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Ratgeber

Gewerbe in der Mietwohnung: Erlaubnis des Vermieters und was eine Geschäftsadresse ändert

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 12 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Arbeit am Schreibtisch ohne Außenwirkung gehört nach dem BGH zum Wohnen; dafür brauchst Du keine Erlaubnis des Vermieters (Urteil vom 14.07.2009, VIII ZR 165/08).
  • Trittst Du mit dem Geschäft nach außen auf, etwa mit der Wohnung als Geschäftsadresse, mit Kunden oder mit Mitarbeitern in der Wohnung, muss der Vermieter das ohne Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden.
  • Ohne Mitarbeiter und ohne nennenswerten Kundenverkehr kann der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zu erteilen; das musst Du darlegen und beweisen.
  • Eine gemietete Geschäftsadresse nimmt eines der Merkmale weg, die der BGH nennt: die Wohnung als Geschäftsadresse. Sie ändert nicht, wo Du arbeitest, und ersetzt keine Erlaubnis für Kunden oder Mitarbeiter.
  • Bei uns kostet das Impressum-Paket mit c/o 7,90 € netto im Monat; Business ohne c/o, auch fürs Handelsregister (mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt), kostet 24,90 € netto plus 29 € Einrichtung.
  • Ob Deine Nutzung erlaubt ist, entscheiden Mietvertrag und Einzelfall, im Streit das Gericht; strengere Klauseln im Mietvertrag gelten trotzdem.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt. Keine Rechtsberatung, insbesondere keine mietrechtliche.

Impressum-Paket: 7,90 € netto im Monat (9,40 € brutto)keine Einrichtungsgebühr3 geöffnete Scans inklusiveFoto jedes Umschlags kostenlos Impressum-Angebot anfordern

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail · Alle Preise

Der Fall

Darf ich in meiner Mietwohnung ein Gewerbe betreiben?

In vielen Fällen ja. Arbeit am Schreibtisch ohne Außenwirkung gehört nach dem BGH zum Wohnen. Trittst Du nach außen auf, etwa mit der Wohnung als Geschäftsadresse, mit Kunden oder Mitarbeitern in der Wohnung, brauchst Du grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Ohne Mitarbeiter und nennenswerten Kundenverkehr kann er zur Erlaubnis verpflichtet sein.

Die Frage stellt sich fast jedem, der aus der Wohnung heraus gründet: Grafikerinnen, Programmierer, Onlinehändler, Berater. Die kurze Antwort hängt an einem Wort, das der Bundesgerichtshof geprägt hat: Außenwirkung. Wie die Wohnanschrift sonst überall sichtbar wird und was sie kostet, vergleicht Wohnadresse oder Geschäftsadresse. Diese Seite geht einen Schritt tiefer ins Mietrecht und zeigt, wo eine gemietete Geschäftsadresse hilft und wo nicht.

Was der BGH 2009 entschieden hat

Der Fall: Zwei Mieter hatten eine Zweizimmerwohnung „zu Wohnzwecken“ gemietet, in der sie mit ihrem Kind lebten. Der Mietvertrag erlaubte andere Zwecke nur mit Einwilligung des Vermieters. Einer der Mieter arbeitete als selbstständiger Immobilienmakler und hatte keine eigenen Geschäftsräume, also führte er das Maklergeschäft aus der Wohnung. Die Vermieterin forderte ihn auf, das zu unterlassen, und kündigte schließlich (Rn. 1 und 2). Das Landgericht wies die Räumungsklage ab. Der BGH hob dieses Urteil am 14.07.2009 auf und verwies die Sache zurück, weil noch zu klären war, ob in der Wohnung Mitarbeiter beschäftigt wurden.

Die Grundsätze, die der BGH dabei aufgestellt hat:

  • Maßstab ist die Außenwirkung. Es kommt darauf an, ob der Mieter mit einer geschäftlichen Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt, „etwa indem er die Wohnung als seine Geschäftsadresse angibt, ob er in der Wohnung Kunden empfängt oder dort Mitarbeiter beschäftigt“ (Rn. 13).
  • Ohne Außenwirkung ist es Wohnen. Berufliche Tätigkeiten, etwa im häuslichen Arbeitszimmer, die nicht nach außen in Erscheinung treten, fallen von vornherein unter „Wohnen“. Der BGH nennt die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Tätigkeit eines Autors und den Empfang oder die Bewirtung eines Geschäftsfreundes (Rn. 14).
  • Mit Außenwirkung braucht es eine Vereinbarung. Geschäftliche Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden (Rn. 15).
  • Aber: Anspruch auf Erlaubnis ist möglich. Nach Treu und Glauben kann der Vermieter im Einzelfall verpflichtet sein, die teilgewerbliche Nutzung zu erlauben, insbesondere bei einer Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr. Als Beispiel nennt der BGH einen Rechtsanwalt oder Makler, der im Wesentlichen am Schreibtisch arbeitet, und die Phase der Existenzgründung (Rn. 15).
  • Mit Mitarbeitern in der Wohnung meist nicht. Werden für das Geschäft Mitarbeiter in der Wohnung beschäftigt, kommt ein Anspruch auf Gestattung regelmäßig nicht in Betracht (Rn. 16).
  • Beweislast beim Mieter. Du musst darlegen und beweisen, dass keine Mitarbeiter in der Wohnung arbeiten und von der Tätigkeit im Vergleich zu reinem Wohnen keine ins Gewicht fallenden Einwirkungen ausgehen (Rn. 17).

Rechtlich ging es um die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, also um die Frage, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten „schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat“. Nutzung ohne nötige Erlaubnis kann ein solcher Pflichtverstoß sein. Ob er im Einzelfall für eine Kündigung reicht, entscheidet das Gericht.

Messing-Briefschlitz in einer grün lackierten Haustür

Kapitel 03

Erlaubnis nötig? Tabelle nach Tätigkeit

Die Tabelle ordnet typische Fälle nach der BGH-Linie ein. Wo der BGH selbst ein Beispiel nennt, steht die Randnummer dabei. Die übrigen Zeilen sind unsere Einordnung. Maßgeblich bleiben Dein Mietvertrag und der Einzelfall.

Tätigkeit oder AußenwirkungErlaubnis des Vermieters nötig?Hinweis
Unterrichtsvorbereitung, Telearbeit, Schreiben als Autorneinvom BGH als Wohnen genannt (Rn. 14)
Empfang oder Bewirtung eines Geschäftsfreundesneinvom BGH als Wohnen genannt (Rn. 14)
Programmieren, Texten, Gestalten, Buchhaltung am eigenen Rechner, ohne Besucher und ohne Schildin der Regel neinunsere Einordnung: vergleichbar mit Rn. 14, solange nichts nach außen dringt
Wohnung als Geschäftsadresse in Impressum, Rechnungen, Briefkopf oder Registergrundsätzlich javom BGH als Beispiel für Außenwirkung genannt (Rn. 13)
Kunden empfangen, auch gelegentlichgrundsätzlich jaohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr kann ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen (Rn. 15)
Mitarbeiter arbeiten in der WohnungjaAnspruch auf Erlaubnis regelmäßig nicht (Rn. 16)
Firmenschild an Klingel, Briefkasten oder Haustürim Zweifel jaunsere Einordnung: sichtbare Außenwirkung, viele Mietverträge regeln Schilder
Warenlager, viele Pakete, Abholungen durch Kunden oder Kuriereim Zweifel jaunsere Einordnung: Einwirkung auf Haus und Mitmieter, oft auch Thema der Hausordnung

Tabelle seitlich wischen.

Ob schon die Gewerbeanmeldung mit der Wohnung als Betriebsstätte eine Außenwirkung in diesem Sinne ist, hat der BGH in diesem Urteil nicht entschieden. Anmelden musst Du das Gewerbe nach § 14 Abs. 1 GewO trotzdem, und zwar dort, wo Du es betreibst. Wie das Formular aussieht, erklärt Gewerbeanmeldung mit Mietadresse.

Firmensitz einer UG oder GmbH in der Mietwohnung

Bei Gesellschaften kommen drei Begriffe zusammen, die oft vermischt werden. Den Satzungssitz legt der Gesellschaftsvertrag fest, einen Ort im Inland. Die inländische Geschäftsanschrift wird zum Handelsregister angemeldet (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG) und ist öffentlich. Der Ort der Geschäftsleitung ist dort, wo die Geschäftsführung tatsächlich arbeitet, bei kleinen Gesellschaften oft die Wohnung. Die Unterschiede erklärt Firmensitz als Begriff.

Für das Mietrecht heißt das: Wer die Wohnung als Geschäftsanschrift ins Handelsregister eintragen lässt, gibt sie dauerhaft öffentlich als Geschäftsadresse an, und genau das nennt der BGH als Außenwirkung. Mit Business trägst Du stattdessen unsere Anschrift ohne c/o ein. Die Geschäftsführung kann weiter am Küchentisch sitzen, das Register zeigt die Wohnung aber nicht.

Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand
Gestapelte Kartons vor einer weißen Klinkerwand

Kapitel 05

Welches Paket zu welcher Lage passt

Deine LagePassendes PaketWarum
Einzelunternehmer oder Freiberufler, Wohnung soll aus Impressum, Rechnungen und ProfilenImpressum, 7,90 € netto im Monatc/o-Anschrift, 3 geöffnete Scans inklusive, Ausweiskopie im Vertragsformular; nicht für Handelsregister oder Gewerbeamt, keine Paketannahme
Gewerbe, Anschrift soll auch gegenüber dem Gewerbeamt genannt werden, Pakete sollen nicht in den HausflurBusiness, 24,90 € netto plus 29 € Einrichtungohne c/o, Bescheinigung fürs Gewerbeamt, Paketannahme 3 € je Paket, Postident
UG oder GmbH, Geschäftsanschrift im Handelsregister ohne WohnungBusinessohne c/o, Bestätigung für Notar und Registergericht, Postident, bei Gesellschaften zusätzlich Prüfung nach dem Geldwäschegesetz
Viel Post, alle Briefe geöffnet und gescanntDigital Pro, 49 € netto plus 29 € EinrichtungScans unbegrenzt, sonst wie Business

Tabelle seitlich wischen.

In allen Paketen bekommst Du ein Foto jedes Umschlags per E-Mail kostenlos. Jeder weitere Scan kostet 0,99 € (nur auf Wunsch), die Weiterleitung eines Briefs 2,50 € plus Porto oder wöchentlich gesammelt bis 1 kg 6,99 € inklusive Porto. Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche. Alle Stückpreise unter Preise und Stückkosten, das kleinste Paket unter Impressum-Paket.

So fragst Du Deinen Vermieter

Wenn Deine Tätigkeit nach außen wirkt oder Du unsicher bist, ist eine klare Anfrage besser als ein späterer Streit:

  1. Mietvertrag lesen. Achte auf den Vertragszweck („zu Wohnzwecken“) und auf Klauseln zu anderer Nutzung und zu Schildern. Im BGH-Fall stand beides im Vertrag.
  2. Tätigkeit konkret beschreiben. Was Du machst, dass keine Mitarbeiter in der Wohnung arbeiten, ob und wie oft Kunden kommen. Genau diese Punkte prüft der BGH.
  3. Außenwirkung klein halten und sagen, wie. Zum Beispiel: Geschäftspost, Impressum und Rechnungen laufen über eine gemietete Geschäftsadresse, kein Schild an der Tür, keine Warenlieferungen ins Haus.
  4. Antwort schriftlich festhalten. Eine Erlaubnis per Brief oder E-Mail kannst Du später belegen, eine mündliche kaum. Die Beweislast liegt bei Dir.
  5. Bei Ablehnung beraten lassen. Ob Dir ein Anspruch auf Erlaubnis zusteht, klärt ein Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht.

Arbeitest Du nur nebenbei selbstständig, gelten dieselben Maßstäbe. Die Aufteilung zwischen Wohnung und Geschäftsadresse zeigt Geschäftsadresse fürs Nebengewerbe. Studierende, die aus der Mietwohnung gründen, finden ihren Fall unter Studierende mit eigenem Gewerbe.

Kapitel 07

Modellfall: Texterin in der Zweizimmerwohnung

Modellfall, kein echter Kunde. Eine Texterin gründet als Einzelunternehmerin aus ihrer Mietwohnung. Sie schreibt am eigenen Rechner, trifft Kunden online, hat keine Mitarbeiter. Nach der BGH-Linie ist das Schreiben selbst Wohnen. Außenwirkung entstünde, sobald sie die Wohnung als Geschäftsadresse in Impressum, Angebote und Rechnungen schreibt.

Sie bucht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat. Nach der Freischaltung stehen Impressum, Rechnungen und Profile auf der c/o-Anschrift in Gronau (Leine). Geschäftspost kommt dort an, sie bekommt ein Foto jedes Umschlags per E-Mail. Ihr Gewerbe oder ihre freiberufliche Tätigkeit meldet sie weiter mit der Wohnung als Arbeitsort. Ihrem Vermieter schreibt sie kurz, was sie macht und dass weder Kunden noch Mitarbeiter in die Wohnung kommen, und bewahrt seine Antwort auf. Für eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt oder für Pakete bräuchte sie Business.

Wenn Deine Wohnung aus Impressum, Rechnungen und Register verschwinden soll: Kostenloses Angebot anfordern – unverbindlich, Antwort per E-Mail.

Grenzen

Was eine Geschäftsadresse ändert – und was nicht

Hier lohnt sich ein genauer Blick.

Was die gemietete Geschäftsadresse aus dem Haus holt:

  • Die Wohnung als Geschäftsadresse. Das ist das erste Beispiel für Außenwirkung, das der BGH nennt (Rn. 13). Steht in Impressum, Rechnungen, Briefkopf und Profilen die gemietete Anschrift, fällt dieses Merkmal weg. Was dann im Impressum steht, zeigt Kleingewerbe-Impressum ohne Wohnanschrift.
  • Kundenpost und Firmenname am Briefkasten. Geschäftsbriefe laufen über unseren Briefkasten in Gronau (Leine), nicht über Deinen im Hausflur. Wie sie als Foto und Scan bei Dir ankommen, zeigt Geschäftspost digital empfangen; Originale kommen auf Wunsch per Postweiterleitung für Originale. Ein Firmenschild an Deiner Wohnung ist nicht mehr nötig. Was am Gebäude stehen muss, steht unter Firmenschild und Briefkasten.
  • Paketboten mit Geschäftssendungen. Im Business-Paket nehmen wir Pakete für 3 € je Paket an. Im Impressum-Paket nicht.
  • Die Registeranschrift. Eine UG oder GmbH kann im Business-Paket unsere Anschrift ohne c/o als inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister führen.

Was sie nicht ändert:

Du arbeitest weiter in der Wohnung. Die Betriebsstätte bleibt der Ort, an dem Du tatsächlich arbeitest. Die Gewerbeanmeldung nennt ihn weiter, und das Gewerbeamt darf die betriebliche Anschrift nach § 14 Abs. 5 GewO herausgeben. Was steuerlich als Betriebsstätte nach § 12 AO zählt, erklärt Betriebsstätte erklärt.

Kunden und Mitarbeiter in der Wohnung brauchen weiterhin die Erlaubnis des Vermieters. Eine Adresse ändert daran nichts.

Dein Mietvertrag. Enthält er eine strengere Klausel, gilt sie. Lies ihn, bevor Du etwas umstellst.

Keine Garantie. Ob Deine Tätigkeit ohne Außenwirkung bleibt, entscheiden im Streit Gerichte nach dem Einzelfall, nicht wir. Die gemietete Adresse ist keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse.

Kurz: Die Geschäftsadresse ist der sauberste Weg, die Außenwirkung zu verringern, die von Post, Impressum und Register ausgeht. Sie ist kein Freibrief.

Kapitel 09

Häufige Fragen

Kann mir der Vermieter kündigen, wenn ich ohne Erlaubnis ein Gewerbe in der Wohnung betreibe?

Ja, eine Kündigung ist möglich. Eine Nutzung mit Außenwirkung ohne nötige Erlaubnis kann eine Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sein. Im BGH-Fall von 2009 hatte die Vermieterin zuerst zur Unterlassung aufgefordert und dann gekündigt. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Kläre die Frage deshalb vorher, nicht erst im Streit.

Darf ich meine Mietwohnung als Geschäftsanschrift meiner UG eintragen lassen?

Gesellschaftsrechtlich ja, mietrechtlich ist es heikel. Mit der Eintragung gibst Du die Wohnung dauerhaft öffentlich als Geschäftsadresse an, und genau das nennt der BGH als Beispiel für Außenwirkung, die der Vermieter ohne Vereinbarung nicht dulden muss. Mit Business trägst Du stattdessen eine Anschrift ohne c/o ein. Die Geschäftsführung darf weiter zu Hause arbeiten.

Brauche ich für die Gewerbeanmeldung die Zustimmung des Vermieters?

Für die Gewerbeanzeige selbst nicht: Sie ist nach § 14 GewO eine Anzeige an die Gemeinde, und eine Zustimmung des Vermieters ist darin nicht vorgesehen. Manche Ämter fragen nach einem Nachweis, wenn betriebliche Anschrift und Wohnanschrift auseinanderfallen. Mietrechtlich bleibt die Frage davon unabhängig: Ob Du den Vermieter fragen musst, richtet sich nach Mietvertrag und Außenwirkung.

Brauche ich mit einer Geschäftsadresse gar keine Erlaubnis mehr?

Nicht automatisch: Eine Geschäftsadresse ersetzt keine Erlaubnis für Kunden oder Mitarbeiter in der Wohnung. Sie nimmt die Wohnung aus Impressum, Rechnungen, Briefkopf und Register, also eines der Merkmale, die der BGH für Außenwirkung nennt. Empfängst Du Kunden oder beschäftigst Mitarbeiter in der Wohnung, brauchst Du weiter die Erlaubnis. Und strengere Klauseln im Mietvertrag gelten trotzdem.

Gilt das auch, wenn ich nur nebenbei selbstständig bin?

Ja, für eine Nebentätigkeit gelten dieselben Maßstäbe. Der BGH unterscheidet nicht nach Haupt- oder Nebentätigkeit, sondern nach Außenwirkung, Mitarbeitern und Kundenverkehr. Ein Nebengewerbe am Schreibtisch ohne Besucher ist in der Regel Wohnen. Steht die Wohnung dagegen im Impressum Deines Shops oder kommen Kunden zur Abholung, gelten dieselben Regeln wie im Hauptberuf.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, insbesondere keine mietrechtliche Beratung. Er gibt den Stand vom 29.09.2026 wieder. Das BGH-Urteil haben wir im Volltext gelesen, die Tabelle ist in den gekennzeichneten Zeilen unsere Einordnung. Maßgeblich sind Dein Mietvertrag und der Einzelfall. Autorin ist Susanne Stroot, Geschäftsführerin der Betreiberin, mehr unter Über uns.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum 7,90 € oder Business 24,90 € netto im Monat

Für Impressum, Shop und Rechnungen ist das Impressum-Paket mit c/o gedacht. Fürs Handelsregister brauchst Du Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € beziehungsweise 19,92 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Impressum: 0 € Einrichtung, bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Business: 29 € Einrichtung inkl. Postident, Mindestlaufzeit 1 Monat
  • Keine Kaution, keine Zahlung bei der Anfrage
Reicht c/o?

Fürs Handelsregister ist c/o bei uns nicht vorgesehen; dafür gibt es Business ohne c/o, mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt; Dein Gewerbe meldest Du dort an, wo Du tatsächlich arbeitest. Fürs Impressum spricht vieles dafür; ein Gericht hat das für die c/o-Adresse bei einem Dienstleister bisher nicht ausdrücklich entschieden.

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