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Ratgeber

§ 5 DDG: Was die Anbieterkennzeichnung verlangt, Nummer für Nummer

Unverbindlich

Veröffentlicht Aktualisiert Lesezeit ca. 15 MinutenAutorin: Susanne StrootKeine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  • § 5 DDG ist die gesetzliche Grundlage des Impressums: Absatz 1 zählt in acht Nummern auf, welche Angaben Anbieter digitaler Dienste ständig verfügbar halten müssen, Absatz 2 stellt klar, dass andere Gesetze weitere Pflichten auferlegen können.
  • Für jeden Pflichtigen gelten Nr. 1 (Name und Anschrift) und Nr. 2 (schnelle elektronische Kontaktaufnahme mit E-Mail-Adresse). Die übrigen Nummern greifen nur, wenn ihr Fall vorliegt: Zulassung, Register, Kammerberuf, USt-IdNr., Liquidation, audiovisueller Mediendienst.
  • Das DDG gilt seit dem 14.05.2024 und hat das Telemediengesetz abgelöst; die Pflichtangaben sind inhaltlich gleich geblieben.
  • Die Anschrift im Impressum muss nicht Deine Wohnung sein: Eine gemietete Geschäftsadresse mit Empfangsvollmacht kann sie ersetzen, ein Postfach nicht.
  • Bei uns kostet das Impressum-Paket mit c/o-Anschrift 7,90 € netto im Monat. Fürs Handelsregister (mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt) gibt es Business ohne c/o für 24,90 € plus 29 € Einrichtung.
  • Diese Seite erklärt das Gesetz; sie ist keine Rechtsberatung für Deinen Einzelfall.
  • Stand: 02.10.2026. Preise netto zzgl. 19 % USt.

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Der Fall

Was verlangt § 5 DDG im Impressum?

§ 5 Abs. 1 DDG verlangt von geschäftsmäßigen digitalen Diensten Name und Anschrift der Niederlassung, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme samt E-Mail-Adresse und, je nach Fall, Aufsichtsbehörde, Register mit Nummer, Kammerangaben, USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, einen Liquidationshinweis und Angaben für audiovisuelle Mediendienste. Alles muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Diese Seite erklärt die Vorschrift Satz für Satz. Wer überhaupt ein Impressum braucht und wie sich der Begriff von verwandten Pflichten abgrenzt, steht kompakt im Glossar unter Impressumspflicht. Fertige Vorlagen je Rechtsform findest Du unter Impressum-Muster mit Geschäftsadresse, einen Entwurf mit Deinen Daten erzeugt der Impressum-Generator.

Alle Pflichtangaben auf einen Blick

Die Tabelle folgt der Reihenfolge des Gesetzes. Die Spalte „wer betroffen“ zeigt, ob die Nummer immer gilt oder nur in einem bestimmten Fall.

NummerPflichtangabeWer betroffenBeispiel
Abs. 1 Nr. 1Name und Anschrift der Niederlassung; bei juristischen Personen Rechtsform, Vertretungsberechtigter, Kapital nur wenn angegebenalle; Zusatzangaben nur juristische Personen„Erika Musterfrau, c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)“
Abs. 1 Nr. 2Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich E-Mail-AdressealleE-Mail-Adresse plus Kontaktformular
Abs. 1 Nr. 3zuständige Aufsichtsbehördenur bei Tätigkeiten mit behördlicher ZulassungBehörde, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erteilt hat
Abs. 1 Nr. 4Register und Registernummernur Eingetragene„Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]“
Abs. 1 Nr. 5Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung, berufsrechtliche Regelungen und wo sie zugänglich sindnur reglementierte BerufeSteuerberaterin, verliehen in Deutschland, Steuerberaterkammer
Abs. 1 Nr. 6USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummernur wer eine besitzt„DE[Nummer]“
Abs. 1 Nr. 7Hinweis auf Abwicklung oder Liquidationnur AG, KGaA, GmbH (auch UG) in Abwicklung„Muster GmbH i. L.“ mit Hinweis
Abs. 1 Nr. 8Sitzland und zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehördennur audiovisuelle MediendiensteSitzland Deutschland, zuständige Landesmedienanstalt
Abs. 2weitere Pflichten aus anderen Gesetzen bleiben bestehenje nach Tätigkeit§ 18 MStV bei redaktionellen Inhalten

Tabelle seitlich wischen.

Für ein Einzelunternehmen ohne Register, ohne Zulassung und ohne Kammerberuf bleiben damit drei Blöcke übrig: Name, Anschrift und Kontakt, dazu die USt-IdNr., falls vorhanden. Wie das konkret aussieht, zeigen die Impressum-Muster fürs Kleingewerbe und die Muster für Freiberufler mit und ohne Kammer.

Kante eines Papierstapels mit hartem Schattenwurf

Kapitel 03

Der Einleitungssatz: wer pflichtig ist und wie die Angaben stehen müssen

Der erste Satz von § 5 Abs. 1 DDG legt drei Dinge fest. Pflichtig sind Diensteanbieter für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“. Die Angaben müssen „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein“. Und sie sind „ständig verfügbar zu halten“.

Geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt. Das Merkmal beschreibt die Art des Angebots, nicht Deinen Gewinn. Ein Shop, ein Profil, über das Du Aufträge gewinnst, oder ein Newsletter, der Deine Leistungen bewirbt, fällt darunter, auch wenn noch nichts verkauft ist. Rein private Seiten fallen nicht darunter. Für sie kann aber § 18 Abs. 1 MStV gelten, sobald sie nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.

Leicht erkennbar. Der Link muss als Weg zu den Anbieterangaben erkennbar sein. Üblich und sicher ist das Wort „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Eine Beschriftung wie „Info“ ist unklar.

Unmittelbar erreichbar. Der Weg darf nicht über Umwege, Anmeldungen oder Zwischenseiten mit anderem Inhalt führen. Praktisch heißt das: ein Link im Fußbereich jeder Seite, bei Profilen ein gut sichtbarer Link auf die Impressumsseite.

Ständig verfügbar. Die Angaben müssen jederzeit abrufbar sein. „Adresse auf Anfrage“, ein Impressum nur als herunterladbare Datei oder eine Anschrift, die nur in einem Bild steht, erfüllt das nicht zuverlässig. Schreib die Angaben als normalen Text.

Nr. 1: Name, Anschrift und bei juristischen Personen mehr

Wörtlich verlangt Nr. 1 „den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“. Bei natürlichen Personen ist das Dein vollständiger Name, also Vor- und Nachname. Ein Geschäfts- oder Markenname darf danebenstehen, er ersetzt den Namen aber nicht.

Bei juristischen Personen, also etwa UG, GmbH, AG oder eingetragenem Verein, kommen drei Angaben dazu: die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte und, „sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden“, das Stamm- oder Grundkapital sowie der Gesamtbetrag ausstehender Einlagen, wenn nicht alles eingezahlt ist. Wer im Impressum kein Kapital nennt, muss auch keine ausstehenden Einlagen nennen. Die meisten Vorlagen lassen das Kapital deshalb weg.

Für Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG oder Partnerschaft nennt Nr. 1 den Vertretungsberechtigten nicht ausdrücklich. In der Praxis stehen die vertretungsberechtigten Gesellschafter trotzdem im Impressum, weil sonst unklar bleibt, wer hinter dem Angebot steht. Die Vorlagen unter Impressum-Muster mit Geschäftsadresse machen es so.

Woher die Anschrift kommt: Wohnung oder Geschäftsadresse

„Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“ heißt nicht „Wohnanschrift“. Gemeint ist eine Straßenanschrift, unter der Du erreichbar bist und an der Dich Schriftstücke erreichen. Drei Wege sind üblich:

  • Wohnung. Zulässig, aber öffentlich. Suchmaschinen, Archivdienste und jeder Besucher kennen dann Deine Haustür.
  • Eigenes Büro, Praxis oder Kanzlei. Die naheliegende Anschrift, wenn Du dort arbeitest.
  • Gemietete Geschäftsadresse. Du nutzt die Anschrift eines Anbieters, der Post für Dich entgegennimmt, mit Empfangsvollmacht. Fürs Impressum hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 18.02.2021 (6 U 150/19) eine Briefkastenanschrift genügen lassen, unter der Zustellungen möglich sind. Ob eine Anschrift im Einzelfall ladungsfähig ist, entscheidet am Ende das Gericht; die Grundlagen stehen unter Was eine ladungsfähige Adresse ist.

Nicht ausreichend ist ein Postfach. Es ist keine Anschrift, unter der jemand niedergelassen ist. Dasselbe gilt für eine Packstation.

Bei uns gibt es zwei Formen. Das Impressum-Paket arbeitet mit c/o: „Dein Name, c/o CPV Photovoltaik UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 5, 31028 Gronau (Leine)“. Es ist für Impressum, Datenschutzerklärung, Profile und Rechnungen gedacht, nicht für Handelsregister oder Gewerbeamt, und nimmt keine Pakete an. Einzelunternehmer und Freiberufler: Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link. Gesellschaften (auch GbR) in jedem Paket: POSTIDENT und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Freigeschaltet wird erst nach der Prüfung. Business und Digital Pro kommen ohne c/o aus, sind fürs Handelsregister gedacht (mit Bestätigung für Notar und Registergericht, dazu eine Bescheinigung fürs Gewerbeamt) und prüfen die Identität per Postident; bei Gesellschaften kommt die Prüfung nach dem Geldwäschegesetz dazu. Die Adresse ist in beiden Fällen keine Betriebsstätte und keine Meldeadresse.

Stapel weißer Briefumschläge vor dunklem Hintergrund
Stapel weißer Briefumschläge vor dunklem Hintergrund

Kapitel 05

Nr. 2: schnelle elektronische Kontaktaufnahme

Nr. 2 verlangt „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post“. Die E-Mail-Adresse ist damit ausdrücklich Pflicht. Ein Kontaktformular allein ersetzt sie nicht.

Nach dem EuGH (Urteil vom 16.10.2008, C-298/07) genügt die E-Mail-Adresse allein aber nicht: Neben ihr braucht es einen zweiten schnellen, unmittelbaren Kommunikationsweg. Der muss nach dieser Entscheidung nicht zwingend eine Rufnummer sein, ein elektronisches Kontaktformular kann reichen. Die Muster auf dieser Website verwenden deshalb E-Mail plus Kontaktformular. Ob eine Rufnummer trotzdem sinnvoll ist, zeigt Telefonnummer oder Kontaktformular.

Die E-Mail-Adresse sollte zur Domain oder zum Angebot passen und tatsächlich gelesen werden. Eine Adresse, deren Postfach voll ist oder die automatisch abweist, ermöglicht keine Kommunikation.

Nr. 3 und 4: Aufsichtsbehörde und Register

Nr. 3 gilt, „soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf“. Dann nennst Du die zuständige Aufsichtsbehörde. Typische Fälle sind erlaubnispflichtige Gewerbe, etwa Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler. Welche Behörde zuständig ist, steht in Deinem Erlaubnisbescheid. Beispiele mit Einordnung findest Du unter Geschäftsadresse für Immobilienmakler und Geschäftsadresse für Versicherungsvermittler.

Nr. 4 verlangt „die Angabe des Handelsregisters oder ähnlicher Register, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer“. Ähnliche Register sind etwa das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister, das Genossenschaftsregister und das Gesellschaftsregister für eingetragene GbR. Die übliche Form: Registergericht und Nummer, zum Beispiel „Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]“. Wer nicht eingetragen ist, etwa ein Kleingewerbe, lässt den Block weg und erfindet keine Registerangabe.

Nr. 5: Kammerberufe

Nr. 5 betrifft Dienste, die in Ausübung eines reglementierten Berufs angeboten werden. Das Gesetz verweist dafür auf zwei EU-Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Gemeint sind Berufe, deren Ausübung an eine bestimmte Qualifikation gebunden ist, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten oder Apotheker. Verlangt werden:

  • a) die Kammer, der Du angehörst,
  • b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen worden ist,
  • c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe, wie diese zugänglich sind, meist ein Link auf die Seite der Kammer.

Für nicht reglementierte freie Berufe wie Texterinnen, Coaches oder Webdesigner entfällt dieser Block. Welche Angaben einzelne Berufsgruppen typischerweise machen und wo die Grenzen einer gemieteten Anschrift liegen, erklärt Impressum für Freiberufler.

Kapitel 08

Nr. 6 bis 8: Steuernummern, Abwicklung, Mediendienste

Nr. 6 verlangt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO, „in Fällen, in denen sie“ eine solche Nummer „besitzen“. Hast Du keine, lässt Du die Zeile weg. Die normale Steuernummer vom Finanzamt gehört nicht ins Impressum, sie ist in § 5 DDG nicht genannt.

Nr. 7 gilt nur für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, „die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden“. Dann gehört ein Hinweis darauf ins Impressum. Die UG ist eine Variante der GmbH und damit ebenfalls erfasst.

Nr. 8 betrifft Anbieter audiovisueller Mediendienste. Sie nennen den Mitgliedstaat, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt, und die zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. Ob ein Kanal ein audiovisueller Mediendienst ist, hängt von Inhalt und Aufmachung ab; wer regelmäßig Videos mit redaktionellem Anspruch veröffentlicht, sollte das prüfen, siehe Impressum im YouTube-Kanal.

Absatz 2: weitergehende Pflichten bleiben bestehen

§ 5 Abs. 2 DDG besteht aus einem Satz: „Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.“ Das Impressum nach Absatz 1 ist also die Untergrenze, nicht die vollständige Liste. Die wichtigsten Ergänzungen im Alltag:

VorschriftWer betroffenWas dazukommt
§ 18 Abs. 1 MStVTelemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienenName und Anschrift, auch ohne Gewinnabsicht
§ 18 Abs. 2 MStVjournalistisch-redaktionelle Angebote, etwa Blog mit Meinungsbeiträgenein Verantwortlicher mit Name und Anschrift
§ 2 DL-InfoVDienstleister im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinievor Vertragsschluss unter anderem Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, falls eine besteht; darf elektronisch leicht zugänglich gemacht werden
§ 36 VSBGUnternehmer mit Website oder AGB gegenüber VerbrauchernHinweis, inwieweit Du an Verbraucherschlichtung teilnimmst; bis zehn Beschäftigte nach Abs. 3 davon ausgenommen, außer bei Teilnahmepflicht
§ 35a GmbHG, § 14 UStGGeschäftsbriefe der GmbH, Rechnungeneigene Pflichtangaben, nicht im Impressum, aber mit derselben Anschrift

Tabelle seitlich wischen.

Ein Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung gehört nicht mehr ins Impressum. Die Plattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt, die Pflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben davon unberührt.

Vom Telemediengesetz zum DDG: was sich 2024 geändert hat

Das Digitale-Dienste-Gesetz vom 6. Mai 2024 trat am 14.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig trat das Telemediengesetz außer Kraft, so regelt es Art. 37 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2024, mit dem das DDG eingeführt wurde. Das DDG löste das TMG damit vollständig ab, die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG.

Inhaltlich hat sich laut IHK Oberfranken Bayreuth nur der Begriff geändert: Aus dem „Telemediendienst“ wurde der „digitale Dienst“, die Vorgaben sind gleich geblieben. Für Dein Impressum heißt das:

  1. Überschrift auf „Angaben gemäß § 5 DDG“ ändern. Alte Vorlagen, die sich noch auf das Telemediengesetz beziehen, wirken nachlässig.
  2. Den Link auf die eingestellte OS-Plattform entfernen.
  3. In der Datenschutzerklärung Verweise auf das frühere Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz auf das TDDDG umstellen.
  4. Bei der Gelegenheit prüfen, ob die Anschrift noch stimmt und ob Du Deine Wohnung dort wirklich zeigen willst.

Kapitel 11

Was ein Verstoß kosten kann

§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG erfasst, wer „entgegen § 5 Absatz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält“. Nach § 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG liegt der Rahmen bei bis zu 50.000 €. Häufiger als ein Bußgeld ist in der Praxis die Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände über das Wettbewerbsrecht. Was dann zu tun ist, steht unter Abmahnung wegen Impressum.

Modellfall: ein Impressum gegen § 5 DDG prüfen

Modellfall mit Beispieldaten, kein Kundenfall. Eine Illustratorin verkauft Drucke über ihren Shop, ohne Registereintrag, ohne Kammer, mit USt-IdNr. Ihr Impressum verweist in der Überschrift noch auf das alte Telemediengesetz, nennt nur „J. Beispiel“ und ihre Wohnanschrift. Die Prüfung Nummer für Nummer ergibt: Nr. 1 unvollständig, weil der Vorname abgekürzt ist; Nr. 2 erfüllt mit E-Mail und Kontaktformular; Nr. 3, 4, 5, 7 und 8 entfallen; Nr. 6 fehlt, obwohl sie eine USt-IdNr. hat. Sie schreibt den Vornamen aus, ergänzt die USt-IdNr., ändert die Überschrift auf § 5 DDG und ersetzt nach der Freischaltung die Wohnanschrift durch die c/o-Zeile.

Im Detail

Das passende Paket

Wenn Deine Wohnung aus dem Impressum soll, reicht in den meisten Fällen das Impressum-Paket: 7,90 € netto im Monat, bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr. Du bekommst die c/o-Anschrift für Impressum, Datenschutzerklärung, Profile und Rechnungen. Jeder Umschlag wird kostenlos fotografiert, drei Briefe im Monat öffnen und scannen wir nach Deiner Freigabe je Brief inklusive, jeder weitere kostet 0,99 €. Originale schicken wir für 2,50 € je Brief plus Porto oder einmal pro Woche gesammelt bis 1 kg für 6,99 € inklusive Porto. Post bearbeiten wir in Bearbeitungsrunden, mindestens einmal pro Woche.

Brauchst Du die Anschrift auch fürs Handelsregister (mit Bescheinigung fürs Gewerbeamt) oder sollen Pakete ankommen, ist Business für 24,90 € netto im Monat plus 29 € Einrichtung der passende Tarif, ohne c/o und mit Paketannahme für 3 € je Paket. Alle Stückpreise stehen auf der Preisseite. Du stellst eine Anfrage, bekommst ein Angebot per E-Mail und unterschreibst im Online-Vertragsformular; freigeschaltet wird nach abgeschlossener Identitätsprüfung.

Wenn Du Dein Impressum ohne Wohnanschrift aufstellen willst: Kostenloses Angebot anfordern – unverbindlich, Antwort per E-Mail.

Kapitel 13

Häufige Fragen

Gilt § 5 DDG auch für ein Impressum auf Instagram oder in einem Newsletter?

Ja, wenn das Profil oder der Newsletter ein geschäftsmäßiger digitaler Dienst ist. Das Gesetz knüpft nicht an die Website an, sondern an den Dienst. Auf Profilen genügt meist ein gut sichtbarer Link auf eine vollständige Impressumsseite. Wo der Link je Plattform hingehört, zeigen die Anleitungen unter Impressum auf Social Media und Impressum im Newsletter.

Muss im Impressum „Angaben gemäß § 5 DDG“ als Überschrift stehen?

Nein, das Gesetz schreibt keine Überschrift vor. Es verlangt nur, dass die Angaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sind. Die Überschrift „Angaben gemäß § 5 DDG“ ist aber üblich und zeigt, dass der Text aktuell ist. Steht dort noch ein Verweis auf das abgelöste Telemediengesetz, solltest Du ihn ersetzen, weil er auf eine veraltete Vorlage schließen lässt.

Verlangt § 5 DDG von einer GbR die Angabe der Gesellschafter?

Nicht ausdrücklich: Nr. 1 nennt Rechtsform und Vertretungsberechtigte nur bei juristischen Personen, und eine GbR ist keine. Trotzdem stehen die vertretungsberechtigten Gesellschafter üblicherweise im Impressum, damit klar ist, wer hinter dem Angebot steht. Ist die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen, kommen nach Nr. 4 Registergericht und Registernummer dazu.

Welche Nummern von § 5 Abs. 1 DDG betreffen ein Einzelunternehmen ohne Registereintrag?

Ein Einzelunternehmen ohne Registereintrag betrifft in der Regel nur Nr. 1 und Nr. 2, also Name, Anschrift und Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme mit E-Mail-Adresse. Nr. 6 kommt dazu, wenn Du eine USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt. Nr. 3 greift bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit, Nr. 5 bei einem Kammerberuf. Nr. 4, 7 und 8 betreffen Einzelunternehmer ohne Register und ohne Mediendienst nicht.

Erfüllt eine c/o-Anschrift die Anschrift nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG?

Eine c/o-Anschrift kann die Anschrift nach Nr. 1 erfüllen, wenn dort Post für Dich entgegengenommen wird und eine Empfangsvollmacht besteht. Das Gesetz verlangt die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist, nicht Deine Wohnung. Das OLG Frankfurt am Main hat im Impressum eine Briefkastenanschrift akzeptiert, unter der zugestellt werden kann (6 U 150/19). Ein Postfach reicht nicht.


Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 29.09.2026 wieder. Der Wortlaut von § 5 DDG wurde an diesem Tag auf gesetze-im-internet.de geprüft. Welche Angaben Dein Angebot zusätzlich braucht, hängt von Rechtsform, Beruf und Tätigkeit ab. Die Autorin, Susanne Stroot, ist Geschäftsführerin der Betreiberin, mehr unter Über uns.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 29.09.2026; § 18 MStV, § 36 VSBG, EuGH und OLG Frankfurt in der Einordnung der bestehenden Ratgeber.

Identitätsprüfung vor der Freischaltung: im Impressum-Paket für Einzelunternehmer und Freiberufler per Ausweisfoto direkt im Vertragsformular oder nach der Unterschrift über den zugeschickten Link, bei Business, Digital Pro und Gesellschaften per Postident. Bei Gesellschaften identifizieren wir zusätzlich die für sie handelnde Person und die wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 bis 12 GwG); als Anbieter von Geschäftsadressen sind wir dort Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. c GwG.

Passendes Paket: Impressum, 7,90 € netto im Monat

Eine Adresse mit Empfangsvollmacht für Impressum, Datenschutzerklärung, Shop, Social Media und Rechnungen. Die Adresse erscheint mit c/o.

Bei Jahreszahlung (12 Monate Laufzeit, Jahresbetrag im Voraus, im Impressum-Paket 75,84 € netto) 6,32 € netto im Monat, 20 % günstiger.

  • Keine Einrichtungsgebühr
  • Bei monatlicher Zahlung kündbar zum Monatsende
  • Keine Kaution
Ist das legal?

Eine Geschäftsadresse zu mieten ist legal. Ob die c/o-Adresse bei einem Dienstleister im Impressum genügt, hat ein Gericht bisher nicht ausdrücklich entschieden; vieles spricht dafür, wenn dort Zustellungen möglich sind und der Dienstleister eine Vollmacht zur Entgegennahme hat. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Was passiert mit meiner Post?

Bearbeitung mindestens einmal pro Woche, Umschlagfoto per E-Mail, geöffnet nur auf Deine Freigabe.

Unverbindlich · keine Zahlung bei der Anfrage · Antwort per E-Mail

Nächster Schritt

Sag uns, wofür Du die Adresse brauchst.

Du schilderst Dein Vorhaben, wir antworten per E-Mail, in der Regel mit einem Angebot, das Du online unterschreibst. Fragen vorab: info@geschaeftsadresse-online.de.

Impressum-Paket7,90 € netto/Monat (9,40 € brutto)

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