Du brauchst eine inländische Geschäftsanschrift mit Straße und Hausnummer, unter der die GmbH Post und förmliche Zustellungen erreichen. Eigentum oder ein gemietetes Büro verlangt das Gesetz nicht; eine gemietete Anschrift ohne c/o, mit der Firma am Briefkasten und einer Vollmacht zur Entgegennahme, erfüllt den Zweck. Ob eingetragen wird, entscheidet das Registergericht.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Anschrift muss beim Notartermin feststehen, weil sie in die Anmeldung gehört. Eine Gründung, bei der die Adresse nachgereicht werden soll, bleibt liegen.
Fünf Gründungsunterlagen und wo die Adresse steht
Gesellschaftsvertrag: der Sitz als Ort
Der Gesellschaftsvertrag muss Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und die übernommenen Geschäftsanteile enthalten (§ 3 Abs. 1 GmbHG). Der Sitz ist der Ort im Inland, den der Vertrag bestimmt (§ 4a GmbHG), eine Hausnummer gehört nicht hinein. Der Vertrag wird notariell beurkundet (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Den Sitz legst Du nach Registergericht und Gerichtsstand fest; die Abwägung steht unter Satzungssitz und Geschäftsanschrift.
Geschäftsführerbestellung: wer anmeldet und versichert
Die Bestellung des Geschäftsführers steht entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem eigenen Gesellschafterbeschluss; im zweiten Fall gehört die Legitimation zur Anmeldung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Die Geschäftsführer versichern in der Anmeldung, dass keine Hinderungsgründe vorliegen (§ 8 Abs. 3 GmbHG), und melden an (§ 78 GmbHG). Für die Adressfrage heißt das: Die Geschäftsführung unterschreibt die Anschrift, die ins Register geht, und sie muss dort auch Post für die Gesellschaft entgegennehmen können.
Gesellschafterliste: Personen, nicht Briefkasten
Der Anmeldung liegt eine Liste der Gesellschafter bei (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG). Sie betrifft die Beteiligten, nicht die Geschäftsanschrift der GmbH. Ist ein Gesellschafter selbst eine Gesellschaft, etwa bei einer Holding-GmbH mit eigener Anschrift je Gesellschaft, braucht auch diese eine eigene zustellfähige Anschrift.
Einzahlung: das Konto und die Anschrift der Gesellschaft
Bei der GmbH muss vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein, und die Geldeinlagen müssen zusammen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 € erreichen (§ 7 Abs. 2 GmbHG). In der Anmeldung versichern die Geschäftsführer, dass das Geld zur freien Verfügung steht (§ 8 Abs. 2 GmbHG). Für das Gründungskonto fragt die Bank nach der Anschrift der Gesellschaft. Steht die gemietete Anschrift schon in der Urkunde, stimmen Bankdaten und Register überein; mehr dazu unter Geschäftskonto mit gemieteter Adresse eröffnen.
Handelsregisteranmeldung: die Anschrift mit Hausnummer
Hier steht, was die Gesellschaft erreichbar macht: die inländische Geschäftsanschrift und die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer (§ 8 Abs. 4 GmbHG). Angemeldet wird bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Sitz liegt (§ 7 Abs. 1 GmbHG), in öffentlich beglaubigter Form und elektronisch (§ 12 Abs. 1 HGB). Was hier steht, nutzen später Gerichte und Gläubiger: An die eingetragene Geschäftsanschrift darf der GmbH zugestellt werden (§ 35 Abs. 2 GmbHG). Eine zweite, freiwillige Zustelladresse, die empfangsberechtigte Person aus § 10 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, kann gleich mit in diese Anmeldung.
Mietest Du die Anschrift bei uns, liegen dem Notar drei Papiere vor: unser Nutzungsvertrag über die Anschrift, eine Adressbestätigung, die Deine GmbH so nennt, wie sie beurkundet wird, und beschreibt, wie der Briefkasten beschriftet ist, dazu die Postvollmacht in Deinem Vertrag, die auch förmliche Zustellungen von Gerichten und Behörden umfasst. Eine Eintragung sichert keines dieser Papiere zu. Sie nehmen aber die Rückfragen vorweg, mit denen Registergerichte eine Anmeldung sonst anhalten.




