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Ratgeber

Domain-Inhaber und Anschrift: was DENIC zeigt und wie Du die Wohnung schützt

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 8 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • Inhaber einer .de-Domain ist, wer sie registriert hat und über sie verfügt. Seine Anschrift liegt bei DENIC.
  • Ist der Inhaber eine natürliche Person, zeigt die DENIC-Abfrage keine Anschrift. Bei juristischen Personen sind Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer seit dem 06.12.2025 öffentlich.
  • Berechtigte Dritte, etwa Markeninhaber oder Gläubiger mit Titel, bekommen die Daten auch bei Privatpersonen auf Antrag.
  • Beim Registrar kannst Du statt der Wohnung eine Geschäftsadresse hinterlegen. Das Impressum-Paket kostet 7,90 € netto im Monat. Die ehrliche Grenze: Eine Telefonnummer verlangt DENIC trotzdem, und die stellen wir nicht.
  • Stand: 26.09.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

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Der Fall

Welche Anschrift zeigt DENIC vom Domain-Inhaber?

Bei natürlichen Personen zeigt die DENIC-Abfrage keine Anschrift, nur Registrierungsdatum und das verwaltende DENIC-Mitglied. Bei juristischen Personen sind seit dem 06.12.2025 Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer öffentlich, nach der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Berechtigte bekommen Daten auf Antrag. Stand: 26.09.2026.

Für Einzelunternehmer heißt das: Die Wohnanschrift ist im Whois nicht sichtbar, liegt aber bei DENIC und kann an Berechtigte herausgegeben werden. Für eine GmbH oder UG heißt es: Die hinterlegte Anschrift ist für jeden sichtbar, deshalb sollte dort die Geschäftsanschrift stehen und nicht die Wohnung einer Gesellschafterin.

Wer bei .de als Domain-Inhaber gilt

Domain-Inhaber ist nach der Erklärung von DENIC, wer ein vertragliches Nutzungsrecht an einer bestimmten Domain erworben hat. Er kann sie selbst nutzen, anderen überlassen oder übertragen. Du registrierst eine .de-Domain in der Regel nicht direkt bei DENIC, sondern über einen Registrar, also einen Provider, der DENIC-Mitglied ist oder mit einem zusammenarbeitet. Der Registrar übermittelt Deine Daten an DENIC.

Wichtig: Domain-Inhaber und Betreiber der Website müssen nicht dieselbe Person sein. DENIC weist selbst darauf hin, dass das ein verbreiteter Irrtum ist. Eine Agentur kann Domains für Kunden halten, ein Gesellschafter für seine GmbH. Für den Schutz der Anschrift zählt, wer als Inhaber eingetragen ist.

Einzelner weißer Briefumschlag auf hellem Grund

Kapitel 03

Was DENIC öffentlich zeigt und auf Antrag herausgibt

Die öffentliche Domainabfrage unterscheidet nach der Art des Inhabers.

Juristische Personen. Öffentlich sind Name und Anschrift des Inhabers, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, das Registrierungsdatum und das verwaltende DENIC-Mitglied. Das gilt seit dem 06.12.2025.

Natürliche Personen. Öffentlich sind nur das Registrierungsdatum und Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds. Die persönlichen Inhaberdaten bleiben aus Datenschutzgründen verborgen.

Auskunft an Berechtigte. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, bekommt nach Einzelfallprüfung auch nicht öffentliche Daten. DENIC nennt Rechteinhaber bei Namens- oder Markenverletzungen, Gläubiger mit vollstreckbarem Titel, Insolvenzverwalter und Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. Das heißt: Wer Dich abmahnen oder verklagen will, kommt über diesen Weg an die hinterlegte Anschrift. Steht dort Deine Wohnung, erfährt er sie.

Neue Pflichten seit Dezember 2025

DENIC hat im Dezember 2025 die Registrierung von .de-Domains an die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie angepasst. Nach den Angaben im DENIC-Blog gilt:

  • Zusätzlich zur Anschrift wird eine telefonische Kontaktmöglichkeit des Domain-Inhabers erfasst.
  • Anzugeben ist, ob der Inhaber eine natürliche oder juristische Person ist, bei juristischen Personen auch die Rechtsform.
  • Die E-Mail-Adresse des Inhabers wird auf Gültigkeit geprüft.
  • Seit der zweiten Phase ab dem 14.04.2026 werden Aufträge einer risikobasierten Prüfung unterzogen. Auffälligkeiten lösen eine Verifizierungsanfrage aus, im Ernstfall folgen Dekonnektierung und Löschung der Domain.

Für die Anschrift bedeutet das: Sie muss stimmen. Eine Anschrift, unter der Du nicht erreichbar bist, kann bei einer Verifizierung zum Problem werden. Eine Geschäftsadresse mit Postvollmacht, unter der Post für Dich angenommen wird, ist eine echte Anschrift. Eine Fantasieadresse ist es nicht.

Treuhand- und Proxy-Modelle

Manche Registrare bieten an, die Domain treuhänderisch auf ihren eigenen Namen zu registrieren. Dann steht der Treuhänder als Inhaber bei DENIC, und Du bist nur im Innenverhältnis berechtigt. Das schützt Deine Anschrift, hat aber Nachteile:

  • Rechtlich gehört die Domain nach außen dem Treuhänder. Bei Streit, Insolvenz des Anbieters oder Kündigung musst Du Deine Rechte erst durchsetzen.
  • Ein Umzug zu einem anderen Registrar setzt die Mitwirkung des Treuhänders voraus.
  • Bei Markenstreitigkeiten richtet sich der Anspruchsteller zunächst an den eingetragenen Inhaber.

Die Alternative ist einfacher: Du bleibst selbst Inhaber und hinterlegst als Anschrift eine Geschäftsadresse. Dann gehört die Domain Dir, und Deine Wohnung steht trotzdem nicht bei DENIC.

Gestapelte braune Archivumschläge
Gestapelte braune Archivumschläge

Kapitel 06

Anschrift beim Registrar ändern

Die Anschrift änderst Du nicht bei DENIC, sondern bei Deinem Registrar, meist im Kundenkonto unter den Inhaberdaten oder per Auftrag an den Support. Der Registrar übermittelt die Änderung an DENIC. Achte auf diese Punkte:

  1. Erst die neue Anschrift sichern. Trag die Geschäftsadresse erst ein, wenn sie freigeschaltet ist. Die Freischaltung erfolgt nach abgeschlossener Identitätsprüfung.
  2. Inhaber, nicht nur Kontakt ändern. Viele Registrare führen neben dem Inhaber weitere Kontakte. Ändere die Inhaberanschrift, sonst bleibt die Wohnung bei DENIC.
  3. Schreibweise übernehmen. Bei uns im Impressum-Paket: „Dein Name, c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)". Bei einer Gesellschaft mit Business ohne c/o nur Firma, Straße und Ort.
  4. E-Mail und Telefon prüfen. DENIC verifiziert die E-Mail-Adresse und verlangt eine telefonische Kontaktmöglichkeit. Beides musst Du selbst stellen.
  5. Alle Domains. Wer mehrere Domains hat, ändert jede einzeln oder nutzt eine Sammelfunktion des Registrars.

Die übrigen Stellen, an denen die Anschrift zu ändern ist, stehen unter Geschäftsanschrift ändern.

Rolle, Pflichtangabe, Geschäftsadresse

RolleAnschrift Pflicht?Öffentlich?Geschäftsadresse möglich?
Domain-Inhaber, natürliche Personja, bei DENICnein, nur auf Antrag Berechtigterja
Domain-Inhaber, juristische Personja, bei DENICja, seit 06.12.2025ja, ohne c/o sinnvoll
Website-Betreiber (Impressum)ja, § 5 DDGjaja
Treuhänder als Inhaberbeim TreuhänderAnschrift des Treuhändersentfällt
Markeninhaberja, beim Markenamtje nach Registerja

Tabelle seitlich wischen.

Die Domain ist nur eine von vielen Stellen, an denen die Wohnanschrift öffentlich steht. Die Checkliste: Privatadresse entfernen führt Dich in sinnvoller Reihenfolge durch Impressum, Register, Profile und Domain-Daten.

Welches Paket passt

Für Einzelunternehmer, Freelancer und Creator reicht das Impressum-Paket für 7,90 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Dieselbe Anschrift nutzt Du in Impressum, Datenschutzerklärung und bei DENIC.

Für GmbH, UG und andere Gesellschaften, deren Domain-Daten öffentlich sind, empfiehlt sich Business ohne c/o für 24,90 € netto im Monat, damit Handelsregister, Impressum und Whois dieselbe Anschrift zeigen. Identitätsprüfung per Postident. Agenturen, die viele Kundendomains verwalten, finden Hinweise unter Geschäftsadresse für Agenturen. Für Webdesigner und Entwickler, die Domains für Kunden betreuen, gibt es Adresse für Webdesigner und Entwickler, für Apps mit Händleradresse im Store Anschrift für App-Entwickler. Alle Preise auf der Preisseite.

Modellfall: Freelancer mit drei Domains

Modellfall mit Beispieldaten, kein Kundenfall. Max Mustermann ist freiberuflicher Entwickler und hält drei .de-Domains als natürliche Person: seine Portfolio-Seite, ein Nebenprojekt und eine reservierte Domain für eine spätere App. Als Inhaberanschrift steht überall seine Wohnung.

Die Whois-Abfrage zeigt seine Anschrift nicht. Nach einem Streit mit einem Nutzer seines Nebenprojekts beantragt dessen Anwalt wegen einer angeblichen Namensverletzung Auskunft bei DENIC. Die Wohnanschrift würde dabei herausgegeben.

Max mietet das Impressum-Paket, wartet die Freischaltung ab und ändert bei seinem Registrar die Inhaberanschrift aller drei Domains auf die c/o-Anschrift. Impressum und Datenschutzerklärung stellt er gleichzeitig um. Die Telefonnummer, die DENIC verlangt, ist seine eigene Mobilnummer, die nicht öffentlich angezeigt wird, weil er als natürliche Person registriert ist.

Im Detail

Zusammenhang mit Impressum und Markenregister

Impressum. Die Domain-Daten ersetzen kein Impressum. Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, nennt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG Namen und Anschrift im Impressum, unabhängig davon, was bei DENIC steht. Sinnvoll ist, in Impressum und Domain-Daten dieselbe Anschrift zu führen. Wie das ohne Wohnanschrift geht, steht unter Impressum ohne Privatadresse, fertige Vorlagen unter Impressum-Muster mit Geschäftsadresse. Wo die Impressumsseite im Baukasten oder CMS angelegt und im Fußbereich verlinkt wird, zeigen die Anleitungen Impressum in WordPress anlegen, Impressum bei Wix, Impressum bei Jimdo und, wenn Domain und Website beim selben Hoster liegen, Impressum im Homepage-Baukasten.

Markenregister. Wer eine Marke anmeldet, gibt dem Markenamt eine Anschrift, und Markenregister veröffentlichen Angaben zum Inhaber. Welche Angaben dort öffentlich werden, erfährst Du beim jeweiligen Amt. Auch dort kann eine Geschäftsadresse die Wohnung ersetzen. Einheitliche Angaben in Domain, Impressum und Marke machen es Dir leichter, im Streitfall Deine Berechtigung nachzuweisen.

Die vollständige Liste aller Stellen, an denen Deine Wohnanschrift öffentlich werden kann, steht unter Privatadresse schützen.

Kapitel 11

Häufige Fragen

Ist meine Wohnadresse im DENIC-Whois sichtbar, wenn ich Privatperson bin?

Nein. Bei natürlichen Personen zeigt die öffentliche Abfrage nur das Registrierungsdatum und das verwaltende DENIC-Mitglied. Die Anschrift liegt aber bei DENIC und kann an Berechtigte herausgegeben werden, etwa an Markeninhaber, Gläubiger mit vollstreckbarem Titel, Insolvenzverwalter und Behörden. Wer das vermeiden will, hinterlegt eine Geschäftsadresse.

Warum ist die Anschrift meiner GmbH plötzlich im Whois zu sehen?

Weil DENIC seit dem 06.12.2025 bei juristischen Personen Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer öffentlich anzeigt. Grundlage ist die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Steht dort die Wohnung eines Gesellschafters, solltest Du sie beim Registrar durch die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ersetzen.

Darf ich eine c/o-Adresse als Domain-Inhaber angeben?

Ja, wenn Du dort tatsächlich erreichbar bist. DENIC verlangt korrekte, erreichbare Kontaktdaten und verifiziert sie risikobasiert. Eine c/o-Anschrift mit Postvollmacht erfüllt das, eine erfundene Anschrift nicht. Für Gesellschaften, deren Daten öffentlich sind, ist eine Anschrift ohne c/o einheitlicher mit dem Handelsregister.

Stellt Ihr auch die Telefonnummer für die Domain-Registrierung?

Nein. Wir stellen keine Telefonnummer bereit, eine Ortsrufnummer ist geplant und noch nicht verfügbar. DENIC verlangt seit Dezember 2025 eine telefonische Kontaktmöglichkeit des Inhabers. Die gibst Du selbst an. Bei natürlichen Personen wird sie nicht öffentlich angezeigt.

Muss der Domain-Inhaber derselbe sein wie der Betreiber im Impressum?

Nein. DENIC weist ausdrücklich darauf hin, dass Domain-Inhaber und Website-Betreiber verschiedene Personen sein können. Das Impressum nennt den Anbieter des digitalen Dienstes nach § 5 DDG. Praktisch ist es trotzdem einfacher, wenn beide Angaben zusammenpassen, weil Du im Streitfall so leichter nachweist, wem Domain und Website gehören.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 26.09.2026 für .de-Domains wieder. Für andere Endungen gelten die Regeln der jeweiligen Registry.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 24.09.2026.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum, 7,90 € netto im Monat

Eine Adresse mit Empfangsvollmacht für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop, Social Media und Rechnungen. Die Adresse erscheint mit c/o.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Keine Einrichtungsgebühr
  • Bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Ist das legal?

Eine Geschäftsadresse zu mieten ist legal. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

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Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

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