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Ratgeber

Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur: Tabelle und Muster je Rechtsform

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 11 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Geschäftliche E-Mails an einen bestimmten Empfänger sind Geschäftsbriefe; für eingetragene Kaufleute und Gesellschaften schreibt das Gesetz Pflichtangaben vor, „gleichviel welcher Form“.
  • In die E-Mail-Signatur eines e. K. gehören Firma, Zusatz „e. K.“, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht und Registernummer (§ 37a HGB). OHG, KG und PartG nennen Firma oder Name, Sitz, Registergericht und Registernummer (§ 125 HGB, § 7 Abs. 3 PartGG).
  • GmbH und UG nennen in der Signatur Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer (§ 35a GmbHG); AG und eG haben eigene Vorschriften.
  • Für Freiberufler, Kleingewerbe und GbR ohne Registereintrag gibt es keine gesetzliche Signaturpflicht nach HGB; Name und Anschrift in der Signatur sind trotzdem sinnvoll.
  • Die volle Anschrift verlangt keine dieser Vorschriften. Steht sie in der Signatur, kann es Deine Geschäftsadresse sein: im Impressum-Paket mit c/o für 7,90 € netto im Monat, für eine Gesellschaft mit derselben Anschrift im Handelsregister im Business-Paket ohne c/o für 24,90 € netto plus 29 € Einrichtung.
  • Fehlen Pflichtangaben, kann das Registergericht Zwangsgeld festsetzen. Kammerberufe prüfen zusätzlich ihr Berufsrecht; diese Seite ist keine Rechtsberatung.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt. Keine Rechtsberatung.

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Der Fall

Welche Pflichtangaben gehören in die E-Mail-Signatur?

Das hängt von der Rechtsform ab. Eingetragene Kaufleute nennen Firma, Zusatz „e. K.“, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht und Registernummer. GmbH und UG nennen Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer. Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Registereintrag haben keine gesetzliche Signaturpflicht, geben Name und Anschrift aber besser freiwillig an.

Diese Seite behandelt die einzelne geschäftliche E-Mail an Kunden, Lieferanten oder Behörden. Was in den Footer eines Newsletters gehört und welche Regeln für Werbemails gelten, steht unter Newsletter-Impressum und Werbemails. Die Pflichtangaben auf Rechnungen sind ein drittes Thema, dazu unten mehr.

Wann eine E-Mail ein Geschäftsbrief ist

Die Vorschriften für eingetragene Kaufleute und Gesellschaften gelten für Geschäftsbriefe „gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden“. So steht es wörtlich in § 37a Abs. 1 HGB, § 35a Abs. 1 GmbHG, § 80 Abs. 1 AktG und § 25a Abs. 1 GenG. Eine geschäftliche E-Mail an eine bestimmte Person oder Firma fällt darunter, ebenso ein Fax oder ein Brief auf Papier.

Drei Punkte, die in der Praxis wichtig sind:

  • Jede geschäftliche E-Mail zählt, auch die kurze Antwort auf eine Kundenfrage. Die Signatur ist der einfachste Weg, die Angaben nie zu vergessen.
  • Die Vordruck-Ausnahme ist eng. Nicht nötig sind die Angaben bei Mitteilungen oder Berichten in einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden und in die nur die Angaben des Einzelfalls eingefügt werden (§ 37a Abs. 2 HGB, § 35a Abs. 2 GmbHG). Eine normale E-Mail ist kein solcher Vordruck. Verlass Dich nicht auf die Ausnahme.
  • Wer fehlt, zahlt Zwangsgeld. Das Registergericht hält zur Einhaltung durch Zwangsgeld an: für e. K., OHG und KG nach § 37a Abs. 4 HGB, für GmbH und UG nach § 79 Abs. 1 GmbHG, dort bis 5.000 € je Festsetzung, für die AG nach § 407 Abs. 1 AktG. Daneben ist eine Abmahnung durch Wettbewerber nicht ausgeschlossen.
Fensterbriefumschlag mit Kugelschreiber auf einer Holzplatte

Kapitel 03

Pflichtangaben je Rechtsform

Die Tabelle gibt den Wortlaut der Vorschriften wieder, geprüft am 29.09.2026. „Sitz“ ist der Ort, nicht die Straßenanschrift.

RechtsformPflichtangaben in jeder geschäftlichen E-MailNorm
Einzelunternehmer ohne Eintragung, Kleingewerbe, Freiberuflerkeine gesetzliche Signaturpflicht nach HGB; freiwillig Name und Anschriftkeine; §§ 15a und 15b GewO sind seit dem 25.03.2009 aufgehoben
GbR, eingetragene GbRkeine eigene Geschäftsbrief-Vorschrift gefunden; § 707b BGB verweist nicht auf § 37a oder § 125 HGBEinzelfall prüfen
Eingetragener Kaufmann (e. K.)Firma, Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ oder Abkürzung wie „e. K.“, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht, Registernummer§ 37a Abs. 1 HGB mit § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB
OHG, KGFirma, Sitz der Gesellschaft, Registergericht, Registernummer§ 125 Abs. 1 Satz 1 HGB, für die KG über § 161 Abs. 2 HGB
GmbH & Co. KG und andere Gesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafterzusätzlich Firma der Komplementärin mit deren Angaben nach GmbHG oder AktG§ 125 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 177a HGB
Partnerschaft (PartG, PartG mbB)Name, Sitz, Registergericht, Registernummer; bei der PartG mbB zusätzlich der Namenszusatz§ 7 Abs. 3 PartGG mit § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB
GmbH, UG (haftungsbeschränkt)Rechtsform, Sitz, Registergericht des Sitzes, Registernummer, alle Geschäftsführer mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, ggf. Vorsitz des Aufsichtsrats; Kapital nur, wenn Angaben zum Kapital gemacht werden§ 35a Abs. 1 GmbHG
AGRechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Vorstandsmitglieder, Vorsitz des Aufsichtsrats, Vorstandsvorsitz als solcher bezeichnet§ 80 Abs. 1 AktG
Eingetragene Genossenschaft (eG)Rechtsform, Sitz, Registergericht, Nummer im Genossenschaftsregister, alle Vorstandsmitglieder, ggf. Vorsitz des Aufsichtsrats§ 25a Abs. 1 GenG

Tabelle seitlich wischen.

Eine Anmerkung zu älteren Vorlagen: Viele nennen für OHG und KG noch § 125a HGB. Die Pflicht steht heute in § 125 HGB. Wer die UG betreibt, schreibt den Rechtsformzusatz vollständig: „UG (haftungsbeschränkt)“.

Freiberufler, Kleingewerbe und GbR

Für Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag gibt es keine Vorschrift, die Pflichtangaben in E-Mails vorschreibt. Die frühere Geschäftsbrief-Regel der Gewerbeordnung, §§ 15a und 15b GewO, ist seit dem 25.03.2009 aufgehoben. Das gilt für Freiberufler wie Übersetzer, Designerinnen oder Berater ebenso wie für Kleingewerbetreibende. Kammerberufe, etwa in Heilberufen oder Rechtsberatung, prüfen zusätzlich ihr Berufsrecht. Welche Kammerangaben sie im Impressum machen, zeigt Pflichtangaben für Freiberufler.

Keine Pflicht heißt nicht, dass die Signatur leer bleiben sollte. Wer Angebote verschickt, Verträge schließt oder mit Behörden schreibt, wird ohnehin nach Name und Anschrift gefragt. Eine Signatur mit vollem Namen, Anschrift und Website spart Rückfragen und wirkt verlässlich. Schickst Du Werbung per E-Mail, gelten außerdem § 6 DDG und § 7 UWG, siehe Newsletter-Impressum und Werbemails. Wie Du als Freiberufler die Wohnanschrift aus Signatur, Impressum und Rechnungen herausnimmst, zeigt Geschäftsadresse für Freiberufler.

Für die GbR, auch die eingetragene, haben wir keine eigene Geschäftsbrief-Vorschrift gefunden, und § 707b BGB erklärt § 37a und § 125 HGB nicht für anwendbar. Viele GbR nennen trotzdem alle Gesellschafter und, falls eingetragen, Gesellschaftsregister und Nummer. Das schadet nicht und schafft Klarheit.

Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf
Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Kapitel 05

Was keine Vorschrift verlangt

Diese Angaben stehen in vielen Signaturen, verlangt werden sie von den Geschäftsbrief-Vorschriften nicht:

  • Die vollständige Postanschrift. § 37a HGB nennt den Ort der Handelsniederlassung, § 125 HGB, § 35a GmbHG und § 80 AktG den Sitz. Die Straße ist freiwillig, aber üblich. Genau deshalb kann dort ohne Weiteres Deine Geschäftsadresse stehen statt der Wohnung.
  • Eine Telefonnummer. Freiwillig. Warum sie nicht einmal im Impressum Pflicht ist, erklärt Telefonnummer im Impressum.
  • Die USt-IdNr. oder Steuernummer. In der Signatur freiwillig. Auf Rechnungen gelten andere Regeln.
  • Ein Link zum Impressum oder ein Haftungsausschluss. Beides ist freiwillig. Das Impressum selbst folgt eigenen Regeln, siehe Impressumspflicht nach § 5 DDG. Lange Vertraulichkeitshinweise unter jeder Mail ersetzen keine Pflichtangabe.

Muster-Signaturen mit Geschäftsadresse

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Die Anschrift in Gronau (Leine) erscheint erst, wenn die Geschäftsadresse nach der Identitätsprüfung freigeschaltet ist. Welches Paket zu welchem Muster passt, steht jeweils darüber.

Muster 1: Freiberuflerin oder Kleingewerbe, Impressum-Paket mit c/o

[Vorname Nachname]
[Tätigkeit, zum Beispiel Übersetzerin Englisch–Deutsch]

[Vorname Nachname]
c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt)
Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
E-Mail: [kontakt@beispiel.de]
Web: [beispiel.de]

Keine Pflichtangaben nach HGB, alles freiwillig. Wie die c/o-Zeile korrekt aussieht, zeigt Anschrift mit c/o korrekt schreiben.

Muster 2: eingetragener Kaufmann, Business ohne c/o

[Vorname Nachname]
[Firma] e. K.
Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
E-Mail: [info@beispiel.de]

Inhaber: [Vorname Nachname]
Ort der Handelsniederlassung: [Ort laut Handelsregister]
Registergericht: Amtsgericht [Ort], HRA [Nummer]

Soll die Anschrift auch im Handelsregister stehen, ist Business das passende Paket. Das Impressum-Paket mit c/o ist dafür nicht vorgesehen. Welche Adressfragen sich eingetragenen Kaufleuten in einzelnen Berufen stellen, zeigen etwa Adresse für Handelsvertreter mit Firma und Anschrift für Immobilienmakler.

Muster 3: UG oder GmbH, Business ohne c/o

[Vorname Nachname]
Geschäftsführer

[Firma] UG (haftungsbeschränkt)
Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
E-Mail: [info@beispiel.de]

Sitz der Gesellschaft: [Sitz laut Handelsregister]
Registergericht: Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]
Geschäftsführer: [Vorname Nachname], [Vorname Nachname]

Alle Geschäftsführer stehen in der Signatur, auch wenn nur einer die Mail schreibt. Die Anschrift ohne c/o kann die Gesellschaft als inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister führen. Mehr dazu unter Geschäftsadresse für die UG und Geschäftsadresse für die GmbH.

Kapitel 07

Signatur ist nicht Rechnung

Eine häufige Verwechslung: Die Signatur deckt die Geschäftsbrief-Pflichten ab, nicht die Pflichtangaben einer Rechnung. Schickst Du eine Rechnung als PDF per E-Mail, müssen die umsatzsteuerlichen Angaben auf der Rechnung selbst stehen, etwa vollständiger Name und vollständige Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und Zeitpunkt der Leistung. Die Signatur darunter ändert daran nichts. Was auf der Rechnung stehen muss und ob dort eine c/o-Anschrift genügt, erklärt Anschrift auf Rechnungen.

Welches Paket zur Signatur passt

Für Freiberufler und Kleingewerbe, die ihre Wohnanschrift aus Signatur, Impressum und Rechnungen nehmen wollen, reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Du bekommst eine c/o-Anschrift in Gronau (Leine) mit Postvollmacht und Empfangsvollmacht, drei geöffnete Scans im Monat inklusive, ein Foto jedes Umschlags per E-Mail kostenlos. Einzelunternehmer und Freiberufler: Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link. Gesellschaften (auch GbR) in jedem Paket: POSTIDENT und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Freigeschaltet wird erst nach der Prüfung. Die c/o-Anschrift ist nicht für Handelsregister oder Gewerbeamt gedacht, Pakete nehmen wir in diesem Paket nicht an.

Für e. K., UG und GmbH, deren Anschrift auch im Handelsregister stehen soll, ist Business das richtige Paket: 24,90 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung, Anschrift ohne c/o, eigener Briefkasten mit Firmennamen, fürs Handelsregister mit Bestätigung für Notar und Registergericht, dazu eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt, 10 Scans inklusive, Paketannahme 3 € je Paket, Identitätsprüfung per Postident, bei Gesellschaften zusätzlich nach dem Geldwäschegesetz. Digital Pro für 49 € plus 29 € Einrichtung hat unbegrenzte Scans. In allen Paketen kostet jeder weitere Scan 0,99 € (nur auf Wunsch), die Weiterleitung eines Briefs 2,50 € plus Porto oder wöchentlich gesammelt bis 1 kg 6,99 € inklusive Porto. Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche. Die Adresse ist keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse. Alle Stückpreise unter Preise und Stückkosten.

Der Weg: Anfrage, Angebot per E-Mail, Unterschrift im Online-Vertragsformular, Freischaltung nach abgeschlossener Identitätsprüfung. Erst dann stellst Du Signatur, Impressum und Rechnungsvorlage um.

Wenn Deine Signatur ohne Wohnanschrift auskommen soll: Kostenloses Angebot anfordern – unverbindlich, Antwort per E-Mail.

Grenzen

Typische Fehler in der Signatur

  • Nur ein Geschäftsführer bei mehreren. § 35a Abs. 1 GmbHG verlangt alle, mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
  • „UG“ ohne Zusatz. Die Rechtsform heißt „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“.
  • Stammkapital ohne Einlagen. Wer Angaben zum Kapital macht, muss bei ausstehenden Einlagen auch deren Gesamtbetrag nennen. Einfacher ist, das Kapital wegzulassen.
  • Sitz und Anschrift vermischt. Der Sitz ist der im Register eingetragene Ort. Die Anschrift darf woanders liegen, etwa bei Deiner Geschäftsadresse.
  • Wohnanschrift in der Signatur, Geschäftsadresse im Impressum. Zwei Anschriften für dasselbe Unternehmen wirken unordentlich und machen die Wohnung trotzdem öffentlich.
  • Signatur nur in der ersten Mail. Viele Programme lassen sie bei Antworten weg. Stell die Signatur für Antworten und Weiterleitungen ebenfalls ein.

Kapitel 10

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben gelten für die E-Mail eines Freiberuflers?

Für die E-Mail eines Freiberuflers schreibt das HGB keine Pflichtangaben vor, solange Du nicht als Partnerschaft im Register stehst. Die Geschäftsbrief-Vorschriften gelten für eingetragene Kaufleute und Gesellschaften, und die frühere Regel der Gewerbeordnung ist seit 2009 aufgehoben. Kammerberufe prüfen ihr Berufsrecht. Empfehlenswert sind trotzdem voller Name, Anschrift und Website, bei Werbemails zusätzlich die Angaben nach § 6 DDG.

Muss die Anschrift in die E-Mail-Signatur einer GmbH?

Nein, die Straßenanschrift muss nicht in die Signatur einer GmbH. § 35a Abs. 1 GmbHG verlangt Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer, aber nicht die Straßenanschrift. Sitz ist der Ort laut Handelsregister. Üblich ist die Anschrift trotzdem, weil Kunden sie für Verträge brauchen. Dort kann die Geschäftsanschrift stehen, die auch im Handelsregister eingetragen ist.

Gelten die Pflichtangaben auch für kurze Antworten an Kunden?

Ja, die Pflichtangaben gelten auch für kurze Antworten an Kunden: Die Vorschriften erfassen Geschäftsbriefe „gleichviel welcher Form“ an einen bestimmten Empfänger, dazu gehört auch die kurze Antwort-Mail. Ausgenommen sind nur Mitteilungen in einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden. Stell die Signatur deshalb auch für Antworten und Weiterleitungen ein, dann ist die Frage erledigt.

Was passiert, wenn in der Signatur Pflichtangaben fehlen?

Fehlen Pflichtangaben in der Signatur, kann das Registergericht zur Einhaltung durch Zwangsgeld anhalten: bei e. K., OHG und KG nach § 37a Abs. 4 HGB, bei GmbH und UG nach § 79 Abs. 1 GmbHG mit bis zu 5.000 € je Festsetzung, bei der AG nach § 407 AktG. Daneben ist eine Abmahnung durch Wettbewerber nicht ausgeschlossen. Eine vollständige Signatur beseitigt beide Risiken.

Darf in der Signatur eine c/o-Anschrift stehen?

Ja, eine c/o-Anschrift darf in der Signatur stehen, weil die Geschäftsbrief-Vorschriften die Anschrift gar nicht verlangen; sie ist freiwillig. Ein Einzelunternehmer oder Freiberufler kann deshalb seine c/o-Geschäftsadresse aus dem Impressum-Paket in die Signatur setzen. Soll die Anschrift einer Gesellschaft auch im Handelsregister stehen, nimm Business ohne c/o, damit Signatur, Impressum und Register übereinstimmen.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.09.2026 wieder. Die Normen haben wir an diesem Tag im Wortlaut geprüft. Berufsrechtliche Sonderregeln einzelner Kammerberufe sind nicht berücksichtigt. Autorin ist Susanne Stroot, Geschäftsführerin der Betreiberin, mehr unter Über uns.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto im Monat

Für Impressum, Shop und Rechnungen ist das Impressum-Paket mit c/o gedacht. Fürs Handelsregister brauchst Du Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € beziehungsweise 19,92 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Impressum: 0 € Einrichtung, bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Business: 29 € Einrichtung inkl. Postident, Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Keine Kaution, keine Zahlung bei der Anfrage
Reicht c/o?

Fürs Handelsregister ist c/o bei uns nicht vorgesehen; dafür gibt es Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest. Fürs Impressum spricht vieles dafür; ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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