Ins Impressum eines Künstlers gehört die Anschrift, unter der er für Post und Zustellungen erreichbar ist, dazu der bürgerliche Name und eine E-Mail-Adresse. Das verlangt § 5 Abs. 1 DDG für jede geschäftsmäßige Website, also auch für Portfolio und Print-Shop. Die Wohnung muss es nicht sein. Eine Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht, an der Post tatsächlich ankommt, kann die Pflicht erfüllen.
Warum Künstler ihre Anschrift so oft veröffentlichen
Ein Illustrator mit Instagram-Profil, Portfolio-Website und kleinem Print-Shop veröffentlicht seine Anschrift nicht einmal, sondern an vielen Stellen gleichzeitig. Im Impressum der Website, in der Widerrufsbelehrung des Shops, auf jeder Rechnung, im Absender jeder Sendung und in einem öffentlich einsehbaren Register für Verpackungen. Bei Künstlern kommt etwas dazu, das andere Branchen weniger kennen: Das Werk selbst zieht Aufmerksamkeit auf die Person. Wer eine erkennbare Handschrift hat, eine treue Fangemeinde oder politische Motive zeichnet, bekommt Post, die nicht immer freundlich ist, und manchmal Besuch, den niemand eingeladen hat.
Deshalb ist die Frage für Künstler weniger eine der Bürokratie als eine des Schutzes. Die Wohnung, in der oft auch gearbeitet wird, soll nicht auf jeder Rechnung und jedem Shop-Profil stehen. Was Dein Vermieter dazu sagen darf, steht unter Arbeiten in der Mietwohnung. Wie Du Deine Wohnanschrift an anderen Stellen zurücknimmst, zum Beispiel im Melderegister, steht unter Privatadresse schützen für Selbstständige. Die allgemeine Frage, was ein Impressum ohne Privatadresse braucht, beantwortet Impressum ohne Privatadresse. Wie Profile mit Arbeitsproben den Weg zum Impressum zeigen, beschreiben Pinterest-Impressum mit verifizierter Domain und Impressum auf Instagram einfügen. Diese Seite geht auf das ein, was nur im Kunstbetrieb vorkommt.



