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Ratgeber

Firmensitz verlegen: die Satzungsänderung für GmbH und UG in fünf Stationen

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Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 10 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Der Sitz einer GmbH oder UG ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag nennt (§ 4a GmbHG). Wer ihn verlegt, ändert die Satzung.
  • Dafür braucht es einen Gesellschafterbeschluss mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, notariell beurkundet (§ 53 GmbHG), und eine Anmeldung mit dem vollständigen neuen Satzungswortlaut (§ 54 Abs. 1 GmbHG).
  • Angemeldet wird beim bisherigen Registergericht. Liegt der neue Sitz in einem anderen Bezirk, gibt es den Vorgang von Amts wegen an das neue Gericht ab (§ 13h HGB). Wirksam wird die Verlegung erst mit der Eintragung (§ 54 Abs. 3 GmbHG).
  • Soll nur die Post an eine andere Hausnummer, reicht eine Anmeldung der neuen Geschäftsanschrift. Das ist der kürzere und günstigere Weg.
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Der Fall

Musst Du den Firmensitz verlegen oder nur die Anschrift ändern?

Den Firmensitz verlegst Du nur, wenn sich der Ort im Gesellschaftsvertrag ändern soll; das ist eine Satzungsänderung mit Gesellschafterbeschluss, Notar und Eintragung. Ziehen dagegen nur Büro oder Briefkasten um und der Ort in der Satzung bleibt, meldet die Geschäftsführung lediglich die neue Geschäftsanschrift an (§ 31 HGB). Bei GmbH und UG dürfen Sitz und Anschrift in verschiedenen Orten liegen.

Die Weiche in einer Tabelle:

Was ändert sich?VorgangWer handelt
Nur Straße und Hausnummer, Ort im Gesellschaftsvertrag bleibtAnmeldung der neuen GeschäftsanschriftGeschäftsführung, Notar beglaubigt
Anschrift in einem anderen Ort, Sitz bleibtebenfalls nur Anmeldung der AnschriftGeschäftsführung, Notar beglaubigt
Der Ort im Gesellschaftsvertrag soll ein anderer werdenSatzungsänderung und SitzverlegungGesellschafter beschließen, Geschäftsführung meldet an

Tabelle seitlich wischen.

Für die ersten beiden Zeilen steht der Ablauf unter Geschäftsanschrift ändern. Ob es sich lohnt, Sitz und Anschrift zusammenzuhalten oder bewusst zu trennen, wägt Satzungssitz und Geschäftsanschrift: zusammenlegen oder trennen? ab. Diese Seite behandelt die dritte Zeile. Soll der bisherige Ort bleiben und ein zweiter Standort dazukommen, ist das keine Sitzverlegung, sondern eine Zweigniederlassung nach § 13 HGB.

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Kapitel 02

Die fünf Stationen einer Sitzverlegung

1. Gesellschafterbeschluss

Den Gesellschaftsvertrag ändern nur die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 GmbHG). Der Beschluss braucht drei Viertel der abgegebenen Stimmen, die Satzung kann strengere Regeln aufstellen (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Bei einer Ein-Personen-Gesellschaft ist das ein Termin von wenigen Minuten, bei mehreren Gesellschaftern lohnt ein Blick in die Satzung: Ladungsfristen, Einstimmigkeitsklauseln, Vertretung bei der Abstimmung.

Kläre vor dem Beschluss die Firma am neuen Ort. Das neue Registergericht prüft, ob sich die Firma von den dort schon eingetragenen Firmen deutlich unterscheidet (§ 13h Abs. 2 HGB mit § 30 Abs. 1 HGB). Eine Firma, die in der alten Stadt einzigartig war, kann am neuen Ort einen Namensvetter haben. Die IHK am neuen Ort hilft bei der Vorabprüfung.

2. Beurkundung und neuer Satzungswortlaut

Der Beschluss muss notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 3 GmbHG). Der Notar erstellt außerdem den vollständigen neuen Wortlaut des Gesellschaftsvertrags und bescheinigt, dass geänderte und unveränderte Bestimmungen zusammenpassen (§ 54 Abs. 1 GmbHG). Bei einer Gesellschaft, die mit Musterprotokoll gegründet wurde, ist das oft der Moment, in dem zum ersten Mal ein eigener Satzungstext entsteht.

3. Anmeldung beim bisherigen Registergericht

Die Geschäftsführung meldet die Satzungsänderung an (§ 54 Abs. 1, § 78 GmbHG), in öffentlich beglaubigter Form und elektronisch (§ 12 Abs. 1 HGB). Zuständig für die Anmeldung ist das Gericht des bisherigen Sitzes (§ 13h Abs. 1 HGB), nicht das neue. Ändert sich mit dem Sitz auch die Geschäftsanschrift, gehört sie in dieselbe Anmeldung. Das spart einen zweiten Notartermin.

4. Prüfung und Eintragung am neuen Sitz

Liegt der neue Ort in einem anderen Gerichtsbezirk, teilt das bisherige Gericht die Verlegung von Amts wegen dem neuen Gericht mit und schickt Eintragungen und Urkunden hinterher (§ 13h Abs. 2 HGB). Das neue Gericht prüft, ob ordnungsgemäß verlegt wurde und die Firma unterscheidbar ist, trägt ein und übernimmt die bisherigen Eintragungen. Bleibt der neue Ort im selben Bezirk, prüft und trägt das bisherige Gericht selbst ein (§ 13h Abs. 3 HGB).

Bis zur Eintragung gilt der alte Sitz. Die Änderung hat vorher keine rechtliche Wirkung (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Halte deshalb die alte Geschäftsanschrift erreichbar, bis die neue im Register steht. Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht; sie hängt von beiden Gerichten ab.

5. Nach der Eintragung: Ämter, Bank, Briefbogen

Gewerbeamt. Dein Gewerbe meldest Du für den Ort an, an dem Du tatsächlich arbeitest. Mit Business oder Digital Pro (ohne c/o) bekommst Du eine Bescheinigung; manche Ämter tragen die Adresse damit zusätzlich als Geschäfts- oder Postanschrift ein, andere nicht. Mit dem Impressum-Paket (c/o) geht das nicht. Eine Ummeldung nach § 14 Abs. 1 GewO fällt an, wenn der Betrieb tatsächlich verlegt wird, nicht schon, weil sich ein Satzungsort ändert. Was die Ämter dabei sehen wollen, steht in Gewerbeanmeldung mit Mietadresse.

Finanzamt. Für die Körperschaftsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet (§ 20 Abs. 1 AO). Bleibt die Geschäftsleitung, wo sie ist, ändert eine Sitzverlegung daran in der Regel nichts. Zieht die Leitung mit um, wechselt das Finanzamt. Die Zusammenhänge erklärt Virtuelle Geschäftsadresse und Finanzamt.

Geschäftsbriefe und Impressum. Auf jeden Geschäftsbrief gehören Sitz und Registergericht des Sitzes samt Registernummer (§ 35a Abs. 1 GmbHG). Nach einem Gerichtswechsel führt das neue Gericht die Gesellschaft in aller Regel unter einer neuen Nummer; Briefbogen, E-Mail-Signatur, Impressum und Rechnungsvorlagen ziehen nach. Die Signaturpflichten stehen unter Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur.

Bank und Plattformen. Banken gleichen Kundendaten mit dem Register ab. Reiche den neuen Auszug ein, bevor die Bank nachfragt.

Hand hält einen Kraftpapier-Umschlag über einer Holztischplatte
Hand hält einen Kraftpapier-Umschlag über einer Holztischplatte

Kapitel 03

Formulierungsbeispiel: Beschluss und Anmeldung

Ein Beispiel mit Platzhaltern, damit Du weißt, worüber beim Notar gesprochen wird. Den verbindlichen Entwurf schreibt der Notar.

Gesellschafterbeschluss der [Firma GmbH]
§ 1 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags wird wie folgt neu gefasst:
„Sitz der Gesellschaft ist [neuer Ort].“
Abgestimmt: [Stimmen dafür] von [abgegebenen Stimmen]

Anmeldung zum Handelsregister (Auszug)
Zur Eintragung wird angemeldet:
1. Der Sitz der Gesellschaft ist von [alter Ort] nach [neuer Ort] verlegt.
2. Die inländische Geschäftsanschrift lautet:
   Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)
Beigefügt: Niederschrift über den Beschluss, vollständiger Wortlaut
des Gesellschaftsvertrags mit Notarbescheinigung

Die Anschrift steht im Beispiel ohne c/o, so wie sie im Business-Paket vorgesehen ist. Am Briefkasten steht Deine vollständige Firma mit Rechtsformzusatz.

Was die Sitzverlegung kostet

Für die Eintragung bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Sitz verlegt wurde, berechnet die Justiz 210 € (Nr. 2300 HRegGebV). Bleibt das bisherige Gericht zuständig, wird diese Gebühr nicht erhoben. Dazu kommen die Notarkosten für Beurkundung des Beschlusses und Beglaubigung der Anmeldung; sie richten sich nach dem GNotKG und den Werten Deiner Gesellschaft, deshalb erfragst Du sie beim Notar. Wie die Gebühren bei Gründung und Adresswechsel aussehen, steht unter Gebühren und Ablauf beim Registergericht.

Daneben fallen eigene Kosten an: neue Briefbögen, Stempel, Anpassungen bei Bank, Versicherungen und Plattformen. Wer nur eine Postanschrift wechseln wollte, spart sich mit der reinen Anschriftsänderung den Beschluss und das Abgabeverfahren.

Welches Paket passt?

Für eine Anschrift, die im Handelsregister steht, ist Business ohne c/o gebaut: 24,90 € netto im Monat (29,63 € brutto) plus einmalig 29 € Einrichtung, keine Kaution, Mindestlaufzeit 1 Monat, danach bei monatlicher Zahlung zum Monatsende kündbar. Du bekommst einen Briefkasten mit Deiner vollständigen Firma und die Unterlagen für den Notar: Nutzungsvertrag, Adressbestätigung mit der Firma und der Beschriftung des Briefkastens sowie die Postvollmacht in Deinem Vertrag, die auch förmliche Zustellungen von Gerichten und Behörden umfasst. Eine Eintragung garantiert kein Dokument; das entscheidet das Gericht. Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche:

  • Foto und Scans: zehn Scans im Monat, jeder weitere 0,99 €, das Foto jedes Umschlags kostenlos.
  • Weiterleitung: Originale schicken wir einzeln für 2,50 € plus Porto.
  • Sammelweiterleitung: wöchentlich gesammelt bis 1 kg für 6,99 € inklusive Porto innerhalb Deutschlands.
  • Paketannahme: 3 € je Paket, auch für Unterlagen, die per Paket kommen.

Bei viel Behördenpost rund um den Umzug lohnt Digital Pro: 49 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung, Scans unbegrenzt.

Der Weg zum Vertrag: Anfrage, Angebot per E-Mail, Online-Unterschrift, Identitätsprüfung, Freischaltung. Einzelunternehmer und Freiberufler: Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link. Gesellschaften (auch GbR) in jedem Paket: POSTIDENT und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Freigeschaltet wird erst nach der Prüfung. In Business und Digital Pro läuft die Identitätsprüfung für alle Kunden per POSTIDENT, auch für Einzelunternehmer. Bei Gesellschaften sind wir dazu nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG verpflichtet; wer die wirtschaftlich Berechtigten sind, erklärt Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte.

Plane die Anschrift vor dem Notartermin ein, dann steht sie gleich richtig in der Anmeldung. Gründest Du neben der Verlegung eine weitere Gesellschaft, etwa eine Tochter für ein neues Geschäftsfeld? Den Ablauf zeigt GmbH gründen mit Geschäftsadresse. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Gründung Deiner UG, zusammen mit unserem Notar in Rinteln. Sprich uns einfach an.

Business für die Sitzverlegung anfragen

Im Detail

Sitz oder Anschrift nach Gronau (Leine) verlegen

Wir vermieten ausschließlich die Anschrift Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine). Adressen in anderen Städten bieten wir nicht an. Zwei Wege führen dorthin:

  • Nur die Geschäftsanschrift kommt zu uns. Der Ort in Deiner Satzung bleibt, Dein bisheriges Registergericht bleibt zuständig. Die Anmeldung der neuen Anschrift genügt.
  • Auch der Satzungssitz soll nach Gronau (Leine). Gronau (Leine) liegt im Bezirk des Amtsgerichts Hildesheim, die Anmeldung läuft wie oben beschrieben über Dein bisheriges Gericht. Über die Eintragung entscheidet das Registergericht im Einzelfall.

In beiden Fällen gilt: Die Anschrift ist eine Zustell- und Registeranschrift, keine Betriebsstätte. Gearbeitet und entschieden wird weiter dort, wo Du tatsächlich sitzt, und das bestimmt Finanzamt und Gewerbesteuer.

Kapitel 07

Häufige Fragen

Wann wird die Sitzverlegung einer GmbH wirksam?

Mit der Eintragung im Handelsregister des Sitzes (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Der Beschluss allein verlegt den Sitz noch nicht. Bis zur Eintragung bleiben altes Gericht und alter Sitz maßgeblich, und Post an die alte eingetragene Anschrift muss Dich weiter erreichen.

Bei welchem Registergericht melde ich die Sitzverlegung einer UG an?

Beim Gericht des bisherigen Sitzes (§ 13h Abs. 1 HGB). Liegt der neue Ort in einem anderen Bezirk, gibt dieses Gericht den Vorgang von Amts wegen an das neue Gericht ab, das die Firma am neuen Ort prüft und die Verlegung einträgt. Du musst beim neuen Gericht nichts gesondert einreichen.

Muss bei einer Sitzverlegung der GmbH das Gewerbe umgemeldet werden?

Nur wenn der Betrieb selbst umzieht. Dein Gewerbe meldest Du für den Ort an, an dem Du tatsächlich arbeitest. Ändert sich nur der Ort in der Satzung und arbeitet die Gesellschaft weiter am selben Platz, bleibt die Gewerbeanmeldung dort. Eine neue Geschäftsanschrift teilst Du dem Amt trotzdem mit.

Kann ich bei der Sitzverlegung der GmbH die Geschäftsanschrift in derselben Anmeldung ändern?

Ja, und das ist üblich. Sitz und inländische Geschäftsanschrift stehen dann gemeinsam in einer Anmeldung, beglaubigt in einem Notartermin. Sichere die neue Anschrift vorher, damit die Adressbestätigung beim Termin vorliegt und das Gericht unter der neuen Anschrift zustellen kann.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung. Er beschreibt die Rechtslage zum 02.10.2026 anhand der Quellen unten. Ob und wann eine Sitzverlegung eingetragen wird, liegt bei den beteiligten Registergerichten. Lass Beschluss und Satzungstext vom Notar entwerfen und die steuerlichen Folgen von Deiner Steuerkanzlei prüfen. Verfasst von Susanne Stroot, mehr über uns unter Über uns.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 03.10.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Business, 24,90 € netto im Monat

Deine Firma steht ohne c/o an einem eigenen Briefkasten. Mit Bestätigung für Notar und Handelsregister und Bescheinigung fürs Gewerbeamt.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, 239,04 € netto) 19,92 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Einmalig 29 € Einrichtung inkl. Identitätsprüfung per Postident
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, dann bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Reicht c/o?

Fürs Handelsregister ist c/o bei uns nicht vorgesehen; dafür gibt es Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest. Fürs Impressum spricht vieles dafür; ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden.

Wie schnell geht es?

Antwort in der Regel am nächsten Werktag, Freischaltung nach der Identitätsprüfung, ohne festen Termin.

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Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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