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Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Ratgeber

Anschrift auf Rechnungen: was § 14 UStG verlangt und was reicht

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 9 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Jede Rechnung braucht den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift von Dir und Deinem Kunden (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG).
  • Vollständig heißt nach der Rechtsprechung des BFH: eine Anschrift, unter der Du postalisch erreichbar bist. Deine Wohnung muss es nicht sein.
  • Eine gemietete Geschäftsadresse, auch mit c/o, erfüllt das, wenn Post Dich dort erreicht. Das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat.
  • Die ehrliche Grenze: Was auf der Rechnung reicht, reicht nicht automatisch fürs Handelsregister oder das Gewerbeamt.
  • Stand: 26.09.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

Impressum-Paket: 7,90 € netto im Monat (9,40 € brutto)keine Einrichtungsgebühr3 geöffnete Scans inklusiveFoto jedes Umschlags kostenlos Impressum-Angebot anfordern

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail · Alle Preise

Der Fall

Welche Anschrift gehört auf eine Rechnung?

Auf die Rechnung gehört eine Anschrift, unter der Du postalisch erreichbar bist. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Kunden. Der BFH hat am 21.06.2018 (V R 25/15, V R 28/16) entschieden, dass dafür keine Anschrift der wirtschaftlichen Tätigkeit nötig ist. Stand: 26.09.2026.

Für Selbstständige, die von zu Hause arbeiten, ist das die wichtigste Nachricht. Du musst Deine Wohnanschrift nicht an jeden Kunden schicken. Eine Geschäftsadresse, unter der Deine Post ankommt und bearbeitet wird, erfüllt die Pflichtangabe.

Was „vollständige Anschrift" bedeutet

Das Gesetz spricht nur von der „vollständigen Anschrift". Was das heißt, hat lange Streit ausgelöst. Früher verlangte die Finanzverwaltung eine Anschrift, unter der der Unternehmer seine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. Rechnungen mit einer reinen Briefkastenadresse führten dann zum Verlust des Vorsteuerabzugs beim Kunden.

Der BFH hat diese Sicht mit zwei Urteilen vom 21.06.2018 aufgegeben:

  • V R 25/15. Ein Autohändler kaufte Fahrzeuge bei einem Einzelunternehmer, der im Onlinehandel tätig war und unter der Rechnungsanschrift keinen Betrieb unterhielt.
  • V R 28/16. Eine GmbH lieferte Stahlschrott und gab auf ihren Rechnungen ihren Sitz an, der tatsächlich in einer Anwaltskanzlei lag, die als Domizil für mehrere Gesellschaften diente.

In beiden Fällen genügte die Anschrift. Nach der Pressemitteilung des BFH vom 01.08.2018 reicht für die vollständige Anschrift „die Angabe eines Ortes mit ‚postalischer Erreichbarkeit‘“.

Für Dich folgt daraus: Die Anschrift muss stimmen, und Post muss Dich dort tatsächlich erreichen. Eine erfundene oder aufgegebene Adresse ist keine vollständige Anschrift, auch wenn sie formal vollständig aussieht.

Schreibtisch von oben mit Kraftpapier-Umschlag neben einem Laptop

Kapitel 03

c/o, Postfach und Großkundenadresse

c/o-Adresse. Die c/o-Zeile zeigt, bei wem die Post ankommt. Auf einer Rechnung ist sie unproblematisch, wenn Du dort erreichbar bist. Unser Impressum-Paket nutzt genau diese Form: „Dein Name, c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)". Ob der c/o-Zusatz auf Rechnungen und Geschäftsbriefen stehen muss, ist im Vergleich c/o oder eigene Anschrift erklärt.

Postfach. Die BFH-Linie stellt auf postalische Erreichbarkeit ab; die beiden Urteile betrafen Straßenanschriften. Die Finanzverwaltung lässt nach Abschnitt 14.5 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses die Angabe eines Postfachs oder einer Großkundenadresse auf der Rechnung genügen. Im Impressum ist ein Postfach nicht ausreichend. Wer ein Postfach auf der Rechnung und eine Straßenanschrift im Impressum führt, erzeugt Widersprüche zwischen Dokumenten. Eine einheitliche Anschrift ist einfacher. Mehr unter Postfach als Geschäftsadresse.

Großkundenadresse. Das ist eine eigene Postleitzahl ohne Straße für Empfänger mit sehr viel Post. Für kleine Unternehmen spielt sie praktisch keine Rolle.

Kleinunternehmer: was seit 2025 auf der Rechnung steht

Die Kleinunternehmerregelung wurde zum 01.01.2025 neu gefasst. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind Deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Für die Rechnung eines Kleinunternehmers gilt § 34a UStDV. Sie enthält:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift von Dir und Deinem Kunden,
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum,
  • Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung,
  • das Entgelt und eine Angabe, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt.

Auch hier ist die Anschrift Pflicht, und auch hier reicht eine Anschrift, unter der Du erreichbar bist. Viele Kleinunternehmer arbeiten von zu Hause und wollen genau deshalb eine Geschäftsadresse. Mehr zum Thema unter Geschäftsadresse für Kleingewerbe; was im Impressum eines Kleinunternehmers steht und was nicht, erklärt Impressum für Kleinunternehmer. Für Handelsvertreter gibt es eine eigene Seite: Geschäftsadresse für Handelsvertreter.

E-Rechnung: die Anschrift im Datensatz

Seit dem 01.01.2025 kennt § 14 Abs. 1 UStG die elektronische Rechnung als Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern wird sie schrittweise zur Regel. § 27 Abs. 38 UStG erlaubt Papier- und andere Formate für Umsätze bis Ende 2026 und für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027.

Für die Anschrift ändert sich inhaltlich nichts. Die Pflichtangabe aus § 14 Abs. 4 UStG gilt weiter, sie steht nur zusätzlich in den strukturierten Feldern des Datensatzes. Achte darauf, dass die Anschrift in Deiner Rechnungssoftware, im PDF und im Datensatz identisch ist. Kleinunternehmer dürfen ihre Rechnungen nach § 34a UStDV als sonstige Rechnung übermitteln.

Eingehende und ausgehende Rechnungen bewahrst Du geordnet auf; wie das mit gescannter Post GoBD-gerecht gelingt, steht unter Geschäftspost digitalisieren nach GoBD.

Nummerierte Briefkastenanlage in gedeckten Grautönen
Nummerierte Briefkastenanlage in gedeckten Grautönen

Kapitel 06

Musterkopf einer Rechnung mit Geschäftsadresse

Beispieldaten, keine echten Personen oder Unternehmen. Die c/o-Zeile entspricht dem Impressum-Paket.

Max Mustermann Webdesign
Max Mustermann
c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt)
Schulstraße 5
31028 Gronau (Leine)
E-Mail: rechnung@beispiel-webdesign.de
Steuernummer: 12/345/67890

An:
Muster Media UG (haftungsbeschränkt)
Beispielweg 7
30159 Hannover

Rechnung Nr. RE-2026-117
Rechnungsdatum: 24.09.2026
Leistungszeitraum: 01.09.2026 bis 15.09.2026

Gestaltung einer Landingpage, pauschal      800,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Die letzte Zeile gilt nur für Kleinunternehmer. Bist Du regelbesteuert, ersetzt Du sie durch Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag. Für Gesellschaften mit Business-Paket entfällt die c/o-Zeile: Dann steht dort „Muster Media UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)".

Adresswechsel: ab wann gilt die neue Anschrift?

Maßgeblich ist die Anschrift, unter der Du bei Ausstellung der Rechnung erreichbar bist. Sobald die neue Geschäftsadresse aktiv ist und Post dort für Dich angenommen wird, gehört sie auf jede neue Rechnung. Alte Rechnungen änderst Du nicht nachträglich.

Praktisch heißt das: Stelle die Vorlage in Deiner Rechnungssoftware um, sobald die Freischaltung erfolgt ist, und nicht vorher. Ändere gleichzeitig Impressum, Datenschutzerklärung und E-Mail-Signatur, damit Kunden nicht zwei Anschriften sehen. Welche Angaben in die Signatur gehören, zeigt Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails. Die übrigen Stellen, von Finanzamt bis Bank, stehen in der Checkliste unter Geschäftsanschrift ändern. Wenn Deine Kunden Dich mit alter Anschrift in ihrer Buchhaltung führen, schick ihnen eine kurze Mitteilung, damit ihre Rechnungen an Dich die richtige Anschrift tragen.

Impressum, Rechnung, Handelsregister: was wo akzeptiert wird

AnschriftImpressum (§ 5 DDG)Rechnung (§ 14 UStG)Handelsregister (§ 8 Abs. 4 GmbHG)
Wohnanschriftjajaja
Geschäftsadresse mit c/o und Postvollmachtjajain der Regel nein
Geschäftsadresse ohne c/o, eigener Briefkastenjajaja, mit Bestätigung des Anbieters
Postfachneinja, nach UStAE 14.5 Abs. 2; einheitlicher ist die Straßenanschriftnein
Nur E-Mailneinneinnein

Tabelle seitlich wischen.

Handwerksbetriebe mit Werkstatt schreiben oft die Werkstattadresse auf die Rechnung und nutzen die Geschäftsadresse nur für Impressum und Post, siehe Geschäftsadresse für Handwerker.

Modellfall: Umstellung einer Rechnungsvorlage

Modellfall mit Beispieldaten, kein Kundenfall. Max Mustermann betreibt nebenberuflich ein Webdesign-Studio als Kleinunternehmer und stellt rund zehn Rechnungen im Monat. Bisher stand seine Wohnanschrift im Kopf. Ein Kunde hat eine Rechnung in einem öffentlichen Forum gepostet, mit Anschrift.

Er mietet die c/o-Adresse, wartet die Freischaltung ab und stellt dann die Vorlage um. Gleichzeitig ändert er Impressum und Datenschutzerklärung. Dem Finanzamt teilt er die neue Postanschrift mit, seine Wohnung bleibt dort als Ort der Tätigkeit bekannt. Rückfragen seiner Kunden zu Rechnungen kommen seitdem an die Geschäftsadresse und erreichen ihn als Foto des Umschlags per E-Mail. Weitere Fragen aus seinem Beruf beantwortet Geschäftsadresse im Webdesign, die Impressumsangaben freier Berufe Freiberufler-Impressum mit Muster.

Im Detail

Welches Paket für Rechnungen reicht

Für Rechnungen reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat, bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Du bekommst eine c/o-Anschrift, eine Postvollmacht, ein kostenloses Foto jedes Umschlags per E-Mail und drei geöffnete und gescannte Briefe im Monat, jeweils nach Deiner Freigabe je Brief. Dieselbe Anschrift nutzt Du in Impressum, Datenschutzerklärung, Shop und Social Media. Welche Angaben zusätzlich in Newsletter und geschäftliche E-Mails gehören, steht unter Impressum im Newsletter.

Für das Handelsregister und das Gewerbeamt ist das Impressum-Paket nicht gedacht, und es nimmt keine Pakete an. Dafür gibt es Business ohne c/o für 24,90 € netto im Monat. Identitätsprüfung per Postident. Alle Preise auf der Übersicht der drei Pakete, steuerliche Fragen rund um die Adresse unter Geschäftsadresse und Finanzamt.

Kapitel 11

Häufige Fragen

Muss meine Wohnanschrift auf der Rechnung stehen, wenn ich von zu Hause arbeite?

Nein. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verlangt eine vollständige Anschrift, und nach den BFH-Urteilen vom 21.06.2018 genügt jede Anschrift, unter der Du postalisch erreichbar bist. Eine gemietete Geschäftsadresse mit Postvollmacht erfüllt das. Deine Wohnung bleibt Ort der Tätigkeit, das Finanzamt kennt sie weiterhin.

Verliert mein Kunde den Vorsteuerabzug, wenn ich eine Geschäftsadresse auf die Rechnung schreibe?

Nicht wegen der Anschrift, wenn Du dort erreichbar bist. Der BFH hat 2018 klargestellt, dass die Rechnungsanschrift nicht der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit sein muss. Problematisch wird es, wenn die Anschrift falsch ist oder Du dort nicht erreichbar bist. Die übrigen Pflichtangaben musst Du trotzdem vollständig machen.

Muss auf der Rechnung eines Kleinunternehmers die Anschrift des Kunden stehen?

Ja. § 34a UStDV nennt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Dazu kommen Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung, das Entgelt und der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Welche Anschrift nutze ich im Datensatz einer E-Rechnung?

Dieselbe wie auf jeder anderen Rechnung: die vollständige Anschrift, unter der Du erreichbar bist. Die E-Rechnung ändert die Pflichtangabe nicht, sie verlangt nur ein strukturiertes Format nach § 14 Abs. 1 UStG. Achte darauf, dass Datensatz, Stammdaten in der Software und Impressum dieselbe Anschrift zeigen.

Kann ich auf Rechnungen eine andere Anschrift nutzen als im Impressum?

Rechtlich ist das nicht verboten, praktisch erzeugt es Rückfragen. Kunden, Banken und Plattformen gleichen Anschriften ab, und zwei verschiedene Adressen wirken unordentlich. Einfacher ist eine Anschrift für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop und Rechnung. Das Impressum-Paket ist genau dafür gebaut.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 26.09.2026 wieder. Für Deine Rechnungsstellung im Einzelfall sprich mit Deiner Steuerberatung.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 24.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum, 7,90 € netto im Monat

Eine Adresse mit Empfangsvollmacht für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop, Social Media und Rechnungen. Die Adresse erscheint mit c/o.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Keine Einrichtungsgebühr
  • Bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Ist das legal?

Eine Geschäftsadresse zu mieten ist legal. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

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Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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