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Ratgeber

Impressum auf der Facebook-Seite: Feld, Inhalt und Anschrift

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 13 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Facebook-Seiten haben laut Facebook-Hilfe ein eigenes Feld „Impressum“. Du findest es unter „Info“ im Bereich „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“.
  • Ins Feld gehört der vollständige Impressumstext, nicht nur ein Link. Ein Link auf Deine Website ist eine sinnvolle Ergänzung.
  • Der Haken: Besucher erreichen das Feld über den Reiter „Info“. Das OLG Düsseldorf hat 2013 bei einer Facebook-Seite entschieden, dass „Info“ als Beschriftung nicht genügt.
  • Das Adressfeld der Seite ist für den Standort auf der Karte gedacht. Trag dort keine Wohnadresse ein, nur weil das Impressum eine Anschrift braucht.
  • Statt der Wohnung nutzen viele eine c/o-Adresse mit Empfangsvollmacht (bisher nicht ausdrücklich entschieden, vieles spricht dafür); das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

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Der Fall

Wo trägst Du das Impressum auf einer Facebook-Seite ein?

Auf einer Facebook-Seite gehört das Impressum in das eigene Feld „Impressum“: Seite öffnen, „Info“, dann „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“, dann „Impressum hinzufügen“. Hinein kommen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und je nach Rechtsform Register und Vertretung. Als Anschrift genügt eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht, die Wohnung muss es nicht sein.

Die Pflicht dazu kommt nicht von Facebook, sondern aus dem deutschen Recht. Facebook weist in seiner Hilfe selbst darauf hin, dass Unternehmen etwa in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeben müssen, wem die Seite gehört. Wer auf seiner Seite Leistungen zeigt, Aufträge annimmt oder Werbung macht, bietet einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst an und fällt unter § 5 Abs. 1 DDG. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat am 14.05.2024 das TMG abgelöst. Schon früher greift § 18 Abs. 1 MStV, der für alle Angebote gilt, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Verstöße gegen § 5 Abs. 1 DDG können nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG mit Bußgeld bis 50.000 € geahndet werden, häufiger ist die Abmahnung über § 3a UWG. Die Grundlagen stehen ausführlich unter Impressumspflicht in sozialen Netzwerken. Hier geht es um die Praxis auf Facebook.

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Kapitel 02

Schritt für Schritt: das Feld „Impressum“ in den Seiteninfos

Die folgende Anleitung stammt aus der offiziellen Facebook-Hilfe „Ein Impressum zu deiner Facebook-Seite hinzufügen“, Variante für den Computer, Stand: September 2026. Facebook baut Menüs regelmäßig um. Wenn eine Bezeichnung bei Dir anders lautet, such in der Hilfe nach dem Artikeltitel.

  1. Melde Dich bei Facebook an und klicke oben rechts auf Dein Profilbild.
  2. Klicke auf Alle Profile ansehen und wähle die Seite aus, zu der Du wechseln willst.
  3. Klicke links im Menü auf den Namen Deiner Seite, um sie aufzurufen.
  4. Klicke unter Deinem Titelbild auf Info.
  5. Klicke links auf Infos zu Datenschutz und Rechtlichem.
  6. Klicke auf Impressum hinzufügen, trag Deine Angaben ein und klicke auf Speichern.

Für die Apps auf Android und iPhone sowie für den mobilen Browser bietet die Hilfeseite eigene Reiter an. Deren Schritte haben wir nicht im Wortlaut ausgelesen, deshalb stehen sie hier nicht. Am sichersten legst Du das Impressum am Computer an und prüfst danach in der App, ob es angezeigt wird.

Zwei Dinge regelt die Hilfeseite nicht: welche Seitenrolle das Feld bearbeiten darf und wie viele Zeichen hineinpassen. Wenn Du das Feld nicht siehst, fehlt Dir vermutlich der volle Zugriff auf die Seite. Frag dann die Person, die die Seite angelegt hat. Bei einer Agentur, die Deine Seite betreut, gilt: Die Pflicht bleibt bei Dir als Anbieter. Wie Agenturen das sauber lösen, steht unter Geschäftsadresse für Agenturen.

Das Feld heißt „Impressum“, also gehört dort der Impressumstext hinein. Ein bloßer Link „Impressum siehe Website“ verschenkt den Vorteil, den das eigene Feld bietet: Die Angaben stehen direkt auf der Seite, ohne Wechsel zu einer fremden Adresse.

Was hineingehört, bestimmt § 5 Abs. 1 DDG. Für Einzelunternehmer sind das Name und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, sowie Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich der E-Mail-Adresse. Bei juristischen Personen kommen Rechtsform und Vertretungsberechtigter dazu, bei eingetragenen Unternehmen Register und Registernummer, bei vorhandener Nummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten und reglementierten Berufen folgen Aufsichtsbehörde oder Kammer. Fertige Fassungen für jede Rechtsform stehen unter Impressum-Muster mit Geschäftsadresse.

Ein Link auf Dein vollständiges Website-Impressum ist trotzdem sinnvoll, und zwar zusätzlich: am Ende des Feldtexts als Zeile „Vollständiges Impressum: beispiel.de/impressum“. Wichtig ist, dass beide Fassungen dieselbe Anschrift zeigen. Abweichende Anschriften fallen bei einer Prüfung als Erstes auf.

Den Text musst Du nicht von Hand zusammensetzen. Der Impressum-Generator baut Dir die Pflichtangaben für Deine Rechtsform zusammen, den Text kopierst Du dann ins Facebook-Feld.

Briefschlitz in einer Klinkerwand
Briefschlitz in einer Klinkerwand

Kapitel 04

Die Info-Falle: warum das Urteil I-20 U 75/13 Facebook betrifft

Der Bundesgerichtshof hat am 20.07.2006 in der Sache I ZR 228/03 entschieden, dass eine Anbieterkennzeichnung, die über zwei Links erreichbar ist, den Anforderungen an leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit genügen kann. Im Fall führten die Links „Kontakt“ und „Impressum“ zum Ziel. Die Bezeichnungen der Links müssen dabei verständlich sein und sich dem Nutzer ohne weiteres erschließen.

Das OLG Düsseldorf hat am 13.08.2013 in der Sache I-20 U 75/13 entschieden, dass die Beschriftung „Info“ auf einem Profil in einem sozialen Netzwerk nicht genügt. Der Informationsgehalt von „Info“ bleibe deutlich hinter dem des Begriffs „Kontakt“ zurück. Im Volltext des Urteils wird klar, dass es um eine Facebook-Seite ging. Der Weg zu den Pflichtangaben führte dort über „Info“.

Genau hier liegt die Falle, denn auch heute erreichen Besucher Dein Facebook-Impressum laut Hilfeseite über den Reiter „Info“. Ob ein Gericht die aktuelle Seitenansicht genauso beurteilen würde, ist offen. Die Unterrubrik „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“ ist deutlicher beschriftet als ein bloßes „Info“. Sicher ist nur: Wer sich allein auf „Info“ verlässt, trägt ein Risiko, das er leicht vermeiden kann.

So vermeidest Du es:

  • Direktlink zusätzlich setzen. Wo Deine Seite einen kurzen Vorstellungstext oder einen Website-Link zeigt, setz einen Link auf Deine Impressumsseite, dessen Adresse oder Beschriftung das Wort „Impressum“ enthält, etwa beispiel.de/impressum.
  • Klicks zählen. Rufe Deine Seite ausgeloggt oder in einem privaten Browserfenster auf und zähle, wie viele Schritte ein Fremder bis zur Anschrift braucht. Zwei klar beschriftete Schritte sind der Maßstab aus dem BGH-Urteil.

Seite, Profil, Gruppe, Veranstaltung, Marketplace: wann was gilt

Facebook kennt mehrere Formate, und nicht jedes bietet ein Impressum-Feld. Die Pflicht hängt nicht am Format, sondern daran, ob Du geschäftsmäßig auftrittst. Die Tabelle ordnet die Formate ein. Sie ist eine Orientierung, keine Einzelfallprüfung.

Facebook-FormatImpressum nötig bei geschäftlicher Nutzung?Wo die Angaben hinkommen
Facebook-Seite (Unternehmen, Marke, Verein)jaFeld „Impressum“ unter „Info“, dazu ein Direktlink „Impressum“
Privates Profil, das für Aufträge genutzt wirdja, sobald es nicht mehr nur privaten Zwecken dientLink auf das vollständige Impressum an gut sichtbarer Stelle im Profil
Gruppe, die Du für Dein Angebot betreibstja, wenn sie Teil Deines geschäftlichen Auftritts istGruppenbeschreibung mit Link „Impressum“, zusätzlich angehefteter Beitrag
Veranstaltung einer Seiteläuft über die Seite, die sie anlegtImpressum der veranstaltenden Seite muss stimmen, im Text auf sie verweisen
Marketplace, gewerblicher Verkaufja, dazu Pflichten als HändlerVerkäuferangaben nach den Regeln für Marktplätze, siehe Marktplatz-Ratgeber

Tabelle seitlich wischen.

Privates Profil. Viele Handwerker, Trainer und Berater nutzen ihr persönliches Profil, um Referenzen zu zeigen und Anfragen zu bekommen. Dann dient das Profil nicht mehr ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken. Die Facebook-Hilfe beschreibt das Impressum-Feld nur für Seiten. Für das Profil bleibt der beschriftete Link. Sauberer ist es, das Geschäft auf eine Seite zu verlegen. Wie das für Betriebe aussieht, steht unter Geschäftsadresse für Handwerker, für Beratung und Coaching unter Geschäftsadresse für Coaches und Berater.

Gruppe. Eine Gruppe, in der Du als Anbieter Kunden betreust, Kurse organisierst oder Angebote postest, gehört zu Deinem Auftritt. Ein rein privater Austausch unter Nachbarn nicht. Für Vereine, die Mitglieder über Gruppen erreichen, lohnt ein Blick auf Geschäftsadresse für Vereine. Musiker, DJs und Künstler, die Termine und Arbeiten über eine Facebook-Seite zeigen, finden ihre Adressfragen unter Geschäftsadresse für Bands, Anschrift für DJs und Veranstalter und Adresse für Künstler und Illustratoren.

Marketplace. Wer dort gewerblich verkauft, hat neben dem Impressum weitere Pflichten. Das ist ein eigenes Thema, siehe Impressum auf Marktplätzen.

Kapitel 06

Das Adressfeld der Seite ist ein Standort, kein Impressum

Neben dem Impressum hat die Seite ein eigenes Adressfeld. Laut Facebook-Hilfe „Eine Adresse zu deiner Facebook-Seite hinzufügen oder bearbeiten“ erreichst Du es über Info, Details und Adresse. Danach setzt Du die rote Stecknadel auf der Karte an den richtigen Ort und klickst auf Speichern. Die Hilfe verbindet das Feld mit Markierungen und Besuchen auf der Seite. Es ist also für einen Ort gedacht, den Kunden aufsuchen können.

Daraus folgt eine klare Trennung:

  • Das Impressum braucht eine Anschrift. Die steht im Feld „Impressum“.
  • Das Adressfeld braucht sie nicht. Wenn Du kein Ladenlokal und keine Praxis hast, die Kunden besuchen sollen, lass es leer. Behandle alles, was Du dort einträgst, als öffentlich.
  • Keine Wohnadresse als Standort. Wer seine Wohnung ins Adressfeld schreibt, zeigt sie mit Stecknadel auf der Karte. Das ist mehr, als das Gesetz verlangt.
  • Keine Geschäftsadresse als Standort. Unsere Anschrift in Gronau (Leine) ist eine Zustelladresse für Post, keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse. Kunden sollen dort nicht vor der Tür stehen. Nutze sie im Impressum, nicht als Kartenpunkt.

Ein Eintrag der Geschäftsadresse bei Google Maps kommt aus demselben Grund nicht in Frage; warum, steht unter Geschäftsadresse und Google-Unternehmensprofil.

Muster für das Impressum-Feld

Dieses Muster passt für Einzelunternehmer mit dem Impressum-Paket. Ersetze alle Angaben in eckigen Klammern. Eine Telefonnummer ist nicht vorgeschrieben, deshalb steht hier keine. Neben der E-Mail-Adresse brauchst Du einen zweiten schnellen Kontaktweg, etwa ein Kontaktformular.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG
[Vorname Nachname], c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
[Name Deines Betriebs, falls vorhanden]

E-Mail: [kontakt@beispiel.de]
Kontaktformular: [beispiel.de/kontakt]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [nur wenn vorhanden]

Vollständiges Impressum und Datenschutzerklärung: [beispiel.de/impressum]

Für eine UG oder GmbH nennst Du statt Deines Namens die Firma mit Rechtsform, dazu Geschäftsführer, Registergericht und Registernummer. Die Anschrift der Gesellschaft steht dann ohne c/o, siehe Paketabschnitt unten.

Das passende Paket

Für das Facebook-Impressum reicht in den meisten Fällen das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat, bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Du bekommst eine c/o-Anschrift mit schriftlicher Empfangsvollmacht in Gronau (Leine), die Du gleichzeitig auf der Facebook-Seite, auf Instagram, in WhatsApp Business und auf Deiner Website nutzt. Drei geöffnete Scans im Monat sind inklusive, jeweils nach Deiner Freigabe je Brief, jeder weitere Brief kostet 0,99 €, die Weiterleitung einzeln 2,50 € plus Porto oder wöchentlich gesammelt bis 1 kg für 6,99 € inklusive Porto. Wir bearbeiten Post in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche. Einzelunternehmer und Freiberufler: Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link. Gesellschaften (auch GbR) in jedem Paket: POSTIDENT und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Freigeschaltet wird erst nach der Prüfung.

Die ehrliche Grenze: Die c/o-Anschrift ist nicht für Handelsregister oder Gewerbeamt gedacht, und Pakete nehmen wir im Impressum-Paket nicht an. Für eine UG oder GmbH, die ihre Registeranschrift bei uns haben will, ist Business für 24,90 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung das richtige Paket: ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt, eigener Briefkasten mit Firmennamen, Paketannahme für 3 € je Paket, Identitätsprüfung per POSTIDENT. Bei Gesellschaften erfassen wir nach dem Geldwäschegesetz zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten. Digital Pro für 49 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung lohnt sich erst bei viel Post. Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer und gelten nur für Unternehmer.

So kommst Du zur Anschrift: Du stellst eine Anfrage, bekommst ein Angebot per E-Mail und unterschreibst im Online-Vertragsformular. Die Freischaltung erfolgt nach abgeschlossener Identitätsprüfung. Erst dann trägst Du die Anschrift ins Facebook-Feld ein. Wie dasselbe auf dem Bildprofil aussieht, steht unter Impressum auf Instagram, für den Kundenchat unter Impressum bei WhatsApp Business. Alle Stückpreise stehen auf der Preisseite.

Grenzen

Typische Fehler auf Facebook-Seiten

  • Feld leer, Link im Beitrag. Ein Impressum in einem alten Beitrag rutscht nach unten und ist nicht ständig verfügbar. Das Feld ist der richtige Ort.
  • Nur „Info“ als Weg. Siehe oben: Der Direktlink mit dem Wort „Impressum“ gehört dazu.
  • „Angaben gemäß § 5 TMG“. Seit dem 14.05.2024 gilt das DDG. Eine alte Vorlage zeigt, dass das Impressum lange nicht geprüft wurde.
  • Nur eine E-Mail-Adresse. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt Name und Anschrift. Die E-Mail kommt dazu.
  • Postfach als Anschrift. Ein Postfach ist keine Anschrift, unter der Du niedergelassen bist. Warum, steht unter was eine ladungsfähige Anschrift ist.
  • Zwei verschiedene Anschriften. Facebook-Feld und Website-Impressum zeigen unterschiedliche Adressen, etwa nach einem Umzug.
  • Rechtsform fehlt. „Muster Bau“ statt „Muster Bau GmbH“ ist bei Gesellschaften unvollständig.

Was zu tun ist, wenn schon ein Schreiben im Briefkasten liegt, steht unter Abmahnung wegen Impressum.

Kapitel 10

Häufige Fragen

Hat jede Facebook-Seite ein eigenes Impressum-Feld?

Laut Facebook-Hilfe kannst Du auf einer Seite über „Info“ und „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“ ein Impressum hinzufügen, Stand September 2026. Für private Profile beschreibt die Hilfe dieses Feld nicht. Siehst Du das Feld auf Deiner Seite nicht, prüfe zuerst, ob Du vollen Zugriff auf die Seite hast. Fehlt es trotzdem, setz einen gut sichtbaren Link „Impressum“ auf Deine vollständige Impressumsseite.

Ein eindeutig beschrifteter Link kann reichen, wenn er mit höchstens zwei klar benannten Schritten zum vollständigen Impressum führt. Das folgt aus dem BGH-Urteil I ZR 228/03. Auf einer Facebook-Seite gibt es aber ein eigenes Feld, und das füllst Du besser vollständig aus. Den Link setzt Du zusätzlich, damit Besucher nicht allein über den Reiter „Info“ gehen müssen.

Braucht ein privates Facebook-Profil ein Impressum, wenn ich darüber Aufträge bekomme?

Ja, sobald das Profil nicht mehr ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, verlangt § 18 Abs. 1 MStV Name und Anschrift. Zeigst Du dort regelmäßig Arbeiten, nimmst Anfragen an oder wirbst für Dein Angebot, ist diese Grenze überschritten. Dann gilt meist auch § 5 DDG. Weil die Hilfe das Impressum-Feld nur für Seiten beschreibt, ist eine eigene Seite für das Geschäft die sauberere Lösung.

Darf im Facebook-Impressum eine c/o-Adresse stehen?

Facebook macht in seiner Hilfe keine Vorgaben zur Form der Anschrift. Maßstab ist § 5 Abs. 1 DDG: eine Anschrift, unter der Du erreichbar bist und an die zugestellt werden kann. Eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht, die Deinen Namen mit c/o-Zusatz trägt, erfüllt das nach unserem Verständnis. Ein Postfach erfüllt es nicht. Übernimm die c/o-Zeile genau so, wie sie in Deinem Vertrag steht.

Muss eine Facebook-Gruppe meines Vereins ein Impressum haben?

Das hängt davon ab, wofür die Gruppe da ist. Dient sie dem öffentlichen Auftritt des Vereins, etwa für Kurse, Veranstaltungen oder Mitgliederwerbung, ist sie nicht mehr rein privat, und die Angaben nach § 18 Abs. 1 MStV gehören dazu. Ein geschlossener Kreis für interne Absprachen ist anders zu bewerten. Im Zweifel setzt Du in die Gruppenbeschreibung einen Link „Impressum“ auf das Vereinsimpressum.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 02.10.2026 wieder. Die Klickpfade stammen aus der Facebook-Hilfe, Stand September 2026, und können sich mit jeder Umstellung der Oberfläche ändern. Ob Deine Seite geschäftsmäßig betrieben wird und welche Angaben für Deinen Beruf zusätzlich nötig sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Bei einer Abmahnung wende Dich an einen Anwalt.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 26.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum, 7,90 € netto im Monat

Eine Adresse mit Empfangsvollmacht für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop, Social Media und Rechnungen. Die Adresse erscheint mit c/o.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Keine Einrichtungsgebühr
  • Bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Ist das legal?

Eine Geschäftsadresse zu mieten ist legal. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

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Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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