Nein. Das Impressum-Paket für 7,90 € netto arbeitet mit c/o und ist für Impressum, Rechnungen und Profile gedacht, nicht fürs Gewerbeamt. Soll die Anschrift zusätzlich in der Gewerbeanzeige stehen, brauchst Du Business oder Digital Pro ohne c/o mit Bescheinigung. Deine Betriebsstätte bleibt in jedem Fall der Ort, an dem Du arbeitest.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Er gibt den Stand vom 02.10.2026 nach den unten genannten Quellen wieder. Gewerbeämter und Finanzämter entscheiden im Einzelfall; im Zweifel fragst Du dort oder Deine Steuerberatung.

Quellen

Gesetzestexte abgerufen am 28.09.2026; BFH-Urteil und Vordruck aus dem Bestand, zuletzt geprüft am 26.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto im Monat

Für Impressum, Shop und Rechnungen ist das Impressum-Paket mit c/o gedacht. Fürs Handelsregister brauchst Du Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € beziehungsweise 19,92 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Impressum: 0 € Einrichtung, bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Business: 29 € Einrichtung inkl. Postident, Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Keine Kaution, keine Zahlung bei der Anfrage
Reicht c/o?

Fürs Handelsregister ist c/o bei uns nicht vorgesehen; dafür gibt es Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest. Fürs Impressum spricht vieles dafür; ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

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