Ein Handelsvertreter braucht eine Anschrift für Impressum, Rechnungen und Provisionsabrechnungen, unter der er zuverlässig Post empfängt. Das kann eine gemietete Geschäftsadresse sein. Die Gewerbeanmeldung gehört nach § 14 Abs. 1 GewO an den Ort Deiner Betriebsstätte, und eine Handelsregistereintragung an den Ort Deiner Handelsniederlassung. Beides bleibt dort, wo Du tatsächlich arbeitest.
Wer Handelsvertreter ist und was das für die Anschrift bedeutet
§ 84 Abs. 1 HGB beschreibt den Handelsvertreter als selbstständigen Gewerbetreibenden. Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Wer ständig für ein Unternehmen vermittelt, ohne selbstständig zu sein, gilt nach § 84 Abs. 2 HGB als Angestellter; dann brauchst Du auch keine Geschäftsadresse.
Die Regeln über Handelsvertreter gelten nach § 84 Abs. 4 HGB auch dann, wenn Dein Unternehmen keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Du kannst also Handelsvertreter sein, ohne Kaufmann zu sein. Für die Anschrift ist das der entscheidende Unterschied:
| Deine Lage | Was gilt | Welches Paket passt |
|---|---|---|
| Handelsvertreter als Kleingewerbe, kein Handelsregister | Gewerbeanzeige am Arbeitsort, Anschrift für Impressum und Rechnungen frei wählbar, solange Du dort erreichbar bist | Impressum oder Business |
| Kaufmann nach § 1 HGB oder freiwillig eingetragen nach § 2 HGB | Eintragung im Handelsregister mit Ort und inländischer Geschäftsanschrift der Handelsniederlassung (§ 29 HGB) | Business, weil ohne c/o und mit Bestätigung für den Notar |
| Handelsvertretung als UG oder GmbH | Geschäftsanschrift im Handelsregister, dazu GwG-Prüfung bei uns | Business oder Digital Pro |
| Versicherungsvertreter | Zusätzlich Erlaubnis oder Registrierung nach § 34d GewO | Siehe die Seite für Versicherungsvermittler |
Tabelle seitlich wischen.
Kaufmann ist nach § 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also jeden Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Umsatz, Zahl der vertretenen Unternehmen und Beschäftigten. Wenn Du unsicher bist, frag Deine IHK.



