Als DJ gehört in Dein Impressum die Anschrift, unter der Du als Anbieter erreichbar bist, nicht die Location Deines letzten Auftritts. Nach § 5 Abs. 1 DDG brauchen Website und geschäftliche Profile Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse. Statt der Wohnung darf dort eine Geschäftsadresse stehen, an der Deine Post ankommt und bearbeitet wird und für die Du eine Empfangsvollmacht erteilt hast.
Der Veranstaltungsort ist nicht Deine Geschäftsadresse
Im Eventgeschäft werden zwei Orte leicht verwechselt. Die Location ist der Ort, an dem gefeiert wird: eine Scheune, ein Hotelsaal, ein Club, ein Firmengelände. Die Geschäftsadresse ist der Ort, an dem Dich Post erreicht. Auf Plakat, Ticket und Einladung steht die Location. In Impressum, Vertrag, Rechnung und bei Behörden steht Deine Anschrift als Anbieter.
Für mobile DJs ist das keine Kleinigkeit. Hochzeitspaare, Agenturen und Firmen buchen Dich über Deine Website, und dort stand bisher oft die eigene Wohnung. Das heißt: Jede Braut, jeder Trauzeuge und jede Person, die sich über einen Abend geärgert hat, kennt Deine Haustür. Dazu kommt ein praktisches Risiko: Wer Equipment für mehrere tausend Euro zu Hause lagert, möchte die Anschrift nicht auf jeder Website stehen haben.
Die Geschäftsadresse trennt beides. Sie ist aber kein Lager. In Gronau (Leine) liegt ein Briefkasten, kein Stellplatz für Boxen, Lichtanlage und Kabeltrommeln. Wo Du Dein Equipment lagerst und belädst, bleibt Dein tatsächlicher Arbeitsort.



